Der Gesetzentwurf von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW stellt den früheren Zustand wieder her. Es bleibt jedoch bei der Streichung des Sitzungsgeldes für Personalräte. Auch das ist nachvollziehbar, denn für eine derartige bundesweit einmalige Leistung ist auch jetzt kein Bedarf mehr ersichtlich, und die Betroffenen selbst haben mir gegenüber signalisiert, dass sie es für überflüssig halten.
Mit dem Gesetzentwurf wird somit die Mitbestimmung mit Augenmaß auf den früheren qualitativ angemessenen Standard zurückgeführt. Die Landesregierung begrüßt diese Gesetzesinitiative ausdrücklich.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 18/191, dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen.
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/181
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/10
Ich erteile dann zunächst das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit den ihm durch Plenarbeschluss vom 5. Juni 2012 überwiesenen Vorlagen in vier Sitzungen umfassend befasst, zuletzt in seiner Sitzung am 19. September 2012. Hinsichtlich der umfangreichen Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/9, und den darin enthaltenen Änderungen verweise ich auf die Vorlage. Im Hinblick auf die Drucksache 18/10 empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss weiter in Übereinstimmung mit den Antragstellern, den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW, „Parlamentarismus im Wandel“, für erledigt zu erklären.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und weise auf folgende Verständigungen zwischen den Fraktionen im Ältestenrat hin: Zunächst erhält die Fraktion der PIRATEN mit einer Redezeit von zehn Minuten das Wort, anschließend die Fraktion der SPD mit einer Redezeit von fünf Minuten. Weitere Redezeiten sind nicht angemeldet worden. - Herr Abgeordneter Dr. Breyer zur Geschäftsordnung!
Darf ich den Vorschlag machen, Herr Präsident, dass zunächst die SPD-Fraktion ihren Änderungsantrag begründet, der heute beschlossen werden soll?
Wir haben nicht vor - wie ich das aus dem Kopfschütteln der anderen Abgeordneten sehe –, die Vereinbarung im Ältestenrat zu ändern. - Das Wort hat, wenn er es wünscht, Herr Abgeordneter Dr. Breyer.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Geschäftsordnungsänderungsantrag von den übrigen Fraktionen, über den wir heute sprechen, in Verbindung mit den Richtlinien, die im Ältestenrat beschlossen worden sind und beschlossen werden sollen, ist eine Verbotsorgie, der wir nur eine klare Absage erteilen können.
Sie wollen hier im Sitzungssaal Lüfter, mechanische Tastaturen, aufklappbare Bildschirme, Fotos aber auch nur, wenn sie mit Smartphones aufgenommen werden Ton- und Videoaufzeichnungen verbieten, wollen jedoch keine eigenen Aufzeichnungen, die man nachträglich abrufen kann, durch den Landtag vornehmen lassen, wie wir es beantragt hatten. Sie wollen private Nachrichten verbieten, Sie wollen aber auch politische Debatten über soziale Netzwerke verbieten. Sie wollen im Regelfall Reden, die länger als fünf Minuten dauern, verbieten, und Sie wollen Berichte über Absprachen im Ältestenrat verbieten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass mir noch das Sprechen und Atmen hier im Plenum erlaubt sein soll. Im Internet kam schon der Vorschlag auf, man sollte auch das Geklacker von Pfennigabsätzen und Kugelschreibern im Plenum verbieten. Denn das ist auch sehr störend.
Ich will gar nicht lange über das Zustandekommen dieses Antrags reden. Wir haben im Innenausschuss ausführlich und konstruktiv über unsere Änderungsanträge diskutiert. Wir haben den Wissenschaftlichen Dienst gebeten, einen Vergleich zu machen mit den Regelungen, die in anderen Parlamenten gelten, und haben festgestellt, dass vieles von dem, was wir gefordert haben, in anderen Par
lamenten schon vorzufinden ist. Wir haben die Landtagsverwaltung um eine Kostenschätzung gebeten, wie viel es gekostet hätte, für mehr Transparenz durch Übertragungen zu sorgen, mit dem Ergebnis, dass eine Audioübertragung doch ohne zusätzliche Anschaffungen und Personal möglich gewesen wäre.
Dann gehen Sie in einer der berüchtigten, nicht existierenden Runden der Parlamentarischen Geschäftsführer hin, mit Personen, die gar nicht an unseren Ausschussberatungen teilgenommen haben, und beschließen etwas, was nichts mit dem zu tun hat, was wir vorher im Ausschuss besprochen haben,
Ich erinnere daran, dass wir noch vor der Sommerpause einen gemeinsamen Anspruch formuliert hatten, als wir unsere Anträge in den Ausschuss geschickt hatten. Darin hieß es - ich zitiere wörtlich –:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemessen an diesem Anspruch sind Sie mit diesem Vorschlag völlig gescheitert. Sie haben keinen einzigen unserer Vorschläge für mehr Transparenz aufgegriffen, weder eine Übertragung von Plenar- und Ausschusssitzungen, die man nachträglich abrufen kann, ist angenommen worden, noch die Veröffentlichung von Schriftverkehr von und mit dem Landtag, noch, dass man ein gewisses Zeitfenster vor Entscheidungen in eigener Sache einzieht, wenn es zum Bespiel um Abgeordnetendiäten geht wie heute. Alles ist abgelehnt worden, was wir für mehr Transparenz vorgeschlagen hatten. Umgekehrt wollen Sie sogar den Ältestenrat zum Geheimrat erklären, indem Berichte sogar über die Tagesordnung, aber auch über die Ergebnisse verboten werden sollen, wenn sie nicht vom Präsidenten nach Ermessen selbst durchgeführt werden.
Ich kann an dem Punkt nur vor dem Missverständnis warnen, dass das, was beim Ältestenrat geregelt werden soll, nur eine Fortschreibung der früheren Praxis sei. Das ist mitnichten der Fall. Denn ich habe in den letzten Wochen und Monaten feststellen dürfen, dass Sie die Vertraulichkeit der Absprachen im Ältestenrat selbst äußerst flexibel wahrnehmen und handhaben, dass nämlich gern und - wie ich finde - auch richtigerweise rekurriert wird auf die
Absprachen, wenn man sagt, wir haben doch im Ältestenrat das und das abgemacht, und zwar in öffentlicher Sitzung. Das wäre nach diesen Geschäftsordnungsanträgen nicht mehr möglich, weil alles, was besprochen wird, für komplett vertraulich erklärt werden soll.
Es macht die Absprachen im Ältestenrat sinnlos, wenn man sich zur Wahrnehmung parlamentarischer Rechte nicht darauf berufen kann. Wir halten es deswegen für verfassungswidrig und werden dagegen auch vor das Landesverfassungsgericht ziehen.
Was diese berühmt-berüchtigte Richtlinie zur Internettechnik angeht, muss ich sagen: Die ist nicht nur technikfeindlich, sie ist auch von hinten bis vorn Pfusch. Das fängt schon damit an, dass in der Geschäftsordnung festgeschrieben werden soll, eine Verständigung im Ältestenrat über die Nutzung mobiler Internettechnik solle gelten. Das Problem ist, im Ältestenrat hat schon keine Verständigung stattgefunden. Deswegen ist diese Richtlinie auch null und nichtig. Wenn Sie der Beschlussempfehlung so zustimmen, gilt ein Totalverbot von jeder Internettechnik.
Das heißt, dass auch Herr Kollege Dr. Stegner sein Smartphone wegpacken muss, dass Herr Kollege Kubicki seinen Tablet-PC wegpacken muss.
Ich glaube, wir sind uns einig, dass ein Totalverbot jeder Internettechnik völlig unverhältnismäßig ist.
- Es ist schön, dass Sie jetzt die Tablets eingepackt haben. Vorhin konnte man noch sehr viele hier auf den Tischen sehen, genauso wie Zeitungen, die ausgebreitet waren.
Herr Kollege, würden Sie zur Kenntnis nehmen, weil die Sitzung ja öffentlich übertragen wird, dass ich es mir nicht gefallen lasse, dass Sie mit Unwahrheiten arbeiten? Ich habe weder einen Tablet-PC noch ein iPad hier, noch hatte ich jemals hier ein iPad am Platz. Ich will es aber nicht hinnehmen, dass Sie in der Öffentlichkeit erklären, ich hätte es jetzt eingepackt. Würden Sie das zur Kenntnis nehmen?