Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich mit Ihnen gemeinsam auf der Tribüne die stellvertretende Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Frau Margret Hintz. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herrn Reinhard Meyer, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verbraucherschutz ist uns wichtig. Die Information und die Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist eine bedeutsame Aufgabe, zu der sich diese Landesregierung ganz klar bekennt. Wir haben deshalb für die Verbraucherzentrale SchleswigHolstein die institutionelle Förderung in Höhe von 699.000 € bis 2017 fest zugesagt, um Planungssicherheit zu schaffen. Eine derartige Zusage ist selten; sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Dauer. Dies war vorher nicht der Fall. Wir haben die Verbraucherzentrale also abgesichert und bekennen uns zu ihren bestehenden Standorten. Wir wollen eine
aktive, engagierte und in der Fläche präsente Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Sie soll eine schlagkräftige Institution mit einem klar definierten Aufgabenspektrum sein.
Dazu müssen aber auch die Organisationsstrukturen passen, damit die Verbraucherzentralen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können und ihre Beratungstätigkeiten auch in Zukunft durchführen können. Es geht also um die Handlungsfähigkeit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Dopplungen von Beratungsleistungen oder Mehrfachberatungen im Land sind natürlich auf den Prüfstand zu stellen. Es gibt auch andere Beratungseinrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher in verschiedenen Themenbereichen informieren und beraten. Von den Möglichkeiten im Internet will ich ganz schweigen. Deshalb müssen wir genau überlegen, wo die Basisaufgaben einer Verbraucherzentrale als Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein aus unserer Sicht liegen sollen.
Das Aufgabenspektrum muss klar definiert sein. Zugleich muss es flexibel sein, da es immer wieder aktuelle Entwicklungen gibt, die Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichern. Das erschwert die Aufgabe der Verbraucherzentrale natürlich. Beispiele sind EHEC, die Finanzkrise und PROKON. Auf solche Entwicklungen muss die Verbraucherzentrale reagieren können. Dazu bedarf es einer Organisation, die handlungsfähig ist. Dahin wollen wir die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gemeinsam entwickeln.
Deshalb wurde im Dezember des letzten Jahres zwischen der Verbraucherzentrale und dem Wirtschaftsministerium in einer Zielvereinbarung gemeinsam ein Strategieprozess vereinbart. Dieser hat zum Ziel, die Verbraucherzentrale organisatorisch so zu strukturieren, dass sie zukunftsfest aufgestellt ist und ihren Kernaufgaben verlässlich nachkommen kann. Externe Experten haben hierfür die Situation der Verbraucherzentrale als Organisation analysiert. Das Gutachten befindet sich zurzeit in der Endabstimmung.
Über die Zwischenstände der Analyse wurden die verbraucherpolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen regelmäßig informiert. Transparenz ist - so glaube ich - in diesem Prozess ganz wichtig. Allerdings sage ich ganz ausdrücklich: Es ist nicht hilfreich, wenn einzelne Wasserstände dieser Infor
Meine Damen und Herren, Einigkeit besteht darüber, dass die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit der Verbraucherarbeit eine wichtige Aufgabe im Verbraucherschutz des Landes wahrnimmt. Ich sage ausdrücklich auch aus persönlicher Anschauung und aus Gesprächen mit den Personalräten und den Betriebsräten heraus: Das macht sie mit sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, das Gutachten, über dessen Ergebnisse zu berichten wir Sie gebeten haben, sei noch in der Endabstimmung. Können Sie uns sagen, seit wann dieses Gutachten in der Endabstimmung ist? Seit wann liegt der Entwurf, der gerade abgestimmt wird, Ihrem Haus vor? Zweitens haben wir Sie gebeten, Ausführungen dazu zu machen, ob bis zum Abschluss dieses Strategieprozesses Übergangsmaßnahmen erforderlich seien und welche dies gegebenenfalls wären.
- Zu der letzten Frage werde ich gleich etwas ausführen. Der letzte Entwurf des Gutachtens liegt mir mit Datum vom 20. August 2014 vor. Es gibt noch ein paar Fragen. Ich werde gleich erläutern, was dies speziell für die Organisation bedeutet.
Meine Damen und Herren, in der Tat bestehen unterschiedliche Erwartungen, Vorstellungen und Interpretationen aus dem Strategieprozess, den wir zurzeit haben, insbesondere in der Frage, wie die Zukunft der Institution der Verbraucherzentrale gestaltet werden soll. Ich sage ausdrücklich: mehr Geld zu fordern und zu bekommen, löst kein Problem. Bevor wir über mehr Geld reden, brauchen wir mehr Klarheit über Struktur und Aufgabenspektrum der Verbraucherzentrale.
Was in Zukunft allerdings nicht mehr passieren darf, ist dies: Wenn sich eine Kommune aus einer Projektfinanzierung herauszieht, dann kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Land durch die Erhöhung der institutionell Förderung um die gleiche Summe diese Mindereinnahme für die Verbraucherzentrale kompensiert. Ich sage ausdrücklich: Projektmittel sind Projektmittel, und wir brauchen eine klare Trennung zwischen Projekten und institutioneller Förderung. Ich glaube, das ist wichtig und erforderlich.
Wir haben das Problem, dass zum Beispiel zurzeit von den Zuwendungen, die die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bekommt, also von den 699.000 €, nur 64 % für die Personal- und Sachkosten zur Verfügung stehen. Diese werden tatsächlich benötigt. 36 % gehen als Kofinanzierung für Projektförderungen weg. Das ist ein wichtiger Punkt, über den wir uns gemeinsam Gedanken machen müssen, nämlich darüber, wie man in diesem Bereich bestimmte Dinge besser voneinander trennen kann, weil vieles im ganz konkreten Prozess miteinander vermischt wird.
Wenn ich eben etwas zu den Kommunen gesagt habe, dann will ich den Kreis Segeberg ausdrücklich ausnehmen, der durch seine Entscheidung, bei den sozialen Beratungsleistungen des Kreises der Verbraucherzentrale den Zuschlag für die Schuldnerberatung zu vergeben, bis 2019 wiederum acht Arbeitsplätze gesichert hat.
Umgekehrt, wenn diese positive Entscheidung nicht zustande gekommen wäre, kann es nicht Aufgabe des Landes sein, wenn Projekte wegbrechen, sofort mit institutionellen Mitteln hineinzugehen.
Meine Damen und Herren, wir lösen die bestehenden Probleme der Verbraucherzentrale nicht, indem wir per Gießkannenprinzip mehr Geld in die Institution geben. Wir müssen gemeinsam mit der Institution und mit den Akteuren einen gründlichen Organisationsentwicklungsprozess durchgehen. Wir müssen die Institution weiterentwickeln, und zwar gemeinsam mit ihr. Das Letzte ist ganz wichtig.
Diesen Prozess haben wir auf den Weg gebracht. Das Ziel ist, diesen Weg für eine weiterhin anerkannte und erfolgreiche Verbraucherzentrale zu gehen. Das wollen wir gemeinsam mit den verbraucherpolitischen Sprecherinnen und Sprechern tun. Das werden wir gemeinsam diskutieren.
gestellt sein. Herr Breyer, um den zweiten Teil Ihrer Frage zu beantworten, sage ich auch: Wenn es dort gewisser Übergangsfinanzierungen bedarf, werden wir selbstverständlich auch darüber reden. Vielen Dank.
Der Minister hat seine Redezeit um 1 Minute 30 Sekunden überzogen. Das steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung. Zunächst ist die antragstellende Fraktion an der Reihe, die Piratenfraktion. Das Wort hat der Abgeordnete Uli König.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Unser Ziel ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes.“ - Ein Satz, der schön klingt und Hoffnung auf eine bessere Zukunft macht. Wer kann schon dagegen sein? Dieser Satz hat aber auch einen Vorteil: Er ist ehrlich unverbindlich. Man muss keine Angst haben, dass einem dieser Satz einmal auf die Füße fällt. Sachzwänge, allgemeine Finanzlage, unvorhergesehene Sonderausgaben - es gibt so vieles, was auf dem Weg eine Erreichung dieses Zieles verhindern kann.
Der stärkste Hinderungsgrund scheint mir aber zu sein, dass der Wille, dieses Ziel wirklich zu erreichen, nicht da ist. Denn - das ist meine Befürchtung - Verbraucherschutz hat bei unserem Wirtschaftsminister keine großartige Lobby. Wie sonst ist es zu erklären, dass eine Landesfinanzierung der Institution Verbraucherzentrale trotz jährlich steigender Kosten auf Jahre hinaus eingefroren werden soll? Allein 2014 sind die Personalkosten der Verbraucherzentrale durch Tarifanpassungen um 17.000 € gestiegen. Wegen dieser real sinkenden Finanzierung musste die Verbraucherzentrale Anfang des Jahres bereits die Öffnungszeiten ihrer Beratungsstellen drastisch reduzieren. Die vom Wirtschaftsministerium selber eingeschalteten Gutachter kamen im Sommer zu dem Ergebnis - ich zitiere -, „dass eine interventionslose Fortschreibung des jetzigen Zustands die VZSH mittelfristig ihre Existenz kosten wird“. Ursache sei „der schleichende, geduldete Prozess, die institutionell real abnehmende Finanzierung durch Projektmittel aufzufangen“. - So viel zu den diese Woche bewilligten Projektmitteln zur Energieberatung, die gerade nicht helfen, die Existenz des vorhandenen Beratungsangebots zu si
Das Endgutachten hält das Ministerium seit zwei Monaten ohne nachvollziehbare Begründung zurück. Herr Minister, Sie nennen das Endabstimmung.
- Das war seine letzte Zwischenversion. Wehrte Kollegin, wir als Piratenfraktion werden noch einmal nachfragen. Ich denke, es gibt mehrere Versionen, und das hätte durchaus schneller gehen können.
In Anbetracht der nachgewiesenen existenzbedrohenden Finanzgrundlage der Verbraucherzentrale ist es blanker Hohn, wenn Staatssekretär MüllerBeck auf unseren Antrag im Wirtschaftsausschuss erklärt hat, der gleichbleibende Zuschuss sei ein „klares Bekenntnis zur Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein“. Ihre Finanzierungspläne sind ein klares Bekenntnis zum schrittweisen Absterben der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein, Herr Meyer.
Ihr gebetsmühlenartiger Verweis auf andere Empfänger gleichbleibender Zuschüsse verkennt die besondere Lage der Verbraucherzentrale, die ausschließlich vom Land institutionell finanziert wird und die zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit keine Unterstützung aus der Wirtschaft annehmen darf. Die Verantwortung für die Existenz der Institution Verbraucherzentrale liegt in der Hand des Landes und damit von uns allen.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch die bloßen Fakten zusammenfassen. Für das Jahr 2015 fehlen der Verbraucherzentrale 85.000 €. Wenn es dabei bleibt, dann bekommen viele Mitarbeiter zur Vorweihnachtszeit eine Änderungskündigung ins Haus und die Bürger weniger Beratung.
Die jetzt geplante Organisationsentwicklung wird bis zum Jahresende nicht abgeschlossen sein, wie der Minister gerade schon sagte, und daran auch nichts ändern.
„Unser Ziel ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes … Wir wollen den steigenden Beratungsbedarfen … Rechnung tragen.“ - So steht es im Koalitionsvertrag. Schöne Sätze. Sätze, die dringend benötigtes Vertrauen begründen könnten. Seien Sie so gut, und tun Sie etwas dafür, damit Sie nicht die eingangs aufgeführten Ausreden benutzen müssen, um zu erklären, warum es auch 2015 weniger Verbraucherberatung in Schleswig-Holstein geben wird. 85.000 € sind nicht die Welt. Wir PIRATEN werden Ihnen auch dieses Jahr wieder Gelegenheit geben, sich positiv zur Verbraucherberatung zu bekennen.