Protocol of the Session on June 20, 2014

Nun kommen wir zu c): Verbraucherschutz und Qualitätsstandards sichern - Meisterbrief stärken, Drucksache 18/2001. Wer diesen Antrag dem Wirtschaftsausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP, PIRATEN, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen

(Christopher Vogt)

der CDU. Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der CDU dem Wirtschaftsausschuss überwiesen worden.

Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 42 auf:

Arbeit für alle: Inklusive Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1992 (neu)

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2035

(Heike Franzen [CDU]: Der ist erledigt! - Unruhe)

- Ich bin auch irritiert. Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Wir haben jetzt einen gemeinsamen Antrag. So ist es mir mitgeteilt worden. Die Drucksache 18/2035 muss hier weggestrichen werden.

Wir reden jetzt über den Antrag Drucksache 18/ 1992 (neu). Der wird von allen Fraktionen getragen. Wird das Wort zur Begründung zu diesem Antrag gewünscht? - Das ist offenbar nicht der Fall. Dann kommen wir zur Aussprache. Ich teile Ihnen mit, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer darauf verständigt haben, dass Frau Abgeordnete Marret Bohn und danach Herr Abgeordneter Wolfgang Baasch zu diesem Thema sprechen. Die anderen Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete werden ihre Reden zu Protokoll geben. So ist es mir mitgeteilt worden.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein!)

- Nein? Okay. Dann habe ich eine falsche Information. Das ist aber kein Problem. Zunächst erteile ich Frau Kollegin Marret Bohn von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. - Sie sammeln sich dann bitte und notieren, wer noch reden möchte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, wir haben ein etwas ungewöhnliches Verfahren gefunden, aber ich denke, es ist im Interesse aller. Zu Beginn meiner Rede möchte ich mich ganz herzlich bei allen Fachsprecherinnen und Fachsprechern bedanken. Wir haben es in den letzten Tagen noch geschafft, gemeinsam einen interfraktionellen Antrag hinzubekommen.

Das freut mich sehr, ich finde, das passt gut zu diesem Thema.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

Wir wollen den Anspruch auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung mit Farbe füllen. Wir wollen echte Inklusion für Schleswig-Holstein. Dazu gehört für uns alle eine Teilhabe am Arbeitsleben. Im Moment ist es leider so, dass Menschen mit Behinderung deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Menschen, die keine Behinderung haben. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern. Wir fordern daher ein Konzept für die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Weiter möchten wir ein Budget für Arbeit einführen. Was ist ein Budget für Arbeit? Warum brauchen wir es? - Für Menschen mit Behinderung ist es besonders schwierig, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Viele von ihnen sind daher in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig. Mit dem Budget für Arbeit erhalten sie jetzt die Chance, sich außerhalb einer Werkstatt auf dem Arbeitsmarkt zu erproben und zu gucken, ob sie auch dort gut zurechtkommen und eine langfristige Perspektive haben. Mit anderen Worten: Die Teilhabe am Arbeitsleben soll durch das Budget für Arbeit deutlich verbessert werden.

(Beifall Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Wolfgang Dudda [PI- RATEN] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung; darauf haben Menschen mit Behinderung genauso ein Recht wie alle anderen auch. In Rheinland-Pfalz, in Niedersachsen, in Nordrhein-Westphalen und in Hamburg hat man sich schon auf den Weg gemacht. Ich freue mich darüber. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir heute in der Sache abstimmen könnten. Wenn wir einen gemeinsamen Antrag haben, dann finde ich, dass sich dies anbietet. Dies würde ein klares Zeichen setzen. Man könnte auch sagen, dass wir die Arbeitsgruppe in den Sozialausschuss einladen sollen. Heute wäre es mir jedoch sehr lieb, wenn wir abstimmen und ein klares Signal zeigen könnten: Ja, wir haben uns zwischen den Fraktionen darauf verständigt, dass wir auch in Schleswig-Holstein ein Budget für Arbeit auf den Weg bringen wollen.

Die gute Nachricht ist: Wir haben schon Verbündete. Am 7. April 2014 hat sich zum ersten Mal eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten zum Runden Tisch

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

getroffen. Ich denke, auch sie werden sich unter Federführung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands freuen, wenn wir uns heute verständigen und den Antrag beschließen. Das wäre ein guter Rückenwind.

(Beifall Wolfgang Baasch [SPD])

Ich komme zum dritten Teil unseres Antrags. Es gibt in Deutschland für Arbeitgeber eine gesetzliche Verpflichtung, Menschen mit Behinderung anteilig zu beschäftigen. Diese Quote liegt bei 5 %. Ein Viertel aller Betriebe in Schleswig-Holstein schafft diese Quote leider nicht. Das ist keine gute Bilanz, und das ist sehr bedauerlich. Wer diese Quote nicht schafft, muss eine Art Strafe zahlen, die sogenannte Ausgleichsabgabe. Über die Jahre ist in dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe ein zweistelliger Millionenbetrag zusammengekommen. Dort haben sich etwas über 30 Millionen € angehäuft. Wir alle sind uns einig darin, dass wir möchten, dass die Landesregierung - auch wenn das nicht einfach ist - die Maßnahmen intensiviert, damit dieses Geld, das gezielt für Menschen mit Behinderung da ist, noch stärker dazu beiträgt, dass auch Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Tätigkeit aufnehmen können.

Wir wollen, dass diese sinnvolle und richtige Maßnahme begleitet wird. Das ist keine Frage. Wir wollen auch, dass mit Menschen mit Behinderung Absprachen darüber getroffen werden, wie die Umsetzung funktionieren könnte. Auch der Landesrechnungshof hat dies zu Recht angemahnt. Bei einer Summe in dieser Höhe ist es richtig, dass wir darauf achten, dass das Geld dort landet, wo es hingehört.

Für den inklusiven Arbeitsmarkt, für das Budget für Arbeit und für eine intensivere Nutzung des Sondervermögens Ausgleichsabgabe würde ich mich im Namen aller Fraktionen sehr freuen, wenn Sie unserem Antrag jetzt zustimmen würden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU)

Ich interpretiere die Absprachen jetzt so, dass nun Herr Abgeordneter Baasch für die SPD-Fraktion das Wort hat. - Das ist der Fall.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wünschen uns alle eine Gesellschaft, in der jeder Mensch unabhängig von seinen psychischen, physischen und intellektuellen Voraussetzungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und - soweit wie möglich - ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen kann. Teilhabe und Selbstbestimmung bedeuten aber auch, einer Arbeit nachgehen zu können, und zwar möglichst auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Von der Verwirklichung dieser Feststellung sind wir gesellschaftlich aber noch ein großes Stück entfernt. Ein Blick auf den Arbeitsmarkt belegt diese Aussage. Es ist gut und für jeden Einzelnen erfreulich, dass die Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein seit Jahren sinken und die Marke von 100.000 unterschreiten. Es ist aber auch Realität, dass der Rückgang der Arbeitslosenzahlen bei Menschen mit Schwerbehinderung und Behinderung nicht in diesem Maße erfolgt, sondern dass ihr Anteil sogar gestiegen ist. Wir haben weit über 5.000 Menschen mit Behinderung, die arbeitslos gemeldet sind. Ich glaube, das ist nicht gut. Daher ist es richtig, dass wir uns mit dem Programm „Inklusiver Arbeitsmarkt“ für Perspektiven dieser Personengruppe einsetzen und deutlich machen, dass auch Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt haben sollen und dass dies keine utopische Forderung ist.

Über 60 % aller arbeitslosen Schwerbehinderten haben eine qualifizierte Berufsausbildung. Das heißt, sie sind eigentlich für eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt prädestiniert, aber sie haben nicht den notwendigen Zugang. Deshalb ist die Realisierung eines inklusiven Arbeitsmarktes unser erklärtes Ziel. Neben der Inklusion an Schulen und der Verwirklichung der Barrierefreiheit ist ein inklusiver Arbeitsmarkt auch eines der wichtigsten Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention. In dem Übereinkommen wird die uneingeschränkte Sicherstellung des Anspruchs auf Teilhabe am Arbeitsleben jenseits von Sondersystemen gefordert.

Mit unserem Antrag, dem alle Fraktionen des Hauses zustimmen, wollen wir eine Diskussion anregen, die sich damit beschäftigt, wie inklusiv der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung wirklich ist. Wie fühlen sich Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz? Welche Barrieren müssen Menschen mit Behinderung überwinden, um eine gute Ausbildung zu bekommen? Wie gut sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über Unterstützungs- und Fördermöglichkeit bei der Ausbildung

(Dr. Marret Bohn)

beziehungsweise der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung informiert? - All dies gehört zum Thema inklusiver Arbeitsmarkt.

Die Kollegin Bohn hat eben die Ausgleichsabgabe angesprochen. Es ist ein Skandal, wenn die Betriebe über Abgaben und über die Abgabenhöhe klagen - was man hört und liest -, freiwillig jedoch bereit sind, in diesem Bereich eine Abgabe zu zahlen. In Schleswig-Holstein gibt es fast 5.000 Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und damit verpflichtet sind, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Wenn man diese Quote umrechnet, dann sind es 25.000 Arbeitsplätze, die besetzt werden müssten. Mehr als 7.000 dieser Arbeitsplätze sind unbesetzt. Daher wird die Abgabe erhoben. Ich glaube, es ist richtiger, dafür zu sorgen, dass die Menschen in Arbeit kommen und diese Arbeitsplätze besetzen und dass die Abgabe nicht fällig wird. Hier sollte eine entsprechende Unterstützung ansetzen. Ich finde, es ist richtig, wenn wir das Thema weiterhin vertiefen und nicht nur heute einen Beschluss fassen. Wir sollten uns wirklich an die Arbeit - auch an die notwendige Überzeugungsarbeit in diesem Bereich - machen.

Zusammengefasst: Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung mitten in der Gesellschaft verwirklichen. Wir wollen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchsetzen. Wir wollen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Wir wollen die Übergänge von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Wir wollen Arbeitgeber bei der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen.

Unsere Mittel zur Umsetzung dieser Ziele sind zum einen ein landesspezifisches Konzept zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt. Ein Baustein ist dabei das Budget für Arbeit, das den Einstieg in eine Beschäftigung außerhalb der Werkstatt erleichtert und Anreize für Arbeitgeber schafft. Zum anderen wollen wir die Mittel der Ausgleichsabgabe effektiv für Projekte und Maßnahmen in diesem Bereich nutzen. In diesem Sinne ist es in unserem Land notwendig, dass wir dafür nicht nur umfassend werben, sondern mit diesem Antrag deutlich machen, dass wir gemeinsam im Haus in diese Richtung arbeiten.

Der Kollege Eichstädt wird sicherlich in seiner bewährten Form das Thema auch noch im Sozialausschuss platzieren. Doch ich glaube, mit einem Beschluss heute sind wir auf dem richtigen Weg. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Heike Franzen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir hier zu einer gemeinsamen Beschlusslage kommen, und ich hoffe, dass wir mit unserem Antrag motivieren können, dass Arbeitgeber erkennen, welches hohe Potenzial und welche klasse Arbeitskräfte sie gewinnen können, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen. Ansonsten gebe ich meine Rede zu Protokoll.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion unterstützt das Ziel, deutlich mehr Menschen mit Behinderung in den Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Es ist gut, dass nun dazu ein interfraktioneller Antrag zustande gekommen ist. Bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt gibt es in der Tat noch immer großen Nachholbedarf. Aus sozial- beziehungsweise gesellschaftspolitischen, aber auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ist eine bessere Integration von Menschen mit Behinderung in den Ersten Arbeitsmarkt absolut geboten.

Bevor ich zu den konkreten inhaltlichen Punkten Ausführungen mache, möchte ich darauf hinweisen, dass bei der Erarbeitung eines landesspezifischen Konzeptes zur besseren Integration von Menschen mit Behinderung nicht nur die Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, die Behindertenverbände und die anderen im Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen Genannten einbezogen werden sollten, sondern aus meiner Sicht auch die Gewerkschaften. Es passieren manchmal komische Dinge: Dass ich die Sozialdemokratie darauf hinweisen musste! Es ist zumindest interessant, aber es ist schön, dass sie jetzt aufgenommen wurden. Denn die Gewerkschaften können mit ihrer Expertise und mit ihren Mitgliedern in den Betriebsräten aus mei

(Wolfgang Baasch)

ner Sicht einen sinnvollen Beitrag dazu leisten, eine bessere Integration der Menschen mit Behinderung in den Ersten Arbeitsmarkt voranzubringen.

Meine Damen und Herren, die Sozialversicherungspflicht von Menschen mit Behinderung ist bei diesem Thema ein ganz zentraler Punkt. Menschen mit Behinderung steht nach zwanzig Jahren der Arbeit in Werkstätten ein Rentenbezug zu, der sich an 80 % des durchschnittlichen Rentenniveaus orientiert. Dieser Bezug ist unstrittig gerechtfertigt, da für Menschen mit Behinderung ein besonderes Schutzbedürfnis besteht.

Gleichsam besteht jedoch aus unserer Sicht auch das Problem, dass diese Regelung in der Form, in der es sie momentan gibt, für Menschen mit Behinderung hinderlich sein könnte, wenn sie eine Erwerbstätigkeit am Ersten Arbeitsmarkt aufnehmen wollen. Menschen mit Behinderung sollen in der Mitte der Gesellschaft leben, und dazu gehört, sofern es möglich ist, einer Arbeit im Ersten Arbeitsmarkt nachgehen zu können. Dieses Problem muss im Sinne der Betroffenen und ihrer individuellen Lebenssituation gelöst werden.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Durchlässigkeit zwischen beiden Systemen verbessert wird, also auch in beide Richtungen. Menschen mit Behinderung müssen sich einfacher und ohne Nachteile eine Beschäftigung im Ersten Arbeitsmarkt suchen können, und dann notfalls, wenn es dabei Probleme gibt, wieder direkt in den Bereich der Werkstätten zurückkehren können. Eine Rückkehr muss gut geregelt werden, muss möglich sein. Zudem müssen die finanziellen Nachteile, die sich durch den Wechsel in den Ersten Arbeitsmarkt ergeben könnten, für die Beteiligten in irgendeiner Form ausgeglichen werden.

(Beifall FDP)