Das bedeutet schlicht: Nach Ihrer Auffassung gibt es offenbar jetzt grundlegende Legitimationsdefizite des Datenschutzbeauftragten, weil schon die Art und Weise seiner Wahl defizitär wäre. Auch das, Herr Kollege Dr. Breyer, bezweifle ich.
Aber ich gestehe Ihnen insgesamt zu: Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, was der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein genau tun soll und welche Stellung er deshalb im gesamten politischen Gefüge einzunehmen hat. Die PIRATEN sehen den Datenschutzbeauftragten offenbar als eine Art Volkstribun für Datenschutz, so wie es Professor Joachim Krause in seiner Stellungnahme beschrieben hat; denn mit der öffentlichen Ausschreibung sowie der öffentlichen Anhörung wäre automatisch eine höhere Erwartungshaltung an die Durchsetzungskraft des Datenschutzbeauftragten geknüpft, die derzeit aus gutem Grund gesetzlich in dieser Form nicht vorgesehen sei.
Würden wir den Piratenentwurf also heute beschließen, bekämen wir im Ergebnis - so verstehe ich Professor Krauses Einwand - eine legitimatorische Schieflage, die die bisher klar geregelten politischen Verantwortlichkeiten unklarer werden lässt. Dieser Einwand Krauses ist so grundlegender Natur, dass sich der Gesetzentwurf der PIRATEN damit bereits von selbst erledigt haben müsste.
Hinzu kommen einige etwas weniger gewichtige, jedoch ebenfalls nennenswerte Punkte, die Professor Becker in seiner Stellungnahme ausgeführt hat. Dies betrifft einerseits die Gefahr, dass eine öffentliche Anhörung auch zur Überprofilierung der betreffenden Kandidaten einlädt. Wer aus der Menge der Bewerber herausragen will, muss in besonderer Weise auf sich aufmerksam machen. Für die Abgeordneten, die aus diesen Bewerbern dann wählen müssen, wird diese Wahl insofern schwieriger, als sie zwischen den besonderen Fähigkeiten dieser Bewerber einerseits - der Kollege Eichstädt hat darauf hingewiesen - sowie der besonderen Fähigkeit dieser Bewerber andererseits, diese besonderen Fähigkeiten öffentlich darzustellen, unterscheiden müssen. Das bedeutet: Wir stünden mit dem Piratenvorschlag in der Gefahr, eher den besseren Datenschutzbeauftragten-Darsteller zu wählen als den besseren Bewerber.
Der letzte Punkt wäre mit einer kleinen redaktionellen Änderung geheilt, deshalb will ich ihn nicht zu hochhängen: Eine Vorauswahl der Bewerber, wie es der Gesetzentwurf in seiner Neufassung von § 35 Absatz 2 vorsieht, ist nicht gestattet, wenn nicht klar ist, auf welcher Grundlage diese Vorauswahl getroffen werden soll, das heißt: entweder alle oder keiner. Ein faires Verfahren, wie es die Antragsteller fordern, wäre dann nur bei einer entsprechenden Gleichbehandlung möglich. Diese Gleichbehandlung, Kollege Dr. Breyer, würde unterlaufen, wenn eine einzelne oder mehrere Personen Bewerber vor der Anhörung aussieben dürften, ohne dass es handfeste Kriterien für diese Auswahl gäbe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss - das ist der nächste Tagesordnungspunkt ohne Aussprache - noch kurz auf die Frage „Lex Weichert - ja oder nein?“ eingehen. Es ist ja eine Lex Weichert, weil wir ihm die Möglichkeit eröffnen zu kandidieren, was er nicht könnte, wenn das Gesetz nicht geändert würde. Insofern ist es eine Lex Weichert.
Ich will das gar nicht weiter kommentieren, weil das wissen Sie auch - ich die Arbeit von Herrn Weichert wirklich positiv schätze. Aber in der Anhörung dazu hat natürlich auch eine - wie ich finde - bemerkenswerte Persönlichkeit, Herr Professor Bull, dazu eine Erklärung abgegeben, die wir auch dem Plenum, dem Hohen Haus hier nicht vorenthalten dürfen; denn es gibt gute Gründe dafür, die Amtszeit zu beschränken. Herr Professor Bull hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bei einer Verlängerung der Amtszeit die Gefahr einer Betriebsblindheit drohen könne. Mit anderen
Worten: Die Aufhebung der Beschränkung der Wiederwahl des Datenschutzbeauftragten schade nach seiner Ansicht dem Datenschutz in SchleswigHolstein eher, als dass sie nütze.
Außerdem hat Herr Bull darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Aufhebung der Begrenzung der Amtszeit als Stärkung der inneren Abhängigkeit auswirke. Diese Stärkung der Abhängigkeit des Datenschutzbeauftragten können und dürfen wir nicht wollen. Es gab gute Gründe, die Begrenzung einzuführen. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass diese Begrenzung einen Sinn hat, auch wenn ich - wie gesagt - die Arbeit von Herrn Weichert in der Vergangenheit durchaus schätze. Wir dürfen nicht, weil uns die Person gefällt, grundlegende Fragen dieser Regelung im Datenschutzbereich ohne richtigen und notwendigen Grund ändern.
Herr Kollege Kubicki, wie wir alle habe ich natürlich auch die von Ihnen zitierte Stellungnahme von Herrn Bull gelesen. Sie ist wirklich sehr umfangreich. Nur gerade zu dem Argument der Betriebsblindheit frage ich Sie: Würden Sie mir nicht zustimmen, dass das für alle Beauftragten und eigentlich für fast alle Amtsinhaber bis hin zu Abgeordneten gilt? Das kann doch kein wirkliches Argument sein, jetzt ausgerechnet beim Datenschutzbeauftragten zu sagen: Hier schützen wir uns vor Betriebsblindheit. - Diese Gefahr besteht in allen Bereichen. Wenn Sie das jetzt als Lex Weichert bezeichnen - ich nehme das einmal auf, obwohl ich den Begriff falsch finde -, dann würde es bedeuten, dass Sie in diesem Fall einen besonderen Schutz vor Betriebsblindheit für erforderlich halten, den ich bei Herrn Weichert überhaupt nicht erkennen kann.
Da es uns bei Gesetzgebungsvorhaben nicht um Einzelpersonen gehen darf, äußere ich mich zu diesem Fall überhaupt nicht. Aber es gibt einen guten Grund für die Regelung in diesem Bereich, weil die technische Entwicklung und die Möglichkeiten exorbitant wachsen. Ich kann Ihnen sicher sagen, Herr Kollege Eichstädt, auch wenn ich Sie in dem Bereich für fähiger halte als mich, dass das wachsende Alter auch dazu führt, mit den Herausforderungen nicht mehr Schritt halten zu können. Das unterstelle ich Herrn Weichert nicht, aber jedenfalls ist die Gefahr regelmäßig gegeben.
- Nicht „Aha“, Frau Kollegin Midyatli. Ich bin sicher, dass Ihre Tochter mit Ihrem iPhone wahrscheinlich besser umgehen kann als Sie - jedenfalls ist das bei mir der Fall -,
- dass Ihre Söhne mit Ihrem iPhone bereits besser umgehen können als Sie. Weil die technische Entwicklung so ist und der rechtliche Rahmen daran angepasst werden muss - das kann ich Ihnen aus vielfältigen Diskussionen im Bereich Social Media sagen -, macht es Sinn, die Besetzung solcher Stellen zeitlich zu begrenzen - auch aus meiner Sicht.
Herr Kollege Eichstädt, ich sage Ihnen bei aller Liebe voraus: Es wird kein faires Auswahlverfahren geben. Wir werden erleben, dass Sie Herrn Weichert wählen werden. Machen Sie keinen Bohei darum! Sagen Sie, Sie wollen das! Das akzeptiere ich ausdrücklich.
Aber tun Sie nicht so, als sei das hier ein offenes Verfahren! Wir werden erleben, dass Sie Herrn Weichert vorschlagen und dass Sie ihn wählen wollen. Das finde ich schade, gerade bei einem solchen Punkt. - Herzlichen Dank.
höre, muss ich dem Kollegen Eichstädt sagen: Herr Eichstädt, Sie schaffen hier Koalitionen, die es natürlicherweise so nicht geben würde - wieder einmal. Das finde ich erschreckend.
(Birgit Herdejürgen [SPD]: Was ist daran denn erschreckend? - Lars Harms [SSW]: Wenn sich 63 von 69 einig sind, ist das nicht erschreckend! - Weitere Zurufe)
- Herr Harms, ich habe Ihnen schon letztes Mal gesagt, dass ich bei diesem Fall - beim Thema Landesbeauftragter für den Datenschutz - besonders betroffen bin. Ich habe das schon in meiner letzten Rede zu dem auf diesen Tagesordnungspunkt folgenden Tagesordnungspunkt dargelegt. Ich habe früher für das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz gearbeitet.
Wer Thilo Weichert kennt, weiß, dass Thilo Weichert seinen Job lebt. Der Mann lebt für den Datenschutz. Er ist quasi von dieser Rolle kaum zu trennen. Insofern kann ich es nachvollziehen, wenn sich Thilo Weichert mit allen Möglichkeiten, die ihm zu Gebote stehen, und auch der Möglichkeit, hart zu lobbyieren, dafür einsetzt, dass er diesen Job behalten kann. Ich finde es nachvollziehbar und mache Thilo Weichert an dieser Stelle keinen Vorwurf. Es ist nur menschlich, dass er diesen Job, für den er lebt, weitermachen möchte.
Einen Vorwurf mache ich aber der Koalition, dass sie Herrn Weichert nicht gesagt hat, wie das Gesetz aussieht, dass wir zwei Amtsperioden für den Landesbeauftragten für den Datenschutz haben und dass dann Ende ist.
Ich finde es wirklich schade, dass Sie diese Lex Weichert mit der Abstimmung zum nächsten Tagesordnungspunkt schaffen. Das ist echt enttäuschend. Deshalb haben wir PIRATEN den Gesetzentwurf, über den wir gerade reden, eingebracht.
Wir haben ein paar ganz neue Vorschläge gemacht, die total neu und piratig sind und die wir hier noch nie gesehen haben: Wir wollen eine Ausschreibung machen. Wir haben gerade darüber gesprochen. Wir wollen gern, dass sich jeder, der qualifiziert ist, auf diesen Posten bewerben kann.
Wir wollen gern eine Ausschreibung, und wir wollen, dass diese Ausschreibung öffentlich ist, dass jeder es mitbekommt und jeder mitmachen kann. Wir wollen auch eine Anhörung. Herr Eichstädt, Sie haben das falsch verstanden: Diese Anhörung kann mit einigen der Kandidaten öffentlich sein, sie muss es aber nicht. Das heißt, nicht jeder Bewerber muss sich automatisch beschädigen, wenn er sich um diesen Posten bewirbt. Er kann auch in seine Bewerbung hineinschreiben: Ich möchte gern, dass meine Bewerbung vertraulich gehandhabt wird. Dann kann der Ausschuss diesen Bewerber in nicht öffentlicher Sitzung vertraulich anhören, und dieser beschädigt sich nicht selbst. Das steht in unserem Gesetzentwurf so drin. Wir möchten gern eine Bestenauswahl haben. Wenn dieses Amt ein politisches ist - und ich bin durchaus davon überzeugt, dass es sowohl ein fachliches als auch ein politisches Amt ist -, dann kann man doch auch den besten Bewerber für ein politisches Amt auswählen.
Genau mit dem Ziel sind wir 69 Abgeordnete 2012 zur Wahl angetreten, damit die aus unserer Sicht besten Leute gewählt werden. Da gibt es nun unterschiedliche Ansichten.