Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Antrag wollen FDP und CDU erreichen, dass die Erschwerniszulagenverordnung auch für Berufsfeuerwehren gilt. Dem können wir im Prinzip zustimmen. Denn die Feuerwehren, sowohl die freiwilligen als auch die Berufsfeuerwehren, leisten einen unverzichtbaren und hoch anzuerkennenden Dienst für unser Gemeinwohl. Aber wir müssen uns die Situation im Detail ansehen.
Eine Erschwerniszulage soll besondere Belastungen von Beamtinnen und Beamten finanziell ausgleichen, die nicht durch die Grundbezüge abgedeckt werden. Dazu zählt hauptsächlich der Dienst zu ungünstigen Zeiten wie an Wochenenden und der Schichtdienst. Außerdem gibt es eine Erschwerniszulage für Tauchertätigkeit, für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen und anderes.
Als Erschwerniszulage erhalten Beamtinnen und Beamte von der Polizei, von der Fischereiaufsicht und aus dem Justizvollzug an Sonn- und Feiertagen gut 3 € pro Stunde extra, an Samstagnachmittagen 1,25 € und nachts 2,50 €. Diese Nachtzulage ist der finanzielle Knackpunkt, wenn es um die Ausweitung auf Berufsfeuerwehren geht. Für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr gibt es im Besoldungsgesetz bereits eine extra Feuerwehrzulage, die nach einer Dienstzeit von einem Jahr 90 € und ab zwei Jahren 150 € pro Monat beträgt. Damit sollen der Nachtdienst und der Aufwand für Verzehr abgegolten werden. Die Erschwerniszulage würde somit den Nachtdienst gewissermaßen doppelt entschädigen.
Allerdings, und darauf zielt offenbar der Antrag der CDU, besteht diese Doppelung bereits für die Polizeibeamtinnen und -beamte, denn auch sie erhalten eine monatliche Zulage in ähnlicher Höhe wie die Feuerwehr. Damit wird der Belastung durch die unregelmäßigen Dienste und Dienst zu ungünstigen Zeiten Rechnung getragen. Das Land sorgt als Arbeitgeber somit für eine angemessene Bezahlung seiner Polizeibeamtinnen und -beamten. Denn auch sie leisten, genau wie die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr, einen unverzichtbaren und hoch anzuerkennenden Dienst für uns alle.
Warum sind dann die Feuerwehren nicht in die neue Erschwerniszulagenverordnung aufgenommen worden? - Die Feuerwehr wurde Anfang dieses Jahres nicht in die neue Regelung zu den Erschwerniszulagen einbezogen, weil für sie die Kommunen zuständig sind - genauer: die vier kreisfreien Städte, denn nur sie haben Berufsfeuerwehren.
Sie richten also, liebe CDU und FDP, Ihren Antrag eigentlich an den Falschen. Bei der Erschwerniszulage sind die Kommunen am Zug. Und sie haben im Anhörungsverfahren der Landesregierung zur Erschwerniszulagenverordnung klar gesagt, dass sie eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr ablehnen. Sie haben Konnexitätsbedenken angemeldet. Nach ersten Schätzungen des Städteverbands würden für eine Erschwerniszulage für die Berufsfeuerwehr Kosten in Höhe von einer halben Millionen Euro entstehen. Wir wissen nicht, wie verlässlich diese Angabe ist, aber wir können an fünf Fingern abzählen, dass die Kommunen auf einem Kostenausgleich durch das Land bestehen würden, wenn wir als Landtag eine solche Regelung beschließen würden.
Liebe CDU und FDP, es ist ein netter Versuch, gerade vor dem heutigen parlamentarischen Abend des Landesfeuerwehrverbandes das Fehlen der Er
schwerniszulage für die Berufsfeuerwehren dem Land in die Schuhe schieben zu wollen. Aber Sie wenden sich an den Falschen.
Trotzdem werden wir ihren Antrag in den Finanzausschuss überweisen. Dort können wir mit den Kommunen ins Gespräch kommen. Vielleicht gelingt es ja, sie von der Notwendigkeit der Übernahme der Kosten für die Erschwerniszulage zu überzeugen und eine Regelung zu finden.
Herr Präsident! Es ist gerade einmal ein Jahr her, als wir in diesem Hohen Hause über die Änderung des Glücksspielgesetzes debattiert haben. Über die Fraktionsgrenzen hinweg wurde hier in seltener Einmütigkeit die Bedeutung der Feuerwehren für unser Land hervorgehoben. Nach einigem Zögern der Regierungsfraktionen war es dann auch in den Reihen von SPD, Grünen und SSW unstreitig, dem Vorschlag meiner Fraktion zuzustimmen, dass Teile der Einnahmen aus dem Glücksspielgesetz auch für die immer schwieriger werdende Nachwuchsgewinnung der Feuerwehren verwendet werden sollen.
Vor diesem Hintergrund dieser überparteilichen Einigkeit war die neue Erschwerniszulagenverordnung vom 3. Dezember 2013, in der die Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehren bewusst ausgeklammert wurden, ein herber Tiefschlag. Und ich muss es gestehen: Ich war - wie viele - von dieser Entscheidung des Finanzministeriums schwer enttäuscht. Denn dieses Signal war genau das Gegenteil dessen, was der Landtag vor einem Jahr zum Ausdruck gebracht hat.
Meine Damen und Herren, es war nicht nur ein miserables Signal für die Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr, dahinter steckte obendrein offenbar auch noch handwerklich schlechte Regierungsarbeit. Im Innen- und Rechtsausschuss vom 15. Januar dieses Jahres erklärte Finanzstaatssekretär Losse-Müller nämlich, die Landesregierung habe die Behauptung der kommunalen Landesverbände, es könnte möglicherweise Konnexität geltend gemacht werden, überhaupt nicht selbst geprüft.
Es ist ja das gute Recht der kommunalen Landesverbände, ihre Interessen mit den entsprechenden Mitteln durchzusetzen. Dass sich aber Ministerin Heinold so leicht von dieser Behauptung verunsichern lässt, spricht nicht gerade für solides und verantwortliches Regierungshandeln. Ganz im Gegenteil!
Denn die Prüfung der Konnexität war tatsächlich nicht so kompliziert, wie es uns das Finanzministerium weismachen wollte. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages hat hierfür - ohne Briefkopf und Schlussformel - ganze fünf Seiten gebraucht. Und die Ausführungen von Staatssekretär LosseMüller im Innenausschuss lassen im Übrigen auch durchscheinen, dass die Landesregierung selbst zumindest Zweifel an der kommunalen Forderung gehabt hat. Herr Losse-Müller wird im Protokoll des Ausschuss wie folgt zitiert:
„Zur Frage der Konnexität weist er darauf hin, die Aufgabe habe schon vorher bei den Kommunen gelegen.“
Wenn im Finanzministerium diese Erkenntnis schon vorhanden war, wieso war dann noch fraglich, dass ein Ausgleich im Sinne des Artikel 49 Absatz 2 Landesverfassung notwendig sein könnte? Eine zusätzliche Aufgabe, die ausgeglichen werden müsste, war dies also auch aus Sicht von Herrn Losse-Müller nicht.
Ich hoffe sehr, dass das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein weiß, dass Zulagen wie in diesem Falle die Erschwerniszulage - rechtlich gesehen in den Bereich der Beamtenbesoldung zu zählen sind. Somit erfüllen diese die verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Artikel 49 Absatz 2 nicht. Dass diese Erkenntnis offenbar im Finanzministerium nicht vorhanden ist, ist aus meiner Sicht beunruhigend. Ausweis guten Regierens ist es in jedem Falle nicht.
Meine Damen und Herren, da die Feuerwehren im Land im vergangenen Jahr auf beiden Seiten dieses Landtags viele Freunde hatten, gehe ich davon aus, dass die regierungstragenden Fraktionen diesen Fehler des Finanzministeriums heute beheben helfen. Nachdem der Wissenschaftliche Dienst in dieser Frage eine eindeutige Stellungnahme abgegeben hat, spricht aus unserer Sicht nichts mehr für das Ausklammern der Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehren bei der Erschwerniszulagenverordnung. Wir erwarten deshalb eine große Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Die Erschwerniszulagenverordnung regelt Zulagen für besondere Aufgabengebiete die aus dem eigentlichen Raster der Zulagen fallen und in gewissermaßen von einem besonderen Erschwernis zeugen. Dies trifft Beispielsweise für den Dienst an Sonn- und Feiertagen zu sowie für den 24. und 31. Dezember zu. Dass die Feuerwehr, zu denen
auch ein Team von Rettungsassistenten gehört, an eben jenen Tagen besonders häufig gerufen wird, muss ich, glaube ich, nicht weiter erläutern. Die Verordnung regelt dementsprechend die zusätzliche Vergütung für sogenannte erschwerte Dienste.
Das mag sich im ersten Moment eigentlich recht unkompliziert anhören, die Praxis zeigt jedoch ein ganz anderes Bild. Den schließlich handelt es sich hierbei um einen beachtlichen Kostenbeitrag, den es erst mal zu definieren gilt. Die genaue Summe hängt natürlich von den Einsätzen ab, und die lassen sich nun mal kaum vorhersagen. Daher bleibt es bis zum Schluss ein unbekannter Betrag.
Ursprünglich wollte man sich mit der Übernahme von Zulagen von Wechselschichten und Ähnlichem nur auf den Polizeibereich beschränken. Dies ist bisher auch der Fall. Diesen Grundgedanken wollte man nachträglich auch auf die Berufsfeuerwehren ausweiten. Die Regelung bei der Polizei zeigt, dass eine Übernahme der zusätzlichen Vergütung grundsätzlich möglich ist.
Doch zu klären bleibt die Frage der Konnexität. Bisher können die kommunalen Landesverbände auf freiwilliger Basis die Kosten für die Zulage übernehmen. Wir vom SSW im Landtag sind der Meinung, dass diese Freiwilligkeit nicht ausreichend und auch nicht besonders zielführend ist. Denn beim Team der Feuerwehr bleiben Arbeitstage - trotz aller Motivation - am 24. und 31. Dezember nun mal unbeliebt. Die Schichten müssen zugeteilt werden, und egal, wie man es dreht, niemand übernimmt gern eine Schicht, wenn Familie und Freunde einen freien Tag genießen, an dem man nicht teilhaben kann.
Durch einen finanziellen Anreiz könnte diese Problematik abgemildert werden. In vielen anderen wirtschaftlichen Unternehmen bestehen seit geraumer Zeit Regelungen, die Arbeitszeiten an Sonnund Feiertagen besonders vergüten. Dort hat sich eine Selbstverständlichkeit entwickelt. Inhaltlich ist eine Erschwerniszulagenverordnung aus unserer Sicht also völlig richtig. Die Notwenigkeit besteht allein schon, um das massive Ungleichgewicht zwischen Polizei- und Feuerwehrbeamten auszugleichen.
Die Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen versucht, eine Lösung herbeizuführen. Die Kommunen haben diesen Lösungsprozess mit dem Verweis auf die Konnexität erst einmal in die Schranken gewiesen. Nun muss weiter an einer Lösung gearbeitet werden. Sofern die Kommunen eine Gesetzesänderung wünschen, werden wir dies
in die Wege leiten. Solange von kommunaler Seite keine Bereitschaft besteht, die Zulagen einzuführen und zu finanzieren, bleibt die Regelung unverändert. Von daher müsste im Ausschuss gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden geklärt werden, ob sie ihren Bediensteten diese Zulage zahlen wollen.
An dieser Stelle muss einmal gesagt werden, dass es ohne Bewegung bei der bisherigen Regelung bleibt. Dies ist der Status quo. Wenn also die kommunalen Landesverbände ihre Feuerwehrleute besser bezahlen wollen, werden wir Änderungen des Gesetzes herbeiführen. Wenn sie es aber nicht wollen, dann werden wir nicht über die Köpfe der kommunalen Landesverbände hinweg entscheiden.
Herr Präsident! Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 ist die Landesverordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Kraft getreten.
Wesentliche Neuerung war die Zusammenlegung der Wechselschicht-/Schichtzulage mit der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für die Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzug, im Justizvollzug sowie in der Fischereiaufsicht.
CDU und FDP haben beantragt, den Regelungsbereich des § 4 Absatz 2 Erschwerniszulagenverordnung auch auf die Berufsfeuerwehrbeamtinnen und -beamten auszuweiten.
Ich will Ihnen gerne begründen, warum die Landesregierung dieses bisher nicht gemacht hat. Die Zusammenfassung der Wechselschicht-/Schichtzulage mit der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten ist den Erfordernissen einen flexiblen Dienstmanagements geschuldet. Bei den Berufsfeuerwehren
Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster existiert ein solches flexibles Dienstmanagement nicht, vielmehr wird ein Schichtdienst auf Grundlage fester Dienstpläne geleistet.
Und: Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände lehnt eine mögliche Einbeziehung von Feuerwehrbeamtinnen und -beamten ausdrücklich ab, auch unter Hinweis auf die mögliche Frage der Konnexität. Dieses haben die Kommunen bereits im Rahmen der im Verordnungsgebungsverfahren durchzuführenden Verbandsanhörung deutlich gemacht, und mir ist nicht bekannt, dass sich diese Auffassung geändert hat.
Nach Auffassung der kommunalen Landesverbände wird die besondere Erschwernis des Feuerwehrdienstes bereits mit der Feuerwehrzulage nach § 50 Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein ausgeglichen.
Meine Damen und Herren, eine Regelung von oben herab ohne Einvernehmen der Kommunen ist nicht Ziel dieser Landesregierung. Außerdem sind bisher auch aus dem direkten Kreis der Berufsfeuerwehrbeamtinnen und -beamten keine offensichtlichen Beschwerden über die Differenzierung an die Landesregierung herangetragen worden.
Die Landesregierung schlägt deshalb vor, zunächst Erfahrungen mit dem neuen Modell zu sammeln, diese auszuwerten und dann auf dieser Basis mit den Berufsfeuerwehren und den Kommunen ins Gespräch zu kommen, um zu prüfen, ob es eine Notwendigkeit und ein Einvernehmen für die von CDU und FDP vorgeschlagene Änderung gibt.