Protocol of the Session on August 24, 2012

Auch wenn man die vom Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellten Musterbriefe zum Widerspruch nutzt, werden die Daten von den Meldebehörden weitergegeben, wenn damit lediglich bestehende Daten bestätigt oder berichtigt werden sollen. Es besteht also keine Chance, dem zu entkommen.

Lassen wir uns das auf der Zunge zergehen: Der Staat zwingt die Bürger zur Datenabgabe und verhindert mit dem neuen Gesetz, dass man sich gegen die Weitergabe der Daten an Private schützen kann. Das ist definitiv nicht hinnehmbar.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Trotzdem dauerte es einige Wochen - oder genauer gesagt: bis nach dem Ende der Fußball-EM -, bis

dieser Skandal ruchbar wurde. Denn der erste Entwurf sah noch völlig anders aus und beließ die Entscheidung für oder gegen die Datenweitergabe bei den Bürgerinnen und Bürgern. Erst im Laufe der Beratungen konnten sich die Interessen der Datenhändler durchsetzen.

Meine Damen und Herren, es ist natürlich richtig, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaften an die Daten herankommen können müssen - das ist völlig klar -, Private aber eben nicht. Private gehen unsere Daten nichts an. Das ist unser Eigentum. Deswegen muss dieser Gesetzentwurf schleunigst geändert werden.

Ich denke, mit dem Änderungsantrag sind wir auf dem richtigen Weg. Ich finde es vollkommen vernünftig, dass wir unserem Antrag zustimmen, damit wir der Landesregierung einen Auftrag geben können. Außerdem würde ich sagen, dass man den Antrag der Fraktion PIRATEN dem Ausschuss überweisen kann, damit wir im Ausschuss über die Inhalte reden können. Möglicherweise hat das irgendwann noch einmal Auswirkungen auf unser eigenes Meldegesetz.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Das Wort für die Landesregierung hat der Herr Innenminister Andreas Breitner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige Aspekte in dem Antrag der Fraktion PIRATEN kann ich gut nachvollziehen, entsprechen sie doch der Position der Landesregierung. Meldedaten gehören nicht auf dem Grabbeltisch von Adresshändlern.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Überwiegend jedoch geht der Antrag fehl in der Kritik und erweckt fälschlicherweise den Anschein, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bislang wenig Beachtung im Meldewesen gefunden habe und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz beim Melderecht außen vor gelassen wurde. Das Gegenteil ist der Fall. Beim Meldewesen herrscht zwischen dem ULD und der Landesregierung große Einigkeit. Das Landesmeldegesetz wurde sogar herangezogen, um das Gerüst des neuen Bundesmeldegesetzes zu bilden, welches

(Lars Harms)

die PIRATEN jetzt gar als problematisches Erbe des Obrigkeitsstaates darstellen.

Ich empfehle jedem, sich bei dieser Frage zunächst mit dem ULD auszutauschen, statt sich die Position des Bundesdatenschutzbeauftragten zu eigen zu machen. Zu dieser hat Herr Dr. Weichert aus guten Gründen eine andere Auffassung.

Ich stimme mit Ihnen überein, was die zwingend erforderliche Einführung einer Einwilligungserklärung der Betroffenen bei der Weitergabe von Daten zu Werbe- und Adresshandelszwecken anbelangt. Schleswig-Holstein wird daher federführend mit anderen Ländern im Bundesrat im September den Vermittlungsausschuss anrufen.

(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Ziel ist, dass die Betroffenen eingewilligt haben müssen, bevor ihre Daten für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet werden sollen.

Auch die Wiedereinführung der Vermietermeldepflicht ist auf den Widerstand der Landesregierung gestoßen. Leider hat es im ersten Durchgang im Bundesrat nicht ausreichend Mitstreiter gegeben, sodass wir diese bittere Pille vorerst schlucken müssen. Ich werde mich aber dafür einsetzen, diese Regelung daraufhin zu überprüfen, ob die angestrebten Ziele tatsächlich erreicht werden. Ich bezweifle das.

Damit enden die Übereinstimmungen mit Ihrem Antrag. Ich begrüße daher ausdrücklich den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Dieser spricht sich zwar ebenfalls für eine Ablehnung des Bundesmeldegesetzes in der vorliegenden Form aus, beschränkt sich in der Forderung nach Verbesserungen aber auf den von mir bereits genannten Punkt der Einführung einer Einwilligungserklärung bei der Weitergabe von Daten zu Werbe- und Adresshandelszwecken.

Die Gründe für die Ablehnung einiger weiterer im Antrag der PIRATEN genannten Punkte will ich kurz erläutern. Die Hotelmeldepflicht muss wegen des Schengener Übereinkommens für ausländische Personen bestehen bleiben. Deutsche werden entsprechend gleichbehandelt.

Mit Ihrer Forderung nach der Wiedereinführung des Widerspruchsrechts für die Betroffenen gegen die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet bewegen Sie sich diametral zu der Position des ULD.

Dieses hält das Widerspruchsrecht für praxisuntauglichen Unsinn. Ich teile Dr. Weicherts Auffassung uneingeschränkt. Ist das Internet sicher genug, dann brauche ich kein Widerspruchsrecht; ansonsten darf überhaupt keine Datenübermittlung stattfinden.

(Beifall SPD)

Die Tatsache, dass im Falle eines Widerspruchs die Daten trotzdem, und zwar schriftlich, übermittelt werden, zeigt zudem überdeutlich den Widersinn einer solchen Regelung.

Falls die Daten von Personen, die verzogen sind, entsprechend Ihrer Forderung bereits fünf Jahre nach dem Wegzug gelöscht werden müssten, wäre die melderechtliche Kette unterbrochen. Behörden wäre ihr Aufgabenvollzug und Privatpersonen die Wahrung ihrer berechtigten Interessen deutlich erschwert oder gar unmöglich.

Mit Ihrer Forderung, dass auch weiterhin nur die Polizeibehörden aus Schleswig-Holstein OnlineAbrufe aus Melderegistern tätigen dürfen, verkennen Sie, dass der Datenabruf bereits seit November 2007 für sämtliche Behörden bundesweit freigeschaltet wurde. Dies erfolgte mit der Beteiligung und Zustimmung des ULD.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass sich das Bundesmeldegesetz - bis auf die eingangs erwähnten Aspekte - in der Praxis bewähren und ein modernes und datenschutzkonformes Meldewesen voranbringen wird. Schleswig-Holstein hat daran einen großen Anteil. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Dr. Breyer von der Fraktion der PIRATEN.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr über den konstruktiven Vorschlag, sich jetzt einerseits auf eine Entschließung zu einigen, dem Gesetz so nicht zuzustimmen und in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, andererseits die von uns genannten Aspekte, die über das Werbethema hinausgehen, im Ausschuss zu diskutieren. Das finde ich gut. Allerdings müsste man dazu den Antrag der Koalitionsfraktionen ändern; denn der greift eben nur eins dieser vielen Probleme heraus, näm

(Minister Andreas Breitner)

lich die Werbeproblematik, und erweckt dadurch den Eindruck, dass in anderen Punkten kein Änderungsbedarf bestünde. Deswegen beantrage ich, diesen Antrag der Koalition nur bis zu den Worten „nicht zuzustimmen“ zu verabschieden und den zweiten Halbsatz zu streichen, sodass er lauten würde: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den vom Deutschen Bundestag in seiner Sitzung vom 28. Juni 2012 beschlossenen ‚Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens’ im Bundesrat nicht zuzustimmen.“ - Dem könnten wir zustimmen.

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Bernstein.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Eichstädt! Ich hätte Ihnen auch jetzt gerne den Vortritt gelassen, gar kein Problem.

Um an dieser Stelle der Legendenbildung noch einmal ein bisschen entgegenzutreten: Über den inhaltlichen Punkt: „Möchte man die Widerspruchslösung oder möchte man die Einwilligungslösung?“, kann man in der Tat diskutieren. Beides sind Varianten, die uns per se nicht fernliegen; denn das eine stand im Regierungsentwurf, das andere ist dann in der Beratung der Fraktionen am Ende beschlossen worden. Aber wenn man jetzt die ganze Thematik diskutiert, darf man doch drei Punkte nicht aus den Augen verlieren:

Erstens. Wenn heute so getan wird, als sei die Empfehlung, die der Bundestag abgegeben hat, ein Riesenskandal, hätte man das Thema, bitte, in den vergangenen Jahrzehnten einmal anpacken sollen. Das hat kein Mensch gemacht, sondern die bisherige Rechtslage ist von allen bis jetzt akzeptiert worden.

Zweitens. Man sollte bitte auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass beide Varianten - sowohl die Widerspruchslösung als auch die ausdrückliche Einwilligung - eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Stand der Dinge bedeuten. Weil das auch in dem einen oder anderen Redebeitrag anklang, will ich noch einmal darauf hinweisen, dass das Verfahren, in dem der Bundestag den Beschluss herbeigeführt hat, trotz parallel stattfindender Fußballspiele keines gewesen ist, das in irgendeiner Form anrüchig war oder Grund dazu gegeben hätte, so zu tun, als ob es hier Geheimnisse gegeben hätte. Wenn man sich den Ablauf anschaut, sieht man, dass die Oppositionsfraktionen im Bundestag 14 Tage Zeit

gehabt haben, über den Änderungsantrag von CDU und FDP zu diskutieren. Sie haben es offensichtlich auch getan. Denn wenn Sie sich das Protokoll der abschließenden Sitzung des Innenausschusses vom 27. Juni anschauen, dann wir darin Kritik der Oppositionsfraktionen, die ja in Ordnung ist, genau an diesen Vorschlägen deutlich. Es ist also überhaupt keine Überraschung gewesen.

Drittens. Als der Bundestag am 28. Juni über das Gesetz beschlossen hat, waren 26 Abgeordnete anwesend. Es wäre ein Leichtes gewesen, eine Mehrheit zu organisieren, die diesen Entwurf hätte ablehnen können, wenn man es denn gewollt hätte. Wenn Herr Oppermann nicht in der Lage war, um diese Uhrzeit parallel zum Fußballspiel genug Sozen zusammenzukriegen, wäre es ein Leichtes gewesen, Beschlussunfähigkeit festzustellen. Das hat man auch nicht gemacht. Also soll man mal nicht so tun, als sei das Verfahren besonders bedenklich gewesen.

Zum Abstimmungsverhalten: Wir werden, weil wir nicht abschätzen können, wie sich der Aufwand bei der Einwilligungslösung auf die kommunale Ebene auswirken wird, dem Antrag der Koalition nicht zustimmen. Der Überweisung des Antrags der PIRATEN in den Ausschuss stimmen wir zu.

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Peter Eichstädt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich kurz zum Vorschlag des Kollegen von der Fraktion der PIRATEN äußern. Wir werden den Vorschlag, den Herr Kubicki gemacht hat, gerne aufgreifen und dem folgen, dass wir Ihren Antrag in den Ausschuss überweisen. Wir halten es im Moment aber nicht für sinnvoll, unseren Antrag in der von Ihnen beschriebenen Weise anzupassen. Es ist abgestimmt und sondiert worden, welche Möglichkeiten es im Bundesrat gibt, mit anderen Fraktionen gemeinsam ein Ergebnis zu erzielen. Es geht nicht nur darum, die richtigen Dinge zu diskutieren, sondern auch darum, eine Mehrheit für eine vernünftige Lösung zu finden.

Wir sind der Auffassung, dass es auch angesichts der Tatsache, dass die Verhandlungen am 13. September, glaube ich, beginnen, jetzt so bleiben sollte. Der Antrag ist abgestimmt und ausgewogen und entspricht unseren Vorstellungen. Von daher bitten wir den Innenminister - wenn es denn hier so be

(Dr. Patrick Breyer)

schlossen wird -, sich dafür einzusetzen, dass er dann auch Gesetzeskraft erlangt. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und schlage Ihnen zunächst vor, abweichend von der Geschäftsordnung den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht, dann werden wir so verfahren.

Es ist beantragt worden, den Antrag in Drucksache 18/102 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit erübrigt sich die Gegenprobe, es ist einstimmig so beschlossen.

Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Dr. Breyer: Halten Sie Ihren Änderungsantrag zum Antrag 18/132 aufrecht?

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Ja!)