Protocol of the Session on May 15, 2014

(Beifall PIRATEN, vereinzelt SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir brauchen mehr Transparenz. Wir brauchen auch Regelungen zur Informationsfreiheit. Das kann man gar nicht bestreiten. Der NDR-Staatsvertrag muss weiterentwickelt werden.

Wir haben in allen vier NDR-Ländern für den öffentlichen Sektor Gesetze zur Transparenz und Informationsfreiheit. Davon kann der NDR selbstverständlich nicht ausgenommen sein - solange es nicht die redaktionelle oder journalistische Informationsfreiheit betrifft, die einem besonderen Vertrauensschutz unterliegt, damit Rundfunk und Presse weiter kritisch und unabhängig berichten können.

Herr Ministerpräsident, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Breyer?

Sehr gern.

Herr Breyer, dann haben Sie das Wort.

Herr Ministerpräsident, darf ich an dieser Stelle noch einmal zu der Regelung der Informationsfreiheit, die Sie genau beabsichtigen, nachfragen? Herr Dr. Knothe hat uns im Ausschuss erzählt, dass man tatsächlich vom Inhalt her die Regelung, die in Hamburg im Transparenzgesetz festgeschrieben ist, auch im NDR-Staatsvertrag festschreiben will. Teilen Sie diese Meinung und dieses Ziel? Es wäre deswegen wichtig für uns zu erfahren, weil es eben auch andere NDR-Länder gibt, wie zum Beispiel Niedersachsen, die nicht einmal mehr ein Informationsfreiheitsgesetz überhaupt haben.

Herr Knothe trägt das vor, was die Position meines Hauses ist. Deswegen teile ich das natürlich, sonst würde er das nicht vortragen. Sie beschreiben zu Recht das Problem - es ist eben schon angedeutet worden -, dass Staatsvertragsverhandlungen nicht ganz trivial sind. Auch wenn wir das hier beschließen, erfordert es eine Menge Fingerspitzengefühl, eine Menge Verhandlungsgeschick, aber manchmal auch ein bisschen Glück, dass wir das auch miteinander hinbekommen. Das sehen nicht alle so, das sehen wir bei den Gebührensatzungen. Es gibt kaum ein unterschiedlicheres Feld als die Frage, wie man damit umgeht. Der eine setzt den Schwerpunkt auf Werbung, der andere sieht vollkommen allein die 73 Cent. Dazwischen liegt bei 16 Ländern die ganze Bandbreite an Diskussionsmöglichkeiten. Das haben wir beim Thema Transparenz ebenso.

Ich glaube - um es aufzugreifen -, uns wird bei der Aufnahme der Verhandlungen, die wir im nächsten Frühjahr zum NDR-Staatsvertrag starten werden das wird Herr Knothe zum NDR-Staatsvertrag gesagt haben -, sehr helfen, und wir können daraus lernen, was das Bundesverfassungsgericht den Ländern für das ZDF ins Stammbuch geschrieben hat, nämlich dort für mehr Transparenz zu sorgen. Es macht Sinn, das abzuwarten, weil wir im Frühjahr nächsten Jahres dort eine ganze Ecke weiter sein werden. Dass wir die Standards, die wir aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben, insbesondere für die Gremienarbeit aufgreifen können und auch zum Gegenstand der Beratungen auch in dem Sinne, wie Hamburg es schon hat und Herr Dr. Knothe es bereits ansprach, für die Debatte mit den anderen Ländern - zugegebenermaßen mit unterschiedlichen Ausgangslagen - machen wollen und machen werden, da bin ich sehr zuversichtlich, weil ich glaube, dass die Argumentationslage sehr gut ist und wir auch bei dem, was Sie beschrieben habe, substanziell vorankommen.

Ich freue mich - und ich glaube, wir müssen das auch anerkennen -, dass der NDR sich selbst ebenfalls auf den Weg gemacht hat, vor Veränderung des Staatsvertrags mehr Transparenz und mehr Informationsfreiheit in seiner Satzung zu verankern. Wir sehen, dass er die Sitzung des Rundfunkrats, der Landesrundfunkräte und des Verwaltungsrats öffentlich machen möchte, dass substanzielle Zusammenfassungen der Beratungsergebnisse der Gremien erfolgen sollen. Das ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt, sodass das, was wir im nächsten Jahr beginnen, dem sehr entgegenkommen

(Ministerpräsident Torsten Albig)

wird und das nachvollziehen wird, was Sie hier heute beschließen und auf den Weg bringen.

Selbstverständlich wird das, was uns heute zum Thema Regional- und Minderheitensprachen und zum Thema Barrierefreiheit auf den Weg gegeben wird, von uns sehr offensiv in die Verhandlungen mit Niedersachsen, Hamburg und MecklenburgVorpommern eingebracht werden.

Die Rundfunkbeiträge sind transparenter, und ich bin ganz sicher, wir werden bei den Verhandlungen zum Staatsvertrag auch hier deutlich mehr Transparenz erreichen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe deshalb die Beratungen. Gehe ich recht in der Annahme, dass sämtliche Anträge dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden sollen? Habe ich das richtig verstanden?

(Wortmeldung Peter Eichstädt [SPD])

- Jetzt hat der Kollege Peter Eichstädt das Wort.

Ich wollte nur den Hinweis geben, dass es wenig Sinn ergibt, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses noch einmal wieder dem Ausschuss zu überweisen. Darüber sollten wir in der Sache abstimmen, das in jedem Falle, denke ich.

Okay, das ist die Drucksache 18/1555.

(Zurufe)

Ich glaube, wir haben jetzt die Lösung. Wir kommen zur Abstimmung. Ich gehe davon aus, dass Sie den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1761, sowie den Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/1834, dem Innen- und Rechtsausschuss überweisen wollen. Ich bitte Sie um Zustimmung dazu. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit sind diese Anträge einstimmig überwiesen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion, Drucksache 18/1850. Auch der soll dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das

Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Auch das ist einstimmig so beschlossen.

Vielen Dank noch einmal, Herr Eichstädt, für den vollkommen richtigen Hinweis, wir kommen jetzt zur Abstimmung zu c) in der Sache. Da geht es um die Ausschussempfehlung zu dem Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/1288, sowie den Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/1697.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/1697, abstimmen, der sich auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses bezieht. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Piratenfraktion. Wer ist gegen diesen Antrag der Piratenfraktion? - Hat sich die FDP geeinigt? - Ich gehe jetzt davon aus, dass die FDP dabei ist. FDP, CDU, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD stimmen gegen den Änderungsantrag der PIRATEN.

Wir kommen zur Ausschussempfehlung. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 18/1288 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der Fraktionen von CDU, die Abgeordneten des SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist gegen diese Ausschussempfehlung? - Das sind die Mitglieder der Piratenfraktion. Wer enthält sich? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 17, 36 und 43 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich für Investitionen verwenden - Abhängigkeiten verringern, eigene Leistungsfähigkeit stärken

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1824

b) Notwendige Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen auf breite Grundlage stellen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1869

c) Tilgungsplan für die Altschulden des Landes aufstellen

(Ministerpräsident Torsten Albig)

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1549

Strukturelles Defizit abbauen, für Altschuldenfonds werben

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1614

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 18/1807

Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. Dann erteile ich zunächst dem Herrn Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich verweise natürlich gern auf die Vorlage und noch lieber darauf, dass es in diesem Fall sogar eine einstimmige Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gegeben hat. Dafür vielen Dank.

Ich danke Ihnen, Herr Kollege. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Kollegen Tobias Koch von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Im Jahr 2010 haben wir die Schuldenbremse in unsere Landesverfassung aufgenommen.“ - Mit diesem Satz habe ich im Februar 2014 meine Rede begonnen, als die CDU-Fraktion ihren Antrag zur Tilgung von Altschulden in den Landtag eingebracht hat.

Die heute zur Abstimmung stehende Ausschussempfehlung zu diesem CDU-Antrag hat zwar zugegebenermaßen nicht die gleiche historische Bedeutung wie die damalige Verfassungsänderung, aber sie ist dennoch ein weiterer Meilenstein für die Haushalts- und Finanzpolitik in Schleswig-Holstein. Zum ersten Mal überhaupt beschließt der Landtag, dass die aufgelaufenen Schulden des Landes zurückgezahlt werden sollen, und zwar nicht irgendwann in der Zukunft, sondern im Anschluss an den Abbau des strukturellen Defizits und damit spätestens ab dem Jahr 2020.

Mit dem Antrag vereinbaren wir außerdem, dass die Altschulden vollständig zurückgezahlt werden sollen und dass zu diesem Zweck ein Tilgungsplan aufzustellen ist. Selbstverständlich appellieren wir weiterhin an den Bund, diese Zielsetzung mit der Einrichtung eines Altschuldentilgungsfonds zu unterstützen. Wir bekennen uns dazu, die Schuldentilgung nach Abschluss der Bund-Länder-Finanzkommissionsberatungen rechtlich zu verankern. Der heutige Beschluss geht damit inhaltlich über die Vereinbarung der Schuldenbremse hinaus und stellt damit die Grundlage für alle zukünftigen haushaltspolitischen Entscheidungen des Landes Schleswig-Holstein dar. Wir tun dies, ebenso wie bei der Vereinbarung der Schuldenbremse, im breiten politischen Konsens. Der Ausschussvorsitzende wies gerade darauf hin. Mein Dank gilt deshalb allen Fraktionen dieses Hauses, zunächst den beiden Oppositionsfraktionen von FDP und PIRATEN, denen es zuerst gelungen ist, hier einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, genauso aber auch den Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und SSW,

(Zuruf Lars Harms [SSW])

- lieber Lars Harms - dass es am Ende gelungen ist, wirklich einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zustande zu bekommen.

Wenn hier einmal eine Oppositionsinitiative zum Erfolg führt, dann steht das der Regierungsmehrheit auch gut zu Gesicht. Deshalb sage ich hier ganz deutlich: Herzlichen Dank an alle Fraktionen für diese konstruktive Zusammenarbeit.

(Beifall)

An dieser Stelle enden dann aber leider auch schon die Gemeinsamkeiten. Dem Antrag der Regierungsfraktionen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen können wir als CDU-Fraktion nicht zustimmen, zumindest nicht im zweiten Punkt Ihres Beschlusstextes. Die Forderung nach einer Einbeziehung der Länderparlamente in die einzusetzende Bund-Länder-Finanzkommission im ersten Punkt Ihres Antrags wird auch von uns geteilt. Im zweiten Punkt Ihres Antrags stellen Sie allerdings die Forderung auf, dass diese Bund-LänderFinanzkommission zum Ziel haben soll, die Voraussetzungen für die Einhaltung der Schuldenbremse in den Ländern zu schaffen.

(Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP])