Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die inzwischen ja recht umfangreich gewordene Antragslage einmal anschaut, erkennt man, dass auch hier das Thema Transparenz als eines der ganz großen Schlagworte der Zeit über allem schwebt. Das Parlament hat natürlich transparent zu sein - bis vielleicht auf die Anschrift von Abgeordneten. Die Regierung muss transparent sein. Sie soll alles können, aber nichts wissen. Und natürlich müssen die Medien transparent sein. Das ist im Grundsatz ja auch richtig.
Allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal den Hinweis geben, dass Transparenz kein Wert an sich und kein Selbstzweck ist. Für uns bedeutet Transparenz auch nicht, dass jeder immer alles zu jeder Zeit wissen können soll und muss.
- Ich komme gleich darauf, was das konkret bedeutet. In den Anträgen werden zum Beispiel öffentliche Sitzungen der Rundfunkräte gefordert. Generell habe ich nichts dagegen.
Ich will nur einmal hinterfragen und damit deutlich machen, wie wichtig die Ausschussberatungen werden. Denn eine öffentliche Sitzung macht in meinen Augen nur dann Sinn, wenn sie nicht auf Kosten der Intensität der Beratung geht. Ein offenes und kritisches Wort zwischen Rundfunkrat und Redakteur kann der Programmqualität möglicherweise sehr viel dienlicher als eine öffentliche Sitzung sein. Der Zwang, immer alles druckreif und unangreifbar zu formulieren, tut nicht überall gut. Wenn ich das richtig wahrnehme, scheint das auch der Rundfunkrat selbst so zu sehen. Oder gibt es dort inzwischen eine Mehrheit für öffentliche Sitzungen? Das habe ich so bisher nicht wahrgenommen.
In der Drucksache 18/1834 fordern die PIRATEN, weitere Informationen endlich offenzulegen, die sie inzwischen auf der Homepage des NDR alle nachlesen können. Wenn Sie Transparenz fordern, dann schwingt implizit der Vorwurf mit, als werde irgendwo etwas verheimlicht werden. Das halte ich generell nicht für redlich.
Es ist das Verdienst der Regierungsfraktionen, dass sie in ihrem Antrag den richtigen Weg zur Regelung der offenen Fragen im Staatsvertrag vorgeschlagen haben. Höchst fraglich ist aber auch hier, ob alles, was man regeln kann und was sie regeln wollen, auch zu regeln ist.
Informationsfreiheit soll den Ländergesetzen entsprechend für den NDR geregelt werden. Grundsätzlich okay, aber auch da die konkrete Frage: Was gibt es denn Neues zu erfahren? Oder mal ganz deutlich: Kollege Eichstädt, berichten Sie uns doch einmal als jemand, der nun sicherlich am Tiefsten in der Materie drin ist: Was soll denn veröffentlicht werden, was der NDR bisher nicht veröffentlicht?
Herr Abgeordneter, das findet offensichtlich der Kollege Eichstädt auch und würde gern jetzt schon auf Ihre Frage antworten. So jedenfalls, vermute
Herr Kollege, ich würde Ihnen die Frage so gern beantworten. Aber leider tagt der Rundfunkrat nicht öffentlich.
Ich bin sicher, lieber Kollege Eichstädt, dass ein frei gewählter Abgeordneter mit Ihrer Erfahrung und Ihrem Kreuz einen Weg finden wird, uns an Ihren Erkenntnissen teilhaben zu lassen.
Die angemessene Berücksichtigung der dänischen und friesischen Sprache soll verbindlich geregelt werden. Da stellt sich für mich die Frage: Was machen wir denn mit dem bisherigen § 5 des Staatsvertrages? Funktioniert das nicht, was da vorgegeben ist? Oder beschließen wir weiße Salbe?
Die Kollegen des SSW bekommen mit ihrem Antrag gleich noch ein zweites Leckerli: Es soll einen eigenen Sitz für die Minderheiten im Rundfunkrat geben. Ich habe zunächst einmal nichts dagegen. Auch da die Frage: Warum muss denn dafür die Zusammensetzung überprüft werden? Man kann doch bisher auch jeden vorschlagen. Oder wer soll denn anstelle des Minderheitenvertreters künftig nicht mehr im Rundfunkrat sein?
Zu Ihrem Punkt 5, den Angeboten für Menschen mit Handicap und Angeboten in Leichter Sprache, ist nach meinem Kenntnisstand der NDR bundesweit Vorreiter. Das heißt ja nicht, dass man da nicht noch besser werden kann. Aber ob das nun wirklich einer der Schwerpunkte ist, ausgerechnet an unseren Rundfunk heranzutreten, möchte ich einmal hinterfragen.
Der Antrag läuft an vielen Stellen nicht nur offene Türen ein. Ich habe so ein bisschen das Gefühl, hier fehlt eigentlich die Wand, die die Tür tragen könnte, durch die Ihr Antrag durch will.
Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2011, der eine Senkung des Rundfunkbeitrags in Höhe der gesamten Mehreinnahmen vorsieht, nicht umgesetzt hat. Herr Albig, wir sind gespannt auf Ihre Ausführungen und die Erklärungen, warum Ihr enormer Einsatz an dieser Stelle am Ende nicht erfolgreich war. Diesen enormen Einsatz wird es bei einem einstimmigen Parlamentsbeschluss ja wohl gegeben haben.
Nun wissen wir alle, wie entsprechende Staatsvertragsverhandlungen ablaufen können. Deswegen klingt da auch gar nicht an erster Stelle ein Vorwurf mit, aber ich erlaube mir schon den Hinweis, dass sich ja diese Koalition im Koalitionsvertrag selber verpflichtet hat und sich selber vorgenommen hat, mehr Transparenz in Staatsvertragsverhandlungen hineinzubringen. Darauf sind wir sehr gespannt.
Richtig ist aber auch, dass wir nach wie vor dazu stehen, dass die Beitragspflicht für gewerbliche Kraftfahrzeuge abgeschafft werden sollte. Diese Befreiung sollte dann auch unmittelbar auf die geplante Evaluation 2015 folgen. Denn dann ist klar, wie groß der Spielraum ist, der sich für diese und weitere Beitragssenkungen ergibt.
Wir stehen für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sparsam arbeitet, qualitätsorientiert, unabhängig und zeitgemäß. Das sind wahrlich keine kleinen Erwartungen. Aber die Anstalten des öffentlichen Rechts sind ja auch keine kleinen Akteure.
Ob die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, und vielleicht weitere, die dazukommen, diesem Ziel dienen können, wollen wir dann im Ausschuss gern beraten.
Bevor wir die Debatte fortsetzen, möchte ich Sie bitten, mit mir gemeinsam Gäste auf der Tribüne zu begrüßen. Es sind uns angekündigt Landfrauen aus Schleswig und Umgebung. Nach eingehender Prüfung und Diskussion hier im Präsidium sind wir übereingekommen, nicht nur die Landfrauen, sondern auch die Landmänner ganz herzlich hier im Landeshaus in Schleswig - ich meine in Kiel - zu begrüßen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer gut zu wissen, wo die Landeshauptstadt ist, auch wenn ich persönlich gar nichts dagegen hätte, wenn sie ein bisschen weiter nach Norden verlegt werden würde.
Aber das geht jetzt auf meine eigene Rechnung. In diesem Punkt spreche ich, glaube ich, nicht für die grüne Fraktion.
Der NDR hat den Anspruch, eine moderne Rundfunkanstalt zu sein. Ich glaube, dass das am besten zum Ausdruck kommt durch die vielfältigen Radioprogramme, die der NDR vorhält. Aber wie modern sind eigentlich die Strukturen dahinter?
Dazu muss man sagen, dass wir den NDR-Staatsvertrag dringend weiterentwickeln sollten. Ich glaube, dass wir genau das mit dem Antrag aus der Koalition auch tun.
Unser Antrag ist in dem Sinne zu verstehen, die Angebote und Strukturen des NDR zugänglicher zu machen, und zwar zugänglicher für alle Bürgerinnen und Bürger. Mehr Informationsfreiheit muss das Credo sein. Das ist nicht nur den PIRATEN überlassen, Herr Krumbeck, sondern das sehen wir ganz genauso. Dem sollten sich nicht nur Ämter und Behörden verpflichtet fühlen, sondern auch in der Medienlandschaft muss das auf die Tagesordnung kommen.
Mehr Öffentlichkeit wagen: Das gilt aus unserer Sicht auch für die Sitzungen des NDR-Rundfunkrats. Aktuell können bundesweit nur der NDR- sowie der MDR-Rundfunkrat nicht öffentlich tagen. Bei allen anderen gibt es bereits andere Regelungen, und wir sollten mit unserem NDR nachziehen.
Das auch, weil sich die Rahmenbedingungen ein bisschen verändert haben. Es ist zwar so, dass es die Gebührenfinanzierung natürlich schon länger gibt - das ist klar -, aber seit Januar zahlt jeder diese Gebühren ungeachtet, welche Endgeräte er verwendet. Der Anspruch an die Transparenz ist dadurch für uns größer geworden.
Wir wollen einen NDR-Staatsvertrag, der die Strukturen und Angebote des NDR nicht nur öffentlicher für alle Bürgerinnen und Bürger macht, sondern auch die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt. Deswegen ist es uns besonders wichtig - Herr Bernstein, die aktuellen Regelungen funktionieren eben nicht -, auch stärker Beiträge in dänischer und friesischer Sprache im NDR-Programm zu verankern.
Sprache ist ein wichtiger Teil der regionalen Identitäten, und das muss sich auch im Programmangebot widerspiegeln. Wir leben glücklicherweise in einem interkulturellen Bundesland. Da ist es aus unserer Sicht nur richtig, ein interkulturelles Programmangebot auch über die nationalen Minderheiten hinaus zu schaffen.
Aber auch hier müssen die Strukturen hinter dem Programm beachtet werden. Der Rundfunkrat ist das oberste Aufsichtsgremium des NDR. Die Zusammensetzung dieses Gremiums wollen wir überprüfen. Der Rundfunkrat sollte den Anspruch haben, einen Durchschnitt der Gesellschaft darzustellen. Und die schleswig-holsteinischen Minderheiten sind ein wichtiger Teil dieser Gesellschaft, dem daher ein Sitz im Rundfunkrat schlichtweg zustehen muss.