Protocol of the Session on May 14, 2014

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Flemming Meyer [SSW])

Mein lieber Kollege Kai Dolgner sagt immer: Wenn man weiß, dass es ein Problem gibt, dann hilft es nicht, die Augen davor zu verschließen und darauf zu hoffen, dass es weg ist, wenn man die Augen wieder aufmacht. - Recht hat er, und das wundert wahrscheinlich keinen hier im Hause.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Wir hatten in Schleswig-Holstein lange Zeit ein vorbildliches Landesnaturschutzgesetz. Es hatte

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Beispielcharakter für viele andere Länder. Einer, der dazu im Wesentlichen beigetragen hat, ist heute Gast im Landtag. Dies war Professor Berndt Heydemann.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Bedeutende Punkte waren unter anderem die Festschreibung des Biotopverbundsystems, des flächenhaften Naturschutzes und der Vorrangflächen für den Naturschutz - Punkte, die Sie auch in unserem Antrag finden.

Dieses Gesetz ist aber in den letzten Jahren Stück für Stück verwässert worden und verdient seinen Namen kaum noch. Dies wollen und müssen wir ändern, wenn wir als Land den zunehmenden Anforderungen an den Naturschutz gerecht werden wollen. Die Regierungskoalition hat dies bereits zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt, und Umweltminister Habeck hat das vor ein paar Wochen öffentlich bekräftigt. Mit unserem Antrag benennen wir die aus unserer Sicht notwendigen Eckpunkte, die einer Novellierung zugrunde liegen sollen, nicht mehr und nicht weniger.

Im Gesetzgebungsverfahren werden diese und weitere Punkte ausführlich öffentlich diskutiert, sowohl im Ausschuss als auch in der Anhörung. Der Schutz der Natur um ihrer selbst willen muss oberstes Prinzip sein. Daher ist eine von uns gewünschte Zielbestimmung zu Beginn des Gesetzes konsequent und richtig.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Der Erhalt der Biodiversität muss sich im Gesetz wie ein roter Faden wiederfinden, es muss ein Schwerpunkt der Naturschutzpolitik sein.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, bevor Sie aufschreien, ja, auch ein Vorkaufsrecht soll wieder eingeführt werden, und zwar - ich bitte zuzuhören - für naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen. Dies ist unter anderem zur Schaffung von Biotopverbundsystemen unerlässlich, deutschlandweit auch eher unumstritten. Arten- und strukturreiches Dauergrünland bedarf eines besonderen Schutzes.

Mit der von uns auf den Weg gebrachten Biotopkartierung haben wir einen großen Schritt getan. Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes, eines der wichtigsten Umweltgesetze, machen wir uns auf den Weg, wieder ein modernes und vorbildliches Gesetz zu schaffen

(Zurufe CDU: Oh!)

und damit als Land Schleswig-Holstein unseren Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlage zu leisten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Kurz vor Sitzungsbeginn hat uns ein Änderungsantrag der PIRATEN erreicht. Wir haben das prüfen lassen und hatten sehr viel Sympathie für diesen Antrag. Es ist aber so, dass er im Bundesnaturschutzgesetz abweichungsfest geregelt ist. Das heißt, wir können ihn bei uns im Landesnaturschutzgesetz nicht regeln. Wir können aber gern im Rahmen des Verfahrens überlegen, wie wir diesen Punkt an anderer Stelle einbauen können.

Ich bitte Sie alle ganz herzlich um Zustimmung. Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Heiner Rickers das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Redmann, ich bin schon etwas erstaunt. Sie sind jetzt seit zwei Jahren in der Regierungsverantwortung. Die Frage geht nicht nur an Sie, die SPD, sondern auch an Ihre Koalitionspartner: Warum jetzt dieser Antrag? Aus meiner Erfahrung der letzten Legislaturperiode weiß ich, dass das Parlament, also die Legislative, auch durchaus gefordert ist, einen Gesetzentwurf zu entwickeln.

(Zuruf: Oh, Heiner Rickers!)

Es freut mich, dass Sie sich zu Wort melden, und es wäre schön, wenn Sie für die erste Lesung und die Ausschussberatung vielleicht schon einmal ein erstes Gerüst vorlegen würden und nicht nur mit einem Antrag versuchen, dem grünen Minister Feuer unter dem Hintern zu machen, damit er, wenn Sie langsam Panik bekommen, sich auf den Weg macht, ein solches Gesetz zu novellieren.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Nur Unterstützung und Ansporn, sonst nichts! - Zuruf)

- Ich hätte kein Problem damit, wenn es novelliert würde und wir dementsprechend mitreden könnten.

Ich frage mich, warum Sie zwei Jahre nach der Regierungsübernahme den Minister fordern. Ihre Auf

(Sandra Redmann)

gabe wäre doch, selbst tätig zu werden, hier einen Entwurf vorzulegen und zur Diskussion zu stellen.

In Bezug auf diese Frage kann man nur spekulieren. Wir haben es auch so gemacht. Zu unserer Regierungszeit 2010 haben wir das Bundesnaturschutzgesetz zur Hand genommen und versucht, alles, was nicht fest, also abweichungsmöglich ist, Paragraf für Paragraf durchzuarbeiten und politisch so zu argumentieren und zu verabschieden, dass es hier eine Mehrheit findet.

Ich möchte gern zu meinen Spekulationen zurückkommen, warum nach zwei Jahren gehandelt wird. Ich frage mich, ob der Umweltminister nicht erfolgreich genug gewesen ist.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Schauen Sie sich den verabschiedeten Entwurf zum Schutz des Grünlandes, also das Grünlanderhaltungsgesetz, an. Da ist genau das schiefgelaufen, was Sie heute inhaltlich in Ihrem Antrag wieder fordern: reich strukturiertes, artenreiches Dauergrünland unter Schutz zu stellen.

Biotopschutz - die Diskussion haben wir gehabt, das wäre, eine Unmöglichkeit für alle Bereiche, die in irgendeiner Form in den Marschen über Jahrhunderte und Generationen, Herr Voß, ihr Grünland so gepflegt haben, wie es heute ist, nämlich artenreich und reich strukturiert. Sie wollen es unter Schutz stellen, das würde gar nicht gehen.

Eine weitere Spekulation, die sich bewahrheiten könnte, wäre, Sie sind mit dem, was im Moment vorliegt, relativ zufrieden. Sie haben zwei Jahre Zeit gehabt. Warum sind Sie nicht in irgendeiner Form tätig geworden? Es gibt ja ein Bundesnaturschutzgesetz. Frau Redmann, da spreche ich Sie direkt an. Das Bundesnaturschutzgesetz wird ja wahrscheinlich während der Legislaturperiode der Großen Koalition auf Bundesebene novelliert werden. Obwohl Ihre eigene Partei in Berlin wahrscheinlich die jetzt gesetzten Rahmengesetzgebungen überarbeiten wird, kommen Sie hier mit einem Antrag. Dementsprechend sollten Sie das abwarten.

Es kann natürlich auch sein, dass das jetzige Landesnaturschutzgesetz dem grünen Umweltminister im Moment dermaßen gut gefällt, dass er bisher, in den letzten zwei Jahren, keine Änderungsnotwendigkeit gesehen hat.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Doch das wäre Spekulation. Das ist immer noch meine stille Hoffnung.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Mein Auftrag: Sie müssen politisch aktiv werden. Jetzt komme ich zum Inhalt. Ihr Antrag - und deswegen lehnen wir ihn natürlich ab - fordert nach wie vor mehr Staat, keine Eigenverantwortung. Er schießt wie immer gegen die Leute, die Eigentum haben und die Flächen in irgendeiner Form nutzen und schützen, also Land- und Forstwirtschaft.

Sie fordern mindestens 15 % ökologische Vorrangflächen im Land. Im Moment liegen wir bei 12,3 %. Wir streiten uns um den Berechnungsfaktor. Wir sagen, es sind wahrscheinlich mehr. Insofern begrüßen wir, wenn es wissenschaftlich gemacht wird, auch ein Biotopkataster.

Sie - und jetzt kommen wir zum Knackpunkt - wollen natürlich auch wieder ein Vorkaufsrecht, wohl wissend, dass es innerhalb der Großen Koalition hier im Land 2005 aufgehoben wurde. Das war berechtigt und mit Zustimmung der SPD, weil es im Ergebnis nichts gebracht hat.

(Beifall CDU und FDP - Oliver Kumbartzky [FDP]: Hört, hört!)

Vorkaufsrecht bedeutet, dass Sie nur dann kaufen können, wenn auch jemand verkaufen möchte. Es ist keine Enteignung. Es würde nur noch fehlen, dass Sie auch im Sinne Ihres Naturschutzes enteignen wollten.

(Zuruf SPD)

Dann kommen Sie - und ich habe es schon erwähnt - zum Grünlandbiotop. Das haben wir rauf und runter diskutiert. Sie haben es zum Glück innerhalb der gesetzten Fristen verschlafen, das Gesetz so zu novellieren, dass die Marschen komplett unter Schutz gestellt werden. Jetzt versuchen Sie das Gleiche durch die Hintertür mit einem neuen Landesnaturschutzgesetz. Sie wissen, wie abhängig die Marschbauern von ihrem Dauergrünland sind, und Sie wissen, dass sie es eigenverantwortlich im Eigentum gepflegt haben. Auch das würde nicht gehen.

In Bezug auf die GVO - darüber haben wir oft genug gesprochen - sind wir uns einig. Alles, was im Moment rechtlich machbar ist, weil der Bürger es nicht will, haben wir bisher unterstützt. Das werden wir auch zukünftig tun.

Ich kann nur noch einmal an Sie appellieren: Werden Sie selbst tätig! Lassen Sie uns mitberaten. Wir würden auch für eine Ausschussüberweisung stimmen. Wir würden uns aber, wenn der Antrag so bliebe, dagegen entscheiden. Stimmen Sie nicht immer nur gegen die Land- und Forstwirtschaft! Sie wissen genau, dass die viel Gutes zum Wohle der Natur getan haben. - Herzlichen Dank.

(Heiner Rickers)

(Beifall CDU und FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Frau Abgeordnete Marlies Fritzen das Wort.