Protocol of the Session on April 10, 2014

(Beifall PIRATEN, vereinzelt SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, Beifall Hart- mut Hamerich [CDU] und Heiner Rickers [CDU])

Danke schön. - Für die Kollegen des SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Endlich sind wir auf der Zielgeraden, was die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse betrifft. Die Anhörung hat noch einige zusätzliche Informationen zu Tage gefördert. Mein Dank gilt allen, die sich mit ihren Vorschlägen und Ideen eingebracht haben. In diesem Zusammenhang freut es mich, dass wir endlich mit falschen Annahmen aufräumen und Fakten zu Wort kommen lassen. Der sprichwörtliche vietnamesische Ingenieur, der sich nur als Taxifahrer durch

schlagen kann, oder die iranische Ärztin, die sich in Deutschland als Putzfrau ihr Brot verdienen muss, weil die entsprechenden Abschlüsse hier nicht anerkannt werden, gibt es tatsächlich.

Gerade hat die Bundesregierung den ersten Bericht zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse vorgelegt. Danach haben von April bis Ende 2012 11.000 ausländische Fachkräfte den Antrag auf Anerkennung gestellt. Davon wurden fast 70 % oder 7.500 Berufsabschlüsse als gleichwertig anerkannt. Ich erinnere mich an Stimmen, die davon abrieten, das Ganze überhaupt in Gang zu setzen, weil es sich angeblich nur um wenige Einzelfälle handele. Diese werden mit diesen Zahlen eines Besseren belehrt.

Tatsache ist, dass jeden Tag neue Anfragen auf die Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen auflaufen, und solange wir eine offene Gesellschaft sind, werden Menschen zu uns kommen, die unser Schul- und Ausbildungssystem eben nicht durchlaufen haben. Diese Menschen bereichern uns und knüpfen Schleswig-Holstein noch besser ins globale Netz ein. Nutzen wir ihr Know-how und erkennen ihre Abschlüsse an!

Auch die Arbeitgebervertreter haben durch die Bank in ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf eindringlich gefordert, das Potenzial der hier lebenden Fachkräfte zu nutzen.

Die Bundesregierung hat den ersten Schritt mit der Anerkennung einzelner Berufe gemacht. Unser Land zieht jetzt nach.

Es hat Jahrzehnte gedauert, bis wir zu einem transparenten Verfahren gekommen sind. Bis dahin wandten sich die Migranten an die Behörden und wurden teilweise jahrelang von einer zur nächsten Stelle geschickt, bis schließlich ihre Berufserfahrung null und nichtig war. Auf diese Weise wurde Potenzial regelrecht vernichtet und disqualifiziert.

Das darf uns angesichts des sich deutlich abzeichnenden Fachkräftemangels in der Zukunft nicht mehr passieren. Darum begrüße ich ausdrücklich das neue Gesetz mit seinen transparenten Verfahren und klaren Kompetenzen.

Allerdings möchten wir das Gesetz noch durch die Einrichtung eines Fonds flankieren, der die Kosten abdeckt, die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens entstehen. Diese laufen unter anderem durch die Übersetzung der Zeugnisse durch amtlich bestellte Dolmetscher auf. Ich bin davon überzeugt, dass so ein Fonds die Verfahren beschleunigen und vereinfachen wird. Ich freue mich, dass wir darüber im Ausschuss noch näher diskutieren können.

(Dr. Patrick Breyer)

Wir sollten allerdings nicht nur immer über die Vorteile reden, die der deutschen Gesellschaft und unsere Betrieben durch die adäquate Beschäftigung der ausländischen Fachkräfte entstehen, sondern auch darüber, dass wir die Interessen der Migranten beachten.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein Beratungsanspruch für Fachkräfte gehört nach Meinung des SSW zu einer lebendigen Willkommenskultur einfach dazu. Die Migranten erwarten von ihrer neuen Heimat ein Zeichen der Anerkennung ihrer bisherigen Lebensleistung. Sie sollten aus diesem Grund einen Anspruch darauf bekommen, dass ihre Abschlüsse nicht nur geprüft werden, sondern dass sie darüber hinaus auch beraten werden, zum Beispiel im Hinblick auf eine Anschlussqualifikation. So erfahren die Migranten, was sie tun müssen, um durch eine Brückenqualifikation mit den Kollegen gleichziehen zu können. Die Beratung macht den qualitativen Unterschied aus. Dementsprechend haben wir den Antrag auch formuliert.

Aber es zeigt sich gerade an dieser Stelle, dass wir den Prozess nicht als abgeschlossen betrachten können. Es steht weiterer Handlungsbedarf an. Fehlen nämlich entsprechende Weiterbildungsangebote, die die im Ausland erworbenen Qualifikationen an die deutschen anpassen, hilft auch die beste Beratung nicht. Außerdem müssen wir mehr berufsspezifische Sprachkurse anbieten, damit die anerkannte Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich auch eine Chance hat.

Wir müssen also in naher Zukunft mit Kammern und Hochschulen über die Entwicklung entsprechender Angebote verhandeln. Dazu ist es nicht nötig, neue Strukturen zu schaffen. Gerade an dieser Stelle können wir über Kooperationen, vor allem mit Hamburg, nachdenken, wo man schon lange Erfahrung mit der Anerkennung von Berufserfahrungen gesammelt hat. - Danke.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich schließe deshalb die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Teil a) des Tagesordnungspunktes, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/994. Wer die

sem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist das einstimmig so angenommen.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Wir kommen zur Abstimmung zu Teil b) des Tagesordnungspunktes, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1737. Dazu ist mehrfach Ausschussüberweisung an den Wirtschaftsausschuss beantragt worden. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle unterbreche ich die Tagung und wünsche Ihnen allen eine erholsame Mittagspause. Ich freue mich, Sie um 15 Uhr im Plenarsaal wiederzusehen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 12:54 bis 15:03 Uhr)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, Sie alle hier wieder zu sehen, und möchte die Sitzung fortführen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung des Amtes eines oder einer Landesbeauftragten für politische Bildung

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1750

Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Ralf Stegner von der SPD-Fraktion das Wort.

(Zurufe)

- Entschuldigung, mir war angekündigt worden, dass Sie reden. Das war dann wohl ein Kommunikationsproblem. Das Wort hat jetzt der Kollege Jürgen Weber.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, mein Name ist Weber. Das ist korrekt.

(Vereinzelter Beifall SPD)

(Flemming Meyer)

Wir haben heute Morgen am Rande eines anderen Tagesordnungspunkts sozusagen bereits die Schlagabtauschvariante zu diesem Thema vorweggenommen. Lassen Sie mich daher mit einer Reihe von sachlichen Begründungen dafür anfangen, warum wir das Amt eines oder einer Beauftragten für politische Bildung für sinnvoll erachten.

Wir alle haben uns in den letzten Jahren - um nicht zu sagen in den letzten Jahrzehnten - mit der politischen Bildung in diesem Land durchaus schwergetan. Wir waren uns aber einig, und ich gehe davon aus, dass das immer noch der Fall ist, dass wir nicht den Weg Niedersachsens gehen wollen. Dort hat die vorletzte Landesregierung die Landeszentrale kurzerhand abgeschafft. Hierzulande haben wir vor zehn Jahren einen Statuswechsel beschlossen, nämlich weg von einer Einrichtung, die dem Bildungsministerium unterstellt war, hin zu einem Landesbetrieb. Das ist ein Weg, der - in der Rückschau betrachtet - nicht ganz erfolgreich gewesen ist.

Wir haben dann vor drei Jahren die Zuständigkeit von der Landesregierung in den Landtag verlagert. Wir wussten von vornherein, dass dies eine Entscheidung war, die mit einem gewissen Risiko ausgestattet war. Bis zum heutigen Tag ist das ein bundesweiter Alleingang. In Baden-Württemberg gibt es eine ähnliche Situation, ansonsten aber haben wir eine Stand-alone-Rolle. Bereits damals gab es in den Anhörungen gewichtige Stimmen von Vertretern der politischen Bildung, die befürchteten, dass die Unabhängigkeit der Einrichtung durch die Anbindung an das Parlament nicht gestärkt, sondern eher geschwächt werden würde. Dies gilt umso mehr, als die Landeszentrale mit dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gekoppelt wurde.

Wir haben damals dennoch so entschieden, weil für die Landeszentrale, die im Verlauf der letzten Jahre und Jahrzehnte personell geschrumpft ist, die Hoffnung bestand, dass wir synergetisch mit der Öffentlichkeitsarbeit des Landtags für beide Seiten eine positive Entwicklung einleiten würden.

Das wurde eine Zeitlang praktiziert. Seit dem letzten Sommer hat sich die Landtagsverwaltung allerdings entschieden, die Öffentlichkeitsarbeit mit der Position des Pressesprechers in Personalunion zu besetzen. Somit ist die ursprünglich beabsichtigte Synergiefunktion obsolet geworden. Ob die Kombination bis dahin faktisch überhaupt funktioniert hat, will ich jetzt nicht weiter eruieren. Hier gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Man muss sagen, dass in der Versuchsphase zumindest probiert wurde, ob dies funktionieren kann und ob die Landeszentrale im Rahmen der zur Verfü

gung stehenden geringen finanziellen und personellen Ressourcen die Sicherheit hat, in der nötigen Unabhängigkeit den Auftrag zu erfüllen und die Arbeit insgesamt zu stärken. Wir sind mittlerweile zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht in dem Umfang der Fall ist, wie wir uns das wünschen würden.

Deshalb schlagen wir mit dem heutigen Gesetzentwurf, den wir in der ersten Lesung beraten, vor, die erprobte beste Form einer unabhängigen Aufgabenwahrnehmung in Angliederung an den Landtag auch für die politische Bildung zu wählen, nämlich das Institut einer oder eines Beauftragten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Damit würde sich ein Kreis schließen, denn 1957 schuf die damalige Landesregierung einen Landesbeauftragten für staatsbürgerliche Bildung; zunächst bei der Regierung, jetzt beim Parlament.

Ich will über die Konstruktion und über die Dinge, die im Gesetzentwurf stehen, im Einzelnen nicht reden. Sie haben ihn gelesen, wir werden das im Ausschuss vertiefen. Dennoch will ich sagen: In einer Konstruktion, bei der die Dienstaufsicht beim Präsidenten liegt und die fachliche Aufsicht bei einem Kuratorium, das aus Vertreterinnen und Vertretern aller Landtagsfraktionen und Vertreterinnen und Vertretern der politischen Bildung zusammengesetzt ist, ist eine Unabhängigkeit garantiert. Das ist eine fachliche und überparteiliche Aufsicht. Mehr Unabhängigkeit geht nicht, und weniger wollen wir uns nicht leisten.

Natürlich kann man nicht nur über die Sache reden, sondern man muss auch die öffentliche Debatte und die Einbettung, die heute Morgen schon angesprochen worden ist, einbeziehen. Das, was ich jetzt sagen möchte, gilt für alle Beauftragten, die wir haben und die wir hatten: Sie alle waren mit unterschiedlichen Parteibüchern ausgestattet und hatten unterschiedliche politischen Auffassungen. In ihren Ämtern haben alle durchweg und ohne Ausnahme eine hervorragende Arbeit geleistet. Sie haben eine Überparteilichkeit an den Tag gelegt, wie man sie sich wünscht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich glaube, das kann man festhalten. Wer das bestreitet, der soll das hier vorn am Mikrofon tun. Weiter möchte ich sagen, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Landeszentrale für politische Bildung zumindest im wissenschaftli

(Jürgen Weber)

chen Bereich in den letzten Jahren und Jahrzehnten privat natürlich politische Auffassungen hatten. Die Leitung ist derzeit unbesetzt. Der einzige Wissenschaftler, der derzeit noch dort arbeitet, ist der Kollege Klaus Kellmann. Das ist ein alter Studienfreund von mir. Er hat eine politische Auffassung, die eher in der Opposition angesiedelt ist. Das sagt jedoch nichts über die Qualität und die Intensität seiner Arbeit aus. Er leistet dort seit Jahrzehnten gute Arbeit. Deshalb kann dies keine parteipolitische Diskussion in der Frage sein, wie wir die Auswahl treffen, sondern nur eine qualitative.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)