Ich persönlich habe kein Problem damit, dass Frau El Samadoni ein SPD-Parteibuch hat. Für mich zählt ausschließlich die Qualifikation dieser Person. Das ist doch das Entscheidende.
Bei der Frage Zweidrittelmehrheit geht es auch um die Frage, wie wir die schon angesprochene parlamentarische Kultur wieder leben können. Es geht nicht darum, dass hier jemand mit einem SPDParteibuch bestellt worden ist. Diese Person hätte von mir aus auch ein CDU-Parteibuch haben können, wenn diese Person nur ein geeigneter Kandidat
gewesen wäre. Vielleicht sollten wir den Fokus in dieser Debatte auch wieder darauf richten. Ich jedenfalls finde es ziemlich traurig, was in diesem Fall gelaufen ist. Aber darunter sollte jetzt nicht Frau El Samadoni leiden, sondern wir sollten uns in Zukunft vielleicht wieder einmal über die demokratischen Gepflogenheiten Gedanken machen. Auf die Sache werden wir sicherlich noch zu sprechen kommen, wenn es um die Landeszentrale für politische Bildung geht. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege Dr. Stegner, ich habe mich insbesondere deswegen noch einmal zu Wort gemeldet, weil Sie in Ihrem zweiten Redebeitrag möglicherweise auch durch einige Zwischenfragen dazu gebracht wurden, hier einen Klamauk zu veranstalten, wer wann in welchem Saal gewesen ist. Ich glaube, diese Form von Selbstbeschäftigung ist diesem Hohen Hause absolut unwürdig und unangemessen.
Wir geben nach außen ein schlechtes Bild ab. Seit einer halben Stunde veranstalten wir hier nichts anderes als Selbstbeschäftigung.
Ich habe mich deswegen an den Kollegen Stegner gewandt, weil wir uns eigentlich in vielen Punkten, was die Frage des Ernstnehmens unserer eigenen Arbeit angeht, in diesem Parlament relativ nahe sind beziehungsweise wenig Distanz dazwischen ist. Wenn wir es aber wirklich ernst meinen, hier Volksvertretung zu sein, dann sollten wir uns Debatten, wie sie in den letzten 20 Minuten geführt worden sind, in Zukunft ersparen, und zwar nicht nur um unseretwillen, sondern vor allem um der Menschen willen, die uns gewählt haben. Diese haben uns nämlich gewählt, damit wir ihre Interessen vertreten, statt hier permanent Selbstbeschäftigung zu betreiben.
auftragte gestern wirklich aus voller Überzeugung gewählt, nachdem sie sich bei uns vorgestellt hatte, obwohl ich mich maßlos darüber geärgert habe, wie das „Auswahlverfahren“ stattgefunden hat. Der Kollege Kubicki hat darauf hingewiesen. Es war seit vielen Jahren guter Brauch, dass man versucht hat, gemeinsam eine Kandidatin oder einen Kandidaten gerade für dieses Amt zu finden, um dieser Person auch den entsprechenden Rückhalt für dieses Amt mitgeben zu können.
Ich bin auch nicht der Auffassung, dass wir für die Wahl von Beauftragten eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Ich bin aber sehr wohl der Auffassung, dass man mit dem Gesetzentwurf, den die Union heute vorgelegt hat, die Chance gehabt hätte, wieder zu einem anderen Stil und zu einer anderen Grundlage für das Arbeiten miteinander zurückzukommen.
Ich werde den Teufel tun, hier aus irgendwelchen Ältestenratssitzungen zu zitieren. Aber die Art und Weise, Herr Kollege Stegner, wie es zu dem Gesetzentwurf zur Landeszentrale für politische Bildung gekommen ist, über den wir heute Nachmittag diskutieren, macht deutlich, dass jeder von uns weiß, welche Absicht dahintersteht. Diese Absicht ist eben auch nicht dazu angetan, das Verhältnis untereinander - bei aller Diskussion und bei aller Differenz in Sachfragen - zu verbessern. Ich glaube vielmehr, es wäre angebracht, hier wieder zu einem Stil zurückzukehren, der diesen Landtag eine ganze Weile ausgezeichnet hat.
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Aber ich glaube, Sie wollten eh gerade mit Ihrem Beitrag enden. Ich frage Sie aber, ob Sie noch eine Bemerkung oder Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner erlauben.
über die Frage entstanden war, was die FDP uns gegenüber angekündigt hat, würde ich gern, wenn Sie erlauben, kurz aus dem Schreiben des Fraktionsvorsitzenden der FDP zitieren, damit das Haus darüber informiert ist, was uns angekündigt worden ist. Dort heißt es im ersten Absatz:
„Künftig werden wir ausschließlich in Krankheitsfällen dafür Sorge tragen, dass fehlende Kolleginnen und Kollegen … Für die zweite Lesung des von der Regierungsmehrheit eingebrachten Gesetzentwurfs zur Schaffung einer Landesbeauftragten für politische Bildung wird unter keinen Umständen eine Kompensation durch Mitglieder meiner Fraktion erfolgen.“
Das heißt nichts anderes, als dass auch bei Krankheit in diesem Fall Menschen im Zweifel mit der Trage in den Saal gebracht werden müssen. Das möchte ich hier gerne noch einmal richtigstellen, zumal es hier schwarz auf weiß in dem Schreiben des Fraktionsvorsitzenden der FDP an mich zum Ausdruck gebracht worden ist. Damit wollte ich das Hohe Haus und Sie als Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP gern unterrichten, zumal wir hier über Stilfragen reden.
(Beifall SPD - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist eine Unverschämtheit! Dann lesen Sie doch bitte auch das gesamte Schreiben hier vor!)
Das Wort zu einer Erwiderung auf die Einwürfe des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner hat jetzt der Herr Kollege Dr. Garg und nicht andere Mitglieder seiner Fraktion. Herr Kollege Garg, bitte schön.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Ich will darauf gar nicht erwidern, sondern lediglich feststellen, dass ich es sehr bedauere, dass die Chance nicht genutzt wurde, in der letzten mittlerweile halben Stunde wieder zu einem anderen Stil miteinander und zu anderen Umgangsformen zu kommen. Das, liebe Frau Kollegin von Kalben, ist selbstverständlich immer auch eine Frage von Geben und Nehmen und von wechselseitigem Respekt. - Herzlichen Dank.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/1764 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieses einstimmig so beschlossen.
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1737
Ich erteile dem Herrn Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Christopher Vogt, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss hat den an ihn überwiesenen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Er hat eine schriftliche Anhörung dazu durchgeführt und zu diesem Gesetzentwurf zuletzt gestern getagt. Er hat einstimmig einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen und den so geänderten Gesetzentwurf dann auch einstimmig zur Annahme hier im Plenum empfohlen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich eröffne nun die Aussprache und erteile für die Landesregierung dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herrn Reinhard Meyer, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fehlende Fachkräfte hemmen Wachstum und Innovationen. Wenn wir über die Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen reden, dann reden wir über die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes Schleswig-Holstein.
Für die Landesregierung steht die Fachkräftesicherung im Zentrum ihrer Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Die aktuelle Fachkräfteprojektion sagt uns für das Jahr 2030 eine Lücke in Höhe von rund 100.000 Fachkräften voraus. Der größere Teil - und das ist immer wichtig zu betonen - betrifft vor allem die beruflich qualifizierten mit allein 85.000. Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, der im Rahmen der Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“ dazu beiträgt, dass der Wirtschaft auch langfristig genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Er ist aber auch ein Baustein unserer Willkommenskultur, indem wir die Lebensleistungen derjenigen mit ausländischen Abschlüssen wertschätzen und anerkennen. Wir sagen: Herzlich willkommen in Schleswig-Holstein, herzlich willkommen auf unserem Arbeitsmarkt.
Lassen Sie mich einige Punkte nennen, die aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind. Wir schließen zunächst eine Regelungslücke, die die landesrechtlich geregelten Berufsausbildungen betrifft. Damit gibt es dort grundsätzlich keine Zugangsbarrieren mehr. Das dient nicht nur denjenigen, die zu uns kommen, das dient dem sozialen Frieden, und das dient letztendlich der Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Erfasst werden insbesondere die vollzeitschulischen Berufsausbildungen, die an den Berufsfachschulen und den Fachschulen angeboten werden. Es gibt aber auch Regelungen, die der Bund getroffen hat. Insbesondere der gesamte Bereich der dualen Berufsausbildung ist bundesrechtlich geregelt und wird somit vom Bundesanerkennungsgesetz erfasst. Bei den Debatten - sowohl im Bund als auch hier im Landtag - freut mich besonders - das Ausschussvotum zeigt das sehr genau -, dass wir über die Parteigrenzen hinweg einen breiten Konsens haben.
Wenn wir einmal ein paar Jahre zurückgehen, sehen Sie, dass es nicht immer so war. Es ist ein echter Erfolg, auch einer der gesellschaftlichen Debatte, die hier wirklich vorangekommen ist. Vielen Dank dafür.