Gerade deshalb ist es so wichtig, die Förderzentren nachhaltig abzusichern. Ich lasse mich dabei auch gern positiv überraschen. In diesem Zusammenhang möchte ich die Ministerin an das angekündigte Gespräch mit den pädagogischen Mitarbeitern erinnern. Dazu gab es noch keinen Terminvorschlag. Das darf nicht in Vergessenheit geraten. Darum erinnere ich daran. Auch das gehört in diesen Zusammenhang.
Deswegen beantrage ich Ausschussüberweisung für beide Anträge und hoffe auf eine gute Diskussion dazu im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, spätestens an diesem Punkt sollten wir nun alle in der Lage sein, zu einer sachlichen und vielleicht sogar konstruktiven Debatte zurückzukehren. Nach meiner Auffassung hat man jedenfalls auch beim Thema Förderzentren keinen Anlass zu Empörung oder Missbilligung. SSW, Grüne und SPD haben schon im Koalitionsvertrag klipp und klar vereinbart, dass wir an den Förderzentren festhalten. Wir brauchen keine Resolution zum Erhalt dieser Schulform. Denn sie war und ist nicht in Gefahr. Es kann gar keinen Zweifel daran geben: Die Förderzentren leisten hervorragende Arbeit bei der Unterrichtung, Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Handicap. Durch sie wird Inklusion erst möglich. Und nur durch sie wird echte Wahlfreiheit für die Eltern sichergestellt. Mittlerweile dürfte hoffentlich allen aufgegangen sein, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Es wird eine kleine kurze. - Frau Waldinger-Thiering, Sie haben uns gerade erläutert, Sie brauchten gar keine Resolution zum Erhalt der Förderzentren. Können Sie mir dann erklären, warum Sie eine einbringen?
- Sie haben beziehungsweise die FDP hat eine falsche Resolution eingebracht. Wir mussten natürlich einen Änderungsantrag stellen, damit wir gewisse Dinge klarstellen. Und das tun wir.
Es geht hier um weit mehr als nur um Bildung. Aber in meinen Augen zeigt das Schicksal vieler Kinder aus den Förderzentren, wie weit wir noch von einer wirklichen inklusiven Gesellschaft entfernt sind. Machen wir uns doch nichts vor: Inklusion endet noch zu häufig mit Schulschluss. Wir brauchen aber weitergehende Angebotsstrukturen. Auch im Freizeitbereich müssen Kinder mit Handicap selbstverständlicher Teil dieser Gemeinschaft sein. Stattdessen sind sie nicht selten vollkommen
Natürlich kommt den Bildungseinrichtungen eine besondere Rolle zu, wenn es um Inklusion geht. Hier müssen und hier werden wir ganz besonders hart arbeiten, um zu Verbesserungen zu kommen. Das Tempo wollen wir ganz bestimmt nicht rausnehmen. Eine Entschleunigung halte ich für den völlig falschen Weg. Aber ich hoffe, wir können uns darüber einig werden, dass gründlich gearbeitet werden muss. Genau das tut das Ministerium, indem es unter Beteiligung von Experten und Betroffenen ein erstes Inklusionskonzept entwickelt, das uns im Sommer vorliegen wird. Selbstverständlich wird hier die Expertise der Sonderpädagogen an den Förderzentren einfließen. Das halte ich für absolut unverzichtbar. Für den SSW will ich aber festhalten, dass nach unserer Überzeugung weder Schnellschüsse noch Panikmache und schon gar keine Stürme in Wassergläsern helfen, wenn wir in Sachen Inklusion wirklich weiterkommen wollen.
Gerade hat die Bertelsmann-Stiftung wieder die Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins bei der inklusiven Beschulung bestätigt. Auch in der jüngsten Vergangenheit wurden laut Studie große Fortschritte erzielt. Hierauf werden wir uns aber ganz gewiss nicht ausruhen. Denn wir wollen Stück für Stück zu einem wirklich inklusiven Schulwesen kommen. Eins darf man dabei nicht vergessen: Es steht noch ein umfangreicher - und mit Sicherheit äußerst aufschlussreicher - Bericht zur Inklusion im Schulwesen aus. Und nicht zuletzt sollen auch die Ergebnisse des Runden Tisches und der Arbeitsgruppe unter Leitung des Staatssekretärs in das Konzept einfließen. Diese ehrliche Bestandsaufnahme und Faktengrundlage ist in meinen Augen unverzichtbar. Denn wir wollen etwas bewegen und keine Schönfärberei betreiben.
Wir dürfen uns bei dieser wichtigen Aufgabe nichts vormachen: Bis zu unserem Ziel, einer möglichst umfassenden inklusiven Beschulung bei höchstmöglicher Qualität, ist es noch ein weiter Weg. Die Förderzentren sind und bleiben dabei unverzichtbar, denn sie sichern Wahlfreiheit für die Eltern, die vor der großen Frage stehen, wie die bestmögliche Förderung ihrer Kinder gewährleistet werden kann. Unabhängig davon müssen wir aber all unsere Lehrkräfte für diese Herausforderung fit machen. Das sage ich ausdrücklich nicht mit Blick auf das neue Lehramt Sonderpädagogik. Dies gilt genauso für Lehrerinnen und Lehrer, die bereits fertig ausgebildet oder auch schon länger an unseren Schulen tätig sind. Auch ihnen wollen wir hier alle Möglich
keiten und Chancen bieten. In ihren Werkzeugkasten gehören ganz ohne Zweifel inklusive Konzepte und Maßnahmen der inklusiven Unterrichtsgestaltung. Ich bin fest davon überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, Inklusion besser zu gestalten.
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Professorin Dr. Waltraud Wende, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! 2009 hat Deutschland die Behindertenrechtskonvention der UN ratifiziert. Damit ist Deutschland, also auch Schleswig-Holstein, eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems eingegangen. Ich betone - wie bereits in der letzten Landtagssitzung - gern noch einmal: Durch die Ratifizierung der UN-Konvention ist diese innerstaatliches, nationales, deutsches Recht geworden. Damit geht es nicht mehr um die Frage, ob wir Inklusion verwirklichen wollen, sondern wie wir Inklusion verwirklichen können.
Als Bildungsministerin von Schleswig-Holstein ist es meine Pflicht, dem gesetzlich fixierten Anspruch auf inklusive Bildung Raum zu verschaffen. Ich wiederhole - was ich bereits während der letzten Landtagssitzung gesagt habe -, die massive Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte an der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland sollte uns zu denken geben. Wir sind in der Pflicht zu handeln, meine Damen und Herren. Ich zitiere, wie ebenfalls bereits während der letzten Landtagssitzung, aus dem Rechtsgutachten der Kanzlei Poscher, Rux und Langer:
„Der Behindertenrechtskonvention liegt die Zielvorstellung einer fast vollständigen Inklusion von Schülern mit Behinderungen in die Regelschule zugrunde.“
„Fast vollständig“ bedeutet dabei laut UN-Handbuch für Parlamentarier - ich wiederhole, damit es hier keine Missverständnisse gibt: laut UN-Handbuch für Parlamentarier -: 80 bis 90 %. Eine Ziel
größe von 80 bis 90 % schließt damit also die Existenz von Förderzentren keineswegs aus. Auch in Zukunft wird es Förderzentren für Schülerinnen und Schülern mit erheblichem Unterstützungsbedarf geben. 10 bis 20 % der Schülerinnen und Schüler mit starken körperlichen oder geistigen Behinderungen bekommen genau hier ihre optimale Unterstützung. Zudem akzeptiere ich die Entscheidung vieler Eltern, die ihr Kind lieber an einem Förderschulzentrum beschulen lassen wollen, weil sie - die Eltern - der Auffassung sind, dass es dort am besten gefördert wird.
Meine Damen und Herren, die Mehrheit der Kinder mit Förderbedarf ist, und zwar vorwiegend in den Bereichen Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung, jedoch an den allgemeinbildenden Schulen besser aufgehoben.
Die Mehrheit der Kinder mit Förderbedarf profitiert vom inklusiven Schulunterricht an den Grundschulen, an den Gemeinschaftsschulen und an den Gymnasien. Auch die Kinder ohne Förderbedarf profitieren sowohl intellektuell als auch sozial von gemeinsamer inklusiver Beschulung.
Ich wiederhole mich: Das bedeutet nicht, dass wir in Zukunft keine Förderzentren mehr haben werden. Ja, wir werden auch in Zukunft Förderzentren mit Schülerinnen und Schülern haben, insbesondere für Kinder mit starken körperlichen oder geistigen Behinderungen. Der Fortbestand dieser Förderzentren - es gibt in unserem Land insgesamt 29 Förderzentren - steht außer Frage. Außerdem haben wir zurzeit in Schleswig-Holstein 53 Förderzentren für Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung. 17 Förderzentren sind sogenannte Schulen ohne Schüler. Das heißt, die diesen Zentren zugeordneten Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen unterrichten Schüler und Schülerinnen nicht in einer eigenen Förderschulklasse, sondern wirken an der inklusiven Beschulung in allgemeinbildenden Schulen mit.
Sehr geehrte Damen und Herren, um es noch einmal zu wiederholen: Ich schätze die Arbeit der Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen und der Erzieher und Erzieherinnen sehr.
derzentrum beschulen oder aber die Inklusion in den Regelschulen unterstützen; ich schätze sie. Aber ich positioniere mich auch in einem anderen Punkt eindeutig: Die Verwirklichung der UN-Konvention muss unsere Zielgerade sein.
Doch auch hier gilt wie immer: Qualität geht vor Schnelligkeit. Nicht die schnellste, sondern die beste Lösung muss unser Ziel sein.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich interpretiere die Diskussion zur Geschäftsordnungslage so, dass wir jetzt zur Ausschussüberweisung kommen können.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/1731 und den Änderungsantrag Drucksache 18/1791 als selbstständigen Antrag an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschießen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums Halstenbek und Schülerinnen und Schüler des Berufsbildungszentrums Segeberg. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung gesetzlicher Vorschriften über die Wahlen von Landesbeauftragten
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Herrn Oppositionsführer, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Abgeordneten Johannes Callsen, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was diese Regierungskoalition sich insbesondere in Personalfragen leistet, ist schon ein starkes Stück. Anders ist das wirklich nicht zu beschreiben.
Statt sich an übliche parlamentarische Verfahren zu halten, erleben wir in dieser Legislaturperiode immer wieder, wie SPD, Grüne und SSW ihre eigenen Personalinteressen ohne Rücksicht auf andere durchsetzen.
Ich will erinnern: Um Thilo Weichert als Datenschutzbeauftragten im Amt halten zu können, ändert diese Koalition mit ihrer Einstimmenmehrheit eben mal das Gesetz. Um erst gar keine Diskussion über die Frage der Nachfolge von Frau Wille als Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten aufkommen zu lassen, wird der Opposition die Kandidatin der Koalition eine Stunde vor der Pressekonferenz präsentiert, ohne dass vorher Gespräche mit den anderen Fraktionen stattgefunden hätten. Dabei, und das ist unsere Überzeugung, sollte doch gerade bei den Beauftragten des Landtags, über die wir reden, das Ziel sein, nach Gesprächen mit anderen Fraktionen einen größtmöglichen Konsens zu erreichen.