The Real Slim Shady! - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde es etwas kürzer machen. Der Feuerwehr fehlt es an Nachwuchs. Das lässt sich natürlich auch nicht schönreden. Kinderfeuerwehren sind eine Möglichkeit, um dem Nachwuchsproblem entgegenzutreten. Diesen Umstand brauchen wir gar nicht kleinreden. Jugendfeuerwarte und der Landesfeuerwehrverband wünschen sich eine gesetzliche Grundlage für eine solche Abteilung. Die Idee der Kinderfeuerwehr, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ist auch nicht neu. Da Sie anscheinend der Presse nicht folgen und auch keine Gespräche mit den Vertretern vom Fach führen, lassen Sie mich aufklären: Eine Novelle des Brandschutzgesetzes ist - wie gesagt - schon in Arbeit, und darin sind auch diese Kinderfeuerwehren enthalten. In der Sache unterstützen wir Ihren Antrag. Ich glaube aber, es ist klüger, auf die Novelle des Brandschutzgesetzes zu warten, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen und insgesamt das ganze Brandschutzgesetz auf zukunftsfähige Füße zu stellen.
Es wurde vorhin angesprochen, dass man sich über die pädagogische Ausbildung von Jugendfeuerwehrwarten Gedanken machen muss. Vielleicht ist es Ihnen noch nicht bekannt: Es gibt in diesem Jahr sogar zwei Veranstaltungen beim Landesjugendfeuerwehrzentrum in Rendsburg, auf denen diese Themen auch Inhalt sind. Wenn Sie Zeit haben, können Sie am 27. und 28. Juni 2014 in Rendsburg gerne
Da ich zu guter Letzt noch ein Freund von Menschen bin, müssen wir uns auch darüber Gedanken machen, dass jeder Teil unserer Gesellschaft ein Teil der Feuerwehr wird, gerade auch Kinder mit Migrationshintergrund oder mit Beeinträchtigungen. Jeder sollte einen Platz in der Kinder- und Jugendfeuerwehr haben. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf meint die CDU, die ultimative Lösung des Nachwuchsproblems der Freiwilligen Feuerwehren im Land gefunden zu haben.
Ich bezweifele allerdings stark, dass das Nachwuchsproblem einzig und allein auf die Eintrittsaltersbegrenzung zurückzuführen ist. In der Begründung des Antrags ist es zumindest so dargestellt, als sei es so.
Die Altersbegrenzung für den Eintritt in eine Kinder- und Jugendwehr gestaltet sich im bundesweiten Vergleich durchaus unterschiedlich. In Thüringen liegt das Mindestalter zum Eintritt in eine Jugendfeuerwehr bei sechs Jahren. Das Saarland hat ein Mindestalter von acht Jahren festgelegt. Einige Bundesländer haben schon langjährige Erfahrungen mit solchen Regelungen, andere fangen gerade erst damit an. Zum krönenden Abschluss gibt es darüber hinaus Modelle, die es den Entscheidungsträgern vor Ort überlassen, die Altersgrenze für die Aufnahme in eine Kinder- oder Jugendfeuerwehr festzulegen. Die Varianten für eine Öffnung für ein Mehr an jungen Menschen in den Wehren ist also groß. Bevor eine Neuausrichtung des Mindesteintrittsalters gesetzt werden kann, muss natürlich noch einiges geklärt werden, wie etwa die Umsetzungsmöglichkeiten und die versicherungstechnische Seite.
Neben dem Aspekt des Mindestalters gibt es mit Sicherheit noch andere Punkte, die einer Gesetzesänderung und Modernisierung bedürfen. Deshalb
macht es Sinn, dass man sich hinsetzt und überlegt, ob man das Brandschutzgesetz auch noch in anderen Bereichen ändern muss.
Das Land Schleswig-Holstein hat den Feuerwehrverband gemeinsam über die Parteigrenzen hinweg schon mit Glücksspielmitteln ausgestattet. Der Verband ist jetzt dabei, ein Konzept zu erstellen, wie man das Nachwuchsproblem lösen kann. Ich glaube auch, dass der Landesfeuerwehrverband sehr nah dran ist.
Zu guter Letzt weise ich darauf hin, dass es schon sehr gute Beispiele gibt, wie man Jugendliche in Arbeit integrieren kann, nämlich indem man es so macht, wie es derzeit die Sportvereine in Zusammenarbeit mit den Schulen versuchen. Versucht wird, die Schulen einzubinden. Eine Eintrittsalterssenkung allein reicht nicht. Wir müssen ein Konzept hinbekommen, dass die Jugendfeuerwehren eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen haben, um die Kinder dort abzuholen, wo sie ihr tägliches Leben verbringen. Das ist in den Schulen. Wenn wir das schaffen, kriegen wir das hin. Das kann ein Baustein sein. Ich finde es gut, dass wir diesen Gesetzentwurf diskutieren können, aber möglicherweise gehört mehr dazu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Lars Harms, selbstverständlich hat die CDUFraktion nicht die ultimative Lösung für den Nachwuchs der Feuerwehr in Schleswig-Holstein.
Wir haben die Presse sehr wohl verfolgt, und wir wissen, dass die Novelle des Brandschutzgesetzes ansteht. Wir haben auch Gespräche geführt. Ich hätte mir an dieser Stelle gewünscht, dass wir von Anfang an eingebunden werden, denn Feuerwehr geht uns alle an.
Das wäre sehr schön gewesen. - Frau Raudies, in unserem Gesetzentwurf ist eine Freiwilligkeit enthalten. Es heißt nicht, dass Kinderfeuerwehren verpflichtend eingeführt werden müssen. - Herzlichen Dank.
Ich will nur kurz, Herr Präsident, meine Damen und Herren, den letzten Punkt aufgreifen. Der Landesjugendfeuerwehrwart hat auf der Feuerwehrversammlung, auf der ich war, ganz deutlich gesagt, dass das Thema „Verpflichtung“ für den Landesfeuerwehrverband nicht infrage komme.
- Herr Dornquast, in Ihrem Gesetzentwurf beziehungsweise in der Begründung zu Artikel 1 Nr. 3 heißt es:
„Die Ergänzung von § 13 Absatz 3 Nr. 3 verpflichtet die Feuerwehrverbände, auf die Bildung auch von Kinderabteilungen hinzuwirken.“
Aber darüber sollten wir uns gern im Ausschuss unterhalten. Frau Nicolaisen, das wäre der richtige Ort dafür. Vielleicht habe ich es falsch verstanden, oder vielleicht haben Sie es anders gemeint. Frau Strehlau hat schon gesagt, was ihr weiterhin aufgefallen ist.
Das Thema ist wichtig. Wir werden darüber im Ausschuss reden und sicherlich zu einem guten Ergebnis für die Feuerwehr kommen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Volker Dornquast [CDU]: Wer lesen kann, ist im Vorteil!)
Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht mehr. Jetzt hat für die Landesregierung Herr Innenminister Andreas Breitner das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass wir das Thema Kinderfeuerwehr positiv sehen, hat sich herumgesprochen. Die Landesregierung ist bestrebt, die Mitgliederwerbung für die Feuerwehren im Lande so umfassend und gleichzeitig so leicht wie möglich zu gestalten. Deshalb bitte ich Sie trotzdem bei der übereinstimmenden inhaltlichen Zielsetzung um etwas Geduld. Warten Sie den vom Innenministerium erarbeiteten Gesetzentwurf ab. Er ist in enger Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband und den kommunalen Landesverbänden entstanden und steht kurz vor der Ressortanhörung.
Neben der Frage der Kinderabteilung beinhaltet er viele Neuerungen, die den Wünschen der Feuerwehren Rechnung tragen. Aus diesem Grund haben wir vor Beginn der Entwurfsarbeiten eine Umfrage an der Basis durchführen lassen, um die Probleme und Lösungsmöglichkeiten eingehend zu sondieren.
Kinderabteilungen in der Freiwilligen Feuerwehr sind eine gute Idee, aber es gibt noch wesentlich mehr, um das Feuerwehrwesen zu optimieren. Ohne dem angekündigten Gesetzentwurf im Detail vorgreifen zu wollen, seien an dieser Stelle bereits ein paar Schlagworte genannt: die Schaffung einer Verwaltungsabteilung für nichtfeuerwehrdiensttaugliche Mitglieder, die Ausweitung der Regelung über mehrere Stellvertretungen für Wehrführungen und die Anhebung der Altersgrenze auch für diese Führungspositionen. Lassen Sie uns gemeinsam auf eine umfassende Lösung zum Wohle der Feuerwehren hinarbeiten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1665 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig so überwiesen.
Wir kommen jetzt zum voraussichtlich letzten Tagesordnungspunkt für heute, nämlich zu Tagesordnungspunkt 29:
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1682
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so einstimmig beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gern komme ich der Bitte nach, heute über den Stand der „Offensive für bezahlbares Wohnen“ in SchleswigHolstein zu berichten, denn bereits jetzt gibt es nennenswerte Erfolge, auch wenn ein Jahr gerade im Wohnungsbau mit langen Vorlaufzeiten der Grundstückssuche, der Planung, der Finanzierung und schließlich der Bauausführung ein relativ kurzer Zeitraum ist.