Protocol of the Session on March 20, 2014

(Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 3 Minuten überzogen. Diese Zeit steht jetzt allen Fraktionen zu. Weitere Wortmeldungen sehe ich aber nicht.

Ich lasse über den Antrag der FDP-Fraktion auf Ausschussüberweisung an den Umwelt- und Agrarausschuss abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Wer ist gegen eine Ausschussüberweisung? - Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag der FDP-Fraktion seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die FDP-Fraktion, Herr Koch und noch einige andere. Ich warte noch ein bisschen. - Die Fraktionen von CDU und FDP sind für den Antrag. Wer stimmt gegen den Antrag? - Das sind alle an

(Minister Dr. Robert Habeck)

deren Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1040

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/1685

Änderungsantrag der Fraktionen von PIRATEN, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1711

Ich erteile der Frau Berichterstatterin des Innenund Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Barbara Ostmeier, das Wort.

Das geht ganz schnell. - Sehr geehrter Herr Präsident! Mit Erlaubnis verweise ich auf die Vorlage.

Ich danke der Frau Berichterstatterin für die umfassende Wortmeldung. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich lasse zunächst über den interfraktionellen Änderungsantrag Drucksache 18/1711 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Damit ist über den geänderten Gesetzentwurf in der jetzt geänderten Fassung abzustimmen. Wer diesem Gesetzentwurf so seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz

und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/1665

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Frau Abgeordneter Petra Nicolaisen von der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Jugendfeuerwehren des Landes auf Erfolgskurs und neugierig auf Neues“; so lautete eine Überschrift im Newsletter der Landesfeuerwehr März 2012. Knapp 10.000 Mädchen und Jungen werden derzeit in über 400 Jugendgruppen auf den späteren Einsatzdienst in der Feuerwehr vorbereitet. Der Erfolg ist mit Sicherheit unter anderem auf die intensive Image- und Werbekampagne des Landesfeuerverbandes zurückzuführen, die jetzt Früchte trägt. Das Neue könnten - und ich sage ganz bewusst könnten - die Kinder- oder Bambini-Feuerwehren auch in Schleswig-Holstein sein.

Seit Jahren haben wir die Möglichkeit, diese Entwicklungen in anderen Bundesländern zu beobachten, so zum Beispiel in Niedersachsen. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf würde den Feuerwehren in Schleswig-Holstein ebenfalls die Möglichkeit gegeben, Kinder ab dem sechsten Lebensjahr spielerisch an die Feuerwehr heranzuführen und Kinderfeuerwehren einzurichten. Ein Kind soll dabei natürlich ein Kind bleiben.

Grundschulkinder lassen sich vom Tatütata besonders gut ansprechen. Die Feuerwehren haben somit die Möglichkeit, die Kinder abzuholen, wenn sie sich für Feuerwehrautos interessieren. Die Kritik, die Feuerwehr sei kein Kindergarten und das ehrenamtliche Personal sei nicht pädagogisch geschult, die mir in der einen oder anderen Feuerwehr zu Ohren gekommen ist, nehme ich sehr ernst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber müssen wir reden. Hier müssen entsprechende Schulungen durch das Land angeboten werden. Wir dürfen und können die Feuerwehren hier nicht allein lassen. Die entsprechenden pädagogischen Konzepte müssen erarbeitet und nicht im Gesetz festgeschrieben werden. Hier sind wir ebenfalls auf kreative und engagierte Gruppenleiter angewiesen. Diese wissen sehr wohl, was mit dem entsprechenden Personal und den Mitteln umsetzbar ist, um die Kinder dauerhaft

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

für die Feuerwehr begeistern zu können, und zwar immer kindgerecht.

Eine Steigerung des Unfallaufkommens bei der Einführung von Kinderfeuerwehren ist nicht zu vermuten, da keine Einsatztätigkeit wahrgenommen werden darf. Dennoch ist die Aufnahme der Kinderabteilungen beziehungsweise deren Mitglieder in die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse Nord zwingend erforderlich.

Mit dieser Änderung im Brandschutzgesetz könnte auch dem Verein Kinderfeuerwehr in Bad Malente eine rechtliche Grundlage bereitet werden. Die Krücke einer Übergangslösung, nämlich ein eingetragener Verein, wäre dann nicht mehr nötig. Das Ziel dieses Vereins ist eine qualitativ hochwertige Früherziehung mit Inhalten der allgemeinen Kinder- und Jugendbildung sowie der allgemeinen Jugendarbeit zugunsten der Feuerwehr.

Der Geburtenrückgang in Schleswig-Holstein macht auch vor den Feuerwehren nicht Halt. Um den Nachwuchsproblemen der Freiwilligen Feuerwehren entgegenzuwirken, macht die Einführung von Kinderfeuerwehren aus Sicht der CDU-Fraktion Sinn. Im Alter von zehn Jahren haben sich viele Kinder bereits für eine Betätigung in einem anderen Verein oder in anderen Institutionen entschieden. Hier haben die Feuerwehren einen klaren Nachteil. Wir wollen diesen Nachteil beseitigen, damit die Feuerwehren, wenn sie denn möchten, ihre Nachwuchsarbeit in Zukunft erfolgreich fortsetzen können. Der frühzeitige Kontakt mit dem Thema Brandschutz erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder den Freiwilligen Feuerwehren auch im Erwachsenenalter als aktive Mitglieder erhalten bleiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Raudies, der Presse durfte ich heute entnehmen: Die Dame prescht etwas vor. Damit war ich gemeint. Nehmen Sie unseren Antrag doch einfach als Vorschlag zur Änderung des Brandschutzgesetzes. Wir diskutieren im Ausschuss weiter darüber, denn die Nachwuchsförderung in den Feuerwehren geht uns alle an. Die Feuerwehr geht uns alle an. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kennen Sie das Märchen vom Hasen und dem Igel und ihrem Rennen in Buxtehude?

(Zuruf Heike Franzen [CDU])

Der Hase und der Igel versuchen, in einem Wettlauf zu klären, wer von ihnen der Schnellere ist. Dabei überlisten der Igel und seine Frau den schnelleren Hasen. Immer wenn der Hase am Ziel eintrifft, steht dort bereits ein Igel und begrüßt den Hasen mit den Worten „Ick bün al dor!“. An dieses Märchen musste ich denken, Frau Nicolaisen, als ich Ihren Gesetzentwurf auf den Tisch bekam. Und wie im Märchen kann ich Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, heute zurufen: „Wi sünd al dor!“

Im Innenministerium laufen bereits seit Längerem die Vorarbeiten für eine Reform des Landesbrandschutzgesetzes. In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband und den kommunalen Landesverbänden hat es eine Umfrage bei den Kreisfeuerwehrverbänden gegeben, um aktuelle Änderungsbedarfe zu ermitteln. Dazu gehören auch Regelungen, die die Einrichtung von sogenannten Kinderfeuerwehren ermöglichen. Im Land gibt es in einzelnen Orten bereits Initiativen, um die Feuerwehr auch für Kinder unter zehn Jahren zu öffnen. Weil diese Initiativen funktionieren und ausgebaut werden sollen, gibt es auch den Bedarf nach einer gesetzlichen Regelung. Das will ich nicht in Abrede stellen. Schon aus versicherungstechnischen Gründen sollte es bald eine Lösung geben.

Jetzt kommt die CDU und rennt mit voller Wucht nein, nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern - durch eine Tür, die schon sperrangelweit offensteht.

(Zuruf Christopher Vogt [FDP])

Und warum? Nur, um sich bei der Feuerwehr lieb Kind zu machen oder um wieder einmal den Eindruck zu erwecken, die CDU sei die einzige Partei, die sich um die Anliegen der Feuerwehr kümmere? Dieses Thema taugt wahrlich nicht zur parteipolitischen Profilierung.

(Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD] - Zuruf Vol- ker Dornquast [CDU])

Auch inhaltlich bin ich von Ihren Vorschlägen noch nicht voll überzeugt. Ich war vor knapp 14 Tagen auf der Kreisjugendfeuerwehr-Versammlung in Pinneberg, und ich darf Ihnen sagen, dass Ihr Gesetzentwurf bei einigen der Betroffenen dort - so

(Petra Nicolaisen)

würde ich es einmal sagen - Entsetzen hervorgerufen hat; denn laut Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie die Feuerwehrverbände dazu verpflichten, Kinderfeuerwehren einzurichten. Diese Verpflichtung stieß dort auf wenig Gegenliebe. Schon die Betreuung einer Jugendabteilung bedeutet zusätzliche ehrenamtliche Arbeit, der sich Hunderte von Feuerwehrleuten in diesem Land aber trotzdem stellen, weil sie wissen, wie wichtig und unverzichtbar diese Nachwuchsarbeit ist. Dafür möchte ich an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich Danke sagen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Eine Pflicht zur Einrichtung einer Kinderabteilung könnte vor allem für die Wehren, die eine hohe Einsatzzahl aufweisen, zu einer Belastung werden. Deswegen sollte das Brandschutzgesetz in Bezug auf Kinderfeuerwehren so viel wie möglich erlauben, aber so wenig wie möglich festlegen.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Ich verstehe den Wunsch, Kinder frühzeitig für die Feuerwehr zu interessieren und an die Feuerwehr zu binden. Aber wenn künftig der Eintritt in die Kinderfeuerwehr bereits mit sechs Jahren erfolgen könnte, vergehen bis zum Eintritt in die aktive Truppe mindestens zehn Jahre - eine lange Zeit, in der es gilt, die Kinder und Jugendlichen anzuleiten, auszubilden und immer wieder zu motivieren. Das ist keine leichte Aufgabe, denn bereits heute scheiden viele Jugendliche im Alter von 15 oder 16 Jahren aus der Jugendfeuerwehr aus, weil sie andere Interessen haben. Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Andere Angebote, wie Feuerwehr-AGs im Rahmen von Betreuungsoder Ganztagsangeboten an Schulen oder Wahlpflichtkurse, können ebenfalls einen Weg in die Feuerwehr eröffnen; denn eines ist klar: Die Feuerwehr muss offensiv und kreativ um ihren Nachwuchs werben und dazu viele Möglichkeiten nutzen. Das Ziel ist es, Mädchen und Jungen, in Stadt und Land, mit und ohne Migrationshintergrund für die Arbeit der Feuerwehr zu begeistern.

Die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss findet unsere Zustimmung. Mit dem weiteren Verfahren sollten wir dann allerdings warten, bis der angekündigte Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt, und zu beiden Entwürfen dann eine Anhörung durchführen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])