Das ist billigste Polemik, und das ist eine Form der politischen Auseinandersetzung, die einfach nur auf Unterstellungen beruht.
Es ist zwar durchaus logisch, dass die Opposition häufiger Regierungsvorhaben ablehnt; das habe ich während unserer Zeit in der Opposition auch oft erlebt. Das sollte sie aber bitte mit Begründung und mit konstruktiven Gegenvorschlägen tun.
Ansonsten, Herr Kumbartsky, müssen Sie es sich gefallen lassen, dass Sie hier als reine kleine radikale Dagegenpartei wahrgenommen werden.
In diesem Fall richtet sich Ihre Fundamentalopposition gegen den geplanten Erlass zu den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen von Tierhaltungsanlagen. Immissionsschutz ist Bundesrecht. Die gesetzlichen Anforderungen an den Stallbau
sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt und in bundesweit geltenden einheitlichen Normen wie der TA Luft oder der Geruchsemissionsrichtlinie formuliert. Insofern schafft der Erlass kein neues Recht, sondern er sorgt dafür, dass die gesetzlichen Standards, dass der Stand der Technik von den Behörden einheitlich umgesetzt wird. Das Thema hatten wir ja schon öfter und wissen deshalb, dass es ziemlich wichtig ist, dass wir im Land klare Regeln haben.
Es liegt gerade auch im Interesse der investierenden Betriebe, dass klar formuliert ist, nach welchen Kriterien Genehmigungen für Stallbauten gegeben werden können. Es gibt auch in unserem Land eine ganze Reihe von Betrieben, die sich auf den Weg machen, die in dieser Größenordnung bauen. Diese wollen wissen, woran sie sind; darauf haben sie auch einen Anspruch.
Zwei Länder haben dies insoweit bereits vorgemacht: Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Der schleswig-holsteinische Entwurf - dies haben Sie gelesen - orientiert sich an diesen Vorreitern. Dabei gibt es durchaus Unterschiede zwischen den Ländern. Es trifft nicht zu, dass der schleswig-holsteinische Entwurf so viel schärfer ist, wie Sie dies hier behaupten. Das, was Sie insoweit dargestellt haben, fällt ebenfalls wieder in den Bereich der Schöpfung von Sagen; das kriegen Sie immer wieder hin.
Ich will überhaupt nicht ignorieren, dass es bei der Umsetzung im Bestand Probleme geben wird. Aber der Entwurf befindet sich im Anhörungsverfahren, und ich gehe davon aus, dass fachliche und sachdienliche Hinweise aus der Anhörung der Verbände im MELUR sorgfältig geprüft, neue Erkenntnisse dort abgewogen und in das Verfahren einfließen werden.
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass noch weitere Länder ähnliche Regelungen treffen werden. Die Beschlüsse und Diskussionen in der zuständigen Bund- und Länder-Agrarminister- und Umweltministerkonferenz machen sehr deutlich, wo die anderen Länder geschlossen stehen. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft der Abteilungsleiter der Ministerien hat im März dieses Jahres einstimmig befunden, dass die Filter Stand der Technik sind. Wenn ich mich recht erinnere, dann war die FDP bis zu dem Zeitpunkt noch in den Kabinetten von Bayern und Niedersachsen vertreten. Im Moment sind sie wohl in keinem Kabinett mehr vertreten. Damals jedenfalls waren sie noch dort vertreten, und das ist von ihnen auch so mitgetragen worden.
Handlungsbedarf ist vorhanden. Deutschlandweit stammen etwa 95 % der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung. 550 kt können wir nach der NICRichtlinie ohne Strafabgabe an die EU verursachen. Wir liegen jedoch darüber. Von daher besteht hoher Handlungsbedarf.
Die Akzeptanz zu den geplanten Stallbauten in den Dörfern, in den Gemeinden, schwindet; das wissen wir. Vielen Menschen reicht es, sie haben buchstäblich die Nase voll. Bezüglich der Geruchsbelastung wird auf Bundesebene mit Anpassungen im Rahmen der TA Luft zu rechnen sein. Ich denke, es ist gerade auch für Landwirte und für den Konsens in den Dörfern wichtig, dass es klare Regeln gibt.
Wir dürfen bei dieser Entwicklung nicht hinterherhinken, sondern müssen mit anderen gemeinsam vorausgehen. Das halte ich für den richtigen Weg.
Die hohen detaillierten Auflagen, die die Landwirtschaft inzwischen in Dänemark und in den Niederlanden haben, machen sehr deutlich, welch einschneidende Auswirkungen es auf landwirtschaftliche Unternehmen hat, wenn der Staat zu spät regelt, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, dann wird es richtig teuer.
Das Argument, in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen sei die Viehdichte viel größer und dort sei der Erlass gerechtfertigt, stimmt nur begrenzt. In Schleswig-Holstein ist die Konzentration bei der Tierhaltung noch nicht so groß wie in den betreffenden Regionen Niedersachsens. Aber wenn man meint, wir sollten deshalb zunächst zuwarten und uns mit den Umweltstandards Zeit lassen, dann müssen wir uns fragen: Wollen wir die Investoren, die in solchen Intensivregionen nichts mehr werden können, weil die Kapazitäten an Gülle erschöpft sind, weil die Kapazitäten an Ammoniakbelastung und an Luftverunreinigungswerten erschöpft sind, hierher locken? Den Druck zur Industrialisierung spüren wir doch im Grunde auch bei uns. Ich habe kein Interesse daran, dass Schleswig-Holstein die Entwicklung, die wir in Teilen Niedersachsens und in Teilen Nordrhein-Westfalens haben, aufholt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer bäuerliche und landwirtschaftliche Strukturen erhalten und ausbauen will, muss die Rahmenbedingungen für eine angepasste und an die Fläche gebundene Tierhaltung verbessern. Ein Baustein für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist dieser Erlass. Von daher werden wir Ihren Antrag, wie Sie ihn hier präsentiert haben, ablehnen und nicht in den Ausschuss überweisen. Sie können das Thema im Rah
- Sie wollen gar nicht. Entschuldigung! Dann bin ich auch mit dem Herrn Abgeordneten Uli König einverstanden. Aber laut Liste waren Sie vorgesehen. Herr Abgeordneter, Sie dürfen das dann gern übernehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche jetzt in Vertretung von Frau Beer, auch wenn sie dort drüben sitzt. Sie ist leider etwas angeschlagen.
Behälter, die Ammoniak enthalten, sind mit den Gefahrgutkennzeichen „Nicht essen!“, „Giftig!“ sowie „Umweltgefährdend!“ zu beschriften. In Anbetracht dessen, dass Ammoniak ein grundlegender Bestandteil der Stickstoffe in Düngung ist, mag diese Klassifizierung als Gefahrenstoff verwundern. Warum soll eine Substanz, die das Pflanzenwachstum nachweislich fördert, gefährlich für die Umwelt sein? Die Antwort ist relativ einfach: Wie so häufig ist es eine Frage der Konzentration.
Atmet man Ammoniakdämpfe in geringen Konzentrationen ein, kommt es zunächst nur zu Augenbrennen und Husten, bei weiterer Zunahme allerdings zu Sehstörungen, Krämpfen, Verwirrungen, Koma und schließlich auch zu Lungenschäden bis hin zum Atemstillstand. Tödlich ist Ammoniak ab etwa 1.700 ppm, also parts per million.
Studien dazu, welche Auswirkungen von Tiermastbetrieben ausgehende Ammoniakemissionen auf die in der Umgebung lebenden Menschen haben, fallen nicht ganz so eindeutig aus. Einerseits gilt es als sehr wahrscheinlich, dass das Risiko, an Asthma zu erkranken, deutlich zunimmt. Anderseits geht man davon aus, dass sich der menschliche Körper an die Dauerbelastung gewöhnt und somit mit der Zeit weniger anfällig reagiert. Die Reaktionen sind individuell wohl unterschiedlich.
In Bezug auf die Filterpflicht sage ich hier allerdings: Warum sollten wir ein Risiko eingehen, das wir zumindest deutlich eindämmen können? Außerdem kommen ja auch noch die Umweltauswirkungen hinzu.
Einmal in die Umwelt entlassen, führt Ammoniak zur Versauerung und zur Eutrophierung der Böden und Gewässer. Im Zuge dessen werden verstärkt Schwermetalle gelöst, und die Stickstoffkonzentration im Wasser erhöht sich. Die Ökosysteme, besonders der Wald und die Magerwiesen, verändern sich merklich. Die Artenvielfalt reduziert sich um bis zu 20 %. Besonders empfindlich reagieren Linden und Hainbuchen, die das Ammoniak mit ihren Blättern geradezu aus der Luft kämmen. Dadurch kommt es zu Störungen im Zellstoffwechsel. Die Blätter vergilben, und im Extremfall stirbt die Pflanze ab. Laut Bundesumweltamt ist die Landwirtschaft der Hauptemittent, die für 95 % der Emissionen verantwortlich ist.
Zunächst ist die ausgebrachte Gülle zu nennen. Durch ein wachsendes Umweltbewusstsein der Landwirte, die die Güllemenge immer genauer der Aufnahmefähigkeit der eingebrachten Frucht anpassen, sind in diesem Bereich allerdings deutliche Fortschritte festzustellen. Die Landwirte tun dies übrigens auch im eigenen Interesse, da zu viel Ammoniak im Boden die Bodenfruchtbarkeit langfristig einschränkt.
Kaum Fortschritte gibt es bislang bei der Massentierhaltung, die inzwischen zum Hauptverursacher und somit entscheidenden Faktor geworden ist. Aus den immer weiter wachsenden Megaställen entweicht so viel Ammoniak, dass sich das Grundwasser in manchen Regionen nicht mehr zum Trinken eignet.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass große Agrarunternehmen unsere Umwelt als Deponie verwenden. Es ist schlicht nicht einzusehen, warum Umweltkosten einfach auf die Allgemeinheit abgewälzt werden dürfen. Was soll denn der Trinkwasserversorger sagen, der das Trinkwasser mit großem Aufwand reinigen muss? Es ist doch viel einfacher, das Problem direkt an der Ursache zu beheben, also an den Megaställen, an denen jetzt schleunigst Filtereinlagen eingebaut werden müssen.
Dazu verpflichtet uns auch die internationale Luftreinhaltevereinbarung, nach der Deutschland maximal 550.000 t Ammoniak jährlich emittieren
Zum FDP-Antrag: Verbandsanhörungen absagen zu wollen, das versteht wirklich niemand. Als ob es je falsch gewesen wäre, ein Problem zu diskutieren und sich unterschiedliche Sichtweisen dazu einzuholen. Das ist wirklich ein merkwürdiges Verständnis von freiheitlicher Demokratie, das dabei zum Vorschein kommt.
- Im Ausschuss sieht das aber schlecht aus. Wir unterstützen also die Forderung, das im Ausschuss zu beraten.
Unser aller Ziel ist doch, die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein rentabel, umweltschonend und verbraucherfreundlich zu gestalten. Daher würde ich mich freuen, wenn wir uns im Ausschuss darüber unterhalten würden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder werde ich von Gemeinderatsmitgliedern oder von Bürgern angesprochen, weil sie von mir wissen wollen, was sie gegen den Bau von großen Schweinehaltungsanlagen in ihrer Gemeinde oder Region unternehmen können. Dabei geht es ihnen nicht darum, dem betreffenden Landwirt wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Vielmehr geht es den Menschen darum, möglichst Schaden von sich und der Umwelt abzuwenden, und zwar Schaden aufgrund schädlicher Emissionen.
Schadstoffe, die aus Stallungen austreten, können die Nachbarschaft und die Umwelt erheblich belasten. Pilze, Bakterien und Viren, die aus Ställen heraus in die Luft gelangen, können die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner sogar beeinträchtigen. Die Menschen fühlen sich massiv gestört und in ihrer Gesundheit gefährdet durch Gerüche, Stäube und Bioaerosole, die aus Ställen herausströmen. Je größer der Stall, desto größer sind die Mengen, die aus ihm herausströmen.
Beim Filtererlass geht es darum, vorsorglich die Anwohner und die Umwelt vor solchen Belastungen zu schützen. Es ist wichtig, die Beeinträchtigungen mit entsprechenden Filteranlagen zu reduzieren. Angesichts der eingangs angesprochenen Problematik glaube ich, dass ein solcher Erlass auch dazu beitragen kann, dass in manchen Gemeinden wieder Ruhe einkehren wird, in denen der geplante Bau von großen Ställen Unfrieden hervorgerufen hat.