Protocol of the Session on March 20, 2014

den, weil sie einfach gut sind? Gelingt es an dieser Stelle vielleicht wirklich einmal, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, weil uns ein übergeordnetes Ziel verbindet, das parteipolitischen Zwist nicht duldet? Inklusion - so haben wir PIRATEN das im Zuge der Haushaltsberatungen gefordert - muss ein moderierter Prozess sein, ressortübergreifend, stabil und nachhaltig.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Frau Ministerin Alheit hat in der letzten Sitzung des Sozialausschusses einen solchen Masterplan für alle Häuser für Ende 2016 angekündigt. Mal sehen, was die Regierung für den Bildungsbereich vorlegt. Ich würde den CDU-Antrag gerne in diesen Gesamtzusammenhang stellen und ihn im Ausschuss beraten. - Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN und Heike Franzen [CDU])

Das Wort hat für die Abgeordneten des SSW die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.

Vielen Dank, Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht erst seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eines völlig klar: Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Hieran gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Auch wenn es unter Bildungspolitikern naturgemäß eine starke Tendenz in diese Richtung gibt, gilt dieser Anspruch eben nicht nur für die Bildung, sondern für sämtliche Bereiche der Gesellschaft.

(Beifall SSW)

Inklusion ist eine enorm wichtige Aufgabe mit einer immensen Bedeutung. Ich will nur kurz daran erinnern, dass hier in Schleswig-Holstein mehr als eine halbe Million Menschen mit Behinderung leben. Weit über 300.000 Bürgerinnen und Bürger sind schwerbehindert. Das heißt, dass fast jeder fünfte Mensch hier im Land eine Behinderung hat. Die Lebenssituation dieser Menschen wollen wir verbessern,

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

ganz gleich, ob sie in eine Bildungseinrichtung gehen oder entsprechenden Wohnraum brauchen.

Inklusion umfasst weit mehr als nur Schule. Es ist trotzdem völlig klar, dass den Bildungseinrichtungen bei dieser Aufgabe eine Schlüsselposition zukommt. Auch die CDU bekennt sich in ihrem Antrag zum Ziel der Inklusion und nennt die Vorzüge einer gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern. Das ist aus Sicht des SSW absolut zu begrüßen. Natürlich muss Inklusion, wie im Antrag gesagt, leistbar sein. Ich meine aber nicht, dass wir deshalb auf die Bremse treten können oder sogar müssen. Die gewünschte Entschleunigung ist in unseren Augen schon deshalb falsch, weil die Kinder, die gerade vor der Einschulung stehen oder die Grundschulen besuchen, ein Recht auf eine inklusive Beschulung haben. Dieses Recht wollen wir ihnen ganz sicher nicht nehmen.

Diese Koalition will sich ganz sicher nicht einfach auf der vergleichsweise guten Quote ausruhen, die Schleswig-Holstein bei der inklusiven Beschulung vorweisen kann. Wir wollen Stück für Stück zu einem wirklich inklusiven Schulwesen kommen. Hieran arbeiten wir mit Hochdruck. Weder Vollbremsungen noch Schnellschüsse helfen uns dabei, dieses Ziel zu erreichen.

Nur zur Erinnerung: Ein umfangreicher und mit Sicherheit äußerst aufschlussreicher Bericht zum Thema Inklusion im Schulwesen steht noch aus; genau wie die Ergebnisse des Runden Tisches und der Arbeitsgruppe unter Leitung des Staatssekretärs zu diesem Thema. Erst auf dieser Basis ist ein wirklich umfassendes Konzept zur Inklusion im Schulbereich möglich. Diese ehrliche Bestandsaufnahme ist ungemein wichtig, um hier entscheidend voranzukommen.

Machen wir uns nichts vor: Bis zu unserem Ziel einer umfassenden inklusiven Beschulung bei höchstmöglicher Qualität ist es noch ein sehr weiter Weg. Allein die baulichen Voraussetzungen hierfür können gar nicht überall geschaffen werden. Die rund 1.000 zusätzlichen Lehrerstellen, die die GEW hierfür für auskömmlich hält, können wir uns kaum aus den Rippen schneiden. Ich denke daher, dass allen hier eines klar sein sollte: Es geht in Zukunft insbesondere darum, unsere Lehrkräfte fit zu machen für diese Herausforderung. Dies sage ich ausdrücklich nicht nur mit Blick auf die anstehende Reform der Lehrerbildung, die ohne Zweifel enorme Fortschritte beim Thema Inklusion bringen wird. Nein, auch den Lehrerinnen und Lehrern, die bereits fertig ausgebildet oder schon länger an unseren Schulen tätig sind, wollen wir alle Möglichkeiten und Chancen in diesem Bereich bieten, denn nach Auffassung des SSW sollten inklusive Konzepte

(Sven Krumbeck)

und Maßnahmen der inklusiven Unterrichtsgestaltung Basiswerkzeuge im Werkzeugkasten jeder Lehrkraft sein.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und PIRATEN)

Es geht nicht darum, Inklusion dadurch leistbar zu machen, dass man entschleunigt oder bremst. Es geht darum, vorhandene Ressourcen zu bündeln. Letzten Endes geht es darum, Inklusion durch die eng abgestimmte Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu verwirklichen. Hier spielen gut ausgebildete Lehrkräfte eine ganz wesentliche Rolle. Das Land ist natürlich in der Verantwortung, doch auch der Bund muss über die langfristige Absicherung der wertvollen Arbeit der Schulbegleiter seinen Beitrag leisten. Nicht zuletzt muss auch die Schulsozialarbeit verstetigt und damit fester Bestandteil dieser Teams werden. Hier wird durch die Finanzierung über das FAG schon ein großer Schritt getan. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, denn es gibt mit Sicherheit keine Zeit zu verlieren.

Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Den Antrag möchte ich gern überweisen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem Dreiminutenbeitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Strehlau, ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil ich finde, dass die wechselseitigen Vorhaltungen, die bei diesem Thema gemacht werden - es wird gefragt: Wer hat was in welcher Legislaturperiode gemacht oder unterlassen? -, komplett deplatziert sind. Ich will auch sagen, warum: 2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit ist diese nicht nur nice to have, sondern verbindliches Völkerrecht. Übertragen auf die inklusive Bildung und vor dem Hintergrund des Wissens um begrenzte personelle Ressourcen hatte man offensichtlich zu lange die Vorstellung, man könne inklusive Bildung kostenneutral oder zum Nulltarif haben. Das ging allen so; vielleicht bis zum heutigen Tag.

Ich kann mich sehr gut an Debatten mit dem Kollegen Harms zu diesem Thema erinnern. Alle Fraktionen hier im Haus, insbesondere die, die 2006

schon hier vertreten waren, sind davon ausgegangen, dass es eine phantastische Sache sein müsste, wenn man inklusive Beschulung anbietet und diese am besten zum Regelfall macht. Wir waren getragen von der Vorstellung, dass es klasse ist, wenn beispielsweise zwei Kindern mit Behinderung - wobei ich an dieser Stelle bewusst nicht differenzieren will, ob mit geistiger oder mit körperlicher Behinderung - mit 18 anderen Kindern gemeinsam in eine Klasse kommen. Man war getragen von der Vorstellung, dass 18 Kinder sehen: Es gibt Menschen, die ein bisschen anders sind als wir, aber wir gehören zusammen.

Bei inklusiver Bildung darf eines nicht herauskommen. Daher lohnt es sich in der Tat, nach dem Gerichtsurteil vom 17. Februar 2014 noch einmal nachzudenken und innezuhalten. Bei Inklusion und inklusiver Bildung darf nicht herauskommen, dass diese zwei Kinder den ganzen Tag, die ganze Woche und ein ganzes Schuljahr lang das Gefühl haben, sie seien anders, und die meisten seien anders als sie. Das darf dabei nicht herauskommen.

(Beifall FDP und CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau deshalb ist der Antrag der CDU unabhängig davon, ob man die Überschrift mag oder nicht, genau die richtige Initiative zum richtigen Zeitpunkt. Ich vergesse nie, was mir eine verzweifelte Mutter vor zwei Jahren anlässlich einer Diskussion über inklusive Bildung mitgegeben hat. Ich will mir dies nicht zu eigen machen, aber dies war eine Mutter von mehreren behinderten Kindern, die gesagt hat: Himmel noch einmal, die müssen auch einmal behindert sein dürfen. Diese Mutter hat gesehen, dass viele Kinder mit dem Konzept, das wir im Moment inklusive Bildung nennen, schlicht und ergreifend überfordert sind.

Unabhängig davon, wie Streitlinien manchmal in diesem Landtag verlaufen; ich glaube, daran, dass auf der einen Seite Kinder sitzen, die sich unterfordert fühlen, auf der anderen Seite Kinder, die sich deutlich überfordert fühlen, haben wir alle überhaupt kein Interesse. Das ist keine inklusive Bildung. Dann ist der Gedanke der Inklusion gescheitert. Tun wir etwas dafür, dass genau das nicht passiert, sondern dass Inklusion zum Erfolgsmodell wird! Auf diesem Weg sind wir im Moment jedenfalls in diesem Land noch nicht.

(Beifall FDP und CDU)

(Jette Waldinger-Thiering)

Für die Landesregierung hat Frau Bildungsministerin Professor Dr. Waltraud Wende das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland hat im Jahr 2009 die Behindertenrechtskonvention der UN ratifiziert, die Herr Garg eben angesprochen hat. Damit ist Deutschland eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems eingegangen. Deshalb sollten wir die auf dem aktuell parallel laufenden und in Bonn stattfindenden Inklusionsgipfel der UNESCO geäußerte massive Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte an der Umsetzung der Behindertenkonvention in Deutschland ernst nehmen. Diese sollte uns zu denken geben.

(Beifall Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Patrick Breyer [PIRA- TEN])

Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 ist diese innerstaatliches Recht geworden. Innerstaatliches Recht gilt für alle Deutschen; für die Menschen in Schleswig-Holstein genauso wie für die Menschen in Bayern, für die Regierung und die regierungstragenden Parteien genauso wie für die Opposition, für Ministerpräsidenten und Kultusminister genauso wie für Lehrerinnen und Lehrer, für Gemeinschaftsschullehrerinnen und -lehrer genauso wie für Gymnasiallehrerinnen und -lehrer und genauso wie für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD] und Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Was aber ist ein inklusives Bildungssystem? - Im Rechtsgutachten von Poscher, Rux und Langer heißt es hierzu:

„Der Behindertenrechtskonvention liegt die Zielvorstellung einer fast vollständigen Inklusion von Schülern mit Behinderung in die Regelschule zugrunde.“

„Fast vollständig“ bedeutet dabei laut UN-Handbuch für die Parlamentarier: 80 bis 90 %. Eine Zielgröße von 80 bis 90 % schließt also die Existenz von Sonderschulen beziehungsweise Förderzentren keineswegs aus. Auch in Zukunft wird es in Schleswig-Holstein Förderzentren für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Unterstützungsbedarf geben, zum Beispiel im Bereich der geistigen, körper

lichen und motorischen Entwicklung, Förderzentren, in denen 10 bis 20 % der behinderten Schülerinnen und Schüler beschult werden.

Für die anderen 80 bis 90 % unserer Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen gilt: Die Sonderschule, auch wenn sie euphemistisch als Förderzentrum bezeichnet wird, reduziert Teilhabechancen. Sie - die Sonderschulen beziehungsweise die Förderzentren - gelten in der öffentlichen wie in der wissenschaftlichen Diskussion als Einrichtungen mit kränkenden, belastenden, beschämenden, erniedrigenden Wirkungen, mit Stigmatisierungen. Genau das aber steht im Widerspruch zum Grundgesetz. Dort nämlich heißt es in Artikel 3 Abs. 3 GG:

„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Und schon seit 1994 steht dort auch:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Was sagen die Zahlen und Fakten zum Stand der Inklusion in Schleswig-Holstein? - Wir haben in den Klassen 1 bis 10 aktuell 266.000 Schülerinnen und Schüler. Davon haben 16.000 Schülerinnen und Schüler - das sind 6,3 % der Gesamtschülerzahl - sonderpädagogischen Förderbedarf. Von den 16.000 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden 10.300 - das sind 64,1 % - inklusiv beschult. Damit beträgt der Anteil der Förderschülerinnen und Förderschüler in den Klassen 1 bis 10 unserer Regelschulen 4,09 %.

„Inklusion entschleunigen“ - meine Damen und Herren von der Opposition, Sie schüren Ängste, und Sie spielen mit dem Nichtwissen vieler Eltern. I-Kind ist nicht gleich I-Kind. Es gibt unterschiedliche Förderbedarfe. Auch das ist eben schon deutlich geworden. Den mit Abstand größten Anteil, nämlich 2,5 %, haben Kinder mit dem Förderbedarf Lernen. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind das 7.500 Schülerinnen und Schüler.

330 Kinder haben den Förderbedarf Hören, circa 220 den Förderbedarf Sehen, 500 den Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung, 750 den Förderbedarf Sprache, 330 den Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung, 420 den Förderbedarf geistige Entwicklung und 320 den Förderbedarf autistisches Verhalten.

Diese Differenzierung ist mir wichtig, da in der öffentlichen Diskussion, wenn die Rede von Inklusion ist, in der Regel nicht differenziert wird. Auch der Antrag der CDU ist nicht differenziert. Welche Inklusion soll entschleunigt werden? Und wo soll entschleunigt werden? - Die Inklusion der Kinder mit dem Förderbedarf Lernen? Die Inklusion der Kinder mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung? Die Inklusion der Kinder mit dem Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung?

Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Zwischenbemerkung. Hyperaktivität, Aggressivität, Entwicklungsverzögerungen und Konzentrationsschwierigkeiten sind keine Behinderungen im Sinne der Behindertenrechtskonvention, auch wenn in der aktuellen Diskussion um Inklusion alle Belastungen des Schulalltags gern undifferenziert und pauschal unter dem Stichwort Inklusion zusammengefasst werden.

(Volker Dornquast [CDU]: Von wem?)

Hinzu kommt: Viele Eltern von nicht behinderten Kindern denken, wenn von Inklusion oder Behinderung die Rede ist, an Kinder mit geistigen oder körperlich-motorischen Handicaps. Diese haben aber aktuell einen Anteil von 0,4 % an der Gesamtschülerzahl unserer Regelschulen. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind das 1.070 Kinder. Wären diese 1.070 Kinder gleichmäßig auf alle unsere weiterführenden Schulen verteilt, käme auf jede Schule gerade einmal eineinviertel Kind. Leider ist die Verteilung unserer Kinder mit Förderbedarf jedoch alles andere als gleichmäßig. 90 % der Kinder mit Förderbedarf gehen in eine Schule ohne Oberstufe, sprich: in Regionalschulen oder in Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe.

Der Anteil der Kinder mit Behinderung an Gymnasien beträgt gerade einmal 0,2 %. Das ist beschämend. Keine Schulart darf sich der Thematik verschließen.