Protocol of the Session on August 23, 2012

Herr Abgeordneter, darf ich Sie fragen - und bitten, erst dann zu antworten -, ob Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner gestatten?

Herr Präsident, ich wollte nur abkürzen, weil meine Uhr während Ihrer Frage weiterlief. Das habe ich

(Wolfgang Kubicki)

gesehen, und deshalb habe ich gesagt, ich gestatte diese Zwischenfrage.

(Hartmut Hamerich [CDU]: Ist auch neu da oben!)

Werter Kollege Kubicki, als Jurist wissen Sie ja, dass es eine ausführliche Rechtsprechung zum Thema Anliegerkosten gibt. Ist Ihnen bekannt, dass man einen Anlieger für eine Straße, die andere mitbenutzen, nicht zu 100 % veranlagen kann, sondern dass man anteilig veranlagt wird, mit Ausnahme von Menschen, wie meiner Wenigkeit, die an einer Privatstraße wohnen?

- Herr Kollege Dr. Dolgner, nicht nur als Jurist, sondern auch als vernünftiger Mensch weiß ich, dass das so ist. Als Jurist kann ich Ihnen aber sagen, dass ich keine Straßenausbaumaßnahme kenne, bei der anschließend nicht die Abrechnung beklagt worden ist und zu vielfältigen Rechtsstreitigkeiten geführt hat, etwas, das wir eigentlich vermeiden wollten.

(Beifall FDP)

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?

Immer und gern.

Warum haben Sie dann vor ungefähr zwei Minuten das Gegenteil behauptet?

- Ich habe nicht das Gegenteil behauptet. Vielleicht habe ich mich etwas schnellformulierend ausgedrückt, oder Sie haben es möglicherweise falsch verstanden.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Auch mein Gehör lässt nach!)

Herr Dr. Dolgner, wir haben den Kommunen die Möglichkeit gegeben, selbst darüber zu entscheiden, ob sie es machen wollen und in welcher Form sie es machen wollen. Das wollen Sie zurücknehmen, ohne dafür eine wirklich nachhaltige sinnvolle Begründung zu liefern. Nichts anderes habe ich gesagt. Das ist Tatsache. Da können Sie noch 23 Zwischenfragen stellen, es wird immer die gleiche Antwort sein. Sie beschneiden das Recht der Kommu

nen, diese Entscheidung zu treffen. Das halte ich für nicht gerade zielführend.

(Beifall FDP und CDU)

Auch hier wäre es aus unserer Sicht notwendig gewesen, in einer Gesetzesbegründung klarzustellen, warum diese Maßnahme aus Ihrer Sicht notwendig ist. Dass Sie es nicht getan haben, sagt viel über Ihren Transparenzbegriff aus, um meine Freunde von den PIRATEN, mit denen wir heute ja schon mehrfach Übereinstimmungen erzielt haben, zu zitieren.

(Zurufe)

- Wir müssen nicht sofort Freunde werden, aber: meine Kolleginnen und Kollegen von den PIRATEN.

(Heiterkeit)

In Ihrem Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 11 ich zitiere -:

„Unser Ziel ist es, die Kommunen zu stärken.“

Wenn diese Stärkung auf Bevormundung gründet, dann können wir und können die Kommunen auf diese Form der Unterstützung gut verzichten. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Die Fraktion der PIRATEN hat auf eine Worterteilung verzichtet. Somit erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms vom SSW das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der SSW hat sich seit jeher dafür ausgesprochen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. In vielen Fällen sind Entscheidungen vor Ort am sinnvollsten. Lösungen für regionale Probleme lassen sich hier häufig schneller und einfacher finden als auf Landesebene. Die geografische Nähe ist nicht selten auch mit größerer Sachkenntnis verbunden. Doch die räumliche Entwicklung des Landes, unter Berücksichtigung langfristiger Ziele und allgemeiner Grundsätze, zählt aus unserer Sicht nicht zu den Aufgaben, die ohne Weiteres auf kommunaler Ebene gelöst werden können. Sowohl Landesplanung als auch Regionalplanung sind zu Recht Aufgaben der obersten Planungsbehörde. Die hier vorhandenen Kompetenzen wollen wir auch in Zukunft zielführend im Sinne der verschiedenen Regionen nutzen.

(Wolfgang Kubicki)

Der Änderung der planungsrechtlichen Vorschriften durch CDU und FDP mag die gute Absicht zugrunde gelegen haben, die kommunale Ebene zu stärken. Dies will ich den Kollegen gar nicht absprechen. Doch wenn man tatsächlich im Sinne der Kommunen handeln will, ist es umso wichtiger, bei drohenden Fehlentwicklungen zu ihren Lasten einzugreifen.

Schon in der letzten Debatte zu diesem Thema habe ich davor gewarnt und muss es hier noch einmal deutlich sagen: Wir können und wollen weder einen Konkurrenzkampf um die Trägerschaft der Regionalplanung entfachen, noch einen Verlust von Fachlichkeit auf Landesebene in Kauf nehmen. Es deutet sich aber schon heute an, dass die durch CDU und FDP eingeleiteten Änderungen genau zu einem solchen Gegeneinander der Kreise und zum Abbau von Kompetenz auf Landesebene geführt hätten. Auf diesem Weg wäre aus Sicht des SSW ein Keil in die Planungsräume getrieben worden. Vor diesem Hintergrund ist es absolut folgerichtig, das Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften zurückzunehmen und das so schnell wie möglich zu tun.

Der Ansatz der Vorgängerregierung ist nett gemeint, führt aber ganz offensichtlich in eine Sackgasse. Die konnexitätsbedingten Mehrausgaben in Höhe von rund 750.000 €, die mit der geplanten Änderung auf uns zugekommen wären, bestätigen diesen Eindruck. Statt Streit und Zwietracht zu säen und Geld zum Fenster hinauszuwerfen, das an anderer Stelle fehlt, soll diese wichtige Aufgabe auch weiterhin von der Landesplanungsbehörde übernommen werden. Dass dabei die Kommunen angemessen beteiligt werden, ist doch völlig unstrittig. Die Einschätzung, dass dieses Verfahren gut funktioniert, wird nicht zuletzt auch von den Betroffenen selbst geteilt.

Was die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und die Frage der Straßenausbaubeiträge angeht, so wird es sicher immer Diskussionen darüber geben, ob diese gerecht erhoben werden. Auch wenn ich ehrlich sagen muss, dass der SSW durchaus mit mehr Freiheit für die Kommunen hätte leben können, sehen wir diese Änderung als guten Kompromiss. Denn uns ist in dieser Frage immer die Entlastung jener Menschen am wichtigsten gewesen, die eine solche Abgabe vor Probleme stellt. Dies ist im aktuellen Entwurf durch die Möglichkeit der Ratenzahlung gesichert. In der Praxis heißt das, dass Menschen mit niedrigem Einkommen und geringen Kreditaussichten auch zukünftig nicht in die Schuldenfalle getrieben werden. Beson

dere Härten werden damit vermieden, und der aus unserer Sicht wichtigste soziale Aspekt bleibt damit gewahrt.

Selbstverständlich sind die vorliegenden Änderungen das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Tatsache ist, dass die Aufhebung der Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen immer umstritten und problematisch gewesen ist. Ich will gern daran erinnern, dass in dieser Sache auch die kommunale Familie selbst nicht mit einer Stimme gesprochen hat. Nicht zuletzt lässt sich der Fakt, dass der Wettbewerb unter den Kommunen durch die bisherige Regelung erheblich verschärft wurde, nicht von der Hand weisen. Wir verbinden daher mit dieser Änderung nicht nur die Hoffnung, dass sowohl finanzschwachen Kommunen wie Bürgern geholfen werden kann, wir denken auch, dass die jetzige Regelung erheblich leichter zu administrieren sein wird. Deswegen sind wir der Auffassung, dass diese Regelung ein guter Kompromiss ist.

Bei allem, was die Landesplanung angeht, können wir mit dem zufrieden sein - wir können sogar hochzufrieden sein -, was die Landesplanung in der Vergangenheit geleistet hat. Sie hat die kommunale Ebene immer hervorragend beteiligt. Dieses gut funktionierende System sollte man dann nicht einfach zugunsten eines Streitpunktes auf kommunaler Ebene aufgeben. Unsere Leute sind gut. Sie werden auch in Zukunft gut sein, und sie werden hervorragend mit der kommunalen Ebene zusammenarbeiten. Deswegen ist es richtig, dass die Regionalplanung wieder auf Landesebene vollzogen wird. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort gemäß § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung - das sind die Dreiminutenbeiträge - erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Andreas Tietze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Oberbürgermeis- ter!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich tatsächlich auf Ihren Wortbeitrag noch einmal gemeldet, Herr Kubicki.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist schön!)

(Lars Harms)

Stimmen Sie mir zu, dass bei Anliegern, die eine neue Straße bekommen, dort auch der Grundstückswert steigt?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nein!)

- Warum nicht?

(Heiterkeit - Zurufe)

Es ist doch ganz einfach: Wenn ich eine schlechte Straße habe und ein Haus an dieser Straße und das mit einem Haus an einer neu gemachten Straße vergleiche, kann ich mir vorstellen, dass, wenn ich dieses Haus auf den Markt bringe, es mehr wert ist. Das war erstens.

Herr Abgeordneter Dr. Tietze, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki?

Jetzt schon so früh? - Aber bitte. Es kommen ja bestimmt noch mehr Punkte, zu denen Sie Fragen haben.

Herr Kollege Dr. Tietze, als Oberbürgermeisterkandidat in Kiel müssten Sie vielleicht wissen, dass, wenn vor meinem Haus eine zweispurige Straße - wenig befahren - zu einer vierspurigen Straße ausgebaut wird, der Grundstückswert nicht gerade steigen, sondern sinken wird. Wir sind hier ja nicht auf Sylt, sondern im normalen Leben.

(Heiterkeit - Beifall Abgeordnete Hartmut Hamerich [CDU] und Christopher Vogt [FDP])

- Wissen Sie, Herr Kubicki, wenn ein Grüner Ihre Straße ausbaut, ist sie nicht zweispurig, dann ist sie beruhigt, dann hat sie wunderbare Grünoasen, dann ist sie geradezu das Mekka der Lebensqualität. Deshalb wird Ihr Haus, wenn ein Grüner Ihre Straße ausbaut, viel mehr wert sein, als wenn Sie Ihre zweispurige Straße behalten.

(Christopher Vogt [FDP]: Aber keine Park- plätze mehr! - Zuruf Abgeordneter Hartmut Hamerich [CDU])