Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr bei Landtagswahlen
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/101
Bevor wir in die Beratung einsteigen, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam die auf der Tribüne sitzende Vorsitzende des Landesjugendrings, Alexandra Ehlers, zu begrüßen. - Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Ich frage, ob das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile Herrn Abgeordneten Sven Krumbeck von der Fraktion der PIRATEN das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Anspruch ist es, Reden in diesem Haus möglichst kurz und prägnant zu halten, und so will ich das heute auch machen. Deswegen beschränke ich mich hier darauf, kurz und bündig einige der wichtigen Argumente für das Wahlrecht ab 16 zu nennen, das ich für außerordentlich wichtig und richtig halte.
Zunächst muss uns allen hier klar sein, dass die Möglichkeit, demokratisch zu partizipieren und wählen zu gehen, grundsätzlich ein demokratisches Grundrecht ist. Nur möglichst gute Gründe sollten Menschen dieses Grundrecht verwehren, ganz gleich, welchen Alters.
Mit diesen Rechten gehen ja schließlich auch Pflichten einher. Junge Menschen werden mit 14 Jahren staatsmündig, übrigens auch uneingeschränkt religionsmündig. Eine Verweigerung dieser Grundrechte muss also sorgfältig erwogen werden, vor allem auch angesichts der gegenwärtigen Politik- und Demokratieverdrossenheit, die in den letzten Jahren immer weiter zunimmt, während die Wahlbeteiligung stetig abnimmt.
Mit 16 Jahren beginnen auch viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden zunehmend stärker durch die Entscheidungen in den Kommunen und im Land beeinflusst. Das muss sich auch in der Politik widerspiegeln, meine Damen und Herren. Wir können Heranwachsende nicht bei der Gestaltung ihrer eigenen Lebensbedingungen außen vor lassen.
Junge Politik ist auch nachhaltige Politik. Selbst Zwölfjährige verstehen Wahlslogans wie „Mein Lieblingsland“ oder „Mensch. Macher. Ministerpräsident.“.
Dennoch stellen aufgrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen Überalterung der Gesellschaft junge Wähler inzwischen eine Minderheit dar.
Wenn wir diesen nun vorliegenden Entwurf nicht annehmen, werden Abgeordnete wie Herr von Pein, Herr Andresen und ich immer Randerscheinungen bleiben. Und das wollen Sie doch nicht.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Das Wahlrecht ab 16 wird übrigens auch einige Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode in Schleswig-Holstein endlich wieder ausgleichen, über die bislang noch gar nicht gesprochen wurde. Die Mehrheit der Erst
wählerinnen und Erstwähler wird dadurch endlich über 18 Jahre alt sein statt wie bisher über 20 Jahre. Das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, entspricht dann auch der Umsetzung Ihrer Forderung nach der empirischen Realität.
Abschließend halte ich das Wahlalter ab 16 für einen außerordentlich wichtigen Schritt in Richtung offene Politik für die kommenden Generationen.
Meinen Dank richte ich auch an die Landesregierung für diesen zügigen und mutigen Schritt nach vorn.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie alle, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen und so die Heranwachsenden ab 16 auch mit grundlegenden Rechten an der demokratischen Mitgestaltung teilhaben zu lassen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Dr. Axel Bernstein das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zur Absenkung des Wahlalters auf 16 wird in der Begründung mit einigen Argumenten angefüttert. Ich will mich zunächst mit diesen Argumenten auseinandersetzen.
Sie sprechen davon, die Absenkung des Wahlalters würde die Identifikation mit der Demokratie stärken. Wenn wir uns einmal anschauen, wo das stattfindet, dann ist das Bremen, dann ist das neuerdings Brandenburg, dann ist das Österreich, so weit so gut, und dann sind es noch Brasilien, Nicaragua und Kuba. So viel zum Thema Demokratie!
Dann sprechen Sie davon, es wäre ein Anreiz, sich mit Politik und Parteien auseinanderzusetzen. Nun ist das Wahlrecht - Sie haben es selber ausgeführt grundlegend für eine freiheitliche Demokratie, und es ist eben kein pädagogisches Hilfsmittel für die politische Bildung.
Im Übrigen haben alle empirischen Untersuchungen, die in den deutschen Bundesländern und in Österreich bislang dazu durchgeführt worden sind,
Sie führen weiter aus, es würde Jugendliche motivieren, sich mit ihren Anliegen früher in die Politik einzubringen. Das ist nun wirklich Quatsch; das können Jugendliche auch heute.
Wenn Sie da einen Schritt vorangehen wollen, dann müssten Sie konsequenterweise die Absenkung des passiven Wahlalters fordern. Aber genau das tun Sie nicht.
Sie führen weiter aus, eine Absenkung des Wahlalters würde die Regierenden in die Pflicht nehmen, sich stärker mit den Interessen junger Menschen auseinanderzusetzen und sich darum zu kümmern. An der Stelle wird es langsam bedenklich; denn ich habe uns hier immer als Volksvertreter und nicht als Wählerinnen- und Wählervertreter verstanden. Für uns in der CDU-Fraktion zumindest spielen die Interessen junger Menschen auch heute schon eine Rolle, auch wenn sie uns dafür keine Stimme geben können.
Dafür spricht aber Gewichtiges für die Regelung, die heute besteht. Es gibt nämlich einen inneren Zusammenhang zwischen dem Wahlalter und er Volljährigkeit, der Strafmündigkeit und der Geschäftsfähigkeit. Dabei ist mir auch klar, dass es keinen allgemeinverbindlichen wissenschaftlichen Maßstab für die individuelle Wahlmündigkeit geben kann. Natürlich finden wir den 17-Jährigen und den 16-Jährigen, die eine vernünftige und fundierte Wahlentscheidung treffen können. Aber wir werden auch den 15-Jährigen und den 14-Jährigen finden, die das können. Es klang ja auch schon an: Wir werden auch über 18-Jährige finden, bei denen wir unsere Zweifel haben. Deswegen kann eine solche Regelung immer nur generalisierend sein. Und genau deshalb muss man auch triftige Argumente finden, warum man von der heute bestehenden Einheit der Rechtsordnung abweichen möchte.
Der 16-Jährige darf Mofa fahren, aber nicht Auto, er darf in der Öffentlichkeit Bier trinken, aber keinen Schnaps, für ihn gilt noch zwei Jahre lang der Taschengeldparagraf, und er wird erst in zwei Jahren strafmündig. Wollen Sie davon irgendetwas ändern? Nein, das wollen Sie nicht, und das ist auch richtig; denn solche Regelungen dienen auch dem Schutz von Jugendlichen mit Blick auf ihre jeweili
ge Entwicklung. Auch hier gilt: Das ist natürlich generalisierend und nicht auf das Individuum abgezielt. Aber das Signal, das Sie mit einer solchen Neuregelung aussenden, ist das Signal: Politik, das ist ein Lebensbereich nachrangiger Bedeutung.
Besonders bedenklich ist: Sie sagten, das Signal auf die Landespolitik ist ein Bereich nachrangiger Bedeutung auch im Vergleich zur Bundespolitik, denn aufgrund des Verfassungsrangs steht doch das Wahlalter nicht zur Disposition.
Wenn wir uns dann anschauen, wie es denn aussieht mit dem politischen Verständnis und dem politischen Interesse, was ja wissenschaftlich diverse Male untersucht worden ist, beispielsweise von der Universität Hohenheim, dann stellen wir fest, dass das Verständnis politischer Zusammenhänge, wiederum generalisierend in der Masse, bei 16- und 17-Jährigen spürbar schlechter ist als bei 18-Jährigen und bei Älteren.
Aber interessant wird der Befund an der Stelle, an der man sich die Selbsteinschätzung der jeweiligen Altersgruppen anschaut, wobei die 16- und 17-Jährigen nämlich der Auffassung sind, sie stünden Älteren in nichts nach. Das sollte eigentlich schon zu denken geben.