- Herr Arp, ich habe das Wort. Ich lasse jetzt hier eine Abstimmung durchführen. Mir war bei Herrn Koch klar, wie er abstimmt, aber Herr Koch hat sich mit Herrn Breyer unterhalten. Ich möchte wissen, ob die PIRATEN-Fraktion sich an der Abstimmung beteiligen möchte, und ich möchte ihr Abstimmungsverhalten abfragen.
Also noch einmal: Wer stimmt der Überweisung zu? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP,
Sehr verehrte Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass jetzt Tagesordnungspunkt 14 B aufgerufen wird:
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/120 (neu)
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren. Ich weise noch darauf hin, dass für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags das sind 46 Abgeordnete - erforderlich ist. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 18/120 (neu) seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist dies einstimmig so beschlossen. Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Annahme erreicht ist. Damit sind die vorgeschlagenen Mitglieder des Medienrates gewählt.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten Kumbartzky von der FDP-Fraktion das Wort.
(Beifall Abgeordnete Anita Klahn [FDP] und Christopher Vogt [FDP] - Zuruf: Die erste Rede mit Bart! - Heiterkeit)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die Stimmung gut ist. Ich glaube, bei diesem Thema sind wir auch in sehr großer Einigkeit versammelt. Die Küstenschutzabgabe muss endgültig versenkt werden.
Die FDP-Fraktion will mit der vorliegenden Initiative die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Landesregierungen künftig keine Küstenschutzabgabe mehr erheben können. Damit greifen wir nicht zuletzt auch der Koalition und der Landesregierung unter die Arme, zügig einen endgültigen Schlussstrich unter das Thema Hochwasser- und Küstenschutzabgabe zu ziehen. Wir stehen für verantwortliches Handeln, und das bedeutet eben auch, aus der Opposition heraus Gesetzestexte zu berichtigen, die man unter Sachzwängen einer früheren Koalitionsregierung in Regierungsverantwortung zähneknirschend mit geändert hat.
Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, wurde das Landeswassergesetz im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 2011/2012 unter Maßgabe einer nach jahrzehntelanger unkontrollierten Ausgabepolitik notwendig gewordenen Haushaltskonsolidierung von der CDU/FDP-Koalition geändert. Es schuf die rechtliche Grundlage dafür, das zuständige Ministerium zu ermächtigen, ab 2012 eine Küstenschutzabgabe erheben zu können.
Sie werden auch wissen, dass wir als FDP-Fraktion frühzeitig vor dem bürokratischen Aufwand gewarnt haben, und wir wollten die geplante Gesetzesänderung kippen, doch - und auch daran werden Sie sich erinnern - der Koalitionspartner ließ sich nicht darauf ein und das unionsgeführte Umweltministerium begann, die Einführung einer Küstenschutzabgabe vorzubereiten.
Ich will an dieser Stelle aber auch noch einmal in Erinnerung rufen, dass das Thema nicht nur bei CDU und FDP diskutiert worden ist, sondern eben auch bei anderen Fraktionen und anderen Parteien. Die Grünen beispielsweise befassten sich auf einem kleinen Parteitag Anfang 2010 mit der Küstenschutzabgabe. Ein Zitat aus der dpa-Meldung vom 11. Dezember 2010:
„Am umstrittensten war die Küstenschutzabgabe. Letztlich setzten sich Landtagsfraktion und Landesvorstand mit ihrer Position zu
„Es gibt durchaus vernünftige Vorschläge der Landesregierung (z. B. der Verkauf von Schloss Salzau, der Abbau der einzelbetrieb- lichen Förderung oder die Einführung einer Küstenschutzabgabe).“
- Den können Sie ja gleich vortragen. Ich gehe jetzt noch nicht nach Hause, Frau Kollegin, ich mache jetzt noch etwas weiter. - Wenn ich in den Koalitionsvertrag der Dänen-Ampel, aus dem ich gerne zitieren möchte, schaue, sehe ich, dass Sie mittlerweile bei dem Thema mit uns vollkommen einer Meinung sind.
Es liegt ja auch auf der Hand: Die zur Haushaltskonsolidierung als notwendig angesehene Einführung einer Küstenschutzabgabe erwies sich eben schnell als nicht praktikabel.
Der ursprüngliche Zeitplan bei der Umsetzung der Abgabe war bereits nach einigen Monaten Makulatur, und zudem wäre ein wirkliches bürokratisches Monster entstanden. Und nicht nur deshalb ist es gut, dass die Abgabe bisher nicht erhoben worden ist.
Allein der bürokratische Aufwand, die Binnendifferenzierung zwischen den sogenannten Vorteilshabenden und den Übrigen herzustellen, wäre immens und schwer nachvollziehbar gewesen. Hinzu kämen die aufwendige Berechnung der Abgabenhöhe und der bürokratische und finanziell auch nicht zum Nulltarif zu habende Erhebungsaufwand. Das lässt sich jetzt auf der anderen Seite einsparen.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Landeswassergesetz wieder auf den Stand vor der Änderung vom Dezember 2010 gebracht. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass die ursprüngliche Regelung des Landeswassergesetzes berechtigt war. Der Küsten- und Hochwasserschutz sollte für ein Bundesland, das seine exponierte Lage zwischen den Meeren als be
sonderes Merkmal herausstellt, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, die auch in dieser Form weiterhin vollständig vom Land Schleswig-Holstein wahrzunehmen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es schon bei der Aussprache zur Regierungserklärung vom Juni von unserer Fraktionsvorsitzenden gehört: Auch wenn Ihr Koalitionsvertrag wenig Politik, kaum Ideen und erst recht keine Visionen beinhaltet, so gibt es doch einige Punkte, wo wir wirklich mit Ihnen Seite an Seite stehen und Sie auch gern unterstützen wollen. Dabei geht es um das Thema Küstenschutzabgabe. Weiter geht es um das Thema Schülerbeförderungskosten, zu dem wir gleich kommen. Wie gesagt, wir wollen Sie mit unserem Gesetzentwurf unterstützen.
Dazu passt ein Zitat, das ich abschließend bringen möchte. Es stammt aus einem Gespräch der „Dithmarscher Landeszeitung“ mit Energieminister Robert Habeck vom 11. August dieses Jahres. Frage „DLZ“:
„Sie sind während der Koalitionsverhandlungen mit als Erstes abgeräumt worden. Die FDP hat jetzt einen Antrag gestellt, die Küstenschutzabgabe aus dem Gesetz zu streichen, und darüber freue ich mich.“
(Beifall FDP und Abgeordnete Eka von Kal- ben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Wolf- gang Kubicki [FDP]: Sehr gut!)
In diesem Sinne freue ich mich auf die anschließenden Debattenbeiträge, auf die zügigen und konstruktiven Beratungen in den Ausschüssen. Lasst uns schnell zur zweiten Lesung kommen, damit die Küstenschutzabgabe endgültig versenkt wird. - Vielen Dank.
Nein, wir machen jetzt in der Debatte weiter. Wir haben hier eine neue Technik und irgendwie noch keine Verständigung darüber, wer damit wie umgeht. - Ich rufe jetzt den Abgeordneten Peter Jensen von der CDU-Fraktion - Klaus Jensen, Entschuldigung - zu seinem, wenn ich es richtig weiß, ersten Beitrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag auf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Vertreter der Westküste darf ich mit einem Spruch aus der Zeit nach der großen Mandränke beginnen: „Wer nich will dieken, de mutt wieken.“ Ich könnte jetzt auf Plattdüütsch weitermachen, aber das können wir vielleicht einmal bei einer anderen Gelegenheit.
Küstenschutz hat für die CDU eine übergeordnete Bedeutung. Nach unserer Auffassung geht der Schutz unserer Küsten alle Menschen an. Alle müssen daher auch Verantwortung tragen.