Protocol of the Session on November 20, 2013

Meine Damen und Herren, wir freuen uns nicht darüber, dass das Glücksspielrecht durch SchwarzGelb im Alleingang liberalisiert wurde. Wir freuen uns allerdings darüber, dass wir dem Feuerwehrverband bei der Nachwuchsgewinnung unter die Arme

greifen und die Kulturarbeit der Friesen nachhaltig unterstützen können.

In den Ausschussberatungen können wir anhand der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe ganz entspannt klären, welcher formale Weg zu unserem gemeinsamen Ziel führt. Ich finde es positiv, dass wir in relativ großer Einigkeit das Ziel haben, Feuerwehr und Friesen zu fördern. Wie wir das genau machen, werden wir im Ausschuss klären. Dann werden wir im Dezember hier eine vernünftige Abstimmung hinbekommen.

(Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Tobias Koch das Wort zu einem Kurzbeitrag.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir Anfang des Jahres den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion beraten haben, wussten wir noch nicht, wie hoch die Glücksspielabgabe in diesem Jahr sein wird. Wir haben über einen prozentualen Anteil gesprochen, über 5 %. 5 % von 1 Million € wären 50.000 € gewesen. 5 % von jetzt 6 Millionen € sind 300.000 €. Wenn es am Ende des Jahres 10 Millionen € sein sollten, wären 5 % 500.000 €.

(Beifall und Zurufe)

- Danke schön. So weit, so gut. Darin waren wir uns einig: Der Landesfeuerwehrverband bekommt 5 % von dem, was im Laufe des Jahres reinkommt.

(Thomas Rother [SPD]: Der Rechnungshof ist schon besetzt, Herr Koch! - Heiterkeit)

Jetzt stellen wir fest: Die langwierigen Gesetzesberatungen nach mehrfachem Vertagungswunsch der Regierungsfraktionen haben dazu geführt, dass das Gesetz erst im Juli in Kraft getreten ist und der Landesfeuerwehrverband von den bis dahin erzielten Einnahmen nicht seine 5 % bekommen würde, die wir ihm aber alle geben wollten. Jetzt kommt diese Koalition auf die tolle Idee, wir loben in der Rede noch einmal die Feuerwehr für ihren hervorragenden Einsatz beim Elbehochwasser, und gleichzeitig erklären wir: Sie kriegt aber nur die Hälfte dessen, was sie in diesem Jahr eigentlich bekommen sollte.

(Lars Harms)

Herr Kollege Kubicki, obwohl auch Sie bedauern, dass Feuerwehrverband und Friesenstiftung anders als die Suchtberatung behandelt werden sollen, leisten Sie Schützenhilfe mit einem Formulierungsvorschlag, in dem genau das drinsteht, nämlich sechs Zwölftel für die einen und zwölf Zwölftel für die anderen.

Meine Damen und Herren, die Lösung ist doch ganz einfach. Um den damaligen Fehler zu heilen, lassen Sie uns reinschreiben: Im Jahr 2013 wird für die Abrechnung der Förderung das Gesamtjahresaufkommen zugrunde gelegt, die vollen 6 Millionen, die vollen 8 Millionen. Darauf werden die 5 % bezogen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir wollen Ihnen Gelegenheit geben, einen Änderungsantrag einzubringen! - Beifall FDP)

- Vielen Dank. Herr Kollege Kubicki, wir werden uns wohl über einen weiteren Änderungsantrag einig werden, dass wir nicht sechs Zwölftel, sondern zwölf Zwölftel zugrunde legen, das Gesamtjahresaufkommen. Da der Kollege Dr. Stegner das Geld eh nicht haben will, sollten wir es nicht in den Landeshaushalt stecken, sondern dem Landesfeuerwehrverband zukommen lassen, der es ja auch bekommen sollte.

(Beifall CDU und FDP)

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki?

Aber gern doch.

Herr Koch, da ich Ihnen in der Konsequenz zustimme können Sie mir folgen, dass es Sinn macht, wenn wir feststellen, dass wir keine Mehrheit kriegen, weil die regierungstragenden Fraktionen noch die Mehrheit haben, ihnen wenigstens zu helfen, ihre Zusagen einzuhalten, dass es tatsächlich 150.000 € beziehungsweise 300.000 € sind und nicht irgendein Betrag, der in einer Größenordnung von 10 % bei den Menschen ankommt?

- Herr Kollege Kubicki, wenn wir gemeinsam einen Formulierungsvorschlag liefern, der es uns allen ermöglicht, das einzuhalten, was wir anfangs angedacht hatten, nämlich 5 % des Gesamtaufkom

mens - das war damals die Intention Ihres Gesetzentwurfs, und das war die Intention des gemeinsamen Beschlusses -, dann werden wir auch die Regierungsfraktionen davon überzeugen können, dass ein solcher Änderungsantrag noch besser ist als der heute von ihnen eingereichte Gesetzentwurf und sie am Ende gemeinsam mit uns 300.000 € für den Landesfeuerwehrverband beschließen werden.

(Beifall CDU)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Kai Dolgner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um klarzumachen, wo die Schwierigkeiten liegen, weil es offensichtlich nicht bei allen Kollegen angekommen ist. Ein Großteil der 6 Millionen €, nämlich 4,5 Millionen €, kommen aus der Glücksspielabgabe für Sportwetten, die es so nicht mehr gibt.

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU])

- Herr Arp, ich weiß, warum es die nicht mehr gibt. Das brauchen Sie mir nicht zu erzählen. Wir können die ganze Debatte führen, aber ich versuche mich kurz an der Sachaufklärung.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Ich versuche daran zu erinnern!)

- Ja, und Sie haben unter Nummer 4 bei den Ausnahmen von der Abgabe hineingeschrieben, dass, wenn die Umsatzsteuerpflicht kommt, es entsprechend auch keine Einnahmen gibt. Das können wir in extenso ausführen. Aber ein Punkt ist wichtig zu wissen: Die 4,5 Millionen € sind Einnahmen aus dem Jahr 2012 und nicht aus dem Jahr 2013. Das macht es auch so schwierig, das im Vorfeld zuzuordnen. Egal was wir nun machen - wir haben noch Ausschussberatungen, und wir werden uns dabei sicherlich noch einmal darüber unterhalten, wie Dinge zu interpretieren sind, und sicherlich auch das Finanzministerium hören, das eine weitere Anmerkung bezüglich der Frage hat, ob wir die Einnahmen überhaupt bekommen. Wir werden sicherlich ein vernünftiges Verfahren finden.

Aber ich bitte doch, bei dieser etwas verwirrenden Gemengelage nicht immer zu unterstellen, dass jemand bösartig war. Ich unterstelle dem Kollegen Kubicki auch nicht, dass er es bösartigerweise in seinem ersten Gesetzentwurf - der stammt nämlich

(Tobias Koch)

von ihm - unterlassen hätte, eine Rückwirkung zum 1. Januar vorzusehen. Denn egal, wie lange wir für die Beratung gebraucht hätten, eine Rückwirkung zum 1. Januar hätten wir auf jeden Fall gebraucht. Der Gesetzentwurf hätte es selbst im verkürzten Verfahren sonst nicht geschafft. Der Herr Kollege Kubicki hat das schlicht übersehen. Wir haben es auch übersehen. Wir werden das sicherlich gemeinsam korrigieren. Wir haben erst einmal Beträge aus unserer Rechnung zugesagt, weil wir auch gesagt haben, dass die 4,5 Millionen € eigentlich 2012 angefallen sind. Das verteilt sich eigentlich über zwei Jahre, deshalb muss man davon die Hälfte als Bezugsgröße nehmen. Das nur noch einmal zur Erklärung des Ganzen.

Der Gesetzgeber ist sicherlich frei, in den Ausschussberatungen an der Stelle seine Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Sie können das beim nächsten Mal auch vorher anfragen, dann brauchen Sie nicht mit Fehlinformationen in die Debatte zu gehen, lieber Herr Kollege.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Flemming Meyer [SSW])

Das Wort für die Landesregierung hat der Herr Innenminister Andreas Breitner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das Glücksspielgesetz im Sommer des Jahres bereits einmal geändert. Dabei hat er die Verwendung von Mitteln der Glücksspielabgabe erweitert. Neben der Finanzierung der Suchtarbeit und der Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung sollen zusätzliche Mittel für die Arbeit der Friesenstiftung und des Landesfeuerwehrverbandes eingesetzt werden. Nun hat der Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Arbeit der Friesenstiftung und des Landesfeuerwehrverbandes finanziell weiter hervorheben soll. Dafür sollen sechs Zwölftel, also die Hälfte des gesamten Jahresaufkommens, aus der Glücksspielabgabe 2013 zugrunde gelegt werden. Es gibt keinen Zweifel daran - das gilt auch für die Landesregierung -, dass die Arbeit der Friesenstiftung und des Landesfeuerwehrverbandes förderungswürdig ist und dem Gemeinwohl dient.

Richtig und wichtig ist zudem, dass die eigentlich vom Glücksspielgesetz bedachten Empfänger der Suchtarbeit sowie der Schuldner- und Insolvenzberatung nicht zu kurz kommen sollen. Diese Be

reiche leisten wichtige Arbeit für die Gesellschaft und sind nicht verzichtbar. Eine finanzielle Einschränkung sieht der Gesetzentwurf auch nicht vor. Ich finde, das ist gut so.

Bezüglich der Feuerwehr ist es nicht so, dass wir nichts tun. Das Innenministerium unterstützt den Landesfeuerwehrverband aus Mitteln der Feuerschutzsteuer. Neben einer institutionellen Förderung mit in Höhe von 49.000 € erhält der Landesfeuerwehrverband auch jährlich weitere 10.000 € für Projekte der Jugendfeuerwehr. Außerdem erhält das Jugendfeuerwehrzentrum eine jährliche Förderung in Höhe von 185.000 € sowie weitere Zuschüsse für die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen.

Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Bemühungen des Landesfeuerwehrverbandes halte ich trotzdem für notwendig und gerechtfertigt. Es trifft - wie bei der Friesenstiftung auch - die Richtigen. Ehrenamtliches Engagement im Brandschutz und im Minderheitenschutz ist in diesem Land ein hohes Gut und benötigt ebenso wie die Arbeit der Suchtprävention und Schuldnerberatung vielfältige Unterstützung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Wolfgang Dudda [PIRATEN])

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1300 und den Änderungsantrag Drucksache 18/1327 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Und dem Finanz- ausschuss!)

- Und dem Finanzausschuss mitberatend. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts bei dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Wahlvorschlag des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/1295

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ih

(Dr. Kai Dolgner)

nen hierfür offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren. Ich weise noch darauf hin, dass für die Wahl nach § 10 Abs. 3 des Landesrichtergesetzes die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.

Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 18/1295 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Dann ist einstimmig so beschlossen.

Ich stelle fest, dass damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Annahme erreicht ist. Dann ist der Wahlvorschlag angenommen und Frau Maren Thomsen zur Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein gewählt. - Herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle.