Protocol of the Session on September 27, 2013

reden, worum es geht, welche Kosten entstehen und welche Auswirkungen das für die jeweiligen Bürger hat; und zwar noch bevor man sich darauf festgelegt hat, ob man ein Vorhaben will, und bevor man zwischen verschiedenen Alternativen entschieden hat. Wir brauchen diese frühe Bürgerbeteiligung über das Internet. Wenn damit Pflichten für Unternehmen verbunden sind, dann sind diese richtig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Eine chinesische Weisheit besagt: Der Narr tut, was er nicht lassen kann. Der Weise lässt, was er nicht tun kann. - Ich glaube, in diesem Sinne sollten wir mit der Ankündigung einer Halbierung des gesamten Bürokratieaufwands von Unternehmen verfahren und stattdessen lieber kleinere, aber konkrete und systematische Schritte einleiten. Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren wird allgemein darüber geklagt, dass unser Gesellschaftssystem und insbesondere die Wirtschaft mit zu viel Bürokratie überfrachtet sind. Daher ist die Debatte, die wir heute führen, nicht neu. Sie ist aber auch nicht out. Seit Jahren wird der Abbau von Bürokratie von der Politik immer wieder in Angriff genommen. Doch wir müssen leider feststellen, dass dies nicht so einfach ist.

Das liegt natürlich auch daran, dass wir in einer sehr komplexen Gesellschaft leben, in der man oft nur mit differenzierten Lösungen für Problemstellungen weiterkommt. Nichtsdestotrotz ist es richtig, sich immer wieder dem Problem zu widmen. Aus diesem Grund wurde 2006 von der damaligen Bundesregierung der Nationale Normenkontrollrat, NKR, eingerichtet. Zur Aufgabe des NKR gehört die Überprüfung der entstehenden Kosten jedes Gesetzes, jeder Rechtsverordnung und jeder Verwaltungsvorschrift sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung.

Die Bundesregierung hat sich seinerzeit - 2006 das Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten um 25 % zu senken. Zu dem Zeitpunkt beliefen sich die Kosten

(Dr. Patrick Breyer)

allein für die Wirtschaft auf 49 Milliarden €. Bis Ende 2011 wurde eine Entlastung von rund 11 Milliarden € erzielt. Mit der Abschaffung der Praxisgebühr und der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes wird nunmehr davon ausgegangen, dass das Gesamtziel erreicht wird.

Mit der Erweiterung der Erfassungsmöglichkeiten werden seit 2011 die gesamten Folgekosten ermittelt. Der sogenannte Erfüllungsaufwand stellt das gesamte Kostenspektrum dar. Neben den Bürokratiekosten werden auch der gesamte messbare Zeitaufwand und die dadurch anfallenden Kosten ermittelt. Dem Bericht des NKR zufolge ist seit 2011 im Bereich des Erfüllungsaufwandes eine Entlastung der Wirtschaft von rund 100 Millionen € und eine Entlastung bei den Bürgerinnen und Bürgern von 8,5 Millionen Stunden Zeitaufwand und 19 Millionen € für Sachaufwand festzustellen. Es ist jedoch erstaunlich: Bei der Verwaltung wird ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 200 Millionen € bilanziert.

Ausdrücklich begrüßt wird vom NKR, dass die Bundesregierung alle bundesgesetzlichen Regelungen mit einem Erfüllungsaufwand ab 1 Million € nach einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren systematisch einer Evaluierung unterzieht. Eine solche Evaluierung hat es in Deutschland bisher nicht gegeben. Vielleicht ist dies ein Muster, das wir hier bei uns nutzen können.

Angesichts der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der verursachten Kostenfolgen auf rechtliche Vorgaben der EU zurückzuführen sind, halte ich eine vergleichbare Evaluierungspflicht dort ebenfalls für angebracht. Ende des Jahres 2012 verzeichnete die EU einen Bestand vom 9.576 Verordnungen und 1.989 Richtlinien. So wurden allein im letzten Jahr 1.250 EU-Verordnungen und 50 Richtlinien auf den Weg gebracht. Angesichts der Größenstrukturen unserer Unternehmen ist es gerade im Interesse der schleswig-holsteinischen Wirtschaft, dass für kleine und mittlere Unternehmen kein zusätzlicher Aufwand bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften entsteht.

Das gilt auch, wenn es um europäische Förderprogramme geht. Es wird immer wieder deutlich, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmen im Vergleich zu Großunternehmen Schwierigkeiten haben, an diesen teilzunehmen, weil der bürokratische Aufwand einfach zu groß ist. Auch wenn die I-Bank kompetenter und zentraler Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bei uns im Land ist, bleibt die

Forderung nach einem vereinfachten Zugang zu den Fördermitteln der EU bestehen.

Ich teile die Auffassung der Landesregierung, dass man nicht in Aktionismus verfallen muss und daher keine neuen Erhebungen durchführt, die keine neuen Erkenntnisse bringen. Wenn die Mechanismen und Muster für unangemessenen Bürokratieaufwand bekannt sind, müssen sie behoben werden. Darauf kommt es letztendlich an. Die Beispiele im Bericht machen deutlich, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden und werden, um den Bürokratieaufwand zu minimieren.

Im Zusammenhang mit dem Erfüllungsaufwand im Bereich der Verwaltung haben wir in Schleswig-Holstein Potenzial, das noch gehoben werden kann. Wir halten in Schleswig-Holstein noch immer an kleinteiligen Gemeindestrukturen fest, die wir uns nicht leisten können. Ein Land wie SchleswigHolstein erlaubt sich den Luxus und hält an über 1.000 Gemeinden unter 800 Einwohnern fest. Wir würden einen enormen Schritt nach vorn machen, wenn wir es endlich schaffen könnten, diese Strukturen aufzubrechen, um unsere Gemeinden größer und handlungsfähiger zu machen. Damit ließe sich dann auch eine Verwaltungsebene einsparen.

(Beifall SSW und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Aus dem Kommunalbericht des Landesrechnungshofs geht hervor, dass die überdurchschnittlich hohen Ausgaben vieler unserer Kreise im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben auf die kleinteiligen Strukturen des entsprechenden kreisangehörigen Bereichs zurückzuführen sind. Es ist gerade festgestellt worden, dass es in diesem Bereich einen viel zu großen Bürokratieaufwand gibt und dass dieser Geld kostet und in den Strukturen begründet liegt.

(Volker Dornquast [CDU]: Das ist doch Quatsch!)

Eine durchdachte Gemeindegebietsreform würde den Bürokratieaufwand verringern. Das wäre der größte Wurf, den wir landen könnten. Wir sind aber selbstverständlich auch mit vielen kleinen Schritten zufrieden. Dass die Landesregierung nicht wieder von vorn beginnt, riesige Untersuchungen zu starten oder gar einen Bürokratieabbaustaatssekretär zu ernennen, ist genau richtig. Wir bauen Bürokratie einfach dort ab, wo wir sie entdecken. Das ist genau die richtige Vorgehensweise.

(Beifall SSW und SPD)

(Lars Harms)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 18/1103 dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Ich interpretiere das Ergebnis so, dass dies einstimmig so beschlossen ist. - Es gibt keinen Widerspruch. Wir verfahren entsprechend.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22, 23, 25, 28 und 39 auf:

Gemeinsame Beratung:

a) Taktverdichtung und Taktverbesserung bei der AKN ab 2014 wegen Ausbau der A 7

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1062

b) Weiterbau der A 20 mit westlicher Elbquerung

Antrag der Fraktionen von FDP und CDU Drucksache 18/1111 (neu)

c) Planungsstand der S 4, der AKN (A 1), Elektrifizierung und StadtRegionalBahn

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1127

d) Keine Ausweitung der Lkw-Maut

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1137

e) Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1150

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schlage Ihnen Folgendes zur Worterteilung vor: Zunächst erhält die CDU-Fraktion mit dem ältesten Antrag zu a) das Wort, dann die FDP-Fraktion mit dem Antrag zu b), dann die Fraktionen nach Stärke, dann die Landesregierung. - Ich sehe keinen Widerspruch. Ich eröffne die Aus

sprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter HansJörn Arp für die CDU-Fraktion.

(Beifall CDU und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Tietze, wie immer bin ich in diesem Bereich sachlich. Damit Sie nicht denken, ich sei nach 5 Minuten sprachlos, möchte ich darauf hinwiesen: Ich habe natürlich viel mehr dazu zu sagen, aber der Kollege Volker Dornquast wird zu den Themen der Regionalbahn, der S 4 und S 21 und zu den besonderen Themen etwas sagen, weil er in diesem Bereich kompetenter ist. - Wir können teilen, das unterscheidet uns von euch.

Meine Damen und Herren, die ehemalige erfolgreiche schwarz-gelbe Landesregierung war auf dem Weg, ansiedlungsfreundlichstes Bundesland zu werden. Dazu gehört ohne Frage eine vernünftige Infrastruktur.

(Beifall CDU und FDP)

Herr Meyer, es ist schön, dass Sie in Russland waren. Das hilft uns bei unseren Problemen aber nicht so richtig weiter. Dort haben Sie wahrscheinlich auch keine so tolle Infrastruktur gesehen. Wir haben jedenfalls bei unserem letzten Besuch dort etwas erlebt. Wir brauchten von St. Petersburg bis Ust-Luga für 146 km sechs Stunden. Hoffentlich kommt dies nicht auch irgendwann in SchleswigHolstein auf uns zu.

Meine Damen und Herren, aus dem Schaden, den wir an der Rader Hochbrücke hatten und noch haben, müssen wir Konsequenzen ziehen. Wir müssen daraus Lehren ziehen. Das heißt, wir dürfen uns im Zusammenhang mit der Infrastruktur nicht von dieser einen Brücke abhängig machen, die Skandinavien mit Zentraleuropa verbindet. Daraus müssen wir Lehren ziehen. Die Lehre muss heißen: Gerade in dieser Phase müssen wir die Infrastruktur verbessern. Wir werden es erleben: Die Dänen kommen demnächst von Esbjerg aus mit einer Autobahn an, die dann in Niebüll im Kreisverkehr endet. Nach Westen bauen wir die A 20, die dann in Bad Bramstedt vor dem Altersheim endet. Das ist die Situation, vor der wir heute den Leuten erklären, sie sollen nach Schleswig-Holstein kommen. Das ist gefährlich. Reden Sie nicht immer von Unterhaltung statt Neubau, sondern vom Sowohl-als-auch. Das ist wichtig, und das ist das, was wir jetzt brauchen.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Wir müssen die richtigen Signale senden. Die richtigen Signale an die Wirtschaft zu senden, heißt zu sagen: Ja, wir haben verstanden, und es ist egal, wer es falsch gemacht hat oder wer für die Fehler verantwortlich war oder für den Schaden verantwortlich ist. - Wir müssen jetzt aber sagen: Es wird in Zukunft nie wieder so eine Situation geben.

Deshalb brauchen wir den Ausbau der B 5 auch im nördlichen Teil. Dafür brauchen wir auch den Bundesverkehrswegeplan, der dies deutlich macht. Wir brauchen den Ausbau der B 202 von Kiel bis zur Anbindung an die Fehmarnbelt-Querung. Den Teil müssen wir mit erschließen. Das ist wichtig. Wir müssen die Leute bei solchen Projekten mitnehmen und dürfen jetzt nicht unnötige Briefe an Herrn Ramsauer schreiben, um eine neue KostenNutzen-Analyse der Fehmarnbelt-Querung einzufordern. Das brauchen wir zurzeit überhaupt nicht. Auch das Thema der A 20 und ihr Weiterbau ist für uns von großer Bedeutung. Wir reden darüber hinaus nicht nur von der westlichen Elbquerung, sondern auch von der östlichen Elbquerung bei Geesthacht.

(Beifall Tobias Koch [CDU])

Damit können wir es schaffen, dass Schleswig-Holstein die Rolle übernimmt, die wir als Brückenland zwischen Skandinavien und Zentraleuropa brauchen. Wenn wir das nicht machen, machen wir einen großen Fehler. Meine Damen und Herren, vergessen Sie eines nicht: Was wir jetzt beschließen und was jetzt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird, hat bis 2030 Bestand. Das heißt, dass einige von Ihnen dann nicht mehr hier sein werden. Wir beschließen also für die nächsten Generationen. Wir haben immer gesagt, dass Politik nicht nur für eine Legislaturperiode entscheiden kann, sondern Politik muss sich auch an die nächsten Generationen wenden. Es ist wegweisend, was wir machen. Wenn wir es jetzt nicht machen, schaden wir unserer Jugend und der Perspektive für dieses Land. Herr Meyer, deshalb werden wir diese drei Punkte von Ihnen auch im Einzelnen fordern.

(Beifall CDU)

Jetzt kommen Sie nicht mit dem Argument, dafür sei kein Geld da. Solange es Geld gibt, ist es immer schon knapp gewesen. Das kann kein Argument sein, sondern das Argument muss sein: Wir müssen stark genug in Berlin auftreten. Wir müssen auch der Bodewig-Kommission die Unterstützung geben, wenn sie dazu kommt, wie man das zusätzliche Geld ausgeben soll. Wir reden von 5 Milliarden bis 7 Milliarden €, die jährlich zusätzlich bereitge

stellt werden müssen. Das muss der Weg sein, über den wir uns verständigen. Wenn wir es heute hinbekommen, dass, wenn die Pläne vorliegen, wir darüber diskutieren und es unterstützen wollen und drei wichtige Maßnahmen für Schleswig-Holstein in den Bundesverkehrswegeplan einbringen, dann hat sich diese Sitzung um diese Zeit noch gelohnt.