Es geht hier also um Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung. Das heißt, wenn ein Betrieb beispielsweise eine einzelbetriebliche Förderung bekommt, dann muss er natürlich Mindestlohn bezahlen, und dann wird dieser Betrieb automatisch auch mit einem normalen Betrieb gleichgestellt. Das ergibt auch Sinn. Gerade unter Marktwirtschaftlern ergibt es Sinn, genau dieses zu tun.
Deswegen hätte man aus dem Gesetzestext schon erkennen können, was gemeint ist. Es ist sehr stark eingeschränkt, wann Integrationsbetriebe entsprechend den Mindestlohn zu zahlen haben.
Das ist in diesem Papier so deutlich geschrieben und auch im SGB festgelegt, dass man eigentlich zu gar keinem anderen Schluss kommen konnte. Wir haben natürlich auch mit den entsprechenden Betrieben, die sich an uns gewandt haben, kommuniziert. Wir haben ihnen auch eine entsprechende Antwort gegeben, die genau das widerspiegelt, was ich gerade eben gesagt habe.
- Lieber Kollege Callsen, insofern haben die schon die Information und sehen das jetzt auch genauso wie wir.
- Ich habe es gerade eben zitiert, lieber Kollege Callsen. Wenn Sie noch nicht einmal das Gesetz selbst als eine Grundlage anerkennen, auf der man es vielleicht diskutieren kann, als Textgrundlage, dann ist das Ihr Problem und nicht meines. Ich glaube aber schon, dass der Weg, den wir hier einschlagen, genau der richtige Weg ist, dass all die Befürchtungen, die die Integrationsbetriebe haben, nicht berechtigt sind.
Danke schön. Die Kollegen haben vorhin im Zusammenhang mit dem Mindestlohn für Integrationsbetriebe auf das Gesetz in Bremen abgestellt. Könnten Sie bestätigen, dass in Hamburg das Mindestlohngesetz vom Anwendungsbereich her genauso definiert ist wie der Gesetzentwurf hier, dass also Behindertenbetriebe ausgenommen sind, dass aber Integrationsbetriebe auch den Mindestlohn zahlen und dass das in Hamburg auch nicht zu unsäglichen Verwerfungen geführt hat?
Es ist eigentlich eine Frage der politischen Entscheidung, was man macht. Die Bremer und auch die Hamburger haben beschlossen, dass grundsätzlich die Integrationsbetriebe ausgenommen werden, also auch wenn diese ganz normale unternehmerische Subventionen bekommen, wären sie laut Gesetzestext ausgenommen.
Wir haben gesagt: Das geht nicht. - Wenn Betriebe ganz normal am Markt tätig sind und eine Subvention bekommen, dann sollen die auch mit anderen Betrieben gleichgestellt werden, und dann sollen sie auch den entsprechenden Mindestlohn bezahlen. Das ist vielleicht eine sehr marktwirtschaftliche Sicht der Dinge, die aber eigentlich auch auf der anderen Seite des Hauses durchaus ankommen müsste.
- Lieber Kollege Arp, es hat nichts damit zu tun, dass Unternehmen, die Leistungen nach dem SGB bekommen, davon freigestellt sind. Das steht sowohl in unserem Gesetzestext als auch im SGB. Das müsste eigentlich reichen, um das zu kapieren. Lieber Kollege Breyer, das ist der entscheidende Punkt. Diese Sorgen, die die Integrationsbetriebe geäußert haben, sind unberechtigt. Wir haben ihnen auch schon die entsprechenden Antworten gegeben. Sie können also in dem Punkt ganz beruhigt sein.
Wenn Sie andere Punkte haben, bei denen Sie der Auffassung sind, dass das Gesetz nicht in Ordnung ist, ist das Ihre politische Haltung. Die akzeptiere ich, das ist völlig in Ordnung. Aber gerade in dem Punkt ist es so, dass diese Besorgnisse eben nicht berechtigt sind. Ich finde, wir sollten dieses entsprechend auch hier politisch nicht mehr diskutieren.
Vielen Dank, Herr Kollege Harms. Ich widerspreche Ihnen vehement. Gerade in dem Punkt, den Sie versuchen zu verteidigen, ist noch gar nichts klar. Ihnen als engagiertem Sozialpolitiker ist mit Sicherheit bekannt, dass der Integrationsbetrieb, über den heute Morgen die ganze Zeit gesprochen wurde, gerade einmal soeben über der schwarzen Null wirtschaftet und dass es für diese Betriebe überlebensnotwendig ist, bis zu einer Neuregelung vom Recht ausgenommen zu werden.
Wir reden hier nicht darüber, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft nicht den gleichen Lohn bekommen sollen wie Menschen ohne Behinderung. Darüber debattieren wir hier gar nicht, sondern wir debattieren im Moment darüber, wie diese Betriebe, die genau das tun, was Sie hier verlangen, und die genau der Philosophie folgen, dass Menschen mit Behinderung so weit wie möglich in den Arbeitsmarkt integriert werden, diese Chancen erhalten sollen. Deswegen ist an dieser Stelle noch gar nichts klar.
Wir sind uns im Ziel einig, deswegen schreibt dieses Gesetz, das wir heute verabschieden werden, eben genau das nicht vor. Die Betriebe sind in dem Bereich völlig davon ausgenommen. Das ist gerade der Kern der Sache. Es ist leider ein Missverständnis bei Ihnen, das halte ich Ihnen auch zugute. Lesen Sie es noch einmal nach. Wir haben es in das Gesetz hineingeschrieben, und im SGB steht es eben auch. Ich finde, wenn wir das hier deutlich machen und auch an Zitaten deutlich machen, kann man das auch akzeptieren und sagen: Okay, da haben wir uns vielleicht verritten. Es ist vielleicht doch nicht so. - Wir können uns gern über Mindestlohn an sich unterhalten, da weiß ich, da haben wir unterschiedliche Haltungen, das ist gar kein Ding.
Das ist völlig in Ordnung. Aber hier in diesem Punkt ist es wirklich so, dass Sie einem Irrtum aufgesessen sind. Es ist so, dass die Betriebe frei davon sind. Wenn Sie das schon nicht glauben, weil das im Gesetz steht, dann glauben Sie es wenigstens mir, weil ich es hier heute sage und andere Kollegen der Koalition es ebenfalls gesagt haben.
Danke. Ich glaube, ich bin vorhin missverstanden worden: In Hamburg sind die Integrationsbetriebe, die Zuschüsse vom Land bekommen, nicht vom Mindestlohn ausgenommen - anders als in Bremen. Das wollte ich als Zwischenbemerkung gesagt haben.
Für die CDU-Fraktion hat nun der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Johannes Callsen, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass hier immer wieder die Begriffe Werkstätten und Integrationsbetriebe durcheinandergewürfelt werden, zeigt, dass Sie in der Koalition überhaupt keine Ahnung haben, wovon Sie eigentlich reden.
Auch Sie, Herr Dr. Stegner, haben heute Morgen völlig am Thema vorbeigeredet und das eigentliche Problem nicht gesehen.
Lieber Kollege Lars Harms, Sie behaupten, der SSW hätte mit dem Integrationsbetrieb in Kappeln gesprochen, und die hätten das alles verstanden: Ich verstehe die Antwort des Betriebes auf Ihre Korrespondenz völlig anders und will das deswegen gern noch einmal zitieren. Das ist uns ja allen zur Verfügung gestellt worden.
Der kaufmännische Leiter des Integrationsbetriebes in Kappeln - Dienstleistungsgesellschaft Kappeln mbH - schreibt Ihnen als Ergebnis auf Ihre angebliche Klarstellung: Der Weg über dieses Gesetz ist jedoch nicht zielführend, im Gegenteil.
Der Geschäftsführer schickt uns allen noch eine EMail hinterher, in der er darauf hinweist, dass, wenn dieses Gesetz komme, er die Betriebsstätte in Kappeln schnellstmöglich schließen müsse. Das ist doch das Ergebnis Ihrer Politik! Herr Kollege Baasch, Sie sind ein verdienter Sozialpolitiker.
- Habersaat, okay! Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, wie Sie sich hier hinstellen, das Problem verniedlichen und
am Ende als Sozialpolitiker die Verantwortung dafür übernehmen können, dass Menschen mit Behinderung ihren Arbeitsplatz verlieren.
Weil Sie das Thema Taschentücher ansprachen: Das sind diejenigen, die zu Weihnachten ihre Papiere kriegen und mit den Taschentüchern dann bei Ihnen, bei Herrn Dr. Stegner, bei Frau Pauls, weil es ihr Wahlkreis ist, und bei Herrn Albig vor der Tür stehen. Ich möchte dafür keine Verantwortung übernehmen.