Protocol of the Session on September 26, 2013

Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass sich alle - von Naturschutz über Wissenschaft bis zum Bauernverband - einig sind, dass unser historisches, strukturreiches Dauergrünland - die artenreichen Weiden und Wiesen mit Blumen und Schmetterlingen, das „Tafelsilber“ des schleswigholsteinischen Grünlands - erhalten werden muss, ohne Wenn und Aber.

(Kirsten Eickhoff-Weber)

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Hier nehme ich Sie gern beim Wort. Im Radio hören wir den Slogan: „Ich vertraue der heimischen Landwirtschaft …“. Ich auch! Ich hoffe, dass sie jetzt dafür Sorge trägt, dass das artenreiche, historische Dauergrünland nicht entwässert wird oder durch eine Intensivierung der Bearbeitung und Nutzung untergeht.

Das Gesetz wird das Dauergrünland in SchleswigHolstein schützen. Dabei muss es praxistauglich sein. Das hat uns die Anhörung in vielen Aspekten gezeigt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen - ich habe noch ein paar Sekunden -, allen Organisationen, Verbänden, Einrichtungen, allen Menschen, die geschrieben haben, die vor Ort waren, Dank zu sagen für die guten Stellungnahmen, für die persönliche Anwesenheit, für das Wissen und das Engagement. Ein Dialog ist nämlich immer nur so gut wie die, die sich darauf einlassen.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Denn Ergebnisse können nur dann tragen, wenn sie fundiert sind.

Das Gesetz darf nicht für die zum Nachteil gereichen, die sich bisher für die Erhaltung des Dauergrünlands eingesetzt haben.

(Beifall Heiner Rickers [CDU] und Flem- ming Meyer [SSW])

Die Grünlandbewirtschaftung ist mit einer meist bäuerlich geprägten Milchviehhaltung eng verbunden. Dem muss Rechnung getragen werden.

Wir wollen wissen, welche Auswirkungen mit diesem Gesetz verbunden sind. Dafür brauchen wir die Biotopkartierung.

(Beifall SPD und Flemming Meyer [SSW])

Wir brauchen eine wissenschaftliche Begleitung. Wir brauchen Forschung, und wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens für eine nachhaltige, ressourcenschonende bäuerliche Landwirtschaft in Schleswig-Holstein im Einklang mit den Zielen von Natur und Landschaft. Daher bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf. - Danke.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Bernd Voß das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte klarstellen, dass mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der gestrigen Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses ein Zeitplan endete, der den Ausschussvorsitzenden dazu gebracht hat, mehrere außerordentliche Termine zu machen. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall Hans Hinrich Neve [CDU])

Wir haben hier einen Zeitplan eingehalten, den wir im Juni gemeinsam beschlossen haben, um dieses Gesetz rechtzeitig über die Hürde zu bringen.

Wenn hier der Vorwurf erhoben wird, man kenne doch gar nicht die genauen Zahlen, dann wissen wir doch alle, auf welchen Wegen die Computer arbeiten; die Zahlen gehen zunächst zum Bund und kommen dann irgendwann auf dem Computerwege wieder zurück, um sehen zu können, ob wir unter oder über 5 % liegen. - Einige Parteien hier im Landtag wissen ja auch ganz genau, wie eng das mit der Fünfprozenthürde manchmal sein kann und welche Konsequenzen es hat, wenn diese Hürde nicht übersprungen wird.

Herr Abgeordneter Voß, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Göttsch?

Bitte.

Herr Voß, Sie haben gerade noch einmal den Zeitplan angesprochen. Den Zeitplan haben wir ja gemeinsam beschlossen und haben ihn vorgelegt. Dieser Zeitplan war aber trotzdem sehr eng, und Sie wissen, dass wir allein zu diesem Gesetz drei Sondersitzungen durchgeführt haben. In diesen Sitzungen hatten wir auch nach diesen Zahlen gefragt. Uns wurde in den Sitzungen gesagt, die Zahlen lägen nicht vor, und vor Ende Oktober 2013 würden die auch nicht kommen. Ich frage jetzt Sie, Herr Voß: Ist das richtig?

Das ist richtig, und es entspricht auch den Erfahrungen aus den letzten Jahren, dass niemand die Zah

(Kirsten Eickhoff-Weber)

len im Voraus bekommen hat, weil das Verfahren so ist, wie es ist und über Schleswig-Holstein hinaus greift.

Gestatten Sie eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Göttsch?

Bitte schön.

Herr Rickers hatte nachgefragt und hatte erzählt, dass diese Zahlen bereits im Juni 2008 vorlagen.

2008 gab es ein anderes Verfahren. Verfahren zur Meldung werden bekanntlich auch mal umgestellt. Sie wissen, dass Betriebe in Schleswig-Holstein auch Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften. Aus diesem Grund fließen die vom Bund gesammelten Zahlen erst Ende Oktober wieder an das Land zurück.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Kollegen Rickers?

Bitte sehr.

Ja, bitte schön.

Herr Voß, meine Frage geht in die gleiche Richtung. Die Drucksache 18/890, also der erste Gesetzentwurf vom 5. Juni 2013, weist in dem Vorwort unter C Alternativen aus: „Wegen des Verlustes von 7,54 % wurde am 24. Juni 2008 das generelle Umnutzungsverbot für alle Dauergrünlandflächen verhängt, die von Betriebsprämienempfängern in Schleswig-Holstein bewirtschaftet wurden.“

Wenn man das am 24.06.2008 so sicher sagen konnte - Sie wissen ja, wer damals Regierungsverantwortung getragen hat -, dann wundert mich natürlich Ihre Aussage, dass das heute nicht möglich sein soll.

Es geht heute nicht so, weil die Verfahren anders laufen, und zwar so, wie sie eben laufen. Inzwischen sind fünf Jahre Verwaltungsreform ins Land gegangen. Deshalb haben wir in Schleswig-Holstein eben nicht früher Zugriff auf die Zahlen.

Unabhängig davon kann man wirklich Folgendes sagen: In der Weise, wie das Gesetz erstellt worden ist - ein erster Entwurf ist schon im Januar an die Verbände gegangen -, wird sehr deutlich, dass hier ein intensiver Dialog mit allen Beteiligten geführt worden ist. Von daher sehe ich die Situation genau anders herum: Der Gesetzentwurf hat dazu geführt, dass wir draußen bei den Betroffenen erheblich an Vertrauen haben gewinnen können. Ich bin froh darüber, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Kuh vom Eis - oder sagen wir besser: aufs Grünland - bekommen haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Gesetz ist notwendig, und es ist auch sehr wichtig, dass es zu diesem Zeitpunkt verabschiedet wird. Wir laufen sonst Gefahr, dass wegen der möglichen Unwirksamkeit der Verordnung aus dem Jahre 2008 in den nächsten Wochen massiv Grünland unter den Pflug kommen könnte. Das wäre dann ähnlich wie in den Jahren 2007 und 2008. Sie erinnern sich: Damals sind innerhalb eines Jahres 3 % der Grünlandfläche umgebrochen worden in der Erwartung, dass die Verordnung kommen würde. Damit verbunden war die Erwartung, dass anschließend kostenträchtige Grünlandumbruchrechte entstehen würden.

Selbst wenn dann später wieder angesät werden würde, wäre dennoch auf vielen Standorten Schaden angerichtet. Der Minister hat dies bereits ausgeführt. Was den Wasserschutz angeht, so werden aus dem Grünland 10 bis 20 % der Nährstoffe unter Äckern ausgewaschen. Und was das Klima angeht, so ist das Grünland ein wichtiger CO2-Speicher im Land. Schaden würde aber auch für die Tier- und Pflanzenwelt angerichtet werden. Das Grünland beherbergt mehr als 2.000 Pflanzenarten in Mitteleuropa, und 55 % davon sind gefährdet. Schaden entstünde darüber hinaus für die Kulturlandschaft und die landschaftliche Schönheit unserer Heimat.

(Bernd Voß)

Ja, es ist richtig, das Land verändert sich. Aber stimmt die bisherige Richtung? Wenn wir uns die Zahlen angucken, dann hatten wir bis zum Jahre 1997 eine Größenordnung von 470.000 bis 480.000 ha Grünland im Land. Jetzt liegen wir - je nach Statistik - irgendwo zwischen 330.000 und 334.000 ha. In 15 Jahren seit 1997 sind also fast 30 % des Grünlandes in Schleswig-Holstein verloren gegangen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die wurden doch ausgetauscht!)

Auch wenn man den Verlust an landwirtschaftlicher Fläche gegenrechnet, stellen wir fest, dass der Flächenverlust immer zulasten des Grünlandes geht. Ich bin mir sicher, dass das Ziel dieses Gesetzentwurfs draußen in der Bevölkerung eine große Akzeptanz finden wird, letztlich aber auch bei den betroffenen Bewirtschaftern; denn die Notwendigkeit, dass hier etwas geregelt werden muss, wird auf breiter Ebene gesehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Was wird mit diesem Gesetzentwurf denn nun geregelt? - Ich denke, dies ist in dem Text des Gesetzentwurfs sehr deutlich geworden. So soll geregelt werden, dass das, was jetzt in der Verordnung steht, auch weiter gilt: Umbruch nur mit Genehmigung und Bereitstellung von Ersatzflächen. Das gilt jetzt aber auch für nicht prämienberechtigte Flächen auf Dauergrünland. Auch Neuansaat auf Dauergrünlandflächen ist möglich. Unter anderem gibt es auch die Möglichkeit der mehrfachen Bodenbearbeitung, wenn es denn zur Wurzelunkrautbekämpfung notwendig ist. Wir haben den Gesetzestext also in sehr vielen Punkten den Praxisanforderungen angepasst.

Es gilt ein höherer Schutzstatus für sensible Gebiete: Moore und Anmoore, Wasserschutz-/Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen, hängige und flächige Lagen und Wasserschutzgebiete. Aber auch für diese Gebiete sind auf Antrag Ausnahmen möglich, und die Befreiung wird im Einzelfall möglich sein.

Es ist bereits gesagt worden, dass die Evaluierung des Gesetzes nach vier Jahren vorgesehen ist, und nach fünf Jahren hat das Gesetz ein Schlussdatum bekommen.

Die Änderungen im Landesnaturschutzgesetz und in der Biotopverordnung werden wir nach einer intensiven und differenzierten Biotopkartierung wieder aufrufen. Auch die Verpflichtung - um