Die Katastrophe, die viele beschworen haben - ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Reden der Opposition im vergangenen halben Jahr -, ist ausgeblieben. Lassen Sie uns doch einfach einmal zusammen darüber freuen, anstatt hier im Ideologiestreit zu versinken.
Auf dem Erreichten können wir uns aber natürlich nicht ausruhen. Deshalb entwickeln wir das Sparkassengesetz jetzt weiter. Zusammengefasst kann man sagen, dass wir den Sparkassen helfen, sich selbst zu helfen. Das Beispiel der Sparkasse Hohenwestedt und der Förde Sparkasse zeigt, dass es hier durchaus Potenzial gibt. Künftig kann sich jede Gebietskörperschaft und jeder Zweckverband an den öffentlich-rechtlichen Sparkassen beteiligen. Die Möglichkeit zur Beteiligung wird auf 49,9 % deut
lich erhöht. Wir geben dem Sparkassenverband für Stützungsmaßnahmen ein neues Instrument an die Hand. Weil stille Einlagen künftig nicht mehr als Eigenkapital zählen, hat der Deutsche Sparkassenund Giroverband künftig die Möglichkeit, sich am Stammkapital der Stützungssparkassen zu beteiligen.
Wenn CDU und FDP weitere Vorschläge haben das klang gerade ein bisschen so -, wie wir die Rahmenbedingungen der Sparkassen verbessern können, dann freue ich mich darauf, diese mit Ihnen zu diskutieren.
Eins muss aber klar sein: Die Haspa-Klausel ist weder von der Koalition noch von den Sparkassen selbst gewünscht. Das wurde im vergangenen Gesetzgebungsverfahren und in den folgenden Gesprächen deutlich. Ich verstehe, dass es Ihnen schwerfällt, sich von dieser Idee, in die Sie zu Regierungszeiten vielleicht auch viel Arbeit gesteckt haben, Herr Kubicki, zu lösen. CDU und FDP sollten aber nicht inhaltlich auf der Stelle treten.
Wir haben uns als Koalition bei der Frage, ob die Bildung von Stammkapital generell wesensfremd für Sparkassen ist, weiterentwickelt und sind ein Stück auf Sie zugekommen. Deshalb fordere ich Sie auf: Lassen Sie uns gemeinsam im Ausschuss schauen, welche Punkte es gibt, bei denen man gemeinsam zu Verbesserungen kommen kann. Der Kollege Koch hat gesagt, dass es bei dem Prüfungsrecht noch offene Fragen gibt. Das will ich eingestehen. Das müssen wir noch gemeinsam angehen und lösen. Lassen Sie uns aber mit diesem alten ideologischen Streit aufhören. Ich bin mir sicher, dass wir dann gute gemeinsame Lösungen entwickeln können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon sehr vieles in dieser Debatte gesagt. Das ist im Prinzip die Fortsetzung unserer Eilentscheidung vom Januar.
Ich glaube, dass wir uns in den nächsten Beratungen auf jeden Fall noch intensiver mit einigen Fragen beschäftigen müssen. Viele wurden hier bereits
angesprochen. Ich glaube auch, wir sollten dringend eine mündliche Anhörung machen. Eigentlich könnte ich meine Rede vom letzten Mal noch einmal halten. Wir haben uns damals schon mit dem CDU-Antrag beschäftigt. Die Probleme sind die gleichen. Basel III wurde bereits genannt. Die Eigenkapitalversorgung wurde genannt.
Dennoch möchte ich den Gedanken in die Runde geben, dass, wenn sich der Sparkassen- und Giroverband an den Sparkassen selbst beteiligt, wir nicht nur ein Konstrukt schaffen können, das dafür sorgt, dass eine Bank nicht zu groß wird, dass sie „too big to fail“ ist, sondern auch die Situation entstehen könnte, dass eine Bank „too connected to fail“ ist. Das bedeutet, dass sich die Sparkassen in Schleswig-Holstein zu sehr vernetzen, und wenn dann eine ausfällt, kommt es zu einem Domino-Effekt, und sie kippen alle nacheinander um.
- Herr Stegner, das sind ernsthafte Probleme, die eventuell entstehen können. Das kann durchaus passieren. Man muss darüber nachdenken.
Es wurde die Frage angesprochen, ob das eine dauerhafte Beteiligung sein soll. Ich bin da ein bisschen skeptisch. Wenn sich der Sparkassen- und Giroverband einmal daran beteiligt hat, bin ich skeptisch, ob die Banken es dann schaffen, die Kapitalsituation so zu verbessern, dass sie die Beteiligung wieder loswerden. Wir haben die Situation bei der HSH Nordbank, an der wir auch beteiligt sind. Wir haben eine Garantieerhöhung. Außerdem kämpfen wir gerade dafür, auch diese wieder loszuwerden. Das kann eine Geschichte von mehreren Jahren werden. Daher glaube ich schon, dass es auf eine dauerhafte Beteiligung hinausläuft.
Außerdem stellt sich für mich die Frage, woher das Kapital denn kommen soll. Ich glaube nicht, dass die Kommunen so kapitalstark sind, dass sie sich beteiligen können. Der Sparkassen- und Giroverband ist nur der Dachverband der Sparkassen. Ich glaube nicht, dass der Sparkassen- und Giroverband so kapitalstark ist - insbesondere aufgrund der Abschreibungen wegen der HSH Nordbank -, dass er der Heilsbringer sein kann.
Daher gibt es noch viele offene Fragen. Ich wünsche mir außerdem eine mündliche Anhörung. - Ich danke Ihnen und freue mich auf die Beratung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen wir uns einmal folgende Situation vor: Als Kunde der Deutschen Bank mit Wohnort in Emmelsbüll-Horsbüll muss ich, um meinen Bankberater persönlich zu sprechen, mit der Bahn über den Damm nach Westerland. Zunächst einmal muss ich aber natürlich nach Klanxbüll, und wenn ich Glück habe, dann finde ich dort sogar noch einen Parkplatz in Bahnhofsnähe. Nach drei Bahnstationen und fünf Minuten Fußmarsch bin ich dann endlich am Ziel.
Alternativ könnte ich natürlich auch ins etwa 60 km entfernte Husum fahren. Auf jeden Fall wird ein halber Tag für einen Banktermin draufgehen müssen.
Einfacher habe ich es da als Kunde einer Sparkasse; denn die nächste Filiale ist im 14 km entfernten Niebüll und die nächste SB-Filiale gleich um die Ecke in Klanxbüll. Das heißt jedoch nicht, dass die eine Bank besser ist als die andere, aber das zeigt, dass ein flächendeckendes Serviceangebot eben keine Selbstverständlichkeit ist. Gerade im ländlichen Raum ist ein solches Filialnetz unverzichtbar.
Die Sparkassen in unserem Land sind zweifelsohne in der Region verwurzelt. Die kommunale Trägerschaft ist und muss auch in Zukunft ein Leitbild sein. Die Sparkassen im Norden haben gezeigt, dass sie sich sehr wohl vor allem selbst helfen und unterstützen können.
Die Fusion von der Spar- und Leihkasse zu Bredstedt mit der Nospa und die Beteiligung der Förde Sparkasse an der Sparkasse Hohenwestedt haben gezeigt, dass eine Zukunft auch ohne eine Beteiligung der Haspa oder privater Investoren möglich ist.
Jetzt geht es um die Sicherung und Stabilisierung des Sparkassengeschäftes in der Region, weil die Sparkassen nicht nur eine Funktion für die Unternehmen, sondern auch eine soziale Funktion haben.
Jeder Mensch, egal ob er Hartz-IV-Empfänger oder Großverdiener ist, muss die Möglichkeit haben, eine Sparkassenfiliale erreichen zu können.
Deshalb ist es wichtig, einen Unterschied zu machen zwischen Privatbanken und dem Sparkassensystem. Die Sparkassen arbeiten natürlich daran, dass sie genau diese Funktion ausüben können. Das Solidarprinzip hat sich jedenfalls schon jetzt bewiesen. Die Richtung stimmt. Wir haben den Sparkassen ihre verdiente Planungssicherheit gegeben, damit sie sich auf ihre erneuerte, kundenorientierte Geschäftsstrategie konzentrieren können.
Wir brauchen stabile Sparkassen in unserem Land, insbesondere auch vor dem Hintergrund der anstehenden höheren Kapitalanforderungen. Ab 2019 gelten die verschärften Aufsichtsregularien nach Basel III zu 100 %. Dann müssen die Banken eine Eigenkapitalquote von 10,5 % dokumentieren können, wenn sie Kredite ausgeben. Schon jetzt gilt eine Übergangsphase, in der die Reform schrittweise umgesetzt werden soll. Um die Sparkassen bei dieser Neuerung zu unterstützen, brauchen wir eine weitere Option. Die Aufnahme des Sparkassen- und Giroverbandes ist somit eine Ergänzung der Maßnahmen, die schon mit der letzten Änderung des Sparkassengesetzes umgesetzt wurden. Dieses Vorhaben hat Minister Breitner Anfang des Jahres hier im Haus angekündigt.
Aus Sicht des SSW macht es Sinn, dem regionalen Sparkassenverband die Möglichkeit einer Beteiligung am Stammkapital der einzelnen Sparkassen zu geben. Diese Ansicht wird vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband geteilt. Dabei geht es im Ziel nicht um eine dauerhafte Beteiligung, sondern es geht vor allem darum, extremen Belastungssituationen entgegenwirken und finanzielle Schieflagen wieder begradigen zu können.
Abschließend möchte ich noch einen Punkt klarstellen. Wir als rot-grün-blaue Koalition können und wollen es uns nicht leisten, die Sparkassen fallen zu lassen und somit dem bunten Treiben von globalen Investoren zu überlassen. Was die Sparkassen brauchen, ist eine stabile Trägerschaft. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft gewährt diese Stabilität. Das entspricht nicht nur unserer Sicht, sondern auch der der Sparkassen. Den Sparkassen Stabilität und Planungssicherheit entgegenzubringen, sollte in unser aller Interesse sein, damit die flächendeckende Versorgung für Privatkunden und für den Mittelstand auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Deshalb ist der vorgelegte Gesetzentwurf auch richtig.
Es ist zu a) beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1135 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu b). Es ist beantragt worden, über den Berichtsantrag Drucksache 18/1126 in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist auch dieser Antrag einstimmig angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt - wie ich Ihnen gerade schon mitgeteilt habe - zur gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte 26 und 38:
b) Keine Experimente bei Schriftspracherwerb und Rechtschreibung an den Grundschulen Schleswig-Holsteins
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1189 (neu)