Protocol of the Session on September 25, 2013

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Insofern sind wir PIRATEN vielleicht die einzige Partei, die keine Verbotspartei auf diesem Gebiet sein wird. Die rot-grüne Verbotslogik, die in diesem Bereich bei Ihnen durchscheint, hat mit Suchtprävention wenig zu tun. Sie haben in anderen Bereichen der Suchtprävention, nämlich bei der Dro

(Rasmus Andresen)

gensucht, längst erkannt, dass Verbotslogik und Kriminalisierung kontraproduktiv wirken. Setzen Sie das endlich auch im Bereich des Glücksspiels um!

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP - Zurufe)

Meine Damen und Herren, auf der Besuchertribüne hat eine weitere Gruppe Platz genommen. Ich bitte Sie, mit mir zusammen Studierende der Fachhochschule Altenholz aus dem Fachbereich Polizei zu begrüßen. - Herzlich willkommen im Kieler Landtag!

(Beifall)

Bevor der Kollege Lars Harms das Wort ergreift, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auch den Kreisvorsitzenden der CDU Kiel und frischgebackenen Bundestagsabgeordneten Thomas Stritzl. - Herzlich willkommen und herzlichen Glückwunsch zum Mandat!

(Beifall)

Das Wort hat nun für die Abgeordneten des SSW der Kollege Lars Harms.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Spielbankgesetz wurde 1995 von der damaligen Landesregierung auf den Weg gebracht. Ziel war es, die öffentliche Kontrolle der Spielbanken besser gewährleisten zu können. Ziel war es auch, die Schleswig-Holsteiner vor den mit der Spielleidenschaft verbundenen Gefahren zu schützen. In den darauffolgenden Jahren hat es immer wieder Diskussionen und natürlich auch Änderungsanträge gegeben. An der Spielbankabgabe, Zusatzabgabe, Gewinnabgabe und der Umsatzsteuer wurde immer wieder gedreht. Dabei hat die Gewinnmaximierung den Spielerschutz leider oftmals in den Schatten gestellt.

Vor uns liegt nun ein neuer Gesetzentwurf. Die Kollegen Kubicki und Arp legen heute einen grundsätzlich vernünftigen Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes vor. Das ist etwas, was ich nicht immer sage. Dieser Entwurf entspricht ziemlich genau dem, was wir vom SSW schon lange vertreten haben. Die Angleichung von Spielhallen- und Spielbankgesetz ist sicherlich sinnvoll, vor allem weil es hier um den Spielerschutz geht. Dass die Kollegen in dieser Hinsicht ihre Meinung geändert haben, freut mich sehr.

Der Gesetzentwurf zeigt in die richtige Richtung. Der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie von Speisen soll in Spielbanken - genau wie in Spielhallen - künftig unterbunden werden. Diese Änderung führt bei den Spielern zu einer Zwangspause, wenn sie denn etwas essen wollen. Dass diese Pause einen nicht unbedeutenden Anteil an der Unterbrechung des Spielverlaufs hat, leuchtet ein.

Darüber hinaus soll ebenfalls das Rauchen verboten werden. Ob dies in dem bereits bestehenden Nichtraucherschutzgesetz festgeschrieben werden soll oder nicht, sei dahingestellt. Es ist jedenfalls nicht verkehrt, sich noch einmal über den Nichtraucherschutz und dessen Umsetzung in der Praxis Gedanken zu machen.

Es kann sicherlich auch nicht schaden, sich die Vorgaben und die regulären Vor-Ort-Kontrollen noch einmal genau anzusehen. Glücklicherweise ist das Spielbankwesen auch jetzt schon kein rechtsfreier Raum. Das Innenministerium regelt die Zertifizierung der Spielautomaten, die Schulung des Personals, die Zugangskontrollen, die Begrenzung der Anzahl von Automaten sowie die Bekämpfung von Geldwäsche. Das sind nicht alle Maßnahmen, die das Ministerium bezüglich des Spielbankengesetzes überwacht, aber dies sind die Grundpfeiler, auf dem die fünf Spielbanken in unserem Land heute ruhen. Das sind sehr stabile Grundpfeiler.

Nichtsdestotrotz sollten wir uns tatsächlich darüber Gedanken machen, ob wir dieses Gerüst in Zukunft eventuell erweitern wollen und wie die Zukunft der Spielbanken im Allgemeinen aussehen soll. Die Zeit ist an den Spielbanken mit Sicherheit nicht vorbeigegangen. Wo vor einigen Jahrzehnten gelegentlich Kronleuchteratmosphäre herrschte, überwiegt nun ein unbefangenes Lounge-Feeling, wo man früher gern eine ganz bestimmte Zielgruppe angesprochen hat, versucht man nun, sich für so viele Zielgruppen wie möglich zu öffnen - ein Imagewechsel, der nicht von ungefähr kommt. Seit Jahren bestätigt das Finanzministerium rückläufige Zahlen. Das ist kein schleswig-holsteinisches Phänomen; diese Entwicklung zeichnet sich im gesamten Bundesgebiet ab.

Ganz konkret müssen sich unsere fünf Standorte immer wieder mit schwierigen Pachtverträgen, Planungsunsicherheit sowie saisonbedingtem Publikum auseinandersetzen. Über diese Einflussfaktoren auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit sollten wir uns im Ausschuss noch einmal informieren. In der kommenden Anhörung werden dann die jeweiligen Anzuhörenden zu Wort kommen - den Dialog wollen wir selbstverständlich, auch wenn ein Ge

(Dr. Patrick Breyer)

setzentwurf gut ist und aus der Opposition kommt, führen -, damit wir einen vernünftigen Weg finden.

Für den SSW steht allerdings der Spielerschutz definitiv an erster Stelle, wenn wir diesen Gesetzentwurf behandeln. Wohin dieser Weg dann im Einzelnen führt, wird sich im Laufe der Anhörung und den darauffolgenden Ausschusssitzungen zeigen. Sie können aber sehen, dass wir eine große Sympathie dafür haben, das Spielbankengesetz in die Hand zu nehmen und es an das Spielhallengesetz anzupassen - so wie wir auch das Spielhallengesetz verändern wollen. Deswegen danken wir grundsätzlich den Kollegen Kubicki und Arp für diesen Gesetzentwurf, der wirklich gut ist, freuen uns über ihren Sinneswandel zugunsten des Spielerschutzes und hoffen - das ist ganz wichtig -, dass dieser Sinneswandel dann auch beim Spielhallengesetz durchträgt.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung erteile ich dem Herrn Innenminister Andreas Breitner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf zielt auf eine Gleichstellung von Spielbanken mit Spielhallen ab. Ich gebe zu, Spielbanken und Spielhallen klingt ähnlich, sind aber etwas Unterschiedliches. Das gilt schon für deren Anzahl: In Schleswig-Holstein gibt es fünf Spielbanken, aber rund 600 Spielhallen. In den Spielbanken ist die lückenlose Zutrittskontrolle durch die Vorlage von Ausweispapieren Standard. Dadurch ist nicht nur die Prüfung der Volljährigkeit, sondern auch der Abgleich mit dem bundesweiten System für Spielersperren sichergestellt. Schon dadurch wird - ebenso wie durch die gesetzliche Begrenzung der Anzahl von Spielbanken - der Spielsucht entscheidend entgegengewirkt. Spielbanken fallen außerdem unter die strikten Vorgaben des Geldwäschegesetzes.

Warum gibt es diese strengen Vorschriften - mit Ausnahme der Ausweiskontrolle aus Gründen des Jugendschutzes - für Spielhallen nicht? Spielhallen werden nicht dem Glücksspiel, sondern dem gewerblichen Spiel zugeordnet, das in der Gewerbeordnung geregelt wird. Das hat seinen Grund darin, dass Spielhallen ursprünglich Unterhaltungsstätten mit Billard, Tischfußball und Flipperautomaten waren. Geldspielgeräte kamen erst später hinzu und

dominieren inzwischen das Geschehen in Spielhallen, von denen durch die hohe Anzahl eine wesentlich größere Spielsuchtgefahr ausgeht als von den fünf Spielbanken.

Diese Hinweise zeigen zudem, dass es sachlich nicht gerechtfertigt ist, Spielbanken und Spielhallen gleich zu behandeln. Denkbar wäre es jedoch, über die Verpflichtung der Spielhallen zu Ausweiskontrollen hinaus auch den Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei vorzusehen. Diesen Vorschlag habe ich aber im Gesetzentwurf nicht gefunden. Stattdessen werden Regelungen vorgeschlagen wie ein Mindestabstand von 300 m zu anderen Spielbanken. Angesichts der Spielbanken, die sich in Kiel, Lübeck, Flensburg, Schenefeld und Westerland befinden, macht eine solche Regelung überhaupt keinen Sinn. Sie stellt keine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Spielbankgesetz dar, nach der die Standorte im Verordnungsweg festgelegt werden.

Auch der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes ist nicht dadurch verletzt, dass für Spielhallen andere Regelungen gelten als für Spielbanken, obwohl dort neben dem Großen Spiel auch Automatenspiele zugelassen sind.

Sowohl Spielbanken als auch Spielhallen unterliegen einschränkenden Erlaubnisvorbehalten. Der Gesetzgeber muss die Erlaubnisvoraussetzungen nicht identisch regeln, sondern vielmehr ein kohärentes Regelungskonzept anbieten, das auf den jeweiligen Charakter des Spielangebots in Spielbanken und Spielhallen zugeschnitten ist. Bei der konkreten Ausgestaltung kommt dem Normgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Außerdem ist stets zu bedenken, dass der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz nicht nur die Gleichbehandlung von gleichen Sachverhalten erfordert, sondern zugleich die Gleichbehandlung von ungleichen Umständen verbietet.

Um nicht missverstanden zu werden: In dem Anliegen, faire Bedingungen für Glücksspiel und für gewerbliches Spiel zu schaffen und der Spielsucht entgegenzuwirken, sind wir uns einig. Lassen Sie uns die Einigkeit in der Zielsetzung nutzen, um einen vernünftigen und sachgerechten Weg zu entwickeln. Eine völlige Gleichstellung der Spielhallen und Spielbanken ist aber nach Auffassung der Landesregierung nicht zielführend. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

(Lars Harms)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratungen.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1125 dem Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend dem Wirtschafts-, Sozial- und Finanzausschuss zu überweisen. Habe ich das richtig so mitgekriegt? Dann möchte ich -

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Außer Umweltaus- schuss alle! - Widerspruch)

- Also Innen- und Rechtsausschuss federführend, Wirtschaftsausschuss, Sozialausschuss und Finanzausschuss mitberatend. Wer noch darüber nachdenken will, möge das im Wege der Selbstbefassung gern tun. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben mir gerade mitgeteilt, dass sie nach dem jetzt folgenden Tagesordnungspunkt heute noch die Beratung der Tagesordnungspunkte 26 und 38 vorziehen wollen. Da geht es um Schriftspracherwerb und Rechtschreibung an den Grundschulen. Diese Punkte werden nach dem Tagesordnungspunkt, den ich jetzt aufrufe, heute noch beraten.

Nun rufe ich die Tagesordnungspunkte 13 und 24 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1135

b) Berichtsantrag Herausforderungen der Sparkassen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1126

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile erneut dem Herrn Innenminister Andreas Breitner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie werden sich erinnern: Im Januar dieses Jahres hatte der Landtag das Sparkassengesetz dahin gehend geändert, dass sich sogenannte vergleichbare Träger - die HASPA Finanzholding -, nicht mehr an öffentlich-rechtlichen Sparkassen beteiligen können sollen.

(Volker Dornquast [CDU]: Ein großer Feh- ler!)

- Zur Bewertung komme ich gleich noch, Herr Abgeordneter.

Damit hat der Landtag die Gefahr einer möglichen Privatisierung unserer öffentlich-rechtlichen Sparkassen gebannt.

(Tobias Koch [CDU]: Quatsch!)

Nunmehr legt die Landesregierung eine Änderung des Sparkassengesetzes vor. Ziel ist es, eine weitere Option zu schaffen, die Eigenkapitalbasis einiger Sparkassen zu stärken.

Die schleswig-holsteinischen Sparkassen mussten in der vergangenen Zeit erhebliche Belastungen tragen und stehen vor weiteren großen Herausforderungen: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank drückt auf die Ertragslage aller Kreditinstitute. Die Wettbewerbssituation im Kreditwesen hat sich in den letzten Jahren beispielsweise durch Angebote im Internet verschärft. Wertberichtigungen auf Beteiligungen belasten die Ertragslage. Gleichzeitig ergeben sich durch die Umsetzung von Basel III höhere Kapitalanforderungen. Schließlich werden die Auswirkungen der neuen EU-Regelungen zur Einlagensicherung, deren genaue Ausgestaltung zurzeit diskutiert wird, die Ertragslage zusätzlich belasten.

In den letzten Monaten habe ich die Zeit genutzt, mit zahlreichen Partnern, verschiedenen Akteuren und Experten der Sparkassenorganisation Gespräche zu führen, um mir einen umfassenden Eindruck über die Situation der schleswig-holsteinischen Sparkassenorganisation zu verschaffen.