Protocol of the Session on September 25, 2013

Nein, Regeln müssen für alle gelten, und der Spielerschutz darf nicht aufgeweicht werden, nur weil das Automatenspiel in einer Spielbank stattfindet. Die Fraktionen von FDP und CDU haben einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu in den Landtag eingebracht. Er liegt Ihnen vor.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich beantrage, den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Spielhallengesetz zu beraten und ihn deshalb zusätzlich dem Sozialausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, vereinzelt CDU und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Hans-Jörn Arp das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Garg hat auf die wesentlichen Punkte hingewiesen. Ich will daran erinnern, wie es überhaupt angefangen hat: Das Glücksspielgesetz, das wir hatten und das zu unserer Zeit sehr erfolgreich war, hat bis heute bundesweit noch keine Entsprechung. Gerüchteweise hört man, dass man in Hessen dabei ist, den Vertrag der 15 und jetzt der 16 Länder wieder neu zu gestalten, weil das, was vorhanden ist, so erhebliche Rechtsprobleme schaffen wird, dass das Glücksspielgesetz, das Sie hier verabschiedet haben, nicht gültig werden kann. Sie wühlen sich also immer weiter hinein.

Mit dem Spielhallengesetz ist klar geworden, dass Sie wieder einmal ein Monopol verteidigen wollen, in diesem Fall das Monopol der Spielbanken. Da sage ich Ihnen: Gleiches Recht für alle, anders kann es nicht sein.

(Vereinzelter Beifall CDU, FDP und Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Wir sind gespannt. Die Kollegen Eichstädt und Harms waren in Neumünster dabei. Vertreter der Regierung haben sich leider wieder nicht sehen lassen, obwohl man sie bereits zum zweiten Mal eingeladen hatte. Das sage ich zu der Frage des Dialogs, den Sie mit den Unternehmern führen, Herr Albig. Wieder einmal waren über 100 Unternehme

rinnen und Unternehmer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort. Von der Regierung war keiner da. Immerhin waren zwei Vertreter Ihrer Regierungskoalition aus dem Parlament da.

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Was sagen Sie zu der Frage der Terminabstimmungen?)

Worum geht es hier? - Ich habe es bereits im Zusammenhang mit dem Spielhallengesetz gesagt: Sie können doch nicht zulassen, dass eine Spielhalle auf der einen Seite maximal zwölf Geräte aufstellen darf, eine Spielbank wie hier in Kiel auf der anderen Seite 60 „einarmige Banditen“ auf viel engerem Raum. In der Spielhalle verbieten Sie das Rauchen, der Kollege Garg hat darauf hingewiesen. In diesem Spielcasino - und in anderen - gibt es sogar eine Raucher-Lounge. Sie können dort Essen bestellen. In den Spielhallen werden Sie körperlich abgetastet, um zu prüfen, ob Sie auch nur einen Mars-Riegel mitbringen. Das ist der Unterschied.

Wenn Sie es mit dem Gleichheitsprinzip ernst nehmen, dann muss dieses für alle gelten. Wenn jemand spielsüchtig wird, dann ist es ihm ziemlich egal, ob er sich in einer Spielhalle oder in einem Spielcasino befindet.

Das, was Sie nicht erkannt haben, ist nach wie vor Ihr Hauptproblem. Nach wie vor ignorieren Sie das Internet. Hier liegt die Hauptquelle für die Spielsucht. Das ist der Bereich, an den wir ran müssen. Ob Sie es wollen oder nicht, Sie kommen nicht darum herum.

(Beifall CDU und FDP)

Sie gefährden mit Ihrem Spielhallengesetz Existenzen, und 1.200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen um ihren Job bangen. Das sage ich Ihnen jetzt schon. Wir werden aber im Rahmen der zweiten Lesung noch einmal darüber diskutieren.

Bei den Spielcasinos ist die Lage ähnlich. Auch dort werden - nach diesem Gesetzentwurf - sicherlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freigestellt werden müssen, weil wir diese gleich behandeln sollen. Ich sage aber noch einmal: Das ist uns klar, aber Ihnen muss eines klar sein: Sie behandeln nicht das eigentliche Übel. Da Sie sich davor drücken, fangen Sie immer wieder an, gerade mittelständische Unternehmen dadurch zu beschädigen, dass Sie ihr Monopol verteidigen wollen. Ich sage noch einmal: Es ist egal, ob man durch eine Spielhalle, durch ein Spielcasino oder durch das Internet süchtig wird. Wichtig ist, dass wir diese Thematik aufnehmen.

(Dr. Heiner Garg)

Wir tun das. Wenn Sie auf der einen Seite sagen, eine Spielhalle dürfe keine Werbung machen, dann sage ich, was auch Heiner Garg ansprach: In Kiel fahren die Busse, mit denen die Schüler morgens zur Schule fahren, mit einer großen Werbung für Spielcasinos. Wo ist das Gleichheitsprinzip? Wie wollen Sie das den Unternehmern erklären?

(Beifall Johannes Callsen [CDU] und Dr. Heiner Garg [FDP])

Meine Damen und Herren, das ist die Diskussion, die wir führen werden. Ich nehme an, wir werden im zuständigen Finanzausschuss und im mitberatenden Wirtschaftsausschuss darüber diskutieren. Wir sind gespannt, wie Sie damit umgehen. Ihren Gesten ist zu entnehmen, dass Sie dabei sind, unseren Antrag zu unterstützen. Alles andere wäre nach Neumünster auch nicht glaubwürdig, jedoch auch nicht neu für diese Koalition. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Peter Eichstädt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu meinen Vorrednern komme ich im Verlauf meiner Rede noch, aber mit der Ironie ist das so eine Sache. Offensichtlich hat Herr Kubicki Ihre Rede verantwortet und geschrieben. Das geht auch aus den Zitaten hervor. Ironie ist schwierig, wenn sie nicht rüberkommt. Ich nehme Ihnen all das nicht so ganz ab, und ich werde das begründen.

Festzuhalten ist zunächst einmal, dass Sie sich mit der Vorgehensweise und der Art, wie Sie sich mit diesem Thema beschäftigen, in die Reihe der Verbotsparteien eingereiht haben. Das ist vielleicht ein Teil der Wende, die Sie im Moment vollziehen.

Meine Damen und Herren, in der August-Sitzung haben wir das Spielhallengesetz diskutiert.

(Christopher Vogt [FDP]: Genau!)

Es dient nach dem notwendigen Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag, der dem Irrweg der CDU-FDP-Regierung ein Ende setzte, der Umsetzung in Landesrecht und im Wesentlichen der Begrenzung auf eine Konzession pro Spielort. Weiter enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum Spieler- und Jugendschutz und zur Suchtprävention.

Wie sehr haben Sie von CDU und FDP seinerzeit dieses Gesetz bekämpft, und jetzt legen Sie einen Entwurf für Casinos, für Spielbanken, vor, der genau das enthält, was Sie seinerzeit kritisiert haben. Das vorgeschobene Argument lautet, man müsse in Spielbanken und Spielhallen gleiche Bedingungen schaffen.

Wir halten das alles für ein Spiel Ihrer Seite, bei dem Sie so tun, als ginge es Ihnen um die Angleichung von Rahmenbedingungen in Spielbanken und Spielhallen. Doch das ist ein erbärmliches Spiel, denn in Wirklichkeit wollen Sie das gar nicht. Was Sie wollen, ist eine größtmögliche Liberalisierung bei allem, was mit Glücksspiel zu tun hat.

Auch Ihr Eintreten für Arbeitsplätze im Glücksspiel - Herr Arp hat dies eben noch einmal umrissen - ist vorgeschoben.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Na, na!)

- Herr Arp, auch uns ist es nicht egal, wenn uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Spielhallen am Rande der Veranstaltung in Neumünster, von der Sie sprachen, berichten, dass sie durch die Tätigkeit dort ihre magere Rente aufbessern müssen, die sonst nicht reichen würde, oder wenn Frauen sagen, sie können dort nachts arbeiten, weil dann ihre Kinder schlafen. Das alles wirft ein Licht auf die prekäre wirtschaftliche Situation vieler Menschen in unserem Land. Trotzdem kann das nicht alles rechtfertigen, was mit den negativen Folgen des Automatenglücksspiels verbunden ist.

Hier kommen ganz andere Aspekte zum Tragen, nämlich zum Beispiel ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn oder die Solidarrente. Herr Arp und Herr Kubicki, der sich heute vertreten ließ, Sie sind Spieler, die sich die Freiheit nehmen, ohne Ernsthaftigkeit mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs ein Spektakel zu inszenieren. Ja, die unterschiedlichen Regelungen, die zwischen Spielbanken und Spielhallen bestehen, sind kritisch zu hinterfragen. Das werden wir auch tun, denn die Notwendigkeit des Spielerschutzes und des Jugendschutzes sowie der Suchtprävention ist in Spielbanken und in Spielhallen gleichermaßen gegeben. Wir jedenfalls wollen Glücksspiel deutlich als das kennzeichnen, was es ist, nämlich für viele Menschen eine Versuchung, die zur Sucht führen und sie finanziell wie psychisch ruinieren kann. Für uns ist der Betrieb von Spielbanken und Spielcasinos eben kein Geschäftsmodell, welches wir befördern wollen.

(Hans-Jörn Arp)

Was fordern Sie eigentlich in Ihrem Gesetzentwurf?

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Gleiche Bedingun- gen!)

Casinos sollen nur betrieben werden können, wenn ein Mindestabstand von 300 m zu Jugendeinrichtungen besteht. Das steht auch in unserem Spielhallengesetz, allerdings verschärfen Sie die Regelung. Dies wirft ein Licht auf die handwerkliche Qualität Ihres Gesetzes. In Ihrem Gesetz findet sich nämlich kein vergleichbarer Bestandsschutz für bestehende Einrichtungen. Da Sie gleiche Regelungen für Spielhallen und Spielbanken wollen, wollen Sie also offensichtlich auch den Bestandsschutz für Spielhallen kippen. Darüber können wir reden, Herr Arp.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Gleiches gilt für die Zahl der Automaten. Sie fordern eine Begrenzung in Casinos, wie sie das Spielhallengesetz vorsieht.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki?

Vielleicht warten Sie noch einen Augenblick, Herr Kubicki. Ich bringe meinen Gedanken noch zu Ende. Ich bin gerade so schön dabei. Bleiben Sie doch solange stehen, dann werde ich gern Ihre Frage beantworten. Ich sage Ihnen Bescheid.

Allerdings verzichten Sie auf vergleichbare Übergangsregelungen. Dies würde nach Ihrer Logik wohl auch für Spielhallen gelten. Ich bin gespannt, was Ihre Freundinnen und Freunde von der Spielhallenlobby dazu sagen.

Das ist ein Schmankerl: Beim Rauchverbot in Spielbanken langen Sie noch einmal kräftig hin. Sie verbieten das Rauchen, obwohl es nach dem Nichtraucherschutzgesetz in Casinos ohnehin verboten ist. Hans-Jörn Arp, der schwarze Ritter, immer unterwegs gegen das Verbot des grauen Rauches, Kubicki, “die Freiheit in Person”, stets auf dem Feldzug gegen das Nichtraucherschutzgesetz, kämpfen gemeinsam für ein Rauchverbot in Casinos, das es eigentlich schon lange gibt. Das hat schon etwas, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD, SSW und vereinzelt PIRA- TEN)

Alles in allem ist das ein Gesetzentwurf, der Fragen aufwirft.

Jetzt ist das Stichwort gefallen. Herr Kubicki, bitte.

Es ist auch die einmalige Chance für Sie, Ihre Redezeit zu verlängern, Herr Kollege. Ihre Redezeit wäre ansonsten abgelaufen.

Frau Präsidentin, ich hatte dies im Blick!

Wie schön, dass es Herrn Kubicki noch gibt und dass er jetzt eine Frage an Sie richten kann.

(Heiterkeit)