Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles wurde schon zur Notwendigkeit einer FAG-Reform gesagt, auch darüber, wie diese Reform aussehen könnte. Jedoch tauchen immer wieder Fragen auf, und oftmals sind es wiederkehrende Fragen. Man fragt sich: Was wird sich ändern? Was wird sich zu Hause für meine Gemeinde ändern? Natürlich wird gemunkelt, und das eine oder andere Gerücht macht manchmal schneller die Runde, als das Ministerium die Fakten zusammentragen kann. Deswegen kann es mit Sicherheit nicht schaden, sich noch einmal auf die Fakten zu besinnen.
Der Finanzausgleich umfasst ein Gesamtvolumen von 1,2 Milliarden €, 960 Millionen € davon sind Schlüsselzuweisungen, 240 Millionen € nehmen die Vorwegabzüge ein. Wir reden heute nur über die Schlüsselzuweisungen. Die Landesregierung hat einen Stufenplan entwickelt, der die Vorgehensweise zur Neugestaltung des FAG genau beschreibt und transparent ist. Außerdem wurde durch das Innenministerium - das ist jetzt ganz wichtig - unter Einbezug der kommunalen Landesverbände ein unabhängiges Institut,
das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung, beauftragt, ein Gutachten zur Reform des FAG auszuarbeiten. Dieses liegt seit gut einem Monat vor. Die Gutachter haben die Sachlage analysiert und sich grundsätzlich an den jeweiligen Aufgaben der Kommunen orientiert, soll heißen, dass man sich von festen Zuweisungsquoten verabschiedet hin zu einem Soziallastenansatz, der die Aufgaben der Kommunen im Bereich der Sozialleistungen berücksichtigen soll. Das Gutachten hat also eine Reform formuliert, die sich noch enger an den kommunalen Aufgaben orientiert.
Natürlich beinhaltet diese auch Verschiebungen, doch die sind überschaubar. Im Bereich der Gemeindeaufgaben wird es eine Verschiebung von 40 % auf 42,4 % geben, ebenso steigt der Topf für übergemeindliche Aufgaben von etwas mehr als 11 % auf 13,7 %, und letztlich werden die Mittel für Kreisaufgaben von 48,5 % auf 43,9 % herabgesetzt.
Niemandem wird der Boden unter den Füßen weggezogen, weil auch die Kreise durch die Erstattung der Grundsicherungs- und der Erwerbsminderungskosten durch den Bund entsprechend entlastet werden.
Die übergemeindlichen Aufgaben fanden im bisherigen FAG keinen ausreichenden Platz und wurden generell unterschätzt. Die Gutachter haben nun dargestellt, dass einige Kommunen in diesem Bereich enorme Aufgaben tragen. Die Aufgabenvielfalt ist nicht zu unterschätzen. Dazu zählen beispielsweise die Sozialarbeit und die Volkshochschulen, die vom gesamten Umfeld genutzt werden, was bedeutet, dass das gesamte Umfeld gleichermaßen profitiert. Es stellt sich heraus, dass dieser Aufgabenberg größer ist als bisher angenommen. Deswegen ist eine Entlastung von so zentralen Orten durchaus sinnvoll. Es werden deshalb nicht nur Großstädte, wie man immer meint, sondern auch zentrale ländliche Orte mehr Geld erhalten, wenn man dem Konzept folgt. Profitieren - das ist das Entscheidende - werden davon die Bürgerinnen und Bürger, um die es eigentlich geht.
Es muss primär nicht mehr in Rathäusern, sondern in Regionen und Kooperationen gedacht werden. Das Gutachten zeigt also einen Weg auf, wie die Mittel dorthin kommen, wo sie gebraucht werden. Nur so kann der Bürger sicher sein, ein Maximum aus seinen Steuerzahlungen erlangen zu können.
Zum Gutachten muss gesagt werden, dass es sich erst einmal nur um ein Gutachten handelt, sprich: um eine Analyse. Der Arbeits- und Dialogprozess ist weiterhin in vollem Gange. Das Gutachten wurde gemeinsam von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden abgestimmt und daraufhin in Auftrag gegeben. Die kommunalen Landesverbände waren durchweg beteiligt, und auch die Methode wurde gemeinsam abgestimmt. Selbst jetzt ist der Dialogprozess nicht abgeschlossen. Im Gesetzgebungsprozess können sich alle Beteiligten zum Gutachten und später zum Gesetzentwurf äußern. Wie das Gesetz schlussendlich aussehen soll, steht noch gar nicht fest. Der Gesetzentwurf soll 2015 verabschiedet werden. Bis dahin ist noch ein wenig Zeit. Ich kann daher nur an die Beteiligten appellieren, am Arbeits- und Dialogprozess teilzunehmen und ihre fachlichen Bedenken und Anregungen einzubringen, damit am Ende ein modernes, transparentes und auch ein gerechtes FAG steht, von dem alle Bürgerinnen und Bürger profitieren; denn um sie geht es eigentlich und nicht um Kommunales.
Für einen Dreiminutenbeitrag hat der Herr Abgeordnete Peter Sönnichsen von der CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Drei Anmerkungen zu dieser Debatte:
Erstens. Stichwort: Grundsicherung. Nach meiner Erinnerung hat der Bund Geld bereitgestellt, um die Gemeinden zu entlasten, nicht, um das Land zu entlasten, und auch nicht, um irgendwelche Umverteilungsspielräume zu schaffen.
Die kreisfreien Städte haben bisher immer beklagt, dass sie den höchsten Anteil an den Soziallasten zu tragen haben, was berechtigt gewesen sein muss. Aber sie werden dann sicherlich auch den höheren Anteil an der Erstattung der Grundsicherung bekommen haben. Daher ist dies kein Argument, um zu sagen, dass man den Kreisen etwas zurückgeben muss. Begründen Sie das nicht damit.
Der zweite Punkt. Alle haben das Gutachten. Die meisten beziehen sich auf die Vorschläge am Ende. Ich empfehle Ihnen einen Blick auf die Bestandsaufnahme ganz am Anfang. Auf Seite 12 steht, sehr geehrter Herr Minister: Für vergleichbare Aufgaben und Leistungen steht den kreisfreien Städten je Einwohner das 1,69-Fache dessen zu, was die Kreise und Gemeinden haben. - 70 % mehr für die kreisfreien Städte bei gleichen Aufgaben und Leistungen! Wie wollen Sie angesichts dessen ernsthaft begründen, dass dieser Topf jetzt noch größer werden muss?
Die Dialogangebote nehmen wir selbstverständlich gern an. Dazu bedarf es keiner Aufforderung der Grünen. Die kommunale Familie ist sehr verantwortlich in ihren Handlungen.
Als dritten Punkt will ich hier das kommunale Haushaltskonsolidierungsgesetz ansprechen. Es ist noch kein Jahr her, dass wir uns damit befasst haben. Vor der Wahl wollten Sie es rückgängig machen. Danach haben Sie es etwas geändert und verabschiedet. Auf dieser Grundlage, sehr geehrter Herr Minister, sind Verträge mit dem Land Schleswig-Holstein abgeschlossen worden, auch von sechs Kreisen. Freiwillige Leistungen sind zurückgeführt worden. Das waren für alle Beteiligten in den Kreisen ganz schwere Entscheidungen, auch für Ihre Parteifreundinnen und Parteifreunde. Da mussten Kröten geschluckt werden.
Ich formuliere das jetzt einmal moderat: Mit den ersten Überlegungen zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs ändern Sie die Vertragsgrundlage dieser Vereinbarungen über die kommunale Haushaltskonsolidierung, Herr Minister. Das sind die Dinge, über die wir zu sprechen haben werden. Darauf sollten Sie sich gut vorbereiten.
Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 18/1031, durch die Berichterstattung des Herrn Innenministers seine Erledigung erfahren hat. - Es ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist unabhängig von der Selbstbefassung der Ausschüsse damit erledigt.
Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir Mitglieder der Europa-Union des Ortsverbandes Harrislee. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/915 um den Hinweis ergänzen, dass wir den Änderungsantrag der FDP bereits als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf im Ausschuss vorliegen hatten und ihn dort mehrheitlich abgelehnt haben. Auch der CDU-Antrag begegnet uns hier noch einmal. - Vielen Dank.
Wir kommen jetzt zur Aussprache, die ich hiermit eröffne. - Zunächst hat für die CDU-Fraktion der Herr Abgeordnete Tobias Koch das Wort.
(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Herr Kollege Stegner, er ist Koch und Sie sind Kellner!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die inhaltlichen Unterschiede zwischen dem Antrag der Regierungsfraktion einerseits und dem Antrag der CDU-Fraktion andererseits haben wir in der Landtagsdebatte im April dieses Jahres bereits gut herausgearbeitet. SPD, Grüne und SSW wollen mit dem Soli zukünftig Zinsen bezahlen. Die CDU dagegen schlägt vor, die frei werdenden Solidarpaktmittel zu nutzen, um die Altschulden zu tilgen.
Die Synopse des Finanzministeriums - Umdruck 18/1502 - macht diesen fundamentalen Unterschied noch einmal ganz klar deutlich. Es ist eine glatte Irreführung der Öffentlichkeit, wenn im Antrag der Regierungsfraktionen von einem Altschuldentilgungsfonds gesprochen wird.