Protocol of the Session on August 21, 2013

Hauch einer Chance auf Aufklärung verspricht. Die Betonung lege ich dabei auf: rechtsstaatlich erlaubt.

(Beifall SPD und PIRATEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich appelliere an Sie: Entwerfen Sie keine Horrorszenarien eines Überwachungsstaats! Rüsten Sie verbal ab, und lassen Sie uns die Fakten in aller Sachlichkeit wahrnehmen! Diese lauten: Funkzellenabfragen sind rechtlich erlaubt. Sie werden von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Richter genehmigt. Die Polizei braucht sie, die Justiz ermöglicht sie, und die Polizei nutzt sie. Mehr rechtsstaatliche Sicherung geht nicht.

Noch eine Bemerkung zu den Löschungsfristen: Die Entscheidung über die Löschung trifft grundsätzlich die Staatsanwaltschaft. Während der Anhängigkeit des Verfahrens trifft das mit ihr befasste Gericht die Entscheidung. Die erlangten Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie weder für die Strafverfolgung noch für eine etwaige gerichtliche Überprüfung erforderlich sind. Ob dies der Fall ist, hängt grundsätzlich von einer Prüfung der Justiz im Einzelfall ab. Liegt noch kein rechtskräftiges Urteil vor, ist die Wiederaufnahme von Ermittlungen möglich. Handelt es sich um ein offenes Ermittlungsverfahren, kann dies im Einzelfall der Löschung der Daten entgegenstehen. Polizei und Justiz verfahren nach diesen Grundsätzen und somit nach einem rechtlich ordnungsgemäßen Verfahren.

Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wird von der Polizei und von der Justiz in Schleswig-Holstein gewahrt bleiben. Dies trifft erst recht zu, wenn wir, wie im Fall der Funkzellenabfrage, von der rechtsstaatlichen Anwendung der bundeseinheitlichen Strafprozessordnung durch die Polizei und die Justiz des Landes Schleswig-Holstein reden. Genau darum geht es in dieser Debatte. Vielen Dank.

(Beifall SPD und PIRATEN)

Ich eröffne die Aussprache. Abweichend von der Vereinbarung im Ältestenrat hat die Fraktion der PIRATEN zehn Minuten Redezeit. Zusätzlich bekommen alle Fraktionen eine Redezeit von zwei Minuten, weil der Minister seine Redezeit überzogen hat.

Das Wort hat der Abgeordnete Uli König.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Besucherinnen und Besucher! Liebe Kollegen! O tempora, o mores! Die Behörden unseres Landes überwachen ihre Bürger ohne jedes Maß. Was man bisher nur aus totalitären Systemen kannte, ist auch hier und heute allgegenwärtig.

(Unruhe)

In den letzten vier Jahren waren hiervon neben einigen wenigen Straftätern abertausende Anwohner genauso betroffen wie zufällige Passanten, friedliche Demonstranten, Journalisten, Abgeordnete, Rechtsanwälte und Notare. Bei dem durch unsere Anfrage öffentlich gewordenen massiven staatlichen Ausspähen privater Daten durch Landesbehörden sehen wir nicht nur Hinweise darauf, dass Schleswig-Holstein generell die Grundrechte vernachlässigt. Wir gehen noch weiter: Die Grundrechte der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis sind verletzt worden. Privatsphäre ist zum Luxusgut geworden.

(Beifall PIRATEN)

Wer kann denn ausschließen, dass in einem Bereich, in dem wieder eine maßlose Funkzellenabfrage stattfand, nicht auch eine Gewerkschaftsgruppe getagt hat und somit gegen Artikel 9 des Grundgesetzes verstoßen wurde? Wer kann denn ausschließen, dass nicht Journalisten mit ihren Gesprächspartnern ausgespäht wurden und somit gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen wurde? Wer kann denn ausschließen, dass nicht auch Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften überwacht wurden und somit gegen Artikel 4 des Grundgesetzes verstoßen wurde?

Man sollte meinen, dass ein Innenminister, der seinen Auftrag ernst nimmt, nach Bekanntwerden Besserung gelobt, sodass diese Verstöße in Zukunft verhindert werden, und zwar insbesondere dann, wenn. wie hier - die Verstöße vorwiegend nicht in die eigene Amtszeit fallen.

Was macht aber unser Innenminister Andreas Breitner? Der Innenminister dieser Landesregierung, der unter anderem für den Schutz der Bürger zuständig ist, verteidigt das Ganze auch noch öffentlich. Was soll man dazu sagen? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

(Zurufe SPD)

Herr Breitner, mancher aufrechter Sozialdemokrat würde sich im Grabe umdrehen.

(Minister Andreas Breitner)

(Zurufe SPD)

Kommen wir nun zu den Schlüssen aus der Antwort der Landesregierung aus Sicht der PIRATEN. Diese Ergebnisse lassen sich nicht nur leicht nachvollziehen. Nein, sie sind auch offensichtlich. Sie sind auch kein Ruhmesblatt für das sozialdemokratisch geführte Innenministerium. Das Tun des Innenministeriums innerhalb der derzeitigen Landesregierung ist im Wesentlichen von zwei Merkmalen geprägt. Diese Merkmale sind: nicht können und nicht wollen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Glauben Sie das ei- gentlich selbst, was Sie da sagen?)

Ich will der Landesregierung aber auch ein Lob aussprechen: Addieren können Sie - jedenfalls oftmals. Damit hätten wir aber auch schon das Positivste in der Antwort erwähnt. Sonst ist so ziemlich alles grottig, was Sie uns präsentiert haben.

Als wir nach den Behörden des Landes gefragt haben, welche die Funkzellenabfragen nutzen, meinten wir natürlich alle Behörden. Ich bin mir sicher, dass auch Sie diese Frage verstehen konnten. Nun wurden also alle Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein säuberlich aufgereiht. Dies sind vier an der Zahl. Mir fiel aber sofort auf, dass eine Behörde fehlt, nämlich das Landesamt für Verfassungsschutz.

(Beifall PIRATEN)

Dies kann nur bedeuten, dass Sie es entweder vergessen oder verschwiegen haben. Wie ich bereits sagte, zwei Merkmale: nicht können oder nicht wollen, Herr Dornquast. Oder kann es sein, dass das Landesamt für Verfassungsschutz noch viel mehr überwacht, dass die Zahlen der Staatsanwaltschaft nur die Spitze des Eisbergs sind, eines Eisbergs, der zum Großteil unter der Oberfläche gehalten werden soll? Das ist eine allgemein bekannte Eigenschaft eines Eisbergs.

Herr Breitner, wir haben weitere Fragen.

Kommen wir zur Fehlerhaftigkeit der einzelnen Antworten. Ich will das beste und gleichzeitig erschreckendste Beispiel nehmen. Sie haben in Ihrer Antwort geschrieben, dass in einem Fall 120.000 Handys gecheckt worden seien. Dazu wurden angeblich 70.000 Datensätze übermittelt. Nun ist jedem klar, dass für die Tatsache, dass ein Handy erfasst wurde, auch ein Datensatz erforderlich ist. Wo zum Teufel sind die restlichen 50.000 Datensätze?

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Wo ist die Logik?)

Wir müssen feststellen, dass es dabei bleibt: Entweder Sie können nicht, oder Sie wollen nicht.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?

Am Ende der Rede, bitte.

Hinzu kommt, dass viele der mitgeteilten Daten natürlich nicht nachvollziehbar sind, weil die Daten nur noch teilweise vollständig sind. Wie und nach welchen Kriterien allerdings Daten gelöscht werden oder aber bis in alle Zeiten gespeichert werden, das bleibt das Geheimnis der Landesregierung und des Innenministeriums.

Dazu einmal ganz nebenbei: Wenn die Ihnen unterstehenden Behörden den Datenschutz etwas ernster genommen hätten, hätte diese Anfrage kein nennenswertes Ergebnis geliefert. Wir halten also fest: Die gelieferten Daten sind mit Sicherheit fehlerhaft. Wieder stellt sich die Frage: Können Sie nicht, oder wollen Sie nicht?

Herr Minister, ich will die von Ihnen behauptete Notwendigkeit zum Anlass nehmen, Ihnen einmal etwas ins Pflichtenheft zu schreiben.

(Lachen SPD)

Belegen Sie das endlich! Belegen Sie, dass keine andere die Grundrechte weniger einschränkende Maßnahme zum Erfolg geführt hätte! Wir würden Ihnen dann mit Freude zustimmen, wenn Sie das könnten. Aber nein, es bleibt immer bei den gleichen unbelegten Schutzbehauptungen. Wir möchten endlich den Nutzen dieser Eingriffe belegt haben. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit menschlichen Handelns, dass jemand überprüft, ob das, was er tut, richtig ist. Das nennt sich Evaluation. Das ist ein Vorgang, der so alt ist wie die Menschheit selbst. Nur im Innenministerium Schleswig-Holstein scheint dieser nicht bekannt zu sein. Müssen denn ausgerechnet wir PIRATEN Ihnen erklären, wie Sicherheitsarbeit funktioniert?

(Lachen SPD)

- Wir haben auch gut gelacht, Herr Stegner.

Wir brauchen endlich einen Nachweis dafür, dass das, was Sie im Geheimen tun, einen Nutzen stiftet. Dazu gleich vorweg: Benutzen Sie die von uns geforderte Evaluation nicht, um Ihre politischen Entscheidungen im Nachhinein zu rechtfertigen; denn

(Uli König)

das werden wir auch herausfinden. Was wir fordern, dient im Übrigen nicht nur dem Selbstzweck innerhalb des politischen Handelns; es kann auch dazu führen, dass die Prozesse innerhalb der einzelnen Ermittlungsbehörden verbessert werden. Denn es muss doch auch Ihnen merkwürdig vorkommen, dass in Flensburg die Funkzellenabfrage nur selten angewandt wird, in Kiel aber exzessiv.

(Beifall PIRATEN)

Weder ist Flensburg als paradiesischer Hort des Verbrechens bekannt, noch gibt es Hinweise darauf, dass es in Kiel keinerlei Straftaten mehr gibt.

Wir wollen wissen, ob in Ihren Behörden die Verhältnismäßigkeit einer Funkzellenabfrage nicht nur streng geprüft wird. Nein, wir wollen auch, dass die Überprüfung überprüft werden kann. Wir wollen, dass die Bedingungen des § 100 eingehalten werden - immer.

(Beifall PIRATEN)

Wir wollen, dass nicht nur des Ermittelns wegen ermittelt wird. Wir wollen Ergebnisse sehen, die besser sind als das, was Sie bisher geliefert haben; das ist dürftig, grottig und unterirdisch.

Zur Erinnerung einige Zahlen: Über 850 Funkzellenabfragen seit 2009! Sie erinnern sich? Das letzte Mittel! Dabei wurden nur 64 Verfahren eröffnet. Das heißt, dass fast 800 Funkzellenabfragen keinen Hinweis liefern konnten.

(Beifall PIRATEN)

Fast 800 von 850! Dies wiederum führte nur zu 36 Verurteilungen - nur 36!

Unser Schluss: Die Funkzellenabfrage ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger, der noch dazu nichts bringt. Bis zum Beweis des Gegenteils durch Sie, Herr Minister, bleibt das das gültige Ergebnis. Da können Sie herumlamentieren, wie Sie wollen - alle anderen, die nicht blind oder so verblendet sind, sehen das so.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?