Beides zusammen geht nicht: die Funktionsfähigkeit der Fraktionsarbeit durch Mittelkürzung zu reduzieren und gleichzeitig zu fordern, dass man auf Expertise von außen verzichten soll.
- Das ist übrigens kein Gesetzentwurf, der - wie geschrieben - in gemeinsamer Aktion von Ihnen, der Organisation Foodwatch und der Piratenfraktion in NRW entstanden ist, sondern das ist eins zu eins eine Übernahme eines Entwurfs von Foodwatch, den zunächst die Piratenfraktion in Nordrhein-Westfalen und jetzt auch Sie übernommen haben. Sie haben daran nicht weiter mitgewirkt. Es ist mir aber auch völlig egal, wo er herkommt. Wenn er in der Sache gut ist, dann wird er umgesetzt. Wenn er in der Sache schlecht ist, dann wird er im Zweifel nicht umgesetzt. Jedenfalls ist das mein Parlamentsverständnis, nicht mehr und nicht weniger.
Herr Kollege Kubicki, zum Thema der Fraktionsmittel habe ich die Frage an Sie, ob Sie mir nachweisen können, dass ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Fraktionsmittel einerseits und der Einflussnahme oder Übernahme von Gesetzentwürfen von außen andererseits besteht? Ich glaube nicht, dass nachweisbar ist, dass mit höheren Fraktionsmitteln die Einflussnahme von außen ansteigt. Ich kenne umgekehrt aus dem Europaparlament, das eine sehr gute finanzielle Ausstattung aufweist, sehr viele Fälle, bei denen gut ausgestattete Abgeordnete sich bei Gesetzesformulierungen gern der Hilfe von Lobbyisten bedient haben, zum Beispiel bei der Datenschutzverordnung.
mit Fraktionsmitteln. Ich kann Ihnen sagen: Je mehr Fraktionsmittel Sie haben, desto mehr Personal mit Sachverstand können Sie beschäftigen, das dann auch in der Lage wäre, beispielsweise Vorlagen von Dritten aufgrund der eigenen Programmatik und der eigenen Beurteilung zu überprüfen und gegebenenfalls anders zu formulieren.
Wenn Sie beispielsweise keinen Juristen als Mitarbeiter in Ihrer Fraktion haben, dann wird es schwer festzustellen, ob Vorlagen, die Sie von wem auch immer bekommen, mit bestimmten rechtlichen Grundfragen kompatibel sind. Deshalb sage ich: Je mehr Kompetenz Sie in den Fraktionen bündeln, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Einflussnahme von außen aufs Parlament geschieht, die ja gewollt ist. Die Einflussnahme auf das Parlament von außen ist gewollt. Sie ist intendiert. Je größer der Personalbesatz und je höher die Kompetenz in den Fraktionen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kontrollfunktion wahrgenommen werden kann, das Abweichen von der eigenen programmatischen Vorstellung und von dem eigenen Willen zu identifizieren, der sich von Fraktion zu Fraktion unterscheidet und entsprechende Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Sie tun so, als müssten wir im Parlament in allen Fragen der gleichen Meinung sein. Das müssen wir mitnichten.
Ich kann einer Differenzierung zwischen guten Lobbyisten - beispielsweise der AWO, Foodwatch oder Greenpeace - und schlechten Lobbyisten wie beispielsweise Wirtschaftsverbänden nicht erkennen, weil ich diese Differenzierung für unzulässig halte.
Entscheidend für uns ist nur der parlamentarische Prozess, und der findet in voller Offenheit statt. Ich sage Ihnen noch einmal aus voller Überzeugung, wobei ich 23 Jahre Mitglied eines Parlaments bin: Je besser Sie Fraktionen ausstatten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dabei etwas Vernünftiges herauskommt. Je schlechter Sie sie ausstatten, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit; vor allem deshalb, weil ich Ihnen sage: Nicht jeder in diesem Hause ist - was seine Entscheidungsmöglichkeiten angeht - gleich kompetent. Deshalb brauchen Sie eine qualifizierte Mitarbeit, die sicherstellt, dass anhand der zum Beispiel bei den Grünen und der FDP unterschiedlichen Programmatik die Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren eine sinnvolle Auswirkung entfalten kann.
Ich bin ja freundlicherweise hier etwas länger stehen geblieben. Ich habe auch festgestellt, dass ich im Rahmen meiner Antwort länger als eine Minute geredet habe. Dankenswerterweise ist die Zeit angehalten worden.
Ich komme aber jetzt trotzdem zum Schluss, weil ich glaube, dass wir die vielfältigen Fragestellungen, die sich hier ergeben haben, wirklich intensiv auch noch im Ausschuss erörtern müssen.
Aber gegen eines wehre ich mich aus voller Überzeugung. Wer dauernd insinuiert, als seien wir hier alle fremdgesteuert, der muss sich nicht wundern, dass die Akzeptanz des parlamentarischen Prozesses zum Nachteil aller endgültig leidet.
Herr Dr. Breyer, ich unterstelle niemandem hier im Hause, dass er nicht Manns oder Frau genug ist, Einflussnahmen von außen zu widerstehen, soweit diese nicht seinen Überzeugungen entsprechen. Aber Sie können niemandem vorwerfen, dass er etwas in das parlamentarische Verfahren einbringt, das seiner Überzeugung entspricht. Auch das muss man schlicht und ergreifend akzeptieren. Ansonsten können wir uns den parlamentarischen Prozess insgesamt sparen und brauchen nur noch darauf zu gucken wie die jeweiligen parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse sind, und dann brauchen wir nur noch drei Leute hier im Saal und nicht 69, was übrigens ein großer Verlust für das demokratische Gemeinwesen wäre.
Machen wir den Leuten klar, dass der parlamentarische Prozess mit einer Vorlage beginnt. Aber er endet mit einer Willensbildung der Mehrheit aufgrund eines sehr intensiven Prozesses. Und das hat seinen Sinn, nicht die Vorlage ist das Entscheidende, sondern entscheidend ist das, was hinten dabei herauskommt. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesetzgebungs-Outsourcing - dieses 24Buchstaben-Ungetüm benennt einen neuen Trend. Es geht um die Frage der bezahlten Beteiligung von Dritten - die Antragsteller nennen ausdrücklich Juristen - bei der Normsetzung. Dieses Verfahren der Auslagerung im Gesetzgebungsprozess beschäftigt inzwischen ganze Heerscharen von Juristen. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel Filges fragt daher allen Ernstes, ob das Gesetzgebungs-Outsourcing ein neues Berufsfeld für Rechtsanwälte sei.
Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Es gilt für die Gesetzgebung das strucksche Gesetz, wonach kein Gesetz den Bundestag beziehungsweise den Landtag so verlässt, wie es hineinkommt. Experten, Fraktionen, Nutzer und nicht zuletzt Journalisten nehmen sich Gesetze vor. Und dann werden sie geändert, in der Regel verbessert. Neue Formulierungen werden eingearbeitet und alte verworfen. Die Nutzung außerparlamentarischer Expertise ist also nicht die Ausnahme, sondern der ausdrückliche Normalfall.
Meine Fraktion nimmt jedenfalls für sich nicht in Anspruch, in jeder Fachfrage ohne Beratung von außen auskunftsfähig zu sein. Ganz im Gegenteil, wir verstehen die Gespräche mit Verbänden als probates Mittel der Frühwarnung. Manchmal sind wir hier einfach zu weit weg, um die Veränderungen zu registrieren. Da ist es gut, wenn von außen entsprechende Signale kommen.
So schätze ich besonders die Anhörungen als ein Korrektiv parlamentarischen Handelns. Oft genug haben in der Vergangenheit Anzuhörende Dinge geradegerückt, nicht immer unwidersprochen; aber gerade das Zusammenspiel von Rede und Gegenrede auch in den Anhörungen lässt der eigenen Meinungsbildung der Parlamentarier breiten Raum. Schließlich haben wir es weit überwiegend mit Partikularinteressen zu tun. Es liegt an uns selbst, aus den Einwänden und Argumenten und aus dem Input gemeinwohlorientierte Gesetzentwürfe zu erstellen.
Die Beiträge und Protokolle der Anhörungen sind verumdruckt, also im Landtagsinformationssystem nachzulesen, niedrigschwellig und umfassend. Jede Schleswig-Holsteinerin und jeder Schleswig-Holsteiner kann nachlesen, welcher Verband welche Stellungnahme erarbeitet und abgegeben hat. Das ist in lobenswerterweise technisch aufbereitet, sodass die Vorgänge für Bürgerinnen und Bürger
Dem Landtag wiederum steht zur Kontrolle der gesetzformierenden Arbeit der Landesregierung ebenfalls ein bewährtes Instrument zur Verfügung, das ja auch genutzt wird, nämlich die Kleine Anfrage. Diese ist ein bewährtes Verfahren, um Auskünfte zu erhalten. Die Landesregierung liefert auf diesem Wege oftmals auch Informationen zu Gesetzgebungsverfahren nach, und zwar allen, denn die Antworten sind öffentlich und jederzeit zugänglich. Diese Transparenz hat sich insgesamt bewährt. Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit der Einsichtnahme in Akten und Vorgängen, von der auch immer sehr gern in diesem Hohen Haus Gebrauch gemacht wird. Im Wesentlichen ist also alles nachvollziehbar.
Ich will allerdings nicht verhehlen, dass nicht alle Einflussnahmen öffentlich rekonstruierbar sind. Es ist nicht immer klar ersichtlich, wer versucht hat, ein Gesetz umzuformulieren. Das gilt übrigens auch für die PIRATEN, die alle einladen, sich zu Gesetzen zu äußern. Auch sie sind nicht gefeit davor, dass Lobbyisten diese Öffnung für ihre eigenen Zwecke nutzen, indem sie unter falscher Fahne EMails schicken und auf diese Weise das scheinbar offene System kapern.
Natürlich kann es auch sein, dass Lobbyisten Gesetze schreiben. Das ist natürlich nicht die Regel, aber es ist schon vorgekommen, und dies ist auch in der Zukunft denkbar. Und nur dann, wenn Formulierungshilfe und Vorteile zusammenkommen, ist es anrüchig. Der direkte Vorteil ergibt sich, wenn der Auftragnehmer sich ein Gesetz zusammenschustert, von dem er selbst profitiert. Das geht natürlich nicht. Hier müssen wir wachsam sein, und das sind wir in der Regel auch.
Aber noch einmal: Die Formulierungshilfen bei Gesetzen oder Verordnungen sind nicht per se problematisch. Das gilt im Übrigen sowohl für Gesetzentwürfe von Regierungen als auch für Gesetzentwürfe von Fraktionen. Allerdings ist den Auftraggebern nicht immer bekannt, dass ihre Auftragnehmer einen Vorteil aus der Gesetzgebung ziehen können. Deswegen ist der Nachweis auch nicht ganz einfach. An dieser Stelle wäre möglicherweise Transparenz hilfreich. Aber wie man diese Transparenz umsetzt, ist eine schwierige Frage, die wir noch einmal im Ausschuss klären sollten.
Abschließend: Fachmeinungen und Hilfestellungen von außen sind in Ordnung. Nur wenn für bezahlte Auftragnehmer von außen ein direkter Vorteil
aus ihrer Tätigkeit entsteht, ist das nicht okay. Allerdings kommt diese negative Kombination in der Politik sehr selten vor. Deshalb kann es hier keine pauschalen Vorwürfe gegen die Regierung oder die Fraktionen geben. Der Regelfall ist, dass externe Beratung von Politik völlig in Ordnung und im Übrigen auch notwendig ist. Letzten Endes sind wir es in diesem Hohen Hause, die die Entscheidung treffen. Und diese Entscheidung ist immer noch transparent. Deswegen, glaube ich, ist unser System so, wie wir es haben, auch in Ordnung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz vor den Sommerferien einmal mit einer Gratwanderung zwischen sommerlicher Lockerheit und aufrichtiger Empörung versuchen.
Herr Kubicki, Sie haben den Kollegen Stegner im Anschluss an seine Rede als kleinen Uwe Barschel bezeichnet. Dies weise ich im Namen der SPD entschieden zurück. So lassen wir uns von Ihnen nicht im Vorbeigehen beschimpfen.
Es ist beantragt worden, den Antrag auf der Drucksache 18/897 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
Meine Damen und Herren, wir sind jetzt in der Abstimmung! - Wer der Ausschussüberweisung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.