Protocol of the Session on June 20, 2013

Der Ministerpräsident hat eben berichtet, dass nach einer Begutachtung durch die dafür zuständige unabhängige Medienanstalt MA HSH überprüft wird, ob in Schleswig-Holstein neue Perspektiven für lokalen Hörfunk eröffnet werden sollen.

Lokaler Hörfunk kann eine positive Ergänzung der Rundfunk- und Medienlandschaft in Schleswig-Holstein sein, so wie es in vielen anderen Ländern der Bundesrepublik der Fall ist. Sie kann zur Vielfalt beitragen und gerade im lokalen Bereich Informationen für die Menschen liefern, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen. Dazu können

(Peter Eichstädt)

Berichte über kulturelle Ereignisse genauso gehören wie Berichte über Lokalpolitik.

Das Argument, dass diese lokalen Angebote vor allem, wenn sie sich kommerziell finanzieren, was nicht sein muss, auch eine Konkurrenz für die vorhandenen Printmedien oder Radioangebote sind, ist auf der einen Seite natürlich zu beachten - und das werden wir auch beachten. Daneben steht aber die Abwägung, ob durch solche Angebote eine verbreiterte lokale publizistische Vielfalt erreicht wird, die möglicherweise dem zunehmenden Konzentrationseffekt im Bereich der regionalen Printmedien entgegenwirken kann. Dies muss in Ruhe geprüft werden. Hier gibt es viele Aspekte zu beachten, unter anderem auch die, ob überhaupt geeignete Frequenzen zur Verfügung stehen, um ein solches Angebot zu realisieren.

Ob solche Angebote kommerziell oder nicht kommerziell sind, ist völlig offen. Möglicherweise kann nach fachlicher Abwägung darüber auch die Medienanstalt selbst entscheiden, wie ich überhaupt meine, dass wir unterschiedliche Auffassungen haben, wie weit eigentlich unsere Kompetenz und unsere Gestaltungsmöglichkeit in diesem Bereich reicht. Das Ganze soll ja auch politikfern angelegt sein. Deswegen haben wir nebenbei die MA HSH eingerichtet beziehungsweise mussten sie einrichten.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, nicht kommerzieller Hörfunk ist interessant. Er kann ein belebendes Element der Kommunikation in einer modernen Bürgergesellschaft sein, wie viele Beispiele in der ganzen Bundesrepublik zeigen. Nicht kommerzielle lokale Sender können dazu beitragen, dass Menschen sich dort selbst aktiv einbringen oder sich zusätzlich zu den vorhandenen kommerziellen Printmedien oder regionalen Radiosendern informieren.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Bei unserem Staatsvertragspartner Hamburg ist dies nebenbei lange Realität, so zum Beispiel der Freie Sender Kombinat - FSK - und das Hamburger Lokalradio.

Ich denke, wir werden zu diesem Thema eine interessante Diskussion führen. Dank der fehlenden Zwischenfrage von Herrn Kubicki und der unnachgiebigen Art des Landtagspräsidenten muss ich mir jetzt leider zwei Seiten schenken. Aber ich stelle

anheim, diese auf der Internetseite der SPD nachzulesen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Rasmus Andresen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mehr Programmvielfalt - das ist das Ziel unserer Rundfunkpolitik. Erreicht werden soll es mit dem Ausbau der Digitalisierung des Hörfunks. Bürger- und Campusradios sollen einen garantierten Platz in der Medienlandschaft bei uns im Land bekommen. Dieses Ziel haben wir so auch ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart. Nun gibt es aber auch das Interesse, auch lokales privates Radio in Schleswig-Holstein zu machen. Dem sind bislang Grenzen durch den Medienstaatsvertrag gesetzt. Dort ist festgelegt, dass privater Rundfunk mindestens landesweit erfolgen soll. Wenn wir also Privatradio zulassen wollen, müssten wir zuerst den Medienstaatsvertrag ändern.

Grundsätzlich sind wir Grüne für mehr Programmvielfalt. Wir begrüßen es, wenn Bürgerinnen und Bürger selbst Radio und Fernsehen machen. Dazu stehen ihnen bereits jetzt die Türen des Offenen Kanals in Schleswig-Holstein offen, der sowohl an mehreren Standorten in Schleswig-Holstein vorhanden ist, als auch Campusradio oder auch das Friesenradio auf Föhr macht.

Die Landesregierung prüft nun zuerst, ob überhaupt Frequenzen für ein lokales Privatradio vorhanden sind. Wie wir auch durch die Ausschussberatungen und die Kleine Anfrage des Kollegen Bernstein erfuhren, gibt es tatsächlich Minifrequenzen für lokale Radiostationen. Es wird genau geprüft, ob diese Frequenzen auch vergeben werden können und welche Auswirkungen eine Frequenzvergabe auf die regionale und lokale Medienstruktur dann hätte.

Diese Prüfung ist sinnvoll, denn der lokale Werbemarkt ist stark umkämpft. Werbung, die früher in den Regionalzeitungen geschaltet wurde, ist beispielsweise schon ins Internet abgewandert. Die Zeitungen stehen stark unter Druck. Aus diesem Grund muss geprüft werden, welche Auswirkungen eine Zulassung von Lokalradio hätte und ob da

(Peter Eichstädt)

durch wirklich die Programmvielfalt gefördert oder eher verringert würde.

Wir Grüne haben uns mit einigen der Interessenten von Lokalradiosendern getroffen, um uns über die genaueren Pläne in Schleswig-Holstein genauer zu informieren. Nach unseren Informationen braucht ein werbefinanziertes lokales Radio nämlich pro Jahr Finanzmittel von mindestens 200.000 €. Dies ist nicht wenig und würde sicherlich für einige der Ideen, die es auf dem Markt bereits gibt, schon das Ende bedeuten.

Die Versuche, die es bundesweit gegeben hat, ohne öffentliche Förderung Lokalradio außerhalb der Ballungsgebiete aufzubauen, sind weitgehend gescheitert. Das Beispiel der Privatradiosender in Schleswig-Holstein zeigt auch, dass es schon landesweit schwierig ist, sich überhaupt über Wasser zu halten.

Auch wenn wir als Legislative nicht über die Zulassung von Radiosendern und deren Geschäftsmodelle entscheiden - was natürlich richtig ist -, müssen wir vor möglichen Änderungen genau diese Fragen im Blick behalten. Uns Grünen ist wichtig, dass neue Initiativen dann auch regional und politisch berichten. Ob dies aber mit einer aussichtsreichen Finanzierung im kommerzialisierten Markt unter einen Hut zu bekommen ist, ist aus unserer Sicht sehr schwierig zu beantworten.

Neben der Geschäftstüchtigkeit der unterschiedlichen Radioprojekte, der formalen Möglichkeiten der Suche nach freien Frequenzen wollen wir aber auch diskutieren, ob für einige der Projekte eine stärkere Kooperation mit dem Offenen Kanal nicht der geeignetere Weg wäre.

Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Garantie, dass mehr Programme mehr Programmvielfalt bedeuten. Viele Programme mit dem gleichen Angebot machen noch keine Programmvielfalt. Das kann jeder feststellen, der die Radiolandschaft beobachtet. Bisher liegen für uns Parlamentarier auch zu wenig Informationen auf dem Tisch. Ich wünsche mir beispielsweise, Herr Ministerpräsident - er sitzt jetzt nicht da; vielleicht kann der Chef der Staatskanzlei dies in Vertretung weiterleiten -, dass Gutachten, die gestern schon der MA HSH zur Beratung vorgelegt wurden, auch uns Parlamentarier erreichen,

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP)

um besser Entscheidungen treffen zu können.

Wir brauchen in dieser Legislaturperiode keine aufgeregte Debatte über vermeintliche Beschlüsse, die

noch nicht gefallen sind, sondern eine grundsätzliche Diskussion über die rundfunkpolitischen Ziele. Dazu gehört neben den genannten Fragen nach dem kommerziellen Radio eben auch der Bürgerrundfunk insgesamt. Es geht darum, wie Kooperationen mit dem Offenen Kanal besser werden können, wie der Offene Kanal gestärkt werden kann und darum, wie sich der NDR in unserem Land weiterzuentwickeln hat. Alles das sollten wir diskutieren, alles das werden wir sicherlich in der nächsten Zeit im dafür zuständigen Innen- und Rechtsausschuss diskutieren. Ich bedanke mich bei der CDU-Fraktion für diesen Antrag, weil ich es richtig finde, dass wir diese Debatte hier im Plenum des Landtags führen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Herr Abgeordneter, diesmal frage ich gleich: War das ein Antrag auf Überweisung?

(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)

- Nein, okay.

Als Nächstes haben wir den Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mit einer Legendenbildung aufräumen: Der geschätzte Kollege Eichstädt hat bereits in seiner Pressemitteilung vom 17. Mai 2013 erklärt, dass Schleswig-Holstein das einzige Bundesland sei, das lokalen, werbefinanzierten Rundfunk per Gesetz unterbinde. Zumindest für den Hörfunk gilt dies aber nicht. Herr Kollege Eichstädt, Recherchen bilden weiter. So finden wir beispielsweise im Hessischen Privatrundfunkgesetz unter § 12 Abs. 1 folgenden sehr eindeutigen Passus:

„In Hessen findet ein ganztägiges landesweites Hörfunkvollprogramm statt, das über UKW-Frequenzen verbreitet wird. Der Veranstalter dieses Programms hat im Rahmen der bereitgestellten UKW-Frequenzen die vollständige und gleichwertige Versorgung des Landes mit dem Programm sicherzustellen.“

(Rasmus Andresen)

Lieber Kollege Eichstädt, wir sollten hier sauber argumentieren. Dass Schleswig-Holstein keine Renegatenfunktion einnimmt, wird dadurch deutlich.

Jetzt aber zur Sache: Das Ziel einer Änderung des Medienstaatsvertrages, wie sie ja rechtlich in der Staatskanzlei bereits erarbeitet wurde, sollte sein, das Angebot an Information zu erhöhen beziehungsweise die Meinungsvielfalt zu steigern. Hierbei kann - das sage ich ausdrücklich - die Ermöglichung eines privaten Lokalhörfunks eine richtige Maßnahme sein - zunächst unabhängig von der Frage, ob werbefinanziert oder nicht werbefinanziert.

Deshalb möchte ich vor diesem Hintergrund für meine Fraktion zunächst festhalten, dass grundsätzlich gegen die Einführung eines werbefinanzierten Lokalradios nichts einzuwenden wäre. Sie muss allerdings an klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen geknüpft werden und darf nicht dazu führen, dass einige wenige mehr Rechte bekommen und zugleich weniger Pflichten erfüllen müssen. Kurzum, wir müssen gewährleisten, Kollege Eichstädt, dass der Wettbewerb zwischen den landesweit ausstrahlenden Privatsendern einerseits und den lokal ausstrahlenden Privatsendern andererseits fair ausgetragen werden kann.

(Beifall FDP)

Grundsätzlich müssen wir feststellen, dass im gesamten Land nicht die gleichen Voraussetzungen für den Aufbau eines werbefinanzierten Lokalradios bestehen. Während insbesondere in den Städten Kiel, Lübeck sowie im Hamburger Randgebiet auch die entsprechenden wirtschaftlichen Grundlagen vorhanden sind, um die lokalen Radiosender mit örtlichen Werbeeinnahmen finanzieren zu können, wäre es schwierig, diese Sender in strukturschwächeren Landesteilen wirtschaftlich zu betreiben. Das bedeutet, in Meldorf, Schleswig oder auch in Rendsburg werden sehr wahrscheinlich keine neuen werbefinanzierten Radiosender entstehen - zumindest nicht solche, die sich langfristig selbst refinanzieren können.

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Eichstädt?

Ich habe das gesehen und habe deshalb auch mit meinem Satz aufgehört.

Bitte schön.

Herr Kollege Kubicki, wären Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass in Hessen, unabhängig von der von Ihnen zitierte Rechtslage, die damit in Einklang gebracht werde müsste - das werden wir vielleicht gemeinsam hinkriegen -, Sender wie Freies Radio Kassel, Radio Darmstadt RadaR, Radio RheinWelle, Radio Rüsselsheim, Radio Unerhört Marburg, radio x und RundFunk Meißner, zusammengeschlossen in der Gemeinschaft NKL als lokale Radios geführt werden?

Ich nehme zunächst zur Kenntnis, dass das, was Sie zitiert haben, wohl zutreffend sein dürfte. Vielleicht nehmen Sie zur Kenntnis, Herr Kollege Eichstädt, dass diese zusammengeschlossenen lokalen Sender ein Landesvollprogramm anbieten. Wir können natürlich auch in Schleswig-Holstein 14 Städte sich zusammenschließen lassen, die ein Radiovollprogramm anbieten und dann unter dem Namen Radio Rendsburg, Radio Meldorf, Radio Kiel laufen. Es gibt ja auch den Versuch der Privatsender, die wir hier haben, regionale Ausprägungen zu schaffen, beispielsweise für den Nordteil und den Westteil für Lübeck, und trotzdem handelt es sich um den gleichen Sender.

Gestatten Sie eine weitere Anmerkung des Abgeordneten Eichstädt?

Jederzeit und gern.

Bitte schön.

Sind Sie mit mir einer Meinung, dass das nur für einen Teil des Programms zutrifft, dass die Sender, die ich eben genannt habe, im Übrigen sehr wohl getrennte Beiträge liefern?