Protocol of the Session on June 18, 2013

Durch die Zusammenlegung der drei bisherigen südlichen Planungsräume zu einem gemeinsamen Planungsraum kann die Metropolregion Hamburg ihre Aktivitäten in und Kooperationen mit der Hansestadt Hamburg künftig noch besser verzahnen.

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den Antrag der FDP eingehen, der das Ziel verfolgt, mittelfristig zu einer gemeinsamen Landesplanung mit Hamburg zu kommen. Die FDP verspricht sich davon, die Chancen des norddeutschen Wirtschaftsraumes zu erhöhen und die vorhandenen Potenziale der norddeutschen Kooperation besser als bisher nutzen zu können.

Die Metropolregion Hamburg ist der Wirtschaftsmotor im Norden, und sie ist von großer Bedeutung auch für ganz Schleswig-Holstein. Das ist unbestritten. Weil dies so ist, gibt es bereits seit Langem eine umfangreiche Zusammenarbeit in der Metropolregion. Neben der Hansestadt Hamburg sind auf schleswig-holsteinischer Seite sieben Kreise sowie die kreisfreien Städte Lübeck und Neumünster Partner. Diese kreis- und länderüberschreitende Zusammenarbeit beruht auf den Prinzipien Konsens und Freiwilligkeit. Das bedeutet: Man bündelt bereits die Kräfte und arbeitet erfolgreich und nachhaltig in den verschiedensten Themenfeldern zusammen. Genau dies wird sich künftig in der schleswig-holsteinischen Raumordnung widerspiegeln.

Daraus jetzt den Schluss ziehen zu wollen - wie es die FDP tut -, dies müsse in einer gemeinsamen Landesplanung formalisiert werden, halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für zielführend. Zu meinen, dass man den Wirtschaftsraum stärkt, indem man den Ländern eine gemeinsame Landesplanung überstülpt, halte ich für einen Trugschluss. Die Strukturen beider Länder könnten unterschiedlicher nicht sein. Entsprechend sind auch die landesplanerischen Grundlagen und Interessen beider Länder unterschiedlich.

Ein weiterer Schwachpunkt im Antrag der FDP ist die eingeschränkte Sichtweise auf die Landesplanung. Es ist bezeichnend, dass die FDP nur den wirtschaftlichen Aspekt der Metropolregion im Fokus hat und alle anderen landesplanerischen Belan

(Lars Harms)

ge außer Acht lässt. Raumordnung ist mehr als nur wirtschaftliches Wachstum. Darüber hinaus gehören zur Raumordnung auch Themen wie Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen oder Sicherung der Daseinsvorsorge sowie die Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Erfordernisse. Raumordnung ist eine Querschnittsaufgabe, die die unterschiedlichen Interessen koordiniert und gegeneinander abwägt.

(Beifall SSW und Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Was die FDP will, ist eine Verbesserung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Das erreichen wir aber nicht, indem wir eine gemeinsame Landesplanung machen. Dann sollten wir eher auf die vorhandenen Strukturen schauen, darauf, ob diese noch den Anforderungen entsprechen. Genau das tun wir mit der Neueinteilung der Planungsräume, die sich an den Entwicklungsachsen orientieren, die sich alle auf die Freie und Hansestadt Hamburg ausrichten. Das ist der klügere Weg, als allzu formalistisch zu arbeiten.

Durch den neuen Zuschnitt der Planungsräume in Schleswig-Holstein sehe ich insbesondere für den südlichen Planungsraum die Chance, die Aspekte der Kooperation mit Hamburg stärker in den Fokus zu rücken. Wir stärken sozusagen die bereits vorhandenen Strukturen. Das ist der richtige Weg.

Gleiches sehen wir natürlich auch für den nördlichen Planungsraum im Verhältnis zu Dänemark. Auch dort sollte das Ziel der Kooperation sein, in größeren Einheiten zu denken und zu planen, um gemeinsame Stärken noch besser auszuarbeiten und Schwächen abzubauen, indem die vorhandenen Entwicklungspotenziale besser ausgearbeitet und gehoben werden. Wir sehen den nördlichen Landesteil als gleichberechtigten Kooperationspartner von Süddänemark. Wir sehen große Chancen der wirtschaftlichen Entwicklung, wenn man enger mit Süddänemark zusammenarbeitet und all das, was man planerisch macht, miteinander abstimmt. Der Ministerpräsident hat vorhin schon einmal darauf hingewiesen, dass genau dies geschieht. Das ist richtig. Sozusagen ist die Zusammenarbeit über die dänische Grenze hinweg das Pendant zur Zusammenarbeit mit Hamburg. Ich glaube, die Zuschneidung der Planungsräume ist klug geschehen.

Der Prozess des Neuzuschnitts der Planungsräume hat nicht im luftleeren Raum stattgefunden. Neben dem förmlichen Beteiligungsverfahren hat es darüber hinaus ein Forum gegeben, in dem die Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern verschie

dene Vorschläge präsentiert und zur Diskussion gestellt hat. Der hier vorliegende Entwurf ist das Produkt eines ersten Dialogprozesses, der bereits stattgefunden hat. Nun gehen wir damit ins parlamentarische Verfahren.

Wie bereits gesagt, hat die Raumordnungsplanung Auswirkungen auf alle Bereiche der hier im Land lebenden Bevölkerungsteile - also auch auf die hier im Land lebenden nationalen Minderheiten. Aus diesem Grund war es immer ein Bestreben des SSW, dass dies entsprechend im Landesplanungsgesetz berücksichtigt wird. Daher ist es nach Auffassung des SSW nur logisch und folgerichtig, wenn der Kreis der Anzuhörenden um die hier lebenden nationalen Minderheiten der Dänen, Friesen sowie Sinti und Roma erweitert wird, um ihnen die Möglichkeit der direkten Beteiligung einzuräumen.

(Beifall SSW und Beate Raudies [SPD])

Es ist darüber hinaus begrüßenswert, dass künftig Vertreter der nationalen Minderheiten im Landesplanungsrat vertreten sein werden. Damit bekommen die drei in Schleswig-Holstein lebenden landesspezifischen Minderheiten künftig ein Mitspracherecht bei den Raumordnungsplänen und damit reellen Einfluss auf die gemeinsame Entwicklung der Landesplanung.

Die Minderheiten haben viel zu bieten. Nicht nur die kulturelle Kompetenz ist ein Pfund, mit dem sie wuchern können. Es gibt noch viele andere Dinge, bei denen Vertreter der Minderheiten auch im Landesplanungsrat einen entsprechend guten Einfluss nehmen können. Von daher halte ich diesen Schritt für überfällig.

Dies ist im Übrigen wieder ein Beitrag gelebter Minderheitenpolitik, denn die die Landesregierung tragenden Fraktionen schauen immer genau auf jedes Gesetz und darauf, ob eine minderheitenpolitische Relevanz vorhanden ist. Auch bei diesem Gesetz, bei dem man im ersten Moment denkt: „Da ist nichts“, ist eben doch etwas für die Minderheiten drin. Wir setzen das um. Das ist etwas, was sich in den letzten zwölf Monaten im Land Schleswig-Holstein geändert hat.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung ist regional abgewogen, orientiert sich an den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte, an den Entwicklungsachsen des Landes Schleswig-Holstein, und er bindet zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes die nationalen Minderheiten ein. Somit ist

(Lars Harms)

das Werk schon jetzt rundum gelungen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Patrick Breyer von der Piratenfraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Ministerpräsident! Jetzt, wo Sie wieder bei uns sind, möchte ich das spezielle Problem des Zielabweichungsverfahrens ansprechen, weil das an der Stelle angebracht ist. Sie wissen, dass der Landesentwicklungsplan nach umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung und unter Einbeziehung aller im Landesplanungsrat vertretenen gesellschaftlichen Gruppierungen bestimmte Vorgaben für den Bereich des Einzelhandels gemacht hat, nämlich: Bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelszentren ist die wesentliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bestehender Versorgungszentren zu vermeiden, und die Gesamtstruktur des Einzelhandels muss der Bevölkerungszahl im Nahbereich angemessen sein. Das ist das Ergebnis eines umfassenden Abwägungsprozesses, in dem die Interessen der unterschiedlichen Kommunen, aber auch der betroffenen Einzelhändler und Menschen eingeflossen sind.

Es kann nicht sein, dass, wenn sich Landesplanungsrat und Landesregierung sehr genaue Vorstellungen gemacht haben, unter welchen Umständen was zugelassen werden soll, aus politischen Gründen in einem Verfahren ohne formelle Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Beteiligung des Landesplanungsrats allein durch den Ministerpräsidenten und die beteiligten Ministerien ein Dispens erteilt werden kann, was oft zugunsten der Großen geschieht. Dadurch entsteht ein schlechter Eindruck. Wir wissen alle, wie viele Großprojekte in unserem Land noch anstehen. Es sind etwa zehn Einzelhandelsprojekte mit einer Gesamtfläche von über 200.000 m2. Ich nenne einmal nur IKEA Lübeck, Dodenhof läuft gerade, ECE-Center Neumünster, Möbel Kraft Kiel.

Es geht um die Frage, welche Einzelhandelsstruktur wir in Zukunft haben wollen. Da geht es auch um das Thema demografischer Wandel. Wie können wir in Zeiten, in denen Menschen weniger mobil werden, weiterhin wohnortnahe Versorgung gewährleisten? Das bedarf eines umfassenden Abwä

gungsprozesses. Ich halte es für falsch, wenn man von in einem sorgfältigen Verfahren bewusst getroffenen Planungsentscheidungen durch einen politischen Dispens so einfach abweichen kann.

Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf ein Verfahren zur vereinfachten Planänderung vorgesehen. Das wäre, wenn man dann noch eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung vorsehen würde, eine bessere Möglichkeit als das politische Verfahren.

Deswegen meine dringende Bitte auch in Richtung der Koalition, noch einmal zu überdenken, ob das in einem so großen Umfang zugelassen werden sollte, wie das bisher der Fall ist. Wir haben in unserem jetzt gültigen Landesplanungsgesetz engere Kriterien vorgesehen und gezogen, als sie bundesgesetzlich vorgesehen sind. Ich glaube, wenn als Ergebnis eines umfassenden Abwägungs- und Diskussionsprozesses Kriterien festgelegt werden, dass die für alle gelten müssen, auch für die Großen. Danke.

(Beifall PIRATEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. - Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe in den Drucksachen 18/885 und 18/ 898 sowie den Antrag in der Drucksache 18/821 und den Änderungsantrag in der Drucksache 18/ 874 dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich komme noch einmal zurück auf den Tagesordnungspunkt 16:

Vereidigung von Professor Dr. Brüning als stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein

Meine Damen und Herren, Herr Professor Dr. Christoph Brüning hat soeben vom Ministerpräsidenten die Ernennungsurkunde als stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts erhalten. Nach § 7 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes ist in öffentlicher Sitzung des Landtags vor Amtsantritt der für Berufsrichterinnen und Berufsrichter des Landes vorgesehene Eid zu leisten.

Wir kommen jetzt zur Vereidigung. Ich bitte Sie, Herr Professor Dr. Brüning, zur Verpflichtung hier

(Lars Harms)

nach vorn zum Rednerpult zu kommen, und die Anwesenden bitte ich, sich zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich - Herr Profes- sor Dr. Brüning wird nach folgender Eides- formel vereidigt: Ich schwöre, das Richter- amt getreu dem Grundgesetz für die Bundes- republik Deutschland, der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewis- sen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu die- nen, so wahr mir Gott helfe.)

Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Arbeit und alles Gute für die Zukunft im Namen des Landtags. - Herzlichen Glückwunsch!

(Anhaltender Beifall)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe den Tagesordnungspunkt 37 auf:

Verträge von Lehrkräften nicht mit dem Ferienbeginn enden lassen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/926

Konzept zur Reduzierung der befristeten Beschäftigung von Lehrkräften

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/946

Verträge von Lehrkräften möglichst nicht mit dem Ferienbeginn enden lassen

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/948

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Frau Abgeordneten Anita Klahn von der FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf den Lehrer kommt es an. Die Lehrerinnen und Lehrer sind es, die maßgeblich für Lernerfolg und Unterrichtsqualität sind. Nur mit

guten und motivierten Lehrkräften kann Schule gelingen. Darin sind sich alle bildungswissenschaftlichen Studien einig. Es muss also gelingen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem dieses auch möglich wird. Die Wertschätzung der Arbeit, zum Beispiel durch angemessene Besoldung, ist dabei ein ganz wichtiges Element. Insofern war es mir auch unverständlich, dass die regierungstragenden Fraktionen die Übernahme des Tarifvertrages seinerzeit nicht als Selbstverständlichkeit gesehen haben.