Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zügige Vorlage des Landeskinderschutzberichtes in dieser Legislaturperiode zeigt, dass im Sozialministerium wieder mit Herz und fachpolitischer Dynamik an der Verbesserung des Kinderschutzes in unserem Land gearbeitet wird. - Dafür der Sozialministerin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlichen Dank.
Der Staat muss sich für das Schicksal von geschlagenen, misshandelten, gedemütigten und vernachlässigten Kindern verantwortlich fühlen. Er muss sein Wächteramt wahrnehmen, und er muss präventiv wirkende Strukturen aufbauen.
Der Bedarf ist groß. Das ist belegt durch die Verdoppelung der Inobhutnahmen auf inzwischen fast 2.000 Kinder und junge Menschen hier in Schleswig-Holstein pro Jahr, das ist belegt durch circa 200 Sorgerechtsentzüge pro Jahr, durch steigende Nachfragen an Hilfen bei den Kinderschutzzentren und anderes mehr. Hilfe tut not und - so der vorgelegte Kinderschutzbericht - findet auch im zunehmenden Maße statt. Eltern werden in Kursen der Familienbildung geschult, durch Familienhebammen begleitet, durch Familienpatinnen und mit
All diese Infrastruktur ist gut und richtig. Mit der politischen Entscheidung in Schleswig-Holstein, ein Landeskinderschutzgesetz auf den Weg zu bringen und systematisch Frühe Hilfen auszubauen, wurde - und das zeigt auch dieser vorgelegte Bericht - ein Quantensprung im Kinderschutz erreicht. Darauf sind wir alle zusammen - und zwar fraktionsübergreifend - stolz.
Frühe Hilfen als lokale und regionale Hilfenetzwerke mit koordinierten Angeboten für Familien und ihre Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren sind ein entscheidender Grundstein für eine gesunde und positive Entwicklung. Damit lassen wir Familien mit ihren Rechten und Pflichten nicht allein, sondern übernehmen öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern.
Der Staat investiert, erwartet aber auch ein verantwortliches Miteinander von privatem, staatlichem und gesellschaftlichem Engagement, ohne jedoch die Eltern aus ihrer primären Verantwortung zu entlassen. Kinder - so unsere Überzeugung - haben ein Recht auf Hilfe, und zwar auf frühe Hilfe. Deshalb müssen Angebote leicht zugänglich sein, und sie müssen konzeptionell alle Zielgruppen erreichen.
Dies kann eine besondere Herausforderung im ländlichen Raum aufgrund langer Wege und auch mit Blick auf Familien sein, die ihre Tür eher verschlossen halten und keinen Einblick in möglicherweise problematische Lebensumstände ihrer Kinder zulassen. Ich begrüße daher, dass die Landesregierung diese Schwerpunkte in der Neukonzeption des Landesprogramms „Schutzengel“ vorsieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in SchleswigHolstein werden circa 22.000 Babys im Jahr geboren. Die allermeisten dieser Neugeborenen können und werden sich gut entwickeln. Dafür sorgen die Eltern, Verwandte, Bekannte, die Mitarbeiterinnen von Krippen- und Kita-Einrichtungen und ein gutes Umfeld.
Studien und Erfahren zeigen aber, dass bei einem Drittel dieser Säuglinge eine fördernde Infrastruktur für Eltern und Kinder wünschenswert und dass bei jedem zehnten Baby ein dichtes Netz an Hilfen zur Entwicklung und Risikominimierung zwingend erforderlich ist. Risiken für die Entwicklung müssen frühzeitig erkannt und eine Gefährdung vermieden werden. Eine fehlende Passung zwischen den elterlichen Möglichkeiten - warum auch immer - und erhöhten kindlichen Fürsorgebe
dingungen kann zu erschütternden Schicksalen führen. Davor verschließen wir die Augen nicht und tun auf Landesebene, was möglich ist.
Der Bericht zeigt: Wir sind in Schleswig-Holstein gut vorangekommen, aber längst noch nicht weit genug. Deshalb sind wir gefordert, den erreichten Stand des Kinderschutzes immer wieder kritisch zu reflektieren. Das sind wir den gefährdeten Kindern schuldig.
Ich begrüße daher, dass die Sozialministerin heute angekündigt hat, für den zweiten Teil des Landeskinderschutzberichts den im Landesgesetz vorgesehenen Beirat einzusetzen. Wir müssen weiter an einem besseren Kinderschutz arbeiten, mit Herz und Verstand und dem nötigen politischen Nachdruck.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, all dies macht einmal mehr deutlich, dass es besser ist, in Infrastruktur zu investieren, als Betreuungsgeld auszuzahlen. - Vielen Dank.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Erdmann - wenn ich das jetzt richtig interpretiere.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darüber bin ich genauso verwundert wie Sie. Die Kollegin Marret Bohn ist leider erkrankt, und ich halte ihre Rede in Vertretung. Liebe Marret, gute Besserung wenn du das jetzt hörst.
Der Schutz von Kindern ist als Grundrecht in Artikel 6 im Grundgesetz verankert. Auch das Land Schleswig-Holstein bekräftigt in Artikel 6 a der Landesverfassung den Schutz von Kindern als öffentliche Aufgabe. Schutz beinhaltet immer auch Hilfe und Unterstützung. Hilfe ist umso effektiver, je früher sie ansetzt. Wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist, braucht man eigentlich eine ganze Feuerwehrmannschaft, um es wieder herauszubekommen.
Frühe Hilfen sollen die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung gehört die Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern dazu. Frühe Hilfen unterstützen ein gesundes Aufwachsen von Kindern, und
das ist uns allen sehr wichtig. Um ein Kind aufzuziehen, braucht man ein ganzes Dorf, und mit Dörfern kennen wir uns in Schleswig-Holstein aus.
2008 trat - vielleicht auch deshalb - bei uns das erste Landeskinderschutzgesetz bundesweit in Kraft. Ziele waren eine Stärkung der Frühen Hilfen, eine bessere Vernetzung der Beteiligten vor Ort und niedrigschwellige Angebote für junge Familien. Gestärkt wurden auch bestehende Programme wie das gute Projekt - auch Sie haben schon darauf hingewiesen - wellcome und ,,Schutzengel“. Hinzu kam die modellhafte Erprobung von Familienhebammen.
Diese Ansatzpunkte waren und sind genau richtig. Der Erste Landeskinderschutzbericht 2010 zeichnete noch ein gemischtes Bild in der Umsetzung, aber aller Anfang ist schwer; das muss ja auch erst einmal anlaufen. Jetzt liegt uns der Zweite Kinderschutzbericht zum Schwerpunktthema Frühe Hilfen vor, und der ist gut.
Eines ist klar: Familie und Gesellschaft verändern sich, und dem müssen wir uns stellen. Großfamilien mit ihren gegenseitigen Unterstützungsstrukturen im Alltag gehören längst der Vergangenheit an. Frühe Hilfen setzen nicht zuletzt auch hier an. Besonders wichtig sind Angebote, die sie an werdende und junge Eltern richten. Da kommt es häufiger einmal zu alltäglichen Stresssituationen, mit denen man vorher vielleicht gar nicht so gerechnet hat und auf die man nicht vorbereitet war. Frühe Hilfen greifen auch bei Familien in Problemlagen.
Es geht darum, Risiken für das Wohl und die Entwicklung der Kinder frühzeitig wahrzunehmen, und es geht darum, dass diese Risiken abgewendet werden. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass das auf tragische Weise nicht für alle Kinder gelingt. Aber auch für diese schlimmen Fälle regeln die Frühen Hilfen dann, dass konkrete Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergriffen werden.
Anfang 2012 ist endlich das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das war mehr als überfällig. Zum Glück haben die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss den Entwurf der Bundesregierung deutlich nachbessern können. Dadurch hat das Bundeskinderschutzgesetz sinnvolle Impulse für den Schutz von Kindern setzen können.
Berufsgeheimnisträger, zum Beispiel Kinderärzte, müssen in Verdachtsfällen abgestimmte Verfahrensschritte befolgen, bevor sie ihren Verdacht dem Jugendamt melden. Sie erhalten Hilfe und Beratung im Umgang mit diesen Verdachtsfällen. Das halte ich für einen ganz wichtigen und aktuellen Punkt.
Die Sensibilität in der Gesellschaft steigt, aber bei der Frage, wie man sich im konkreten Fall verhalten soll, da braucht man einfach professionelle Beratung.
Auch Beratungsleistungen für Kinder, Eltern sowie für diverse weitere Berufsgruppen sind ausgebaut und Kooperationspflichten erweitert worden. Die Jugendämter müssen ein Qualitätsmanagement in der Jugendhilfe sicherstellen. Das sind ambitionierte Vorgaben, und wir befinden uns erst am Anfang ihrer Umsetzung. Trotzdem hat SchleswigHolstein seit 2008 einen kleinen und hausgemachten Vorsprung.
Die Aufgaben des Bundeskinderschutzgesetzes sind zum Glück mit Geldern unterlegt. Das ist wichtig, sonst wäre das Gesetz ein zahnloser Tiger geworden. Die Verteilung orientiert sich am Königsteiner Schlüssel, Schleswig-Holstein erhält rund 1,3 Millionen € pro Jahr für konkrete Maßnahmen und Projekte sowie eine Koordinierungsstelle auf Landesebene. Gerade die Koordinierung scheint in diesem Bereich eine ganz besondere Bedeutung zu haben.
Wir sind in Schleswig-Holstein also auf einem guten Weg. Gehen wir auf diesem Weg wie bisher weiter voran!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn möchte auch ich der Ministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Zweiten Landeskinderschutzbericht danken. Ich betone, dass auch wir es für sinnvoll halten, dass der Bericht in zwei Teile gegliedert wurde, weil das deutlich macht, dass er sich dieses Mal in erster Linie mit den Strukturen beschäftigt und aufzeigt, was wir an Institutionen benötigen und was wir schon haben. An der Stelle fällt auf, dass die Forderung aufgegriffen wird, dass wir eine Landeskoordinationsstelle brauchen. Sie haben ja - wie ich es dem Bericht entnommen habe - derzeit eine Kraft mit 25 Stunden die Woche, deren Stundenzahl noch aufgestockt werden soll, beziehungsweise es soll eine zweite Kraft dazukommen. Das sind
Ich bin auch besonders froh darüber, dass wir uns bei diesem wichtigen sozialpolitischen Thema fraktionsübergreifend einig sind, dass wir den Eltern, den Familien, den Erziehenden und insbesondere den Kindern unsere Aufmerksamkeit widmen müssen, und das mehr als in der Vergangenheit.
Eines möchte ich auch als Mutter deutlich sagen: Ich habe selber erlebt, dass man durch die Geburt eines Kindes nicht automatisch die notwendigen Erziehungskompetenzen für alle Situationen des Lebens mitbekommt. Ich hätte mir - das sage ich an dieser Stelle ganz ehrlich, ich sehe die Kollegin Anke Erdmann schmunzeln, die sich da wohl auch wiederfindet - manchmal gewünscht zu wissen, wen ich mal eben anrufen und um Hilfe und Unterstützung bitten kann und ob das alles richtig ist, was ich tue.
Auch die Kollegin Trauernicht hat es ausgeführt: Viele Familien haben Unterstützung, aber es gibt eben auch die wenigen, die diese nicht haben, und dafür sind wir als Gesellschaft verantwortlich. Ich bin sehr froh, dass es Initiativen und Projekte wie „wellcome“ und „Schutzengel“ in Flensburg gibt. Das sind die richtigen Schritte. Es sind Ehrenamtler, die das auf den Weg gebracht haben. Es ist mein Appell an uns alle, dass wir diese ehrenamtlichen Strukturen nicht zerschlagen, wenn wir feststellen, dass wir Hauptamtlichkeit brauchen, wenn wir feststellen, dass wir dort mehr hingucken müssen. Das ist für mich ein ganz wichtiges Moment.
Was wir auch immer wieder hören, ist, dass es nicht nur um Erziehungskompetenzen geht, wenn ich Mutter werde, wenn ich Vater werde. Es gibt auch viele rechtliche Fragen, die man geklärt haben möchte. Unser Leben ist nicht einfacher geworden. Elternschutzzeiten, Mutterschutzzeiten, Gelder, die es in diesem Zusammenhang gibt, man muss wissen, wo man diese beantragt, man muss wissen, wo man Hilfen bekommt, wenn man nicht mehr über das notwendige Einkommen verfügt, wenn der Haushalt knapp bei Kasse werden könnte. All das kann innerhalb der Strukturen, die verbessert werden, helfend und unterstützend angeboten werden.
Aber nicht nur ältere Frauen, sondern auch Teenager bekommen Kinder. Die Förderung der Teenagermütter ist mir ein besonderes Anliegen, da gerade sie Hilfe brauchen. Einige kommen aus prekären familiären Lagen und erfahren keinerlei Unterstützung, wenn es um die Frage geht, wie man mit
seinem Kind umgeht. Dass ein Kind in Situationen geraten kann, die nicht schön sind, haben wir leider erlebt. Ich will aber nicht die Teenagermütter generell unter Verdacht stellen; das betrifft auch andere Familiengruppen und zieht sich durch alle Bildungsschichten. Wir können nicht sagen, dass es eine besondere Gruppe sei, die mit Kindern, mit Erziehung ein Problem hat. Auch insoweit sollten wir offen sein und genau hinschauen.
Von daher sind die lokalen Netzwerke der richtige Ansatz. Es ist notwendig, ein niedrigschwelliges Angebot zu gewährleisten. Ich muss an dieser Stelle auch erwähnen, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen inzwischen - glücklicherweise - in dieses Netzwerk eingebunden sind. Das ist ein wesentlicher Schritt.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir den beteiligten Kommunen, Städten und Kreisen 30.000 € pro Jahr zur Verfügung stellen. Jetzt könnte man gleich wieder sagen, das alles sei zu wenig; ich denke, es ist ein erster, richtiger Schritt. Man kann im Zusammenhang mit dem Geld, das wir vom Bund bekommen, nicht - nicht einmal ansatzweise - von einem „zahnlosen Tiger“ sprechen. Frau Kollegin Erdmann, ich würde mich freuen, wenn Sie nicht versuchen würden, mit solchen Formulierungen Kritik zu üben.