Protocol of the Session on May 30, 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Verabschiedung des Tariftreuegesetzes haben wir in Schleswig-Holstein

(Dr. Patrick Breyer)

einen Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit geschaffen, weil künftig nur die Unternehmen die Zuschläge für öffentliche Aufträge erhalten dürfen, die nachweislich entsprechende Tariflöhne zahlen. Für uns als SSW ist es wichtig, dass Tariflöhne eingehalten und Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden.

(Beifall SSW)

Oder andersherum: Unternehmen, die diese Kriterien einhalten, sollen auch die Chance haben, den Zuschlag für öffentliche Ausschreibungen zu bekommen.

(Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies sorgt für fairen Wettbewerb und sichert die Existenz der hiesigen Unternehmen.

(Beifall SSW)

In diesem Kontext ist nun auch der vorliegende Gesetzentwurf zu sehen. Die Einrichtung eines Registers zum Schutze des fairen Wettbewerbs trägt zu fairem Wettbewerb bei. Damit schaffen wir ein Instrument, das uns zuverlässige Unternehmen identifiziert, damit diese nicht von öffentlichen Aufgaben profitieren.

Unternehmen, die gegen Tariftreuebestimmungen oder Mindestlohnvorgaben verstoßen oder anders wettbewerbswidrig am Markt agieren, fügen den redlichen Unternehmen einen wirtschaftlichen Schaden zu. Sie belasten die öffentlichen Haushalte mit zusätzlichen Kosten und schüren das Misstrauen der Bevölkerung in die Verwaltung. Dies gilt es zu unterbinden.

(Beifall SSW - Vereinzelt Beifall SPD)

Wir wollen die zuverlässigen und gesetzestreuen Unternehmen stärken. Es sind diese Unternehmen, die die Chance haben sollen, öffentliche Aufträge zu bekommen.

Mit dem Register bekommt der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit eines Anbieters zu überprüfen. Damit kann gezielt untersucht werden, ob ein Anbieter „sauber” ist oder ob ihm Verfehlungen nachgewiesen wurden. Damit kann Unternehmen, die gegen Vorgaben und Bestimmungen verstoßen, zumindest für eine bestimmte Dauer der Zugang zu öffentlichen Aufträgen verwehrt werden. Wir stärken damit nicht nur die Position der öffentlichen Auftraggeber gegenüber korrupten Unternehmen, sondern wir sorgen darüber hinaus auch für einen fairen Wettbewerb im Sinne der zuverlässigen Unternehmen.

(Beifall SSW)

Es wäre natürlich wünschenswert gewesen, wenn wir eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise in Form eines bundesweit geführten Registers hinbekommen hätten. Dies ist derzeit politisch nicht realisierbar. Aus diesem Grund streben wir zumindest ein gemeinsames Register mit Hamburg an.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Hierbei ist es aus Sicht des SSW nicht ausgeschlossen, dass auch andere Länder sich einem solchen Register anschließen.

Ich möchte noch einmal deutlich sagen, dass niemand befürchten muss, auf Verdacht im Register eingetragen zu werden. Nur wem korruptionsrelevante oder andere Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr nachgewiesen wurden, wird in dem Register geführt. Die sehr harsche Kritik des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein am Gesetzentwurf geht meines Erachtens am Thema vorbei.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Niemand wird kriminalisiert, und niemandem wird unterstellt, sich mittels krimineller Energie öffentliche Aufträge zu ergattern. Dies ist schlicht eine falsche Darstellung. Hier wird auch niemand an den Pranger gestellt. Vielmehr geht es darum, die zuverlässigen Unternehmen zu stärken, indem unzuverlässige Unternehmen ausgeschlossen werden. Vielen Dank.

(Beifall SSW und SPD)

Das Wort für einen Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich unterstelle, dass die meisten meiner Vorredner das, was sie gesagt haben, nicht nur wirklich ernst meinen, sondern auch daran glauben, dass es uns dem Ziel näherbringen kann, im Wettbewerb diejenigen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, gegenüber denjenigen, die sich wettbewerbskonform verhalten, aus dem Markt zu verdrängen. Aber die spannende Frage ist, ob Sie mit dem Register, das Sie nun auflegen wollen, dieses Ziel erreichen können. Ich behaupte: nein.

Wenn Sie das Ziel erreichen wollen, Korruption stärker zu bekämpfen als bisher - das geschieht

(Flemming Meyer)

vielfältig -, dann müssen Sie schlicht und ergreifend mehr Personal bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft organisieren und die betreffenden Beamtinnen und Beamten im Hinblick darauf, was korruptive Verhaltensweisen eigentlich sein können, besser ausbilden, wie also zwischen den Beteiligten eine nicht mehr notwendige, aber immerhin doch vorhandene Unrechtsvereinbarung darüber geschlossen werden kann, dass die eine Leistung mit einer anderen wettbewerbswidrigen Leistung der öffentlichen Hand vergolten wird. Das können Sie nicht mit einem Register tun.

Das Problem dieses Registers und, Herr Kollege Tietze, das Problem der skandinavischen Staaten ist: Wenn wir die datenschutzrechtlichen Regelungen von Skandinavien bei uns übernehmen, kommt Herr Weichert und sagt uns: Ihr seid wohl nicht mehr ganz dicht. Denn die Transparenz, die die dort verlangen, ist bei uns momentan rechtlich gar nicht möglich. Ich bin mir auch sicher, dass wir im Endeffekt gar nicht wollen, dass vollkommene Transparenz hergestellt wird. Denn in vielen anderen Bereichen dagegen weigern wir uns, dieses zu tun.

Prangerwirkung. Allein die Mitteilung darüber, man sei in ein Korruptionsregister aufgenommen, hat bereits eine Prangerwirkung, egal wo und wie auch immer. Denn damit kann man, weil man keine falschen Behauptungen in den Markt der Meinungen bringt, bei anderen Beteiligten den Eindruck erwecken, der Eingetragene sei korruptiv, selbst wenn es noch gar nicht festgestellt worden ist.

Herr Kollege Breyer, wenn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausreicht, kann ich Ihnen aus der praktischen Wirklichkeit sagen, was passiert. Dann gibt es anonyme Anzeigen von Mitwettbewerbern. Sie wissen, dass der Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren relativ geringwertige Anforderungen stellt. Das heißt, es müssen Tatsachen vorliegen oder benannt werden, die die Annahme begründen können, dass eine Straftat begangen worden sein kann.

Jeder Staatsanwalt - das wissen Sie aufgrund Ihrer juristischen Ausbildung auch - ist völlig problemlos in der Lage, jeden Anfangsverdacht zu begründen, wenn er nur Informationen hat, und sei es nur den Namen des Unternehmens, den Namen des Geschäftsführers oder die ladungsfähige Anschrift. Jeder Staatsanwalt! Wenn das ausreichen sollte, in die Korruptionsliste eingetragen und dann ausgeschlossen zu werden, dann: Gute Nacht, Deutschland, gute Nacht, Schleswig-Holstein, und gute Nacht, Wettbewerb.

(Beifall FDP und CDU)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung?

Sofort. - Ich sage Ihnen, Herr Kollege Dr. Tietze, dass sich genau diejenigen, die mit kriminellen Methoden arbeiten, dieser Methoden bedienen werden, um im Wettbewerb gegenüber anderen einen Vorteil zu erlangen.

Herr Dr. Breyer, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Kubicki, können Sie mir sagen, an welcher Stelle dieses Gesetzentwurfs vorgesehen ist, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für eine Eintragung genügen soll? Ich finde es hier nicht.

Das werde ich gleich tun. Dazu muss ich an meinen Platz gehen; das kann ich von hier aus nicht machen. Das werde ich Ihnen gegenüber gleich tun. Jedenfalls ist das auch bei den Redebeiträgen hier dokumentiert worden, und wir haben das entsprechend identifiziert. Wir werden es gleich nachholen.

In besonderer Weise berührt mich die Tatsache, dass Sie glauben, damit wirklich ein Problem lösen zu können. Sie sagen, wir bekämpfen damit Korruption. Sie bekämpfen damit keine Korruption. Korruption bekämpfen Sie durch Verfolgung. Wenn Frau Lange sich hier hinstellt und sagt, das habe präventive Wirkung, dann sage ich: Präventive Wirkung, und zwar generalpräventive Wirkung, hat eine schnelle Verfolgung und eine schnelle Ausurteilung von Straftaten. Es ist der Sinn des Strafrechts, nicht nur individuell abzuurteilen, sondern generalpräventiv zu wirken. Nur dann, wenn Menschen feststellen können, dass ihre Verhaltsweisen gerichtlich sanktioniert werden, erreichen wir, dass sie sich ordentlich verhalten, und nicht dadurch, dass wir solche Anträge beschließen wie die, die Sie auf den Weg gebracht haben.

(Beifall FDP)

Ich warne davor, den Rechtsstaat auf diese Art und Weise auszuhöhlen. Wir wehren uns zu Recht da

(Wolfgang Kubicki)

gegen - das sage ich ausdrücklich -, dass wir ladungsfähige Anschriften von verurteilten Kinderschändern preisgeben, weil wir genau wissen, dass eine Integration in die Gesellschaft sonst unmöglich wird. Wir wehren uns dagegen.

(Beifall PIRATEN)

Hier machen Sie im geschäftlichen Bereich das genaue Gegenteil und fragen sich nicht einmal, welche Auswirkungen es auf Hunderte von Beschäftigten eines Unternehmens hat, wenn nur der Geschäftsführer kriminell geworden ist. Diese Fragestellung

Herr Kollege!

ich komme zum letzten Satz - müssen wir beantworten, bevor Sie ein solches Gesetz auf den Weg bringen. - Herzlichen Dank.

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Herr Abgeordneter Dr. Andreas Tietze.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kubicki, ich verwahre mich dagegen, dass Sie uns hier vorwerfen, wir würden einen Generalangriff auf den Rechtsstaat starten, indem wir ein Korruptionsregister einführen. Das ist eine Überhöhung der Thematik, die nicht angemessen ist und die ich an dieser Stelle für meine Fraktion scharf zurückweise.

Ich habe mich auch noch einmal gemeldet, weil es oftmals die Sprache, die Wortwahl ist, die in einer solchen Debatte gehört wird. Herr Kollege Vogt bringt diesen Gesetzentwurf in die Richtung, dass wir Unternehmer mit terroristischen Vereinigungen vergleichen würden, die sich nicht an Gesetze halten.

(Zuruf Christopher Vogt [FDP])

- Herr Kollege, so habe ich das verstanden, wir können es im Protokoll noch einmal nachlesen. Das heißt, Sie sind tatsächlich nicht mehr Herr Ihrer eigenen Worte, wenn Sie sich hier hinstellen und meinen, Sie müssten die Wirtschaft verteidigen und kübelweise den Schmutz über Abgeordnete aus

schütten, die versucht haben, sachlich zu argumentieren.