Recht hat der Verband, und ich glaube, wir kommen damit auch der besseren Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit näher. Wie notwendig eine möglichst niedrigschwellige und damit auch gebührenfreie frühkindliche Förderung in Krippe und Kindertagesstätte ist, formuliert auch der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. In diesem wird festgestellt, dass bereits durch den Besuch einer Kinderkrippe die Chancen auf einen späteren Gymnasialbesuch deutlich erhöht werden. So wird der Förderung im Kindergarten grundsätzlich eine hohe Wirksamkeit bescheinigt. Generell wird frühe Bildung als wichtiger Erfolgsfaktor für den sozialen Aufstieg beschrieben.
Das sind Passagen, die nicht dem Rotstift des Bundeswirtschaftsministeriums zum Opfer gefallen sind, Aussagen, die aber auch deutlich machen, dass der Zugang zum Basissystem der frühkindlichen Förderung der Krippen oder Kindertagesstätten für finanzschwache Familien auf keinen Fall erschwert werden darf. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber auch, dass mit der Gebührenfreiheit nur eine Hürde für den Besuch einer Kindertagesstätte beseitigt wird; denn besonders Kinder aus finanzschwachen Familien werden vom Mittagessen abgemeldet, weil sich deren Eltern das zu entrichtende Essensgeld nicht leisten können. Daher muss das Ziel einer sozial gerechten Politik sein, dafür zu sorgen, dass ein kostenfreier Zugang zu Kitas die Versorgung mit Mahlzeiten für die Kinder einschließt.
- Das finde ich auch richtig und notwendig, und ich danke für die Unterstützung. - Damit wird deutlich, dass mit dieser Änderung des Kindertagesstättengesetzes bei Weitem noch nicht alle Hindernisse des Besuchs einer Kindertagesstätte aus dem Weg geräumt sind. Perspektivisch bleibt die Forderung erhalten, eine generelle Kostenfreiheit für alle Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen umzusetzen, denn was für das Studium gilt, kann für die Bildungseinrichtungen der Kleinsten nicht falsch sein. Darum bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ursprüngliche Anliegen, das dieser Gesetzentwurf verfolgt, ist nicht neu. Es geht darum, eine landesweit einheitliche Sozialstaffel für Schleswig-Holstein zu schaffen. Hinter diesem Anliegen bleibt der vorliegende Gesetzentwurf allerdings weit zurück. Lediglich die 85-%-Klausel bei der Bemessungsgrundlage soll gestrichen werden, und die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände dazu sind sehr eindeutig. Alle weisen zu Recht darauf hin, dass dieses Gesetz zu Mehrkosten bei der kommunalen Familie führen wird, die eigentlich vom Land zu tragen sind. Der SchleswigHolsteinische Gemeindetag führt in seiner damaligen Stellungnahme zum Antrag von Frau Birk und Frau Heinold zur Sozialstaffelregelung an, dass diese zu einer deutlichen Mehrbelastung der Kommunen in Millionenhöhe führen würde.
Der uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist dabei keinen Deut besser. Auch der Gemeindetag bleibt bei seiner früheren Haltung und fordert, dass das Land den Kommunen die Mehrkosten erstattet und den kommunalen Verwaltungen einen Kostenausgleich gewähren muss. Da verwundert es schon, dass Staatssekretärin Langner versucht, uns im Sozialausschuss weiszumachen, dass diese Kosten, die durch die Konnexität ausgelöst werden, überhaupt gar kein Problem seien.
Wir als CDU möchten schon gern wissen, über welche Summen wir hier im Zusammenhang mit der Veränderung der 85-%-Klausel bei der Sozialstaffel reden. Das ist für uns eine substanzielle Aussage, um einem entsprechenden Gesetz zustimmen oder es überhaupt bewerten zu können.
Auch die kommunale Familie hat ein Anrecht darauf zu erfahren, ob sie im Kindergartenjahr 2013/2014 mit einem entsprechenden Kostenausgleich rechnen kann oder nicht. Im jetzigen Haushalt stehen dafür keine Mittel zur Verfügung.
Anfang des Jahres haben sich die Koalitionsfraktionen für den Kompromiss beim Krippenausbau gegenseitig auf die Schulter geklopft. Wir haben das gerade wieder erlebt. Jetzt machen Sie auf der anderen Seite ein neues Fass auf, und die Kommunen sollen weitere Leistungen übernehmen. In der
Landtagssitzung hat uns Frau von Kalben erklärt, dass die Abschaffung der 85-%-Klausel Bestandteil des letzten getroffenen Kita-Kompromisses sei. Das findet sich allerdings weder in dem entsprechenden Bericht der Landesregierung dazu wieder, noch haben mir die kommunalen Landesverbände das auf Anfrage bestätigen können. Es ist also mitnichten Bestandteil des Kita-Kompromisses.
Darüber hinaus haben die regierungstragenden Fraktionen ebenfalls versäumt, die Leistungen nach dem SGB VIII - die Ermäßigungsleistungen, die dort gewährt werden - in dem Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Das wird dazu führen, dass es in den Jugendämtern bei den Kreisen zu Doppelbelastungen kommt, wenn es darum geht zu bewerten, welche Leistungen denn tatsächlich zu gewähren sind. Ich finde das schon sehr erstaunlich, weil gerade der Landkreistag da die Hand ausgestreckt und angeboten hat, den erreichten Kompromiss aus der letzten Legislaturperiode anzuführen, der genau zu demselben Ziel führt, nämlich dass diejenigen, die hilfebedürftig sind, entsprechend entlastet werden, darüber hinaus übrigens auch Familien, die nicht auf ALG II angewiesen sind.
Diese ausgestreckte Hand des Landkreistages hätte übrigens auch dafür gesorgt, dass wir wirklich zu einer landeseinheitlichen Sozialstaffel hätten kommen können. Das haben Sie als Regierungsfraktionen ausgeschlagen. Ich kann es nicht verstehen, weil Sie sonst so auf Dialog setzen.
Für mich also das Fazit: Es gibt mehr Fragen als Antworten zum Gesetzentwurf, es ist ein Entwurf mit vielen Unbekannten. Wir hätten uns wie gesagt gewünscht, dass der ansonsten so gepriesene Dialog mit den kommunalen Landesverbänden noch einmal geführt worden wäre. Ich glaube, man hätte einen wesentlich besseren Kompromiss hinbekommen und auf dem Weg zu einer landesweit einheitlichen Sozialstaffel einen richtig großen Schritt machen können. Das haben Sie an der Stelle leider versäumt. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt Themen, die sind wirklich einfach: Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, sollen für ihre Kita nichts zahlen. So einfach ist das. So sieht das im Prinzip der Bund, und so sehen das auch alle kreisfreien Städte und die meisten Kreise. Nur in unserem Kita-Gesetz steht es anders. Danach müssen bei der Berechnung der Kita-Gebühren für die Eltern nur 85 % von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II unberücksichtigt bleiben. Die meisten Kreise - deswegen sind die Kosten, von denen Sie sprechen, nicht in der Höhe zu erwartem, wie Sie es beschreiben - gehen schon freiwillig über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinaus, weil sie der Meinung sind, dass das ein falscher Ansatz ist.
Das wissen wir: Kinder haben gut davon, wenn sie in Kitas gehen. Wir reden viel über Startchancen, und das muss sich auch in unserer Rechtslage widerspiegeln. Gerade Kinder, die es schwer haben Wolfgang Baasch hat das gesagt -, deren Familie von Erwerbslosigkeit oder mangelnden Deutschkenntnissen geprägt ist, können ihre Startposition ins Leben so wirklich verbessern. Für sozial benachteiligte Kinder erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, später eine gute Schullaufbahn einzuschlagen und auf das Abitur zuzugehen, durch einen KitaBesuch enorm, von 15 auf 40 %. Das sind Wirkungsgrade, von denen wir in anderen Politikbereichen träumen, und auch von der Einigkeit bei dem wissenschaftlichen Befund dazu. Darum wollen wir die bestehenden Hürden für einen Kita-Besuch nach und nach abbauen. Heute machen wir den ersten Schritt. Wir streichen den Passus im Kita-Gestz. Das war längst überfällig.
Aber - das haben wir gerade gehört - nichts ist so einfach, dass man es nicht auch komplizierter machen könnte. Nur zwei Kreise in Schleswig-Holstein erheben momentan auch von Eltern Gebühren, die Hartz IV beziehen.
Frau Franzen, Sie bemängeln zu Recht, dass wir keine Zahlen bekommen haben. Die Kreise konnten das offenbar nicht vorlegen. Wir haben ja danach gefragt. Auch ich hätte es als Entscheidungsgrundlage sehr gut gefunden, wenn wir gewusst hätten, über welche Kosten wir reden.
Es gibt zwei sich widersprechende Thesen. Die eine These ist: Es gibt de facto überhaupt kein Problem,
weil die Jugendämter vor Ort genau gucken, ob man diesen Familien nach dem Sozialgesetzbuch Kita-Gebühren erlassen kann. Wenn das so wäre, hätten wir tatsächlich kein großes faktisches Problem. Dann würde die Regelung aber überhaupt nichts kosten. Das ist kein Grund, unser Kita-Gesetz etwas moderner an aktuelle Standards anzupassen.
Wenn es nicht so ist und die Kommunen sagen, sie hätten hier extrem hohe Kosten, dann gibt es bei den Familien vor Ort de facto ein richtiges Problem. Das ist ein zweiter wichtiger Grund, das Kita-Gesetz auf jeden Fall anzupassen.
Sie sprechen den geeinten Entwurf an. Frau Franzen, wenn Sie sich einmal angeguckt haben, was Dr. Klug mit den kommunalen Landesverbänden ganz geeint war es nicht - ausgehandelt hat, dann gibt es gute Gründe, dass der ehemalige Minister Klug diesen Entwurf nicht eingebracht hat, weil er nämlich bedeutet, dass Leute, die zwar nicht Sozialtransfers bekommen, aber kleine Einkommen und viele Kinder haben, massiv belastet worden wären. Deshalb war es gut, dass Minister Klug diesen Entwurf in der Schublade gelassen hat.
Es hätte Ihnen zu dem Zeitpunkt ja freigestanden das war ja noch in Ihrer Regierungszeit - zu sagen: Das ist doch ein so guter Entwurf; diese Sozialstaffelregelung ist der Burner, die wollen wir hier jetzt verabschieden. - So war es aber nicht.
Noch einmal zum Grundsatz: In Schleswig-Holstein zahlen Eltern im bundesweiten Vergleich durchschnittlich extrem hohe Kita-Gebühren. Wir wollen und müssen an dieser Stelle wirklich besser werden. Die Änderung heute ist der erste Schritt zu einer fairen Kita-Gebührenregelung. Der Weg zur gewünschten Gebührenfreiheit ist noch wirklich weit. Das ist uns allen klar. Dafür ist der nächste Schritt im Prinzip schon vereinbart. In der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden haben wir in Punkt 5 eine weitere Vereinbarung zur gemeinsamen Regelung der Sozialermäßigung. Familien mit kleinen Einkommen insgesamt besserzustellen, darum wird es als Nächstes gehen.
Lassen Sie uns heute zeigen, dass wir SchleswigHolstein Schritt für Schritt familienfreundlicher machen, und zwar Hand in Hand. Das ist mein Wunsch. Dinge nach vorn zu bringen, dafür sind wir gewählt und nicht dafür, uns zu verstricken. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit dem letzten Satz von Ihnen anfangen: Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht. Aus unserer Sicht haben Sie zwar mit großem Pathos und viel Geld aus der Landeskasse den Streit mit den Kommunen über die Konnexität vorerst beendet, aber Sie werfen mit dem Gesetzentwurf hier gleich wieder ohne Not einen völlig neuen Konflikt auf. Es ist kompliziert und nicht einfach.
Meine Damen und Herren, wenn Sie die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände, Umdruck 18/1116, richtig gelesen hätten, würden Sie sehen, wie unmissverständlich die argumentiert haben, dass das nicht so funktioniert, wie Sie sich das vorstellen und hier versuchen darzustellen. Aus Sicht der Kommunen wird durch diese Novellierung eine durch Landesrecht übertragene Aufgabe so wesentlich verändert, dass es zu Mehrkosten bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe führt, die im Rahmen des Konnexitätsprinzips auszugleichen sind.
Wir Liberale, aber auch andere Oppositionsparteien haben im Ausschuss darum gebeten, dass die Frage der Konnexität, aber auch die der Kosten noch einmal genau geklärt und der Wissenschaftliche Dienst mit einer entsprechenden Begutachtung betraut wird. Denn Konnexität greift auch für die Träger der Jugendhilfe, die bereits jetzt im Rahmen der freiwilligen Leistungen einen höheren Freibetrag gewähren.
- Vielen Dank. - Diese Einwände wurden von der Dänen-Ampel entgegen ihrer viel zitierten großen Dialogkultur leichtfertig zur Seite gewischt, das Ansinnen der Opposition nach einer weiteren Prü
fung wurde niedergestimmt, und Ihr Gesetz haben Sie einfach durchgeboxt. Das hätten wir einmal tun sollen - Ihre Empörung wäre groß gewesen!
Meine Damen und Herren, das Gesetz schreibt bisher vor, dass man, wenn man unter 85 % des aktuellen Regelbedarfs liegt, von der Eigenbeteiligung ausgenommen wird. Diese Festlegung der Grenze ist historisch bedingt. Kurz gefasst: Bei der Überführung des alten Bundessozialhilfegesetzes in das SGB II respektive XII im Jahr 2005 wurden zusätzliche Bedarfe aufgenommen, was zu einer Erhöhung der Sätze um 15 % führte. Um die Kommunen damals nicht mit dieser Erhöhung zu belasten, wurde die Grenze im Kita-Gesetz entsprechend verringert.