- Das sage ich Ihnen jetzt. Das Beispiel Taxifahrer hat eindeutig gezeigt, dass die Taxifahrer, die das
Herr Tietze, wir setzen uns - das sage ich mit allem Nachdruck - mit der Situation und der Sorge der Unternehmen im Land auseinander, auch mit der Sorge der Kommunen und der Kreise. Die Aussagen, die nach Veröffentlichung Ihres Gesetzentwurfs gemacht worden sind, sprechen Bände. Wir sollten alle sehr sorgsam mit den Anmerkungen und den Sorgen derjenigen umgehen, die sich zu Wort gemeldet haben.
Vorhin gab es die Aussage - ich glaube, es war der Kollege Tietze -, dass Verbände gefordert hätten, die Ausweitung auf die Kommunen auf den Weg zu bringen und in das Gesetz aufzunehmen. Mich würde interessieren - vielleicht können Sie es hier am Mikrofon darlegen -, welche Verbände das denn gefordert haben. Entweder waren Sie es oder der Kollege Harms. Das wäre eine Situation, die uns allen ein Stück weit Erleuchtung bringen würde.
Die Frage von Dr. Stegner spricht für mich Bände. Wir machen Gesetze, obwohl es gar keine Verletzten gibt. Das ist ein ideologischer Ansatz, den Sie hier haben.
- Nein, Sie haben gesagt, es gebe gar keine Verletzten; deshalb machten Sie das Gesetz im Vorgriff. Das ist aus meiner Sicht ein rein ideologischer Ansatz.
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sie sollten Ihre Oh- ren benutzen! - Rasmus Andresen [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ideolo- gisch!)
Ich habe in einer früheren Sitzung schon einmal den Antrag gestellt, Ross und Reiter zu nennen. Bis heute sind weder Ross noch Reiter genannt worden. Aber Sie haben es eben gesagt: Es gibt im Grunde genommen keine, die man packen kann.
Ich kriege in den drei Minuten nicht alles unter, was ich mir eben aufgeschrieben habe. Ich will aber noch einen Punkt aufgreifen, den der Minister im Wirtschaftsausschuss klar und deutlich dargelegt hat. Sowohl Minister Breitner als auch Minister Meyer kamen zu der Sitzung aus einem Kommunalkongress, auf dem dieses Thema besetzt worden ist. Die kommunalen Landesverbände haben beide Minister auf diese Problematik angesprochen. Daraufhin ist kommuniziert worden, ein Gesetz zu verabschieden, um dieses Gesetz im Nachgang über Verordnungen zu heilen. Ich kann nur fragen: Was ist denn das für ein abenteuerlicher Vorgang? Ich weiß um Fehler im Gesetz, bringe das Gesetz auf den Weg, um es hinterher über Verordnungen zu heilen? - Das ist eine Situation, die für mich völlig befremdlich ist. Das sollte man im Land eindeutig wahrnehmen.
Ich muss leider zum Ende kommen. Vielleicht haben wir noch die Möglichkeit, uns weiter auszutauschen. In dem Gesetz stehen noch viele Mängel, die Ihren ideologischen Murks eindeutig dokumentieren.
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herrn Reinhard Meyer, das Wort.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zukunft Schleswig-Holsteins liegt nicht im Niedriglohn. Wir brauchen Löhne, von denen man leben kann, Löhne, die die geleistete Arbeit anerkennen.
Wir wollen faire und angemessene Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowohl für die Einheimischen als auch für die
Das halte ich auch ökonomisch für sinnvoll. Wettbewerb über niedrige Löhne hat keine Zukunft, und Niedriglohn ist ein Geschäftsmodell, das nicht funktioniert.
Sowohl zum Mindestlohn als auch zum Arbeitnehmerentsendegesetz hat der Bundesrat mit der Stimme von Schleswig-Holstein entsprechende Anträge beschlossen. Nun haben es der Bundestag beziehungsweise die Bundesregierung in der Hand, in Deutschland und in der EU endlich zu zeigen, ob sie für den Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bereit sind, entsprechend zu handeln. Wir werden es sehen, meine Damen und Herren.
Ich komme zum Thema Tariftreuegesetz. Ich habe von guter Arbeit gesprochen. Zu einem Gesamtpaket für gute Arbeit gehört auch ein wirksames und modernes Tariftreuegesetz, was es übrigens nicht allein in Schleswig-Holstein gibt. Wir zahlen faire Löhne, und wir wollen auch, dass die Unternehmen, die für uns arbeiten, faire Löhne zahlen. Denn wer bestellt, kann auch die Konditionen bestimmen.
Ich bin auch fest davon überzeugt, dass schleswigholsteinische Unternehmen für dieses Gesetz gut gerüstet sind und es ihnen nicht schwerfallen wird, faire Löhne zu zahlen. Die allermeisten tun dies ja bereits.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Ich habe ein Handwerksunternehmen besucht, das sich um öffentliche Aufträge bemüht und die tiefe Sorge hat, dass es zum Beispiel von der Konkurrenz aus dem Osten Deutschlands aus dem Felde geschlagen wird, weil die niedrigere Löhne zahlen, als hier in Schleswig-Holstein gezahlt werden. Auch um diesen Aspekt geht es. Den möchte die Wirtschaft begradigt haben.
Diejenigen, die bisher keinen Mindestlohn gezahlt haben, werden sich anpassen. Das ist das erste Ziel des Gesetzes.
Es wird künftig ein Wettbewerb ermöglicht, der über Qualität der Produkte geführt und nicht durch Dumping gewonnen wird. Das ist das zweite Ziel.
Das dritte Ziel ist ein Gesetz, das handhabbar ist für die Unternehmen und für die öffentliche Hand. Hier müssen wir in der Tat genauer hinschauen.
Die Frage des Zugangs zu komplexen und großen öffentlichen Aufträgen ist ein generelles Problem, das nicht allein durch das Tariftreuegesetz entsteht.
Ich kündige heute schon an: Ich werde mich zügig mit den Vertretern der Wirtschaft und der kommunalen Landesverbände zusammensetzen. Denn wir brauchen noch die notwendigen Verordnungen, die das Ganze umsetzen. Ich sage sehr deutlich: Ich bin auch hier für eine schlanke Umsetzung, die wir gemeinsam gestalten. Dazu lade ich an dieser Stelle ein.
Der Gesetzentwurf - darüber wurde hier viel gesprochen - ist im Vergleich zur ersten Lesung erheblich verschlankt und handwerklich verbessert worden.
Erstens. Es gibt keine neue Kontrollbehörde, damit keine Tarifpolizei. Das ist das, was ich immer abgelehnt habe. Das wird es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht geben. Das spricht dafür: Man vertraut der Wirtschaft und setzt nicht von vornherein auf Misstrauen.
Zweitens. Die Vergabestellen sind von Aufgaben wie beispielsweise einer Vorveröffentlichung von freihändigen Vergaben entlastet, und die Unternehmen können viele Anforderungen auch durch Eigenerklärungen erbringen.
Wir machen die Evaluierung nach drei Jahren, und wir werden auch im Ministerium kein zusätzliches Personal einsetzen. Auch das ist mir wichtig für die Umsetzung, meine Damen und Herren.