Protocol of the Session on April 25, 2013

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 18/631 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDU, der FDP und der PIRATEN. - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die Mittagspause gehen, möchte ich Ihnen gern die Verständigung der Parlamentarischen Geschäftsführer für den weiteren Sitzungsverlauf bekannt geben:

Die Tagesordnungspunkte 17 und 41 - Anträge zur Einhaltung der Schuldenbremse und zum Altschuldentilgungsfonds für Land und Kommunen - sollen heute Nachmittag nach den gesetzten Punkten 3 und 43 aufgerufen werden.

Die Punkte 37, 38 und 52 - Resolutionen zum Nord-Ostsee-Kanal und Antrag zur Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung - werden morgen nach den Punkten 7 und 29 aufgerufen.

Die Punkte 42, 58 und 60 - Anträge zum Krippenausbau und Bericht zur frühkindlichen Bildung und Betreuung - werden ohne Aussprache behandelt.

Schließlich wird der Bericht der Landesregierung zu TOP 63 - Sicherung der schleswig-holsteinischen Theater und ihrer Standorte - auf die Mai-Tagung vertagt.

Ich unterbreche nun die Sitzung bis 14 Uhr und wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.

(Unterbrechung 13:12 Uhr bis 14:04 Uhr)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Sitzung.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 und 43 auf:

Gemeinsame Beratung

(Ministerin Monika Heinold)

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein - TTG)

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/187

Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses Drucksache 18/720

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/775

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/779

b) Die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksamer kontrollieren Lohndumping bekämpfen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/746

Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. Dann erteile ich zunächst dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneter Christopher Vogt, das Wort.

Um den Kollegen Harms nicht noch länger warten zu lassen, möchte ich auf die Drucksache verweisen.

Das Wort für die Abgeordneten des SSW erteile ich Herrn Kollegen Lars Harms.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute machen wir wieder einen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit in unserem Land. Dass soziale Gerechtigkeit nicht zwingend im Gegensatz zur wirtschaftlichen Ent

wicklung steht, macht unser Tariftreuegesetz deutlich.

Unser Gesetzentwurf schreibt vor, dass Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, nachweisen müssen, dass sie Tariflöhne zahlen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, will man meinen, aber eben nicht in Schleswig-Holstein, zumindest nicht bis zur Regierungsübernahme von Rot-Grün-Blau.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - CDU und FDP: Oh!)

Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man im Vorwege nachweist, dass man Tarife einhält und dass man Sozialabgaben und Steuern zahlt, wenn man sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Wem es egal ist, ob Sozialabgaben und Steuern bezahlt werden und ob ein vernünftiger Lohn nachgewiesen wird, der wird gegen diesen Gesetzentwurf stimmen. Wer aber will, dass nur ordentliche Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, der kann nur für unseren Gesetzentwurf stimmen, meine Damen und Herren.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Ihnen vorliegende Tariftreuegesetz bringt nicht nur Vorteile für die Beschäftigten, sondern es schützt insbesondere unsere ordentlichen Unternehmen vor Wettbewerb durch Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. So gesehen schafft unser Tariftreuegesetz erst die Gleichheit im Wettbewerb, die erforderlich ist, damit unsere Unternehmen überhaupt mit konkurrieren können.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist das!)

Das liegt gerade auch im Interesse der Kommunen, die jetzt auch von den Regelungen des Tariftreuegesetzes umfasst sind. Sie haben eine größere Gewähr, dass die Unternehmen, die in den Kommunen Steuern zahlen, auch eine Chance haben, im Wettbewerb bestehen zu können. Das heißt, dass das Gesetz auch dazu beiträgt, dass regionale Unternehmen Steuerzahler in unseren Kommunen bleiben können.

Durch die Regelung, dass ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe von mindestens 9,18 € eingehalten werden muss, haben die Beschäftigten die Gewähr, dass sie bei ihrer Kommune ihren Lohn nicht mehr aufstocken lassen müssen. Dass Arbeitnehmer bei Vollzeittätigkeit nicht auch noch aufstocken müssen, ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit. Vor diesem Hintergrund kann eigentlich niemand gegen diesen Gesetzentwurf sein.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zudem hat die Regelung des vergabespezifischen Mindestlohns zur Folge, dass die Kommunen Mittel einsparen, die sie sonst an Aufstocker zu zahlen hätten. Es ist in der Tat richtig, dass formal gesehen Konnexität für die Kommunen entsteht, allerdings nicht für den angeblichen Verwaltungsaufwand, weil die Kommunen schon heute ausschreiben und somit keine weiteren Mehraufwendungen auf sie zukommen.

Die einzige Belastung, die dadurch entsteht, besteht darin, dass ein Mindestlohn gezahlt werden muss, der die Beschäftigten nicht zu Sozialhilfeempfängern macht. Ich glaube, dass auch die Kommunen erkennen, dass dieser Mindestlohn vernünftig ist, um ein Aufstocken zu verhindern. Da die Kommunen bei den Sozialaufwendungen Mittel einsparen, ist der Aufwand für Konnexität marginal, sofern es ihn überhaupt gibt.

Meine Damen und Herren, im Laufe der Beratungen hat sich die Zielrichtung des Gesetzes nicht geändert, sehr wohl aber die Ausgestaltung. Ursprünglich sollten mit Blick auf die Berücksichtigung sozialer Kriterien und Umweltkriterien Vorabnachweise erbracht werden. Dies wurde von mehreren Anzuhörenden kritisiert. Wir haben die Anregung aus der Anhörung, diese Vorabnachweise und verpflichtenden Gütesiegel aus dem Gesetzentwurf zu streichen, übernommen. Auch Durchsuchungsmöglichkeiten, die stichprobenartig oder bei Verdacht auch ohne richterliche Anordnung möglich sein sollten, haben wir aus dem Gesetzestext gestrichen. Das war ein direkter Ausfluss der Ausschussberatungen.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sehen also, auch hier gilt das, was wir immer wieder betonen: Wir hören zu und übernehmen auch Anregungen. Wir berücksichtigen Bedenken, die geäußert werden.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Dr. Breyer?

Sehr gern.

Herr Kollege, Sie haben gerade gesagt, dass Durchsu

chungen nicht mehr vorgesehen seien. Im Gesetzentwurf ist die Rede von Überprüfungen vor Ort. Was genau schließt das ein?

- Ich habe Ihnen gerade eben gesagt, dass Durchsuchungsmöglichkeiten ohne richterliche Anordnung gestrichen worden sind. Das war das große Problem, das uns insbesondere die Handwerksverbände genannt haben. Zudem wurde das in den Anhörungen auch rechtlich infrage gestellt. Das haben wir gestrichen.

Natürlich ist es so, dass man immer dann, wenn man einen Verdacht hat, vor Ort überprüfen können muss, ob ein vernünftiger Lohn gezahlt worden ist. Wenn man gesetzliche Regelungen nicht überprüfen will, kann man sich diese auch sparen.

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen anhand eines konkreten Beispiels deutlich machen, wie dieses Gesetz in Zukunft wirken wird. Demnächst wird die Marschbahn ausgeschrieben. Nach der bisherigen Rechtslage müsste sich eine Vielzahl von Familien Sorgen machen, dass sie in der Region keine Arbeit mehr finden, wenn nicht das bestehende Unternehmen die Ausschreibung gewinnt.

Nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz sind die Bieter im Vergabeverfahren in Zukunft aber dazu verpflichtet, alle Beschäftigten zum ortsüblichen Tariflohn zu übernehmen. Das heißt, die Unternehmen konkurrieren nur noch auf der Basis ihres qualitativen Angebots. Die bisherigen Mitarbeiter und ihre Familien haben so die Sicherheit, dass sie von einem möglichen neuen Anbieter zu den bisherigen Konditionen übernommen werden. Die Kommunen haben die Gewissheit, dass sie nicht durch eine Ausschreibung neue Sozialhilfeempfänger produzieren. Alle - Unternehmen, Mitarbeiter und Kommunen - haben Vorteile durch das Tariftreuegesetz. Gleichzeitig wird der Wettbewerb gestärkt. Deshalb, meine Damen und Herren, ist nur ein Ja zu diesem Gesetz eine vernünftige Abstimmungshaltung. Ein Nein wäre unverantwortlich.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Johannes Callsen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im September letzten Jahres hat diese rot-grün-blaue Koalition hier ihren völlig verkorksten Entwurf für