Protocol of the Session on March 21, 2013

Genauso wichtig ist es, die Frauen- und Opferberatungsstellen im Land in die Lage zu versetzen, flächendeckend und effektiv über die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung zu unterrichten. Ein Angebot, das nicht ausreichend bei den potentiell Betroffenen bekannt ist, kann im Bedarfsfall auch nicht wahrgenommen werden.

Darüber hinaus müssen die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen in die Lage versetzt werden, anfragende Tatopfer dabei zu unterstützen, so schnell wie möglich nach Lübeck oder Kiel zu gelangen, um die Beweissicherung mit dem dort ohnehin gewährleisteten Sachverstand durchführen zu lassen. Dazu gehört auch, dass alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie auch die Kliniken über die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung in Lübeck oder Kiel informiert sein müssen, damit den betroffenen Personen dort geholfen werden kann.

Wir sind auch dafür, die vorliegenden Anträge zur vertiefenden Beratung dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki. - Nein, Frau Klahn. Entschuldigung. Das Wort hat Frau Abgeordnete Klahn.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Kaum Ähnlichkeit!)

Wenn ich jetzt frech wäre, würde ich sagen: Die Kompetenzfrage hat entschieden.

(Heiterkeit - Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf: Das hat er nicht gehört!)

(Burkhard Peters)

Diese Sorge muss niemand haben. Wir protokollieren hier alles.

Wir haben das vorher intern geklärt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle meinen Dank aussprechen, dass wir das Thema nicht dazu benutzen, um uns fraktionsübergreifend zu beschimpfen. Vielmehr freue ich mich sehr über diese sehr sachliche Debatte.

Ich möchte es gleich vorwegnehmen: Auch wir finden, dass der Antrag der PIRATEN in die richtige Richtung geht. Wir haben auch großes Verständnis für den Antrag der Koalitionsfraktionen und halten diesen für richtig. Wir würden aber gern beide Anträge im Sozialausschuss sowie im Innen- und Rechtsausschuss beraten, weil es noch einige Fragen gibt. Wenn wir dieses wirklich äußerst sensible Thema angehen, sollten wir dabei keine Fehler machen und das Thema in aller Ruhe und Ausführlichkeit diskutieren.

Sie haben es erwähnt: Es gibt in Schleswig-Holstein eine Vereinbarung mit dem Frauennotruf und der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck. Soweit ich weiß, gibt es auch in Elmshorn eine Anlaufstelle, zu der Vergewaltigungsopfer zur anonymen und beweiskräftigen Untersuchung kommen können. Außerdem gibt es eine Regelung, wonach die Untersuchungen in Ausnahmefällen zu Hause durchgeführt werden können.

Ich würde gerne wissen, auf welcher Basis diese Vereinbarung zustande gekommen ist, inwieweit wir sie ausweiten können, ob sie regional begrenzt ist und so weiter. Ich wäre dankbar, wenn die Ministerin uns hierzu weitere Informationen geben könnte.

Ich würde mir auch gerne anschauen, was andere Bundesländer machen. Vielleicht können wir von anderen Bundesländern etwas übernehmen. In Ihrem Antrag haben Sie auf Nordrhein-Westfalen hingewiesen, Herr Dudda. Wenn man sich die Internetseite anschaut, stellt man fest, dass das alles sehr sinnvoll ist. Ich denke, wir müssen das Rad nicht unbedingt neu erfinden. Sicherlich ist das wie immer und überall alles eine Frage der Finanzierung. An dieser Stelle sage ich ganz klar, dass wir schauen müssen, welche Möglichkeiten wir haben und welche Möglichkeiten bestehen, die Krankenkassen hierbei einzubinden.

Auch das ist hier deutlich ausgeführt worden: Die größte Zahl der Täter von Vergewaltigungsdelikten stammt aus dem näheren privaten sozialen Umfeld. Das Problem besteht darin, wie uns im Rahmen der Fachtagung deutlich gemacht wurde, dass die Betroffenen unter Schock stehen. Jeder von uns, der schon einmal in einer besonderen Situation war, der weiß, wie sich ein Schock anfühlt. Der weiß auch, dass man in einer solchen Situation nicht rational handeln kann. Ein Anzeigeverfahren stellt in einer solchen Situation eine unerträgliche Belastung dar, wodurch die mit Sicherheit hohe Dunkelziffer zu erklären ist.

Insofern ist es durchaus begrüßenswert, dass wir Anlaufstellen im ganzen Land haben. Das sind insbesondere die Frauenberatungsstellen. Die Möglichkeit, dass man vertraute Personen mit zur Untersuchung nehmen kann, und so weiter müssen wir klären. Wir müssen klären, wie man das in einen Rahmen gießen kann.

Hinsichtlich der Frage der Aufbewahrungsfrist von Beweismaterial ist es wichtig zu klären, über wie viele Jahre wir reden und ob wir eine starre oder eine flexible Regelung haben wollen. Frau Lange hat das auch ausgeführt. Bei Minderjährigen fängt das erst viel später an.

Es ist aber auch zu hinterfragen, wie wir damit umgehen, wenn eine Frau - in der Regel geht es dabei um Frauen, obwohl es auch männliche Vergewaltigungsopfer gibt, die wir nicht außer Acht lassen sollten - vernichten lassen möchte, was chiffriert aufbewahrt wurde. Geht das? Wenn ja, in welcher Form? Wie soll das funktionieren?

Ebenfalls haben wir uns Gedanken darüber gemacht, ob es sinnvoll ist, diesbezüglich vielleicht sogar eine Bundesratsinitiative zu starten, um bundesweit etwas auf den Weg zu bringen.

Wir müssen insbesondere auch klären, ob eventuell auch eine Änderung des Strafrechts erforderlich ist. Diese Fragen kann ich an dieser Stelle so nicht beantworten.

Was für uns aber ganz wichtig ist: Sollten institutionelle Hürden für die Opfer bestehen, dann müssen wir uns darum bemühen, diese abzusenken. In Zusammenarbeit mit den Fachleuten müssen wir weiter daran arbeiten, ein niedrigschwelliges Angebot zu unterbreiten. Ich würde mich freuen, wenn wir das im Ausschuss weiterhin so sachlich und offen diskutieren könnten. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Lars Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Morgen ist der Tag der Kriminalitätsopfer, der seit 1991 jährlich vom Weißen Ring ausgerufen wird. Er erinnert an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Frauen und Männer, die auf Schutz, praktische Hilfe, Courage und Solidarität unserer Behörden sowie unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen sind.

Vergewaltigungsopfer sind in vieler Hinsicht benachteiligt. In unserer Gesellschaft gehören Vergewaltigungen zu den Straftaten, deren Häufigkeit seit jeher unterschätzt wird. Eine ganz andere Schwierigkeit ist, dass viele Opfer keine Strafanzeige stellen. Die Beweislage in Fällen von sexueller Gewalt gestaltet sich äußerst schwierig. Mehr noch, im Falle einer Anzeige steht oft Aussage gegen Aussage. Die Erfolgsquoten sind im Einzelfall möglicherweise sogar recht schlecht.

In den Medien wurde in letzter Zeit ein ganz konkreter Fall von sexueller Gewalt debattiert, der sich im Kölner Stadtgebiet zugetragen hat. Der Ursprungsantrag der PIRATEN und die Anträge, die ihm gefolgt sind, spiegeln das auch wider. Hier wird auf die Sicherung von Tatspuren und Daten in den Krankenhäusern hingewiesen. Die Krankenhäuser sind nicht das Problem; denn diese sind in jeder Hinsicht angemessen ausgestattet. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Opfer nicht das Krankenhaus, sondern den Arzt ihres Vertrauens aufsuchen - sprich: jemanden, den sie kennen - dies möglicherweise aber oft zeitverzögert. Für Ärzte gilt die Schweigepflicht. Gegen den Willen des Opfers können ohnehin keine Tatspuren gesichert oder gespeichert werden. Daran sollte aus Sicht des SSW auch festgehalten werden.

Wir erkennen aber auch, dass die gesamte Situation äußerst problematisch und vielschichtig ist, zum einen aufgrund der Selbstbestimmung des Opfers, zum anderen aufgrund der nötigen Kooperation von unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen. In der Bundesrepublik bieten bereits einige Städte und Gemeinden eine anonyme Spurensicherung bei Sexualstraftaten an. Die Spurensicherung bildet dabei die vorausschauende Maßnahme, die Beweise für ein eventuelles späteres Ermittlungsverfahren speichern soll.

Unserer Meinung nach bilden hier die Frauenberatungsstellen und Hilfsorganisationen für Kriminalitätsopfer ein ganz entscheidendes Element, wie dies auch in unserem Änderungsantrag formuliert ist. Hier gibt es die echten Experten, und diese Menschen beschäftigen sich ganz besonders mit dem Aspekt der sexuellen Gewalt.

Zusammen mit der Rechtsmedizin und den Ärzten vor Ort muss eine stabile Unterstützung für die Opfer entstehen. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese Personen in der Lage sind, sich überhaupt an eine Stelle wenden zu können, um so die richtige Betreuung zu erfahren. Ich glaube, es ist ganz wichtig, von dem Gedanken wegzukommen, im Krankenhaus müsse etwas geschehen - dies ist ein Part, aber es ist nicht der alleinige Part -; denn hier geht es auch um die Zurverfügungstellung von Infrastruktur.

Meine Damen und Herren, oft haben Menschen auch eine Hemmschwelle, ein Verbrechen anzuzeigen, vor allem dann, wenn ihnen dieses Leid im eigenen Umfeld widerfahren ist oder wenn ihnen dies in der Nähe ihres Wohnorts, möglicherweise sogar im Kreis der eigenen Familie, geschehen ist. Deswegen müssen wir Mittel und Wege finden, das Verbrechen in einer vernünftigen Karenzzeit nachzuweisen. Einerseits ist es eine rechtliche Frage, innerhalb welcher Zeit dies geschehen kann, andererseits ist es auch eine medizinische Frage, innerhalb welcher Zeit man das mit den medizinischen Hilfsmitteln auf die Reihe kriegen kann, die den Ärzten zur Verfügung stehen.

Wichtig ist aber, dass wir uns alle zu einer bestmöglichen realitätsnahen Lösung im Sinne der Opfer von sexueller Gewalt bekennen. Wichtig ist auch, immer im Auge zu behalten, dass auch die Selbstbestimmung des Opfers die Hauptentscheidungsquelle sein muss. Das Opfer sollte nicht dazu gezwungen werden, sich zu offenbaren. Es handelt sich hier um eine sehr schwierige Gratwanderung.

Ich glaube deshalb, dass es sehr klug ist, über alle diese Themenfelder ganz in Ruhe im Ausschuss zu beraten, um so zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen und um uns so vielleicht an die Spitze der Bewegung in unserem Land zu setzen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Landesregierung hat nun die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich finde diese Debatte sehr gut und sachlich. Sie hat genau die richtige Stoßrichtung. Das gilt für alle, die gesprochen haben.

Ich habe mir die Zahlen noch einmal angesehen. Das Bundesfamilienministerium hat im Jahre 2003 eine repräsentative Befragung über die Erfahrungen von Frauen und Mädchen mit sexuellen Gewalttaten und die strafrechtlichen Paragrafen durchgeführt und musste feststellen, dass 16 % aller Frauen und Mädchen über 16 Jahren damit Erfahrung haben. Auch ich finde diese Zahl erschreckend hoch. Nur 8 % dieser betroffenen Frauen waren bereit, Anzeige zu erstatten. Diese Zahl ist wiederum bestürzend niedrig.

Viele betroffene Frauen suchen zunächst Schutz. Sie versuchen, normal weiterzuleben, verdrängen die Tat. Nicht nur bei Sexualdelikten im sozialen Nahbereich ist das nachvollziehbar. Es bedeutet einen ganz erheblichen Angang, sich selbst mit der Erinnerung an die Tat und an den Täter zu konfrontieren. Es braucht Zeit, es braucht Kraft, einen solchen Schritt zu tun.

Die beiden vorliegenden Anträge verfolgen deshalb ein richtiges Anliegen. Es geht darum, Frauen zu ermöglichen, eine Spurensicherung vornehmen zu lassen, auch ohne dass damit bereits die Entscheidung über eine Strafanzeige verbunden ist. Es geht auch darum, dieses unbürokratisch und ohne Zugangshürden zu ermöglichen. Außerdem sollte dies auf möglichst hohem fachlichen Niveau geschehen.

Dafür gibt es eine ganze Reihe gewichtiger Gründe. Der zentrale Grund ist aus meiner Sicht, dass eine später gestellte Strafanzeige ohne gesicherte Spuren der Tat - das haben die Vorredner auch erwähnt die Aussicht auf eine Verurteilung des Täters zu gering werden lässt. Deshalb ist nach einer Vergewaltigung neben guter medizinischer Erstversorgung eine Spurensicherung für die Anzeigenerstattung von ganz zentraler Bedeutung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Schleswig-Holstein verfügt über ein breit aufgestelltes Hilfeangebot überall im Lande. Dies beinhaltet

auch die medizinische Soforthilfe und die Frage, wie Spuren sexueller Gewalt gerichtsverwertbar sichergestellt werden können. Das geschieht heute auch schon überall bei uns im Land, wobei der Hinweis völlig richtig ist, dass dies in den Gewaltambulanzen vom UKSH an den Standorten Lübeck und Kiel natürlich auf einem ganz anderen fachlichen Niveau geschieht.

Es liegt ehrlicherweise auch in der Natur der Sache, dass wir diese rechtsmedizinische Expertise im Land nicht flächendeckend ermöglichen können. Aber alle Fachärztinnen und Fachärzte haben eine Ausbildung für den Umgang mit Gewaltopfern und auch für die Sicherung von Spuren. Gott sei Dank ist es heute bereits Praxis, dass im Rahmen einer medizinischen Erstuntersuchung gesicherte Spuren auf Wunsch der betroffenen Frau in die Gerichtsmedizin des UKSH verbracht werden.

Wichtig ist auch, dass sich Frauen überall im Land wohnortnah nach einer Gewalttat untersuchen lassen können. Außerdem muss gesichert sein, dass diese Spuren datensicher zur UKSH-Gerichtsmedizin verbracht und dort aufbewahrt werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich hoffe sehr, dass diese Praxis, die wir sicherlich noch verbessern können und auch verbessern sollten, die Bereitschaft von Frauen sowie Männern, Täter anzuzeigen, stärkt. Dadurch wird auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die angezeigten Vergewaltiger auch strafrechtlich verurteilt werden.

Das ist offensichtlich auch unser gemeinsames Ziel. Wie das genau in rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht besser abgesichert werden kann, das bedarf der vertiefenden Besprechung; denn wie so oft liegt auch hier der Teufel im Detail.

Ich bin deswegen sehr dafür, dass wir gemeinsam im Ausschuss darüber beraten; denn dieses Thema hat das ausdrücklich verdient.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.