Bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler und Zugehörige zum Regionalen Bildungszentrum Eckener-Schule aus Flensburg. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung erreicht uns die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, womit die Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurden. Ein Abstandsgebot wurde fest
geschrieben, nach welchem sich der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat und auch räumlich zu trennen ist.
Nun beraten alle Bundesländer ähnliche Gesetzentwürfe, die neben die anderen vollzugsrechtlichen Regelungen treten.
Mit diesem Gesetzentwurf wird eine freiheitsorientierte und therapieausgerichtete Sicherungsverwahrung nicht nur eingeführt, sondern die bestehenden Maßnahmen werden auch fortentwickelt. Eine Wiedereingliederungsperspektive tritt hinzu. Damit werden die Vorgaben der Bundesebene umgesetzt.
Zu den Detailfragen, den Fachfragen des Gesetzes, also des Vollzuges der Sicherungsverwahrung, werden wir uns im Anhörungsverfahren gern von den Fachverbänden beraten lassen. Nach meiner Durchsicht als interessierter Laie muss ich feststellen, dass in dem Gesetzentwurf eine hervorragende Umsetzung erfolgt ist. Ich weiß aber, dass die Fachverbände an der einen oder anderen Stelle gern eine Präzisierung der vorgesehen Maßnahmen hätten, damit ein Stück weit mehr Verbindlichkeit in der Handhabung des Gesetzes entsteht.
Die eigentlich politische Frage bei der Sicherungsverwahrung besteht aus meiner Sicht darin, wo sie durchgeführt wird. Das ist ja auch gestern - da hat Frau Ostmeier recht - bei den Haushaltsberatungen mehrfach angeführt worden. Wir haben vor dem Hintergrund der baulichen Situation der JVA Neumünster hier bereits vor ein paar Monaten die Frage der Sicherungsverwahrung diskutiert. Schon damals habe ich darauf hingewiesen, dass der Gedanke der Unterbringung einer größeren Personengruppe an einem Ort mit zielgerichtetem Therapieangebot möglichst deliktgruppenbezogen - sinnvoller ist als Lokalpatriotismus. Frau Spoorendonk hat darauf hingewiesen, dass die Länder Hessen und Thüringen einen gemeinsamen Weg gehen.
Frau Ostmeier, Sie haben die Akzeptanz der Bevölkerung angesprochen. Ich weise darauf hin, dass es in Lübeck einen Beschluss der Bürgerschaft gibt, die sich den Bau dieser Abteilung der Sicherungsverwahrung für Lübeck gewünscht hat. Es ist nicht überall so, dass das mit Angst und Schrecken betrachtet wird.
Sie haben gerade von Lokalpatriotismus gesprochen. Teilen Sie mit mir die Wahrnehmung, dass ich vorhin gehört habe, dass, wenn man nicht zu einer Verlängerung des Vertrages kommt, unter Umständen die Möglichkeit einer Schleswig-Holstein-eigenen Einrichtung nicht aus dem Auge verloren hat? Oder habe ich das gerade falsch verstanden?
Die beabsichtigte Unterbringung in der JVA Fuhlsbüttel entspricht nicht nur den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, sondern sie ist nach den bisherigen Aussagen zudem wirtschaftlich. Das ist, auch wenn Therapie und Sicherheit im Vordergrund stehen, ein wichtiger Gedanke. Es wäre allerdings gut gewesen, wenn das Ministerium dem Gesetzentwurf beziehungsweise der Unterrichtung über den Staatsvertrag mit Hamburg eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt hätte.
In der JVA Lübeck wird weiterhin ein bisschen Sicherungsverwahrung erforderlich bleiben. Im Gesetzentwurf sind 3 Millionen € Umbaukosten genannt. Das ist natürlich weniger als 7 Millionen € Neubaukosten. Ich weiß auch, dass es den Mitnahmeeffekt für die anderen Gefangenen gibt. Es sollte ein Hafthaus gebaut werden. Es bleiben aber auch Ausgaben für Vollzugsdienstpersonal, Sozialarbeiter und Psychologen. Das ist zwar alles in der Gesetzesbegründung genannt, und es gab auch bei den früheren Beratungen schon konkrete Zahlen, aber es stellt sich alles ein wenig unübersichtlich dar.
Es ist ja auch so - das konnte man gestern im „Hamburger Abendblatt“ lesen -, dass die FDP-Justizexpertin in der Hamburgischen Bürgerschaft befürchtet, dass Hamburger Steuerzahler nun für die schleswig-holsteinischen Sicherungsverwahrten zahlen müssten.
- Das finden Sie gut. - Wahrscheinlich wird Herr Kubicki gleich genau das Gegenteil behaupten, nämlich dass die Schleswig-Holsteiner für die Hamburger Sicherungsverwahrten zahlen, weil das
Im bayerischen Gesetzentwurf - es gibt Gesetzentwürfe aus allen Bundesländern über den Vollzug der Sicherungsverwahrung - ist eine sehr knappe, aber sehr nachvollziehbare Kalkulationstabelle enthalten. Das mag der Orientierung dienen und kann im Ausschussberatungsverfahren sicherlich nachgeholt werden.
Es ist - so die Ministerin - bei der Zusammenarbeit mit der Freien und Hansestadt Hamburg weiterhin erforderlich, die Entlassung der Sicherungsverwahrten von Schleswig-Holstein aus durchzuführen. Das ist aus Hamburger Sicht verständlich, denn es gibt ja zumeist noch Folgemaßnahmen, die Hamburg nicht tragen möchte. Doch es muss auch verständlich werden, dass eine solche Maßnahme unter den Gesichtspunkten der Therapie und der Wiedereingliederung sinnvoll ist.
Eine wirksame Entlassungsvorbereitung von Lübeck aus müsste sicherlich mindestens ein halbes, ein dreiviertel oder eines ganzes Jahr vor dem Termin der Entlassung erfolgen. Man stellt sich die Fragen: Passt das mit einer Therapie zusammen? Sind die Vollzugs- und Lockerungsmaßnahmen, die in Hamburg schon eingeleitet werden, in Lübeck einfach so fortsetzbar? Der Zeitraum vor einer Entlassung ist eine besonders schwierige Phase für den Vollzug, aber auch für die sicherungsverwahrte Person. Daher muss es für eben diese Phase ein stimmiges Konzept geben, damit die Entlassungsvorbereitung erfolgreich abläuft.
Aber auch diese Fragen werden wir im Anhörungsverfahren klären, um ein Gesetz und einen Staatsvertrag zu schaffen, die der Praxis gerecht werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich rechtsstaatlich bedenklich. Der Eingriff in die Rechtsgüter der Verwahrten und das damit zu erbringende Sonderopfer für die Gesellschaft sind erheblich. Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass die Betroffenen - so schwerwiegend ihre
Ein Leben in Freiheit ist der Kern der Menschenwürde. Darum ist das böse Kanzlerwort aus dem Jahre 2001: „Wegschließen - und zwar für immer“, das die Diskussion in Deutschland lange Zeit geprägt hat, völlig undiskutabel und muss der Vergangenheit angehören.
(Beifall Bernd Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Wolfgang Kubicki [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Darum ist es bedenklich, dass der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung in den letzten 15 Jahren immer weiter ausgeweitet wurde, heute sogar Heranwachsende und Jugendliche erfasst. Auch die vorbehaltene und die nachträgliche Sicherungsverwahrung sind Mittel, die vor allem die Repressionen im Strafvollzug stärken - ohne den Nachweis, dass es sich um wirksame Mittel der Resozialisierung handelt.
Sicherungsverwahrung wird heute deutlich häufiger angeordnet als früher, obwohl es keine korrelierende gestiegene Anzahl von Straftaten gibt. Nach Recherchen des „Spiegel“ stieg die Zahl der Sicherungsverwahrten von 260 Anfang 2000 auf heute fast das Doppelte, 470. Diese Ausweitungen stehen aber im Gegensatz zu kriminologischen Untersuchungen in den letzten Jahren, welche belegen, dass die einschlägige Rückfälligkeit von als gefährlich angesehenen Personen deutlich geringer ist als prognostiziert. Ich vertrete daher die These, dass sich Rechtspolitik und Gesetzgebung bei dem Diskurs über die Sicherungsverwahrung allzu lange entweder durch medial geschürte Ängste in der Bevölkerung haben treiben lassen oder sich als kriminalpolitische Hardliner profilieren wollten.
Das Resultat war jeweils das Gleiche: Wer auf unzureichender Tatsachengrundlage Unterbringungsentscheidungen trifft und sich bei der Gefahrenprognose am absoluten Ausschlussprinzip orientiert, nimmt die ungerechtfertigte Inhaftierung von Menschen billigend in Kauf. Sicherheitsmaßnahmen müssen aber rational begründet werden. Sonst opfern wir die Freiheit auf dem Altar des Bauchgefühls und des abstrakt Möglichen.
(Beifall Wolfgang Kubicki [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW] - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Sehr gut!)
Natürlich ist mir bewusst, dass wir heute nicht diese Grundsatzfragen erörtern. Trotzdem ist es mir wichtig, unsere Kritik auch an dieser Stelle anzu
bringen, damit klar ist, aus welchem Blickwinkel wir Grünen den vorliegenden Gesetzentwurf bewerten.
Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch um die Freiheitsperspektive der Betroffenen, darum, sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren, und zwar so sicher, so fachlich qualifiziert und so schnell wie möglich. Im Zweifel müssen wir uns für die liberale Variante entscheiden. Das schulden wir nicht nur allen Sicherungsverwahrten, sondern ebenso der Idee unseres freiheitlichen Rechtsstaats. Das Vollzugsziel muss also klar definiert werden. Es muss vorrangig um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft gehen. Daraus leiten sich alle weiteren Maßnahmen ab.
Wir erkennen in dem Gesetzentwurf das Bemühen, die Therapieausrichtung als wesentlichen Punkt der Neuregelung in den Mittelpunkt zu stellen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Das Problem des Abstandsgebots lässt sich auch nur vor diesem Hintergrund rechtfertigen. Natürlich wäre ein größerer Abstand in Form einer getrennten Unterbringung auf einem anderen Gelände als einer JVA ideal. Wir nehmen es aber hin, weil durch die räumliche Nähe und die damit verbundenen Synergieeffekte ein ausdifferenzierteres Therapieangebot und ein besserer Personalschlüssel ermöglicht werden.
Weitere Einzelheiten müssen wir im Ausschuss klären. Geklärt werden muss beispielsweise das Verhältnis von Arbeit und Therapie. Es muss sichergestellt werden, dass Arbeit Therapie nicht ersetzt. Die Aufarbeitung der bestehenden psychischen Defizite und die Erarbeitung einer Perspektive für eine Zukunft außerhalb der Mauern müssen oberste Priorität haben. Die Teilnahme an der Therapie darf daher nicht dadurch infrage gestellt werden, dass die Sicherungsverwahrten allein wegen des Geldes eher zur Arbeit gehen oder weil es der Anstaltsleitung leichter fällt, diese Arbeit zu organisieren.
Bevor erneut ein Aufschrei durch die Kommentarspalten der Landespresse geht: Meine Damen und Herren, wir müssen uns klarmachen, was wir wollen. Jede Stunde Therapie, die die Inhaftierten in Anspruch nehmen, reduziert ihre Gefährlichkeit. Das gleiche Verständnis müssen wir auf Vollzugslockerungen anwenden. Es ist in unserem Sinne, den Inhaftierten Vollzugslockerungen zu gewähren, um sie nicht plötzlich mit Entlassung zu überfordern und ihnen gleichzeitig schrittweise Verantwortung zu übertragen.
Zu guter Letzt werden wir eine Diskussion darüber führen müssen, ob wir nicht auch ohne die vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen auskommen können. Es gibt Gesetzentwürfe der Länder, in denen sie ausdrücklich nicht enthalten sind. Auch dort gilt für uns: In dubio pro libertate.
Den Staatsvertrag mit Hamburg begrüßen wir aus den von Frau Ministerin Spoorendonk dargelegten Gründen ausdrücklich. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.