Protocol of the Session on March 24, 2017

Für mich und meine Fraktion ist klar: Die Sicherheit in der Anstalt muss gewährleistet sein - für Gefangene und Beschäftigte. Hierfür kann es notwendig sein, im Einzelfall auch Sichtkontrollen von vermeintlicher Verteidigerpost und vermeintlicher Abgeordnetenpost durchzuführen. Mir ist bewusst, dass wir uns hier in einem rechtlich schwierigen Raum bewegen.

Was aber aus meiner Sicht nicht geht ist, dass man die Bediensteten - ob offen oder subtil - vorwirft, bewusst und gewollt die Rechte von Gefangenen mit Füßen zu treten. Es sind die Bediensteten vor Ort, die im Einzelfall entscheiden müssen, ob sie eine Kontrolle für erforderlich halten. Es sind die Bediensteten vor Ort, die die Frage beantworten müssen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Sofern im vorliegenden Fall rechtswidrig gehandelt wurde, so muss dem allerdings nachgegangen werden. Um dies abschließend zu prüfen, gibt es entsprechende Verfahren.

Herr Präsident! Bei der Überprüfung der Post von Gefangenen in einer JVA geht es zuallererst darum die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gewährleisten.

Tagtäglich geht jede Menge Post in den Justizvollzugsanstalten im Land ein. Dass diese auch kontrolliert wird, dürfte an dieser Stelle niemanden überraschen. Das ist schließlich nichts Neues. Vielmehr gilt es, zwischen den Kontrollen zu differenzieren, denn es gibt in diesem Zusammenhang große Unterschiede. Die Post wird unterschiedlich kategorisiert und dementsprechend auch angepasst kontrolliert oder eben auch in einigen Fällen nicht kontrolliert. Dies alles basiert auf den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen. Diese haben eine lange Tradition und die Praxis in den Justizvollzugsanstalten hat sich im Großen und Ganzen kaum verändert - auch nicht mit dem neuen Justizvollzugsgesetz!

Grundsätzlich sind wir uns alle hier im Hause, glaube ich, darüber einig, dass Kontrollen der Post für alle Beteiligten, in und außerhalb der JVAs, Sinn machen. Es gilt schließlich sichere Bedingungen für alle zu gewährleisten. Das bedeutet auch, dass einoder ausgehende Post von Personen - auch von Landtagsabgeordneten - in Form von einer Sichtkontrolle überprüft wird. Dabei geht es ausschließlich darum, das Versenden von verbotenen Gegenständen zu unterbinden. Dabei sind Abgeordnete auch keine besonderen Personen, deren Post besonders kontrolliert wird oder die aufgrund ihres besonderen Staus bewusst nicht kontrolliert wird.

Wer kann schon sagen, ob in einer als Abgeordnetenpost gekennzeichneten Post auch wirklich Abgeordnetenpost enthalten ist. Zumindest muss es weiterhin die Überprüfungsmöglichkeit geben, denn Strafgefangene können sehr kreativ sein, wenn es darum geht, etwas in die Anstalt zu schmuggeln.

(Minister Reinhard Meyer)

Eine solche Überprüfung erfolgt grundsätzlich im Beisein des betreffenden Gefangenen. Hierbei handelt es sich, wie bereits erläutert, um eine Routinemaßnahme. All dies hat der Staatssekretär bereits im Innen- und Rechtsausschuss erläutert, und diese Sachlage wurde von der Ministerin zu Beginn der heutigen Plenardebatte ebenfalls beschrieben.

Hinzu kommen die schriftlichen Ausführungen des Ministeriums durch Pressemitteilungen oder die Beantwortung der Kleinen Anfrage, die hierzu gestellt wurde. Ich denke, es wurde hinreichend belegt, dass man an dieser Stelle keinen rechtsfreien Raum geschaffen hat. Dabei geht es nicht nur um den Einzelfall, sondern grundsätzlich darum, Recht und Ordnung in und außerhalb der Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Dies wurde zu jeder Zeit sichergestellt.

Liebe PIRATEN und liebe FDP, es gibt also absolut keinen Grund zur Sorge. Ich denke, dass mit den Ausführungen der Ministerin, die allerletzten Fragen für diejenigen, die den zuständigen Ausschuss nicht beiwohnen konnten, aufgeklärt werden konnten. Für die weitere Lektüre empfiehlt sich das Landesstrafvollzugsgesetz. Was bleibt, ist festzustellen: Es wurde wieder einmal viel Wind gemacht. Durch die detaillierte Aufklärung der Ministerin dürfte sich dieser meines Erachtens verflüchtigt haben.

Am Ende bleibt für uns vor allem Eines: Bei der Überprüfung der Post von Gefangenen in einer JVA geht es zuerst darum, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gewährleisten. Genau das tun unsere Bediensteten in den JVAs, und da stehen wir voll und ganz hinter ihnen.

Maßnahmen der ambulanten Schmerztherapie in der Fläche absichern

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4324

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 18/5308

Herr Präsident! Schmerzen sind in vielfältiger Form, besonders als chronische Varianten, eine Folter für Patientinnen und Patienten. Unsere schnelllebige oft hektische Zeit mit großen medialen, digitalen, mobilen und informativen Herausforderungen bei gleichzeitigem demografischem Wandel fordert seinen belastenden Tribut und führt häu

fig sogar zu chronischen Schmerzzuständen. Im Bereich der Migräneforschung hat die im wahrsten Sinne des Wortes ausgezeichnete Kieler Schmerzklinik unter der Leitung von Professor Dr. Hartmut Göbel in Kooperation mit der Neurologischen Klinik des UKSH viel erreicht.

Entsprechend haben wir sie in die Krankenhausplanung nachhaltig aufgenommen, um den hohen Behandlungsbedarf auch für gesetzlich Versicherte zugänglich zu machen. Die Standardbehandlung von Schmerzen findet jedoch ambulant und auch in der Fläche statt. Seit Februar 2016 gibt es ein Konzept der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen zur ambulanten Versorgung für eben diese Schmerzpatientinnen und Patienten. Das ist wunderbar und vorbildlich auch für andere Regionen. Dabei ist im Bereich der Schmerztherapie ein hohes Maß der Qualität sehr wichtig.

Um ein Ausdünnen dieser Qualität zu verhindern und gleichzeitig eine ausreichende Sicherstellung notwendiger Quantität zu ermöglichen, ist es zu begrüßen, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen nun offensichtlich geeinigt haben, dass die Weiterbildung in spezieller Schmerztherapie auch mit einem entsprechenden Honorarsystem attraktiver gestaltet werden kann. Es ist alles auf einem guten Weg. Da ist es entbehrlich, außerhalb der Haushaltsberatungen und ohne die Auswirkungen der eben genannten Entwicklungen abzuwarten einen Schnellschuss abzufeuern. Die Küstenkoalition begrüßt und unterstützt die genannten Einigungen und Zielstellungen insbesondere die Ergänzung des Bedarfsplans, der den Erhalt der Schmerztherapie als wichtiges medizinisches Versorgungsziel definiert. Wir gehen davon aus, dass künftig mehr Ärzte eine Weiterbildung in spezieller Schmerztherapie absolvieren, um an der Schmerztherapie-Vereinbarung teilnehmen zu können und dies honorartechnisch auch unterstützt wird.

Dies schließt allerdings nicht aus, dass wir diese Entwicklungen weiter beobachten und gegebenenfalls mit weiteren Maßnahmen nachsteuern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Schmerz ist ein Warnsignal unseres Körpers: für eine Erkrankung, eine Verletzung oder eine falsche Bewegung. Was aber, wenn das körpereigene Warnsystem auf Dauerbetrieb schaltet? Wenn es Schmerz, aber keine akute Schmerzreizung gibt? Wenn der Schmerz

(Lars Harms)

kein akutes Symptom ist? Dann ist der Schmerz chronisch und selbst zur Krankheit geworden.

Viele Menschen leiden täglich Schmerzen, obwohl akute Auslöser zu fehlen scheinen. Etwa 15 Millionen Deutsche leiden unter chronischen Schmerzen. Sie ertragen häufig Tag und Nacht Qualen, obwohl akut weder eine Verletzung noch eine Krankheit vorliegt. Oft dauert es viele Jahre, bis sie eine medizinische Behandlung Arzt erhalten, die ihnen tatsächlich helfen kann.

Für die erfolgreiche Therapie chronischer Schmerzen sind besondere Qualifikationen erforderlich. Forschung und Wissenschaft machen große Fortschritte, aber sie müssen in kompetente Behandlung einfließen. Zentral für Menschen, die unter chronischen Schmerzen leiden ist, dass sie an die richtige Spezialistin oder den richtigen Spezialisten geraten. Damit kommen wir zum Kern der vorliegenden Anträge.

Die Versorgung mit ambulanter Schmerztherapie in Schleswig-Holstein ist nicht schlecht, aber verbesserungswürdig. Es gibt 37 spezialisierte Ärztinnen und Ärzte, die in der ambulanten Schmerztherapie tätig sind. Sie sind in der Fläche nicht optimal verteilt. Wie bei anderen Fachärztinnen und Fachärzten auch gibt es Lücken im ländlichen Raum. Zum Beispiel an der Westküste ist das Angebot zu dünn. Die Grundqualifikation der praktizierenden Schmerztherapeutinnen und Schmerztherapeuten reicht von der Allgemeinmedizin über Orthopädie und Inneres bis hin zur Anästhesie und Neurochirurgie. Eine Reihe der bisherigen Behandlerinnen und Behandler werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Das macht die Situation schwieriger. Der Deutsche Ärztetag hat sich schon 2014 mit diesem Thema befasst, die Gesundheitsministerkonferenz 2015.

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein haben sich 2016 auf ein Konzept zur ambulanten Versorgung in der Schmerztherapie geeinigt, das die Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten auf der Grundlage einer Qualitätssicherungsvereinbarung sichern soll. Im „Bedarfsplan 2015/2016 für den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein“ sind Maßnahmen und die Zielsetzungen entsprechend festgehalten worden.

Was jetzt folgen muss und auch folgt, ist die Umsetzung. Dass in der Praxis nicht immer alles läuft, wie es auf dem Papier gedacht war, ist leider normal. Dass die einzelnen Schritte meistens langsamer vorangehen und es länger braucht, am Ziel an

zukommen, ist die Regel, nicht die Ausnahme. Das kann niemanden zufriedenstellen. Wir alle setzen uns für das gleiche Ziel ein, den laufenden Prozess zu beschleunigen und die ambulante Schmerztherapie in Schleswig-Holstein zu sichern und auszubauen.

Die Landesregierung ist gern bereit, auf diesem Weg weiter zu begleiten und zu unterstützen. Ich bin sicher, Schleswig-Holstein kommt bei der Schmerztherapie voran. Ganz schlecht stehen wir schon heute nicht da. Die Lücken müssen geschlossen werden, daran arbeiten wir in der Küstenkoalition gemeinsam mit voller Kraft.

Investorenklagen verhindern, demokratisches Selbstbestimmungsrecht bewahren - Transatlantisches Freihandelsabkommen CETA stoppen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4299 (neu)

Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses Drucksache 18/5332

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5307

Herr Präsident! Wir haben bereits häufiger dieses Thema hier debattiert, zuletzt vor zwei Monaten. Die FDP hatte den Antrag eingebracht, die Landeregierung aufzufordern, dem CETA-Abkommen im Bundesrat zuzustimmen.

Diesmal gibt es einen Antrag, der eine eindimensionale FDP-Weltsicht, auch bezogen auf CETA, feststellen möchte. Wir werden diesen Antrag ablehnen.

Der Antrag der PIRATEN zielt darauf ab, dass Schleswig-Holstein CETA im Bundesrat ablehnen soll. Er ist in den meisten Punkten nicht falsch; aber Sie haben sich nicht mal die Mühe gemacht, ihren „Copy-and-Paste-Antrag“ aus Bayern in den letzten neun Monaten zu überarbeiten und in der politischen Bewertung fachlich neu zu gewichten.

Wir haben als Grüne in Partei und Fraktion mehrmals deutlich gesagt, dass wir für eine Ablehnung des vorgelegten CETA-Abkommens sind. Auch durch Beschlüsse, die veröffentlicht sind, durch Pressemitteilungen, durch Mitarbeit am Bündnis gegen CETA und last, but not least durch unser Wahlprogramm zur Landtagswahl.

(Dr. Marret Bohn)

Ich danke den PIRATEN für die Gelegenheit, das hier mit Erlaubnis des Präsidenten einmal zu zitieren:

„Handelsabkommen, die soziale und ökologische Standards abbauen oder zukünftig gar verhindern, die Arbeitnehmer*innenrechte gefährden, wird es mit uns nicht geben. … Die Schaffung von Investor*innen-Staatenschutzabkommen - Konzerne können demokratische Staaten vor privaten Gerichten verklagen - werden wir abwehren. Die Sonderklagerechte für Konzerne lehnen wir grundsätzlich ab. … Trotz kleiner Verbesserungen im Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada erfüllt das CETA-Abkommen unsere Kriterien für ein faires Handelsabkommen nicht. Wir unterstützen die Volksinitiative ‚Schleswig-Holstein stoppt CETA‘, die unsere Landesregierung auffordert, dieses schädliche Handelsabkommen im Bundesrat abzulehnen. Eine Landesregierung, an der wir beteiligt sind, wird CETA im Bundesrat nicht zustimmen können.“

Ebenso deutlich haben andere Fraktionen hier gemacht, dass sie das anders sehen. Ich werde das nicht zitieren, da es nicht meine Aufgabe ist, die Positionen anderer Fraktionen darzulegen.

Es ist bekannt, wie das Abstimmungsverhalten im Bundesrat ist, wenn es in Regierungskoalitionen keine einheitliche Position gibt. Aber die Entscheidung im Bundesrat steht in dieser Legislaturperiode bis Juni im Bundesrat nicht an.

Ich weiß deshalb wirklich nicht, warum die PIRATEN in dieser Angelegenheit immer wieder so tun, als sei irgendetwas unklar. Das ist vollkommener Unsinn!

Gegen zwei Dinge möchte ich mich hier verwehren. Erstens: Die Ablehnung des CETA-Abkommens hat nichts mit Protektionismus und Abschottung zu tun. Wir wollen internationalen Handel. Wir sind für Kooperation und gegen Abschottung. Wir wollen faire Handelsregeln.

Wir wollen Handelsregeln, die eine nachhaltige Entwicklung sichern und keine die über Vertragsbestandteile wie Sondergerichtsbarkeit zugunsten internationaler Konzerne und Co parlamentarische Gestaltung aushebeln und so ein Staatsstreich durch die Hintertür sind.

Leider wird von einigen die Freiheit des Handels absolut gesehen. Das heißt, nichts darf dieser Freiheit Leitplanken geben. Dann wird alles, was Han

delsinteressen regelt, als „nicht tarifäres Handelshemmnis“ gesehen, das es aus dem Weg zu räumen gilt.

Zweitens hilft es nicht weiter, Kritiker der vorgelegten Handelsverträge mit europäischen TrumpFans und anderen Populisten in eine Ecke zu stellen. Um diesen entgegenzutreten, brauchen wir eine faire Handelspolitik, brauchen wir multilaterale Regeln, die auch anderen Ländern Entwicklungschancen ermöglichen - und kein „First for me“.

Die grünen Europaparlamentarier haben einen Brief an den kanadischen Premierminister geschrieben, indem sie unsere Gründe darlegen, warum wir dem Abkommen nicht zustimmen. Der Brief schließt mit den Worten, die ich hier mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere:

„Wir sagen Ja zum Handel mit Kanada und Ja zu einer offenen Welt. Wir hoffen, dass Ihr Land und die EU es schaffen, sich in der Zukunft erfolgreich zusammenzutun, um ein freies und faires multilaterales globales Handelsumfeld zu schaffen, das sich sowohl protektionistischem Nationalismus als auch Privilegien für Großunternehmen entgegenstellt.“