deln und die Vernetzung der Akteure voranzubringen, um die digitale Verwaltung heute schon Realität werden zu lassen.
Das Thema Vernetzung spielt auch in der Bildungspolitik eine entscheidende Rolle. Ein besonderer Fokus muss hier darauf liegen Wirtschaftsinhalte verstärkt in die Schulen zu bringen, um junge Leute früh vom Gründen zu begeistern und so Kooperationsplattformen für Unternehmen und Gründer zu schaffen und die Schüler praxisnah an das Thema heranzuführen.
Ein weiterer Schwerpunkt muss aber auch darauf liegen, innovatives Wissen da, wo es für Gründungsideen vorhanden ist, viel stärker aufzunehmen. Dazu wollen wir Ausgründungen aus Hochschulen rechtlich erleichtern, Kooperation zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Instituten fördern und die Zahl der Lehrstühle für Entrepreneurship vergrößern. Wichtig ist hier, auch das Handwerk zu betonen, das häufig in der Debatte viel zu kurz kommt, aber erheblich durch die Ausbildung von Fachkräften zu neuen Gründungsideen beiträgt. Das wollen wir nutzen und Meisterschulen zu echten Gründerzentren weiterentwickeln.
Häufig bleibt es bei den Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen nur bei reiner Kosmetik. Die Landesregierung verschickt hier Förderbescheide, um die Unterstützung der bereits sich selbst entwickelnden Gründerkooperationen im Land zu unterstützen. Das ist lobenswert, aber bei Weitem nicht genug, um wirklich etwas für die Gründerkultur im Land zu bewirken. Entscheidend ist, dass endlich mehr privates Investitionskapital generiert werden kann. Das ist im letzten Jahr sogar nochmal weiter hinter die staatliche Förderung als Finanzierungsquelle für Gründungen zurückgefallen. Dazu müssen wir uns auch ein Stück weit internationaler aufstellen, die Voraussetzungen für ein Einwanderungsgesetz schaffen, um gezielt Fachkräfte anwerben zu können, und ein Venture-Capital-Gesetz auf den Weg bringen.
Immer noch wollen viel sehr viele Absolventen einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nachgehen anstatt in der Wirtschaft zu arbeiten beziehungsweise sich selbstständig machen. Gleichzeitig geht die Gründungquote immer weiter runter. Der Anteil Schleswig-Holsteins an den Start-ups in Deutschland stagniert auf niedrigem Niveau und beträgt nach wie vor nur 1,9 %. Das kann uns nicht zufriedenstellen. Wir müssen uns fragen, wer den Wohlstand unseres Bundeslandes denn erwirtschaften soll, wenn wir nicht diejenigen stärken, die sich selbst etwas aufbauen wollen und damit auch Ver
antwortung für unsere Gesellschaft übernehmen. Schleswig-Holstein hat hier großes Potential - nicht nur mit der uns jedes Jahr bescheinigten hohen Lebensqualität -, sich als Gründerland in Europa zu positionieren. Das Beispiel der Region HannoverOldenburg zeigt, dass das Start-up-Ökosystem in Deutschland erstens im internationalen Vergleich dezentraler angeordnet ist und dass die Entwicklung neuer Gründer-Hotspots noch lange nicht abgeschlossen ist. Diese Entwicklung zu mehr Eigenverantwortung und Freiheit darf nicht an uns vorübergehen, deshalb bitte ich um Zustimmung für den Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Gründungen haben für unsere Volkswirtschaft ohne Frage eine große Bedeutung. Erstens geht es um die Schaffung von Arbeitsplätzen; denn die Gründung einer selbstständigen Existenz ersetzt oder ergänzt die abhängige Beschäftigung. Durch jede neue Unternehmensgründung wird der Arbeitsmarkt entlastet. Durch Neugründer werden jedes Jahr bundesweit mehr als 400.000 vollzeitäquivalente Stellen geschaffen. Vorhandenes Know-how wird so produktiv genutzt.
Zweitens geht es um die Förderung von Wettbewerb und Strukturwandel. Ein neues Unternehmen kann die bestehenden Unternehmen mit neuen Produkten und Verfahren herausfordern und damit auch den Wettbewerb antreiben. Gründungen sind also insofern Motor des wirtschaftlichen Strukturwandels.
Drittens geht es um Innovationen. Denn Gründerinnen und Gründer verwirklichen oft innovative Ideen. Sie sind für Fortschritt, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit entscheidend. Innovative Gründungen schaffen zahlreiche und nachhaltige Arbeitsplätze. Deswegen ist es auch interessant, dass 23 % der Gründerinnen und Gründer mit einer Neuheit auf den regionalen deutschen oder auf den weltweiten Markt kommen.
Viertens geht es um die Förderung von Freiheit und Stabilität in unserer Gesellschaft. Selbstständige Unternehmer tragen zur Stabilität der demokratischen Gesellschaftsordnung bei, wirtschaftliche Verantwortung wird auf viele Schultern verteilt, Machtkonzentration wird verhindert, und unternehmerische Freiheit wird gefördert.
Wie sieht es nun in Deutschland in Sachen Unternehmensgründung aus? Dazu müssen wir uns anschauen, wo wir im internationalen Vergleich ste
hen. Dazu haben wir den Ease-of-doing-BusinessIndex der Weltbank herangezogen. Dieser stuft die regulatorischen Rahmenbedingungen der Volkswirtschaften der Welt danach ein, wie förderlich sie für die Gründung und Führung eines Unternehmens sind. Einer der zehn Unterindizes dieses Indexes ist der der Einfachheit einer Unternehmensgründung. Wenn man sich anschaut, wo Deutschland in diesem Ranking steht, kann man wirklich nur von einem Armutszeugnis sprechen.
Während unser Platz im Gesamtranking noch akzeptabel ist - Platz 17 von 189 -, ist unsere Platzierung im Teilbereich „Starting a Business“, also im Bereich der Unternehmensgründungen, für den Wirtschaftsstandort Deutschland einfach nur peinlich. Hier landen wir seit mehreren Jahren auf Platz 114 von 189. Sogar Österreich liegt mit Platz 111 noch vor uns. Das ist natürlich eine Katastrophe. Das ist ein ungesunder hinterer Platz.
Im Vergleich zum OECD-Durchschnitt bedarf es in Deutschland zur Unternehmensgründung doppelt so vieler Interaktionen mit Externen wie Behörden, Rechtsberatern und Notaren. Das heißt, bei uns dauert es länger und kostet es mehr, ein Unternehmen zu gründen. Vor diesem Hintergrund ist der Grundgedanke der FDP, Unternehmensgründungen zu erleichtern, aus unserer Sicht zunächst einmal zu befürworten.
Wenn wir jetzt noch auf den KfW-Gründungsmonitor schauen, erkennen wir, dass Schleswig-Holstein im Bundeslandvergleich zwischen 2009 und 2012 auf Platz 9 lag, sich danach auf Platz 6 hochgekämpft hat um aktuell wieder auf Platz 8 abzufallen. Abwarten und Tee trinken ist also die falsche Taktik, liebe Küstenkoalition, da muss schon mehr kommen.
Dann kommen wir einmal zu den praktischen Problemen von Gründern. Zum ersten ist es die immer wiederkehrende Kritik, dass an den Stellen, die für Gründer erste Anlaufpunkte sind, wie beispielsweise die IBSH, Sachbearbeiter sitzen, die, sagen wir es vorsichtig, nicht sehr kreativ veranlagt sind, aber dann kreative Ideen von Gründern beurteilen sollen. So etwas muss doch in die Hose gehen. Hier muss ein Wandel her, da müssen Menschen oder ein Beirat hin, die sich in die Gründer hineinversetzen können.
Das zweite Beispiel betrifft dann den tatsächlichen Gründerkredit, der mit 5,45 % Zinsen natürlich bei der jetzigen Zinslage sehr üppig und damit Gründerfeindlich ausgestattet ist. Die Gründer sind doch nicht dafür da um mit dem Kredit den Staat zu un
terstützen. Es muss in unserem Interesse liegen hier zinsgünstig und nah am Basiszinssatz einen Kredit zur Verfügung zu stellen. Das gleiche gilt für die Rückforderungen, sollte der Kreditnehmer in der Gründungsphase einmal nicht in der Lage sein, den Kredit zu bedienen. Auch hier schlägt die IBSH dann sehr zeitig und mit der vollen Kraft zurück und unterscheidet sich damit nicht von einem normalen Bankkredit. Dabei sollte die IBSH doch gerade für die Gründer mehr Fingerspitzengefühl entwickeln.
Sie sehen, es ist ein langer Weg, und auch ohne den Antrag der FDP gäbe es die Möglichkeit für das Land, bereits jetzt Gründungen zu erleichtern und bessere Rahmenbedingungen für die Gründer zu schaffen. Leider ist die Koalition hier vollkommen taub auf diesem Ohr. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Die aktuellen Ergebnisse der KfW zeigen, dass die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland im letzten Jahr rapide zurückgegangen ist. Demnach sind sie im vergangenen Jahr um 13 % gesunken und befinden sich auf einem historischen Tiefststand. Den Grund für diesen Trend sieht KfW-Chefvolkswirt Zeuner in der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt. Damit wird deutlich, wie stark Existenzgründungen von Konjunktur und Arbeitsmarktentwicklung beeinflusst sind. Zudem trägt auch der demografische Wandel zu einer Abnahme bei, denn in einer älter werdenden Gesellschaft finden sich eben nicht mehr die jungen Menschen, die den Mut haben, den Schritt in die berufliche Unabhängigkeit zu wagen.
Wissend, dass Existenzgründungen für die Wirtschaft immens wichtig sind, ist es beruhigend zu hören, dass sich der Trend in diesem Jahr wieder umkehrt. Soll heißen, aufgrund der im letzten Jahr gestiegenen Gründungsplanungen ist nach Aussagen von Herrn Zeuner davon auszugehen, dass es in diesem Jahr wieder einen Anstieg bei den Existenzgründungen geben wird.
Das Bild, das die FDP mit ihrem Antrag zeichnet, spiegelt nicht die Situation in Schleswig-Holstein wider. Dieser Katalog an Forderungen vermittelt den Eindruck, es würde nichts für Existenzgründer getan. Zudem möchte ich anmerken, nur weil man bestimmte Forderungen wiederholt - siehe den FDP-Antrag zu „Unternehmensgründungen erleichtern“ - werden sie nicht besser.
zu gestalten und um die Menschen auf ihrem Weg dorthin zu begleiten. Das ist richtig, und das tun wir bereits. Wir haben in Schleswig-Holstein gut vernetzte Strukturen, um Unternehmen bei uns im Land anzusiedeln. Die WTSH, die regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen und die Kammern, um nur einige zu nennen, tragen maßgeblich zum Gelingen bei. Damit kann sich Schleswig-Holstein im Wettbewerb mit anderen Standorten durchaus behaupten. Das ist auch das Ergebnis, das wir im Großen und Ganzen aus der Anhörung mitnehmen konnten.
Das, was die FDP hier macht, ist nichts anderes, als FDP-Wahlprogramm in einen Antrag zu gießen und diesen dann noch mit alten Forderungen zu spicken.
Die FDP hält weiter an ihrer Forderung eines bürokratiefreien Jahres für Unternehmensgründer fest. Hier sagen wir ganz klar, auch Unternehmensgründer müssen sich an Vorgaben halten und sie erfüllen. Hier können wir keine Unterschiede machen. Aus Gerechtigkeits- und Konkurrenzschutzgründen müssen gleiche Regeln für neu zu gründende und bestehende Unternehmen gelten. Bestehende Unternehmen sind ebenso schützenswert wie neu zu gründende Unternehmen.
Die Forderung nach den One-Stop-Shops als zentrale Ansprechpartner gibt es bereits. Es gibt ein solches Konzept in Schleswig-Holstein, das unter anderem vom Land und den IHK getragen wird. Der einheitliche Ansprechpartner ist in allen Bundesländern vertreten und wird laufend optimiert.
Auch die Forderung, Kinder und Jugendliche schon früh über Unternehmergründungen zu informieren, wurde wiederholt, ohne zu sagen, in welchem Bereich hierfür gekürzt werden soll oder wie dies sinnvoll gestaltet werden soll. Generell muss gelten, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit erziehen und dass wir sie befähigen, sich selbst Wissen anzueignen. Nur so sind sie in ihrem späteren Leben in der Lage, Entscheidungen zu treffen, um ihren beruflichen Werdegang selbstständig zu bestimmen.
Auf alle aufgeführten Punkt einzugehen, ist angesichts der Zeit schlicht weg nicht möglich. Es ist aber auch nicht notwendig, denn wie bereits gesagt, vieles davon haben wir bereits im Ausschussverfahren abgearbeitet.
Herr Präsident! Unternehmerische Initiative und die Bereitschaft, Verantwortung für ein Unternehmen zu tragen, sind wichtig für unsere wirtschaftliche Entwicklung. Gründerinnen und Gründer bringen neue Ideen hervor, sie entwickeln neue Produkte und Dienstleistungen, sie erschließen unentdeckte Marktlücken und eröffnen auch völlig neue Märkte. Nicht zuletzt tragen insbesondere wissensintensive Unternehmensgründungen dazu bei, Innovationspotenzial zu heben, Wertschöpfung zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Darin sind wir uns bestimmt alle einig. Deshalb ist es auch gut und richtig, über das Thema Unternehmensgründungen hier im Landtag zu diskutieren. Das haben wir ja auch bereits getan.
Der nunmehr von der FDP-Fraktion vorgelegte Forderungskatalog ist mit 29 Punkten - angefangen von der Forderung nach einem Einwanderungsgesetz über die Abteilungsorganisation im Wirtschaftsministerium bis hin zur Abschaffung der Störerhaftung - ein bunter Blumenstrauß an Vorschlägen, die aber längst nicht alle wirklich etwas mit der Förderung von „Gründergeist“ zu tun haben, er blendet vielmehr sogar Vieles aus, was schon längst in Sachen Existenzgründung geschieht.
Das aber wird denjenigen nicht gerecht, die alle seit Jahren im Bereich der Unternehmensgründungen engagiert und erfolgreich arbeiten, wie zum Beispiel den Kammern und Verbänden der Wirtschaft, den Landesförderinstituten, den Schulen und Hochschulen unseres Landes und nicht zuletzt der Landesregierung, die mit Gründungsstipendium, lückenloser Förderkette von der Unternehmensidee bis zur Markteinführung und dem neuen „Innovativen Netzwerk Start Up SH“ schon Vieles auf den Weg gebracht hat. Insofern scheint der 7. Mai Anlass für diesen Antrag gewesen zu sein und nicht das, was wirklich in diesem Bereich geschieht.
Schleswig-Holstein ist ein Gründerland. Der echte Norden lag 2015 im Länderranking mit 59,6 Gründungen pro 10.000 Einwohner bei den Flächenländern hinter Hessen und NRW an dritter Stelle und über dem Bundesdurchschnitt. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir uns auf dem schon Erreichten ausruhen. Selbstverständlich gibt es Dinge, die noch besser gemacht werden können - zumal sich auch die Rahmenbedingen kontinuierlich verändern, sodass wir unser Förderinstrumentarium, unser Beratungs- und Unterstützungsangebot immer wieder anpassen müssen.
Daran arbeitet die Landesregierung gemeinsam mit allen Beteiligten. Ziel ist ein optimales gründerfreundliches Umfeld. Dazu gehört es auch, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, das zu Gründungen ermuntert und Scheitern nicht als „Versagen“ brandmarkt.
Die Landesregierung hat bereits große Anstrengungen unternommen, um eine lückenlose Förderkette für Existenzgründerinnen und -gründer zu schaffen, und zwar sowohl auf der Ebene der Beratung als auch auf der Ebene der Finanzierung. Vom Gründungsstipendium über den Seed- und Start-upFonds bis hin zu Beteiligungen durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, Hilfen durch die Bürgschaftsbank, Innovationsdarlehen durch die IB.SH, betriebliche Innovationsförderung und vieles mehr.
Mit dem vom Land mit 6,9 Millionen € geförderten „Innovativen Netzwerk StartUp SH“ schaffen wir darüber hinaus eine kundenorientierte Struktur, die Start-ups von der ersten Idee für eine Unternehmensgründung bis zur konkreten Umsetzung intensiv begleitet. In diesem Netzwerk sind die Hochschulen des Landes vertreten sowie eine Reihe von hochschulnahen Institutionen. Die Landesregierung plant außerdem, einen schleswig-holsteinischen „Accelerator“ zu etablieren, also ein passgenaues Coaching-Angebot speziell für Existenzgründer.
Aktuell wird im Wirtschaftsministerium zudem die Einrichtung einer Summer School für Start-ups vorbereitet, die im September 2017 stattfinden soll parallel zur neuen digitalen Kieler Woche.
Auch in den Schulen gewinnt das Thema „Wirtschaft und Unternehmertum“ durch die neuen Fachanforderungen an Bedeutung. Zudem unternimmt das Bildungsministerium viel, um zu erreichen, dass junge Menschen an ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen sowie an technischen Berufen und Studiengängen mehr Interesse finden. Mit den MINT-Forschungszentren für Schülerinnen und Schüler wird ein zusätzliches Angebot in die Fläche gebracht. Weitere Aktivitäten in Sachen MINT sind dem Bericht der Landesregierung vom Februar dieses Jahres zu entnehmen.
Ein ganz wichtiges Thema hat die FDP in ihrem Forderungskatalog übrigens leider vollkommen übersehen. „Gründergeist“ ist auch „Gründerinnengeist“. Im Gegensatz zu Ihnen haben wir das Gründungspotenzial von Frauen fest im Blick. Und das lohnt sich, denn die Erfahrung zeigt: Frauen grün
den zwar seltener, dann aber oft erfolgreicher. Deshalb wollen wir gezielt Frauen motivieren, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Erstmalig in diesem Jahr hat die IB.SH einen Unternehmerinnenpreis ausgelobt. Mit diesem Preis sollen Frauen ermutigt werden, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen. Und die Bewerberinnenzahl beweist, dass es viele mutige Frauen in unserem Land gibt, die als Vorbild und Impulsgeberin für andere dienen können und wollen. 107 schleswig-holsteinische Unternehmerinnen haben sich für diesen neuen Preis beworben!
Herr Präsident! Ich glaube, dass wir uns einig sind, dass wir in Justizvollzugsanstalten Regeln brauchen, welche Gegenstände dort erlaubt und welche verboten sind. Einigkeit dürfte auch darin bestehen, dass verhindert werden muss, dass solche Gegenstände in die Vollzugsanstalten eingebracht werden. Dazu bedarf es entsprechender Kontrollmöglichkeiten.
Nach einer Berichterstattung in den Medien über angeblich unzulässige Postkontrollen in der JVA Lübeck hat der Kollege Kubicki hierzu eine Kleine Anfrage gestellt. Das Justizministerium hat diese beantwortet. Am 8. März gab es einen Bericht im Innen- und Rechtsausschuss zu diesem Thema. Welchen Mehrwert dieser heutige Bericht hätte bringen sollen, bleibt das Geheimnis der Kollegen der FDP.
Ich möchte noch einmal klarstellen, worüber wir eigentlich reden: Es geht vorliegend um Sichtkontrollen und nicht um inhaltliche Überprüfungen. Die Anstalten wollen nicht wissen, was Verteidiger oder Abgeordnete an Gefangene schreiben. Die Anstalten wollen verhindern, dass verbotene Gegenstände in die Anstalt eingebracht werden.
Für mich und meine Fraktion ist klar: Die Sicherheit in der Anstalt muss gewährleistet sein - für Gefangene und Beschäftigte. Hierfür kann es notwendig sein, im Einzelfall auch Sichtkontrollen von vermeintlicher Verteidigerpost und vermeintlicher Abgeordnetenpost durchzuführen. Mir ist bewusst, dass wir uns hier in einem rechtlich schwierigen Raum bewegen.