Protocol of the Session on February 24, 2017

Das ist gut. Wir erkennen das an. Aber so eine große Heldentat

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

ist das dann angesichts der ganz anderen finanziellen Rahmenbedingungen, die das Land heute zur Verfügung hat, auch nicht.

Zweitens möchte ich Ihnen, Frau Kollegin Skalski, in einem anderen Punkt ausdrücklich zustimmen, wenn Sie nämlich sagen, der Ruf nach härteren Strafen und schärferen Gesetzen helfe Opfern von Straftaten nicht. Da haben Sie vollkommen recht. Auch das sollte eine Erkenntnis aus dem Bericht heute sein. Wir dürfen das Strafrecht nicht als kostengünstige Lösung mit großer Außenwirkung instrumentalisieren. Die Politik sollte hier nicht handwerklich fragwürdige Gesetze produzieren und abwarten, ob die Justiz damit etwas im Sinne des Gesetzgebers anfangen kann.

(Beifall FDP und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Das sind Scheinlösungen, die den Opfern überhaupt nicht helfen.

Der Bericht selbst weist darauf hin, dass natürlich noch immer ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Zum Teil habe ich schon darauf hingewiesen. Das betrifft auch die Opferrechte. Hier werden wir in Zukunft schauen müssen, wo Ände

rungsbedarf umgesetzt werden kann. Richtig ist nämlich leider, dass bestimmte Opferrechte derzeit in der Praxis, was ihre Nutzung betrifft, noch nicht so richtig funktionieren.

Das Recht beispielsweise, Entschädigung vom Staat nach dem Opferrechtsentschädigungsgesetz zu verlangen, wird kaum genutzt. Ich will nur anmerken - auch wenn es ein anderes Bundesland ist -: Die Diskussion nach dem Berliner Attentat hat hier beschämende Schwachstellen aufgezeigt. Es gibt dringenden Verbesserungsbedarf. Davon, dass das Verhalten einiger öffentlicher Stellen in Berlin gegenüber Angehörigen der Opfer eine große Peinlichkeit gewesen ist, will ich hier gar nicht reden.

Auch das Recht des Opfers, seine aus der Straftat erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter im Strafverfahren zu verfolgen, wird teilweise noch nicht ausreichend genug angewandt. Die Möglichkeiten, das Opfer bei seiner gerichtlichen Vernehmung zu entlasten, werden in der Praxis ebenfalls nur wenig genutzt. Auch eine Harmonisierung des prozessualen Opferrechts vor dem Hintergrund des fortwährenden Reformprozesses in der Europäischen Union und in Deutschland sollte weiter in Angriff genommen werden. Ich denke, wir brauchen auch eine wissenschaftliche Evaluation der geltenden Opfergesetzgebung.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion bei den vielen ehrenamtlichen Vereinigungen und Verbänden wie beispielsweise dem Weißen Ring sehr herzlich bedanken. Das sind Initiativen, Verbände, Organisationen, die eine wertvolle Arbeit leisten, um Opfern zu helfen, mit den traumatisierenden Erfahrungen eines Verbrechens zurechtzukommen.

(Beifall FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eines möchte ich zuletzt noch ansprechen: Selbstverständlich gilt es im Sinne eines besseren Opferschutzes auch, das Augenmerk auf die Täter zu lenken. Es geht um eine erfolgreiche Resozialisierung. Das neue Landesstrafvollzugsgesetz hat da im Sinne der Festlegung von Zielen durchaus richtige Schritte mit sich gebracht. Nur muss dieses Gesetz eben auch effektiv mit Leben erfüllt werden.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Barbara Ostmeier [CDU])

Dazu sind die Haftanstalten endlich so auszustatten, wie es zur Wahrung der grundrechtlich begründeten Ansprüche der Inhaftierten erforderlich wäre. Mit faktisch nicht umsetzbaren Scheinansprüchen

(Dr. Ekkehard Klug)

schafft man keine besseren Haftbedingungen, sondern schadet der Resozialisierung der Gefangenen

(Beifall Barbara Ostmeier [CDU])

und damit letzten Endes auch dem Opferschutz. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Für die Piratenfraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Wolfgang Dudda das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit erkennbar großer Sorgfalt und entsprechend umfänglich hat die Landesregierung alles rund um den Opferschutz in Schleswig-Holstein dargestellt. Hierfür gilt ihr mein ehrlicher und aufrichtiger Dank, genauso wie der Dank auch den Opferschutzverbänden, ohne die Opferschutz nicht stattfinden kann, gebührt.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt CDU und Bei- fall Dr. Heiner Garg [FDP])

Ich freue mich darüber, dass hier fraktionsübergreifend der Konsens besteht, dass Opferschutz absolut wichtig ist. Es widerstrebt mir zutiefst, dieses Thema für Wahlkampfplattitüden oder ähnlichen Dingen zu missbrauchen. Opferschutz ist nicht dazu geeignet, um unser eigenes politisches Süppchen damit zu würzen. Das Thema ist zu ernst.

Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen: Opferschutz ist seit den 90er-Jahren Thema. Das ist erst der vierte Bericht. Das, was Sie übernommen haben, ist ein langes Erbe. Diejenigen, die zufrieden oder unzufrieden sind, müssen sich teilweise an die eigene Nase fassen. Es waren viele daran beteiligt. Das ist auf dem richtigen Weg. Das ist ein langer Prozess, der noch lange nicht beendet ist. Hier haben sich Landes- und Bundesregierung gleichermaßen verdient gemacht. Die Überschrift dafür müsste lauten: Das war noch lange nicht genug.

Ein einziger Kritikpunkt, in dem ich mich mit dem Kollegen Klug und der Kollegin Ostmeier übereinstimmend sehe, ist der Punkt, der das flächendeckende Betreuungsangebot angeht. Das kann besser sein als das, was bei ihnen dargestellt ist. Das soll aber schon die ganze Kritik gewesen sein, denn ich möchte hier keine Wiederholungen machen.

Auch dafür ist Parlament da: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Blick auf etwas anderes zu richten, wenn wir über das Thema Opferschutz sprechen. Opferschutz ohne strafrechtliche Aufarbeitung der Tat, das sind bekanntlich zwei Seiten einer Medaille. Das dürfen wir nicht übersehen, dass es tatsächlich zwei unterschiedliche Seiten sind. Wer die eine betrachtet, der kann die andere nicht sehen. Genau aus diesem Grund müssen wir endlich damit beginnen, die Zuständigkeit von Verfahren von vornherein klar zu trennen.

Ich denke, hier besteht eine sehr große Chance, beim Opferschutz Veränderungen herbeizuführen, denn das, was wir gerade bei Opferschutzregelungen im Strafgesetzbuch verlangen, überfordert jeden Menschen und damit auch jeden Richter. Ein Strafverfahren dient der Klärung der Frage, ob eine Straftat begangen wurde, und wenn ja, wer der Täter ist. Dazu ist - ausgehend von der Vermutung, dass der Beschuldigte oder der Angeklagte nicht der Täter ist - zu ermitteln und zu verhandeln. Es gilt also die Unschuldsvermutung.

Opferschutz bedingt dem gegenüber, beides zu unterstellen, denn ohne eine Tat gibt es kein Opfer. Ohne einen Täter braucht dieses Opfer keinen Schutz vor ihm. Solange wir also Strafverfahren und Opferschutz nicht grundlegend voneinander trennen, verlangen wir den Beteiligten nahezu schizophrene Denkleistungen ab. Sie sollen zugleich den Beschuldigten oder Angeklagten für unschuldig halten, wie auch das Opfer einer Tat anerkennen, die erst festgestellt werden soll.

Wem dies zu theoretisch erscheint, der mag sich kurz des Falls Kachelmann erinnern, der genau diesen Spagat der Ermittlungsbehörden sowie der Strafjustiz öffentlich gemacht und dank der Protagonisten auch in das Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit gezerrt hat. Vor diesem Hintergrund sehe ich den Täter-Opfer-Ausgleich in der Ermittlungsphase jedenfalls in der derzeit praktizierten Form insbesondere mit Sanktionsmilderung als nicht sehr glücklich an.

Ich möchte nicht missverstanden werden: Dass es eine solche Regelung gibt, begrüße ich. Problematisch sehe ich allerdings, dass es ein Teil der Ermittlungsarbeit ist. Diese bringt die große Gefahr mit sich, dass ein zu Unrecht Beschuldigter letztlich eine Strafverschärfung zu befürchten hat, weil er keinen Grund für einen solchen Ausgleich sieht. Der tatsächliche Täter hingegen bekommt die Chance, sich auf diese Weise günstiger aus der Sache herauszukaufen. Sie sehen, wir dürfen uns

(Dr. Ekkehard Klug)

wirklich nicht zurücklehnen und auf unseren Lorbeeren ausruhen.

Lassen Sie mich abschließend eines sagen: Sie können rätseln, ob ich diese Rede so gehalten hätte, wenn die Ereignisse von gestern Abend nicht gewesen wären. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall PIRATEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich der Ministerin und ihrem Team herzlich für diesen ausführlichen und gut strukturierten Bericht danken. Vor allem der letzte Teil, der sich auf die Rechte der Opfer einer Straftat bezieht, ist einfach und verständlich dargestellt, was mit Sicherheit sehr hilfreich ist.

Der Bericht ist Beleg für den wichtigen Stellenwert des Opferschutzes. Niemand hat es verdient, Opfer zu sein. Und doch werden viele von uns im Leben einmal Opfer einer Straftat, oder unsere nächsten Angehörigen oder Freunde fallen einer Straftat zum Opfer. Opfer von Straf- und Gewalttaten kommen folglich aus allen Schichten der Bevölkerung. Jeder kann, wie bereits gesagt, betroffen sein. Es wird den Opfern nicht gerecht, sie lediglich als eine Nummer in der Statistik einzugruppieren. Diese Auffassung spiegelt sich gerade im vorgelegten Bericht wider.

Die Ministerin hat in ihrer Zielrichtung völlig recht: Der Täter-Opfer-Ausgleich hat sich bewährt und sollte zudem weiter ausgebaut werden. Die bloße Bestrafung eines Täters stellt für traumatisierte Opfer meist weder Gerechtigkeit noch inneren Frieden wieder her. Durch zusätzliche Mediation bei Gegenüberstellung ist es hingegen in vielen, vielleicht sogar in den meisten Fällen gelungen, die Täter zu tieferer Einsicht und Reue zu bewegen und dadurch auch zum Heilungsprozess der Opfer beizutragen.

Dies ist eine weitere, wichtige Maßnahme für gelebten Opferschutz in Schleswig-Holstein. Wir können mit Recht froh darüber sein, dass wir das als Küstenkoalition mit unserer Ministerin hinbekommen haben.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu gehört als Erfolg dieser Koalition auch die anonyme Spurensicherung, die mit großer parlamentarischer Mehrheit hier im Hause in die Wege geleitet wurde. Vergewaltigungsopfer sind in vieler Hinsicht benachteiligt. In unserer Gesellschaft gehören Vergewaltigungen zu den Straftaten, deren Häufigkeit seit jeher unterschätzt wird. Darüber hinaus haben Vergewaltigungsopfer oftmals einen schlechteren Status in der Gesellschaft, wenn es um die Anerkennung des Leids beziehungsweise des Opferstatus geht. Eine ganz andere Schwierigkeit ist, dass viele Opfer keine Strafanzeige stellen. Die Beweisführung im Fall von sexueller Gewalt gestaltet sich auch dadurch äußerst schwierig. Daher ist es begrüßenswert, dass man nun eine realitätsnahe Lösung im Sinne der Opfer von sexueller Gewalt gefunden und diese nun fest etabliert hat, sodass die Opfer auch später noch die Gelegenheit erhalten, ihr Anliegen vorzutragen.

(Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn es um die Unterstützung von Menschen mit besonderen Nöten geht, sei auch hier gesagt, dass die Frauenhäuser in der jüngsten Vergangenheit in ihrer Arbeit deutlich besser unterstützt wurden. Auch damit stärken wir nicht nur die Frauen und Mädchen in unserem Land selbst, sondern vor allem unsere Gesellschaft insgesamt. Auch das ist ein Teil des Opferschutzes.

Wenn man all dies aufzählt, bleibt abschließend festzuhalten, dass Opferschutz keine Maßnahme ist, die sich irgendwann erledigt hat. Im Gegenteil, der Opferschutz ist vielschichtig und muss immer wieder neu erstritten werden. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Parlament, uns auch in Zukunft für einen starken Opferschutz in Schleswig-Holstein einzusetzen.

An dieser Stelle möchte ich noch auf zwei Dinge hinweisen: Erstens. Unrecht verjährt nicht. Vor diesem Hintergrund gilt es vor allem auch, das Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus immer wieder hervorzurufen; gerade weil es immer weniger Zeitzeugen gibt, gerade weil sich die Geschichte nicht wiederholen darf, und gerade, weil man durch Geschichtskenntnisse die Gegenwart genauer verstehen und analysieren kann, gerade deshalb darf das Gedenken nie verstummen. Es ist also eine Art Prävention, wenn man weiß, was damals geschehen ist, und wenn man es einzuordnen weiß. Das ist ein Teil des Opferschutzes.

Zweitens sei gesagt, dass wir den heutigen Opfern von Krieg und Gewalt ebenfalls etwas schuldig

(Wolfgang Dudda)

sind, egal wo sie herkommen. Opferschutz ist vielfältig. Das hat auch etwas mit dem Bleiberecht zu tun. Verfolgte Menschen nicht abzuschieben, ist auch Opferschutz. Es gilt, dort hinzuschauen, wo Unrecht geschieht, und diesem entsprechend entgegenzutreten. Lassen Sie uns dies gemeinsam tun; für den Opferschutz im Land, aber auch auf der ganzen Welt und für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich hier bei uns in Schleswig-Holstein aufhalten. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zu den Dreiminutenbeiträgen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Barbara Ostmeier.