Ich will aus Zeitgründen nur auf zwei Punkte mit aktuellem Bezug eingehen. Angst, Opfer von Straftaten zu werden, ist ein großes Thema - auch im beginnenden Wahlkampf. Ich muss sagen, diese Angst wird mit Vorliebe von der CDU beschworen. Auch im Bericht geht es um das Sicherheitsgefühl der Menschen. Dabei stehen die angeblich gefühlte schlechte Sicherheitslage und eine steigende Furcht vor Kriminalität in einem bemerkenswerten Kontrast zu den Zahlen im Opferschutzbericht. Ich komme noch dazu.
Seit vielen Jahren gehen die Opferzahlen bei Tötungs-, Raub- und schweren Sexualdelikten kontinuierlich zurück. Das gilt auch für Körperverletzungen im Zeitraum 2006 bis 2015. Die Steigerung in diesem Bereich, die sich aus der neuesten Polizeikriminalstatistik für 2016 ergibt, bedarf noch einer genaueren Analyse. Auch der Anstieg der Gesamtopferzahl im Jahr 2016 um 3.482 Fälle ist genauer zu analysieren.
Hier kann sich die große Steigerung der Online-Anzeigen über die sogenannte elektronische Wache im Jahr 2016 auf 7.534 angezeigte Taten auswirken. Viele von diesen Fällen blieben früher einfach im Dunkelfeld.
Die langjährige Grundtendenz ist dennoch eindeutig: Das Leben in Schleswig-Holstein wird seit Jahren immer sicherer. Auch bei der Wohnungseinbruchskriminalität zeichnet sich eine deutliche Besserung ab.
Den „Kieler Nachrichten“ vom 17. Februar 2017 entnehme ich, dass die CDU eine Meinungsumfrage zum Sicherheitsempfinden hat durchführen lassen. Die Umfrage habe aber das Ergebnis erbracht, dass das allgemeine Sicherheitsgefühl im Norden, also in Schleswig-Holstein, durchaus in Ordnung sei. Wörtlich heißt es in den „KN“ - ich erlaube mir, zu zitieren -:
Bisher hat die CDU das Ergebnis der repräsentativen Umfrage nicht veröffentlicht. Herr Kollege Günther - ist er überhaupt da? Nein -: Ist Ihnen ein Wahlkampfthema abhandengekommen? War das der eigentliche Grund für das hektische Umschwenken auf das Thema G 8/G 9?
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja, deshalb verstehe ich nicht, wie Sie auf das Sicherheitsgefühl der Schleswig-Holsteiner kommen!)
- Mindestens ein Drittel befasst sich mit den Opferzahlen und den dahinterliegenden Kriminalstatistiken!
Herr Abgeordneter Peters, erstens haben Sie das Wort, und zweitens haben Sie eine Anfrage zu einer Bemerkung der Frau Abgeordneten Ostmeier. Erlauben Sie die?
Ich wollte wirklich gern einmal fragen, Herr Peters, welche Botschaft sich hinter Ihren Ausführungen für jedes einzelne Opfer einer Straftat, dass nach wie vor Opfer von Gewalttaten, Wohnungseinbruchdiebstahl oder Ähnliches wird, verbirgt. Ich habe das in meiner Rede übrigens gar nicht problematisiert, und ich habe übrigens auch keine schärferen Gesetze gefordert. Ich habe einfach nur eine konsequente Strafvereitelung gefordert. Was sagt das, was Sie jetzt fordern, den Opfern, die nach wie vor Opfer von Straftaten werden?
Sehr geehrte Frau Kollegin Ostmeier, ich habe das mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Aber ich stelle gleichzeitig fest, dass der Opferdiskurs gelegentlich auch missbraucht werden kann. Das sehe
ich dann als gegeben, wenn entgegen der Wirklichkeit behauptet wird, dass sich die Sicherheitslage in Schleswig-Holstein, in der Bundesrepublik und sonst wo massiv verschärft hätte. Solche Äußerungen kommen unter anderem aus Ihrer Partei.
Deshalb halte ich es für ausgesprochen sinnvoll, weil sich dieser Bericht auf vielen, vielen Seiten auch gerade mit statistischen Aufbereitungen auseinandersetzt, auf diesen Punkt einzugehen. Ich komme - wahrscheinlich auch nicht zu Ihrer Freude - gleich auch noch zu einem weiteren Punkt. Danke.
Bei der Auswirkung der erhöhten Zahl von Geflüchteten seit 2015 auf die Kriminalitätslage in Schleswig-Holstein gab es eher fragwürdige Betrachtungen des Oppositionsführers der CDU. In einer PE vom 17. Februar 2017 wirft er der Justizministerin vor - das bezog sich auf den Opferschutzbericht -, die Kriminalstatistik zu verharmlosen, weil sie kriminelles Verhalten bei Geflüchteten mit Perspektivlosigkeit, fehlender Ausbildung und fehlender Arbeit zu rechtfertigen versuche. Er fordert dagegen eine „ehrliche“ Debatte. Was damit gemeint ist, bleibt jedoch vage. Mit allzu fremdenfeindlichen Mutmaßungen will man sich wohl nicht das Maul verbrennen und belässt es daher lieber bei Andeutungen.
Kriminologie ist nicht das Ding von Herrn Günther. Das muss auch nicht so sein. Er soll sich aber doch Folgendes erklären lassen: Es gehört zu den kriminologischen Grunderkenntnissen, dass kriminelles Verhalten bei verschiedenen Menschengruppen in der Gesellschaft unterschiedlich häufig auftritt. Männer werden zum Beispiel sehr viel häufiger kriminell als Frauen, jüngere Menschen häufiger als ältere Menschen, Personen mit geringerer Bildung mehr als gut ausgebildete Menschen, Individuen ohne intakte soziale Einbindung mehr als Menschen, die in stabilen emotionalen und sozialen Gefügen eingebettet sind.
Wenn wir den Befund haben, dass der überwiegende Teil, der nach Deutschland und Schleswig-Holstein geflüchteten Menschen männlich, jung, weniger ausgebildet und prekär lebend ist, ist es allein schon aus statistischen Gründen so, dass sich in dieser Gruppe mehr Menschen befinden, die anfällig für kriminelles Verhalten sind. Seriös lässt sich also nur ein Vergleich anstellen mit einer Vergleichsgruppe deutscher Tatverdächtiger, die die gleichen
demografischen und sozialen Merkmale aufweist. Das alles hätten sie aber schon auf den Seiten 199 und 200 des Opferschutzberichts nachlesen können.
Dort werden die kriminologischen Auswirkungen einer erhöhten Flüchtlingszuwanderung bereits antizipiert, und es werden ganz konkrete Überlegungen zu ambulanten Sanktionsalternativen für junge Flüchtlinge entwickelt.
Sie sehen: Sie als CDU schüren Ängste und ergehen sich in dunklen Mutmaßungen. Die Küstenkoalition handelt planvoll und seriös. So soll es bleiben im Opferschutz und bei der Prävention. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht, den das Justizministerium zum Opferschutz vorgelegt hat, verdeutlicht, welchen Weg wir in der Frage des Opferschutzes in unserem Land bereits gegangen sind. Mitte der 70er-Jahre begann der Wandel des rechtlichen Status des Opfers weg vom passiven Zeugen hin zum aktiven Verfahrensbeteiligten der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens. Und das - das sage ich ausdrücklich - ist auch gut so. Das sage ich gerade auch vor dem Hintergrund, dass in Deutschland zuletzt gelegentlich immer wieder Stimmen zu hören waren, die meinen, für den Opferschutz sei inzwischen genug getan worden.
Es ist doch völlig klar, meine Damen und Herren, dass die Hinwendung zum Opfer keinen Selbstzweck darstellt. Wenn ein Verletzter nach einer Straftat befürchtet, durch ein Strafverfahren weiter geschädigt zu werden, wird er keine Strafanzeige stellen. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass eine Politik, die Opferbelange nicht ausreichend berücksichtigt, ein hohes Dunkelfeld produziert und Selbstjustiz oder Selbsthilfe fördert.
Der Bericht zeigt vor allem, an welcher Stelle wir uns heute befinden. Ich will vor allem auf zwei Punkte besonders eingehen.
Erstens. Die Entwicklung im Bereich des TäterOpfer-Ausgleichs ist insgesamt erfreulich. Gerade die bessere Förderung des Jugend-Täter-OpferAusgleichs wird von uns ausdrücklich begrüßt. Das heißt nicht, dass nicht da auch noch Verbesserungen erforderlich sind. Ziel muss eine flächendeckende Struktur sein.
Frau Kollegin Skalski, wenn das Land heute im Vergleich zum Jahr 2010 um höhere Steuereinnahmen in einem Umfang von 2,6 Milliarden € verfügt, also innerhalb dieser letzten sieben Jahre zu den 8 Milliarden € noch einmal 2,6 Milliarden € obendrauf gekommen sind, kann man wohl erwarten, dass davon ein paar Hunderttausend Euro zusätzlich für den Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs eingesetzt werden.