Zu den Nummern zwei und drei Ihres Antrages und der Forderung, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf entwickeln möge: Liebe Kollegen von der PIRATEN-Fraktion, wir haben nur noch eine Plenartagung im März. Ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren ist utopisch. Der Gesetzentwurf muss von dem federführenden Ministerium erarbeitet und in die behördeninterne Abstimmung gehen, dann dem Parlament zugeleitet werden, zudem noch in erster und zweiter Lesung - inkludiert eines möglichen Anhörungsverfahrens - debattiert werden. Sie merken selbst: Dies ist schlicht in der verbleiben Zeit dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich.
Dementsprechend würden die in den Nummern zwei und drei genannten Vorhaben der Diskontinuität zum Opfer fallen, und es ist müßig, überhaupt der Forderung in Nummer zwei und drei Ihres Antrages heute folgen zu können.
Aus diesem Grunde empfehlen wir, den Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen und dort insbesondere zu den Punkten aus Nummer eins näher zu diskutieren.
Herr Präsident! Im Rahmen der Berufsorientierung bietet auch das Land Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Praktikumsplätzen an. Interessierte junge Menschen können daran die vielseitige Arbeit in der Landesverwaltung und in Landesbehörden näher kennenlernen. Praktika sind ein wichtiger Bestandteil der Berufsorientierung. Schülerinnen und Schüler können dort erste Einblicke in den Arbeits
Die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten durch das Land erfolgt auf der Basis der Praktikumsrichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Dabei sind Praktika keine Arbeitsverhältnisse. Die Praktikantinnen und Praktikanten leisten somit keine reguläre Arbeit, sondern der Erwerb von praktischer Erfahrung und der Einblick in die Praxis stehen im Vordergrund. Dies unterscheidet sie deutlich von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
In der Praktikumsrichtlinie wird dabei empfohlen, freiwillige Praktika auf die Dauer von längstens drei Monate zu beschränken. Dies hat sicherlich auch seinen Grund darin, dass bei freiwilligen Praktika über drei Monaten Gesamtdauer nach dem Mindestlohngesetz der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist. Allerdings sind vom Mindestlohngesetz Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausgenommen. Ein Punkt, der in der bundesweiten Diskussion über die Weiterentwicklung und die Höhe des Mindestlohngesetzes dringend aufgegriffen werden sollte und einer Änderung bedarf.
In der Praktikumsrichtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist zudem bereits vorgeschrieben, dass bei freiwilligen berufs- oder studienbegleitenden Praktika nicht zuvor ein Praktikumsvertrag bestanden haben darf, damit Kettenpraktika mit ein und demselben Ausbildungsbetrieb verhindert werden. Es ist müßig, darauf hinzuweisen, dass die überwiegende Zahl der Praktika innerhalb von drei Monaten abgeleistet wurden. Dies macht auch sehr deutlich, dass es durch die Praktikumsrichtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sehr wohl ein gutes Regelungswerk für Praktika gibt und dieses auch von der Landesregierung Schleswig-Holstein konsequent eingehalten wird.
Es bleibt also festzuhalten, dass es für die geforderten Schutzvorkehrungen und Mindeststandards für Praktika, so wie sie die Fraktion der PIRATEN einfordert, keine Notwendigkeit gibt. Aber der Ansatz, sich mit dem Thema gute Arbeit für Praktikanten vor allem in der freien Wirtschaft generell zu beschäftigen, wird von mir geteilt. Wir brauchen faire Regeln für faire Praktika. Dazu gehört eine faire Vergütung und eine klare Abgrenzung zwischen Praktikum und regulärer Arbeit. Derzeit liegt die Beweislast noch beim Praktikanten. Dies zu ändern, dafür habe ich große Sympathien.
Neben den schon beschriebenen freiwilligen Praktika, die junge Erwachsene während der Ausbildung, dem Schulbesuch oder dem Studium absolvieren die maximal drei Monate dauern -, gibt es natürlich auch Pflichtpraktika, die in einer Schulausbildungsoder Studienordnung vorgeschrieben werden. Auch diese Pflichtpraktika fallen zurzeit noch nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn. Auch hier sehe ich noch Diskussionsbedarf.
Fest steht: Faire Praktika bieten jungen Menschen die Chance, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen und erste Netzwerke aufzubauen. Dabei sollte aber immer der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der PIRATEN ist ein klassischer Fall von gut gemeint, aber schlecht gemacht. Das Grundsätzliche Anliegen finden wir ja richtig, das Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht auf dem Rücken von Praktikanten auszutragen und sich als Arbeitgeber der Verantwortung gegenüber bewusst zu werden. Die von den PIRATEN vorgeschlagenen Ausführungen lassen dann aber doch zu wünschen übrig.
Erstes Beispiel ist die von Ihnen geforderte Entlohnung. Nach § 26 und 17 Berufsbildungsgesetz haben Praktikantinnen und Praktikanten, egal ob freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum, einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dort heißt es:
Es existieren also bereits Regelungen, nach denen Menschen, die für das Land arbeiten, eine angemessene Entlohnung erhalten müssen.
Das, was die PIRATEN nun vorschlagen, eine starre Mindestgrenze zu setzen, ist aber eben nicht im Sinne jedes Betroffenen. Zudem müssen Ausnahmen, wie die oben genannte Regelung klar darlegt, gut begründbar sein. Ich glaube, dass man auch nicht verkennen sollte, dass gerade für ein von Ihnen hoffentlich auch befürwortetes breites Angebot an Kurz- oder Schülerpraktika eine gewisse Flexibilität bei der Entlohnung möglich sein muss.
Weiter geht es mit der von Ihnen formulierten Forderung der Beweislastumkehr, mit der Sie indirekt die vollständige Einbindung eines Praktikanten in die tägliche Arbeit kritisieren. Die öffentliche Hand hat bei der Anstellung von Praktikanten eine Vor
Eine weitere Forderung Ihres Antrags, Absolventinnen und Absolventen nicht für ein Praktikum zuzulassen, ist aus unserer Sicht nicht zielführend - auch wenn wir Ihnen, wie gesagt, im Grundsatz recht geben, dass Absolventen die Chance auf eine feste Anstellung haben sollen. Individuell kann es dann aber doch manchmal sogar von Vorteil sein, wenn eine weitere Berufsorientierung und -qualifizierung auch noch nach dem Studium stattfinden kann.
Daran erkennt man, dass sich ein Mehrwert eines Praktikums nicht immer nur an der monetären Entlohnung bemessen lässt. Im Gegenteil: Ein Unternehmen oder öffentliche Institution verpflichtet sich bei der Anstellung von Praktikanten zum Beispiel, einen Betreuer zuzuordnen, erforderliche Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen und ist auch obwohl Ihr Antrag anderes suggeriert - zur Ausstellung eines Zeugnisses verpflichtet.
Dann gleicht die Formulierung ihres Antrags geradezu einem „Antrag des Misstrauens“. Es klingt dort gerade so, als würden das Land beziehungsweise Unternehmerinnen und Unternehmer des Landes die Arbeitskraft von Menschen regelmäßig und regelrecht ausnutzen.
Ich erkenne an der jetzigen Regelung solange kein Problem, solange wir den eben angesprochenen Grundsatz nicht missbrauchen und unbezahlte Praktika zur Regel machen. Wir finden, es gehört sich, Praktikanten anständig zu bezahlen. Für eine angemessene Entlohnung von Praktikanten gibt es bereits heute einen entsprechenden rechtlichen Rahmen beziehungsweise gesetzliche Regelungen.
Herr Präsident! Anlass für unseren Antrag ist vor allem der Inhalt der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Patrick Breyer. Um die sich aus der Antwort ergebenden Probleme verständlich auf den Punkt bringen zu können, zitiere ich, was der Landesbezirk Nord der Gewerkschaft ver.di dazu in seiner Pressemitteilung vom 26. September 2016 sagt:
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) fordert die Landesregierung in Schleswig-Holstein auf, die Bedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten im Landesdienst unverzüglich zu überprüfen und Missstände abzustellen.“
Die Kleinen Anfrage der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat ergeben, dass in Schleswig-Holstein offensichtlich seit 2014 Hunderte von Praktikanten bis zu sechs Monate beschäftigt wurden, ohne ihnen eine Vergütung zu zahlen. Wie die Antwort der Landesregierung auf eine Piratenanfrage zeigt, verfügten über einhundert der unbezahlten Praktikanten sogar über eine Berufsausbildung oder einen Studienabschluss.
„‘Hier werden junge Menschen systematisch als voll ausgebildete Arbeitskräfte in unbezahlten PraktikantInnen-Verhältnissen eingesetzt und kaschieren damit den Mangel an Personal an vielen Stellen - das zum Nulltarif, da ist der Weg zu Ausbeutung sehr kurz‘, so Jochen Penke, zuständiger Landesfachbereichsleiter der ver.di Nord.“
Schleswig-Holstein ist an anderer Stelle so etwas wie ein „Trendsetter“ geworden, wenn es darum geht, dass gute Arbeit gut bezahlt wird. Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz wurden von hier aus bundesweit vorbildliche, nachahmenswerte Standards gesetzt. Gerade vor diesem Hintergrund können wir nicht verstehen, warum diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen „zum Jagen getragen werden müssen“, wenn es um diejenigen geht, die den geringsten Arbeitsschutz bei uns genießen.
Der Hinweis darauf, dass man sich hier im bundesweiten Kontext zu bewegen habe und nichts eigenständig ändern könne, entlastet die Landesregierung überhaupt nicht. Sie ist an anderer Stelle ja auch nicht zimperlich, wenn es darum geht, aus dem Konsens von Bund und Ländern auszuscheren. Diese Plenartagung hat ja genau mit einem solchen Punkt begonnen.
Außerdem ist es hier ja auch so, dass auf Bundesebene bereits geöffnete Türen eingerannt werden können. Ein Blick auf die bereits im Jahr 2011 vom Bund verfasste Praktikantenrichtlinie hilft hier weiter. Darin findet sich unter anderem auch unsere Forderung nach einer Aufwandsentschädigung von mindestens 300 € monatlich und die zeitliche Befristung von Praktika vor. Das Rad muss also nicht neu erfunden werden. Es steht zur Montage an den Wagen bereit.
Es muss uns allen doch zu denken geben, wenn sich aus der Studie der DGB-Jugend aus dem Jahr 2011 ergibt, dass sich nur 17 % der befragten Praktikanten angemessen bezahlt gefühlt haben. Diese Unzufriedenheit kann nicht losgelöst davon betrachtet werden, dass Praktikanten in die tagtägliche Ar
beitsplanung als Arbeitskräfte und nicht als Praktikanten verplant werden. Die ja auch von der SPDBundestagsfraktion angestrebte Beweislastumkehr an dieser Stelle wird wie vieles aus unserem Antrag einen Bürokratieaufwand erfordern. Das steht auch für uns außer Frage.
Wir stellen allerdings auch für die Praktikanten die Frage: Gesellschaft, wie hältst Du es mit dem Schutz der Schwachen und derjenigen, die ohne Lobby sind? - Und wir fragen auch: Wie qualifizieren wir unsere Gesellschaft dazu, auch morgen noch international wettbewerbsfähig zu sein?
Tatsächliche und gute Praktika ergänzen das Studium und die Berufsausbildung. Sie können aus guten theoretischen Kräften noch bessere praktische Kräfte machen. Das braucht unser Land und nicht einen verdeckten Billiglohnarbeitsmarkt.
Beim Hereinschnuppen in die Arbeitswelt dürfen sich die Praktikanten nicht länger an der Nase herumgeführt fühlen! Das ist eine Frage des sozialen Anstands. Die müssen die öffentlichen Arbeitgeber vorbildlich beantworten. Unser Antrag ist ein Schritt auf diesem Weg. Deshalb bitte ich Sie auch um Zustimmung in der Sache. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Praktika ermöglichen jungen Menschen, sich ein eigenes Bild über einen Arbeitsplatz oder einen Beruf zu machen, indem sie in Betrieb oder Behörde den Arbeitsalltag kennenlernen und beobachten. Wenn ich an einige Schülerinnen und Schüler denke, war für sie das Praktikum oftmals der erste ernste Kontakt mit der Arbeitswelt, die sie vorher nur aus Gesprächen kannten. Sie merken erst an der Werkbank oder der Ladentheke, ob ihnen der Beruf zusagt oder nicht. Das persönliche Erleben ist also enorm wichtig und durch kein Buchwissen ersetzbar. Darum ein eindeutiges Ja zum Praktikum.
Ein Praktikum ist ja nicht zufällig für viele Ausbildungs- und Berufsgruppen verpflichtend. Das Prinzip ist einfach: Erst lernt man etwas am Schreibtisch und sieht dann im Praktikum, wie das Gelernte in der Praxis ausgeführt wird. Bei Pflichtpraktika ist der Landesdienst bereits gut aufgestellt; die entsprechenden tariflichen Regelungen und Richtlinien zeigen das. Sie sind nach meiner Einschätzung ausreichend für den Schutz von Praktikanten, die im Rahmen ihrer Ausbildung als Pflichtpraktikanten ein Praktikum absolvieren müssen.
Allerdings gibt es auch eine Schattenseite der Praktika. Ein Praktikant ist nämlich rechtlich gesehen kein Arbeitnehmer, sodass viele Rechte des Arbeitnehmers demzufolge auch nicht gelten. Arbeitgeber nutzen das aus. Fragen Sie in den Jobcentern nach. Dort sind genügend schwarze Schafe bekannt, die immer wieder Praktikanten anfordern, woraus aber niemals eine Festanstellung erfolgt. Immer wieder wird Menschen Hoffnungen gemacht, nur um sie als kostenlose Beschäftigte auszubeuten. Das gilt übrigens nicht nur am unteren Ende der Lohnskala, sondern auch für viele Studienabsolventen. Sie werden in der einen oder anderen Agentur voll eingesetzt, ohne jemals einen Cent für ihre Arbeit zu sehen. Hier werden Ressourcen richtig gehend verschwendet, worauf der Deutsche Gewerkschaftsbund wiederholt hingewiesen hat. Vor einigen Jahren kam das böse Wort von der Generation Praktikum auf, weil sich immer mehr Absolventen von einem Praktikum zum anderen hangeln; finanziert oftmals von den eigenen Eltern.
Darum ist vollkommen klar, dass ein Praktikum zeitlich begrenzt sein muss. Vor diesem Hintergrund kommen dem Land natürlich eine besondere Verpflichtung und eine Vorbildfunktion zu. Es ist gut und richtig, dass es überhaupt keine zeitlich unbegrenzten Praktika im Landesdienst gibt. Die meisten Praktika dauern nicht einmal vier Wochen. In dieser Zeit gewinnt der Praktikant einen guten Einblick, ohne dass die Gefahr besteht, dass er oder sie in Arbeitsprozesse eingliedert wird. Das ist im besten Sinne ein Praktikum.
Für die anderen Praktikanten zeigt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der PIRATEN, dass die Zahl der freiwilligen Langzeitpraktika im Landesdienst sehr klein ist. Nur sechs freiwillige Praktikanten listet die Landesregierung auf, die länger als drei Monate Praktikum ableisten; davon vier im Landesbetrieb für Küstenschutz. Diese vier erhielten eine existenzsichernde Vergütung. So etwas findet man in der freien Wirtschaft wohl nicht.
Zu meinem Bedauern haben kaum Flüchtlinge Zugang zu Praktika in der Landesverwaltung, wie die Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage des Kollegen Klug offenbarte. Gerade aber Flüchtlinge sind auf Erfahrungen im deutschen Berufsalltag angewiesen, der sich ja sehr von dem in ihrem Heimatland unterschieden kann. Ich würde es begrüßen, wenn die Landesregierung mehr Flüchtlinge als Praktikanten einen Einblick in die deutsche Arbeitswelt gewähren würde. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Sprachbarriere im Lauf des Praktikums immer niedriger werden würde.
Herr Präsident! Indem Privatpersonen ihre Router zusammen schalten und so ein frei zugängliches Kommunikationsnetzwerk schaffen, ermöglichen sie anderen einen kostenfreien Zugang zum World Wide Web. Aber auch für diese privaten Initiativen fallen irgendwann Kosten an. Wenn nun die Initiatoren nicht alle Kosten allein tragen wollen und sich Förderer und Unterstützer suchen, stoßen sie häufig auf ein Problem: Der Geldgeber bittet um eine Spendenquittung. Die könnte nun auch jede Privatperson oder jede Initiative ausstellen. Allerdings fehlt dieser Bescheinigung bisher der Hinweis auf die Gemeinnützigkeit. Damit ist eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden derzeit nicht möglich. Dies ist für viele Spenderinnen und Spender aber ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung über eine Zuwendung. Dieses Manko ist nun aufgefallen.
Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben im Februar eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel gestartet, die Freifunkinitiativen - jedenfalls solange sie ohne Gegenleistung tätig sind - als gemeinnützig anzuerkennen. Unsere Landesregierung hat bereits beschlossen, die Bundesratsinitiative zu unterstützen. Das freut uns sehr! Durch den Antrag der Piratenfraktion kommt nun auch das Parlament ins Spiel. Wir halten die Initiative für sinnvoll und unterstützen das Ziel der Bundesratsinitiative, und weil es der Sache dient, stimmen wir dem Antrag der Piratenfraktion zu.
Herr Präsident! Freifunk-Initiativen sind modernes Ehrenamt. Statt ihnen Steine in den Weg zu legen, sollten wir alles dafür tun, sie zu unterstützen. Jeder Mensch muss das Recht auf einen Internetzugang haben. Wer keinen Internetanschluss hat, ist von vielen Informationen und der Gesellschaft in weiten Teilen abgehängt. Deshalb müssen auch Menschen mit wenig Einkommen Zugang zum Internet bekommen.
Freifunk-Initiativen arbeiten ehrenamtlich und gemeinnützig genau an diesem Ziel. Als konkretes Beispiel möchten wir die Geflüchtetenarbeit am Flensburger Bahnhof nehmen. Ohne die Flensburger Freifunkerinnen und Freifunker hätten Geflüchtete am Bahnhof kein Internetzugang gehabt, um ihre weitere Fluchtrute zu planen oder um Kontakt in die Heimat zu halten.