Protocol of the Session on February 23, 2017

Ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Ich beantrage eine dritte Lesung, die Rücküberweisung an den Innen- und Rechtsausschuss, und appelliere an die Ministerin, die immer offen für alles ist und so gern mit dem Argument Leben und Tod hier auftritt: Dann entscheiden Sie sich für Leben! - Vielen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat der Abgeordnete Wolfgang Dudda.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Jasper hat es auch zu Beginn in seiner Rede ausgeführt: Wir hatten schon einen Entwurf vorliegen, der durch die vernichtenden Stellungnahmen in der mündlichen und schriftlichen Anhörung kassiert werden musste. Ich möchte auch erwähnen:

Meine Fraktion hatte im März 2015 eine Große Anfrage gestellt, die auch noch einmal den Finger in die Wunden des Altentwurfs legte. Damals hat die Regierung oder die Koalition genug Souveränität besessen, den Entwurf zu kassieren. Das war gut. Sie hat sich noch einmal auf den Weg gemacht. Das fand ich respektabel, denn die öffentliche Meinung darüber war nicht positiv. In der Situation zu sagen: Wir überlegen uns das noch einmal neu, hat Respekt abverlangt, und das war auch okay so.

Jetzt aber die Nummer zu wiederholen und die Ergebnisse der Anhörung völlig unbeachtet zu lassen, ist der falsche Weg.

(Beifall PIRATEN und Volker Dornquast [CDU])

Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es erhebliche Bedenken gibt. Kollege Jasper hat es erwähnt, Frau Klahn hat es erwähnt. Es gibt genügend Gründe, gegen dieses Gesetz zu sein. Der Hauptpunkt wurde auch angesprochen. Das ist der Ausschluss der Privaten. Auf den werde ich gleich noch zu sprechen kommen.

Das Problem dabei ist, dass hier nicht mehr die Sachargumente zählen, sondern nach unserer festen Überzeugung einfach ein politischer Wille durchgesetzt werden soll - und das auf dem Rücken und zulasten der Menschen; denn unser System verträgt zurzeit den Rückzug der Privaten aus dieser Szene überhaupt nicht und arbeitet schon jetzt im Grenzbereich.

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf soll den Privaten jedenfalls auf unmittelbaren Wegen nur noch der Krankentransport übrig bleiben

(Zuruf Peter Eichstädt [SPD])

und ihnen möglicherweise auf mittelbarem Wege dann über Weitergabe von Trägerschaften oder im Wege der sogenannten Beleihung andere Möglichkeiten gegeben werden. Das ist eine Einschränkung nach Artikel 12 des Grundgesetzes, das wurde schon erwähnt. Die können wir nicht mittragen. Der Wissenschaftliche Dienst hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Ausschluss der Privaten verfassungsrechtlich bedenklich ist,

(Peter Eichstädt [SPD]: Hat er nicht! - Anita Klahn [FDP]: Hat er doch!)

aber dieses möglich ist, wenn eine ergänzend entsprechende konkrete Gefahr für die Menschen dargelegt wird. Die wurde im Vorwege - das hat Frau Klahn richtig bemerkt - nicht dargelegt, son

(Anita Klahn)

dern erst im Nachhinein, und übrigens auch dann erst auf einem komplizierten Weg und - wie wir finden - überhaupt nicht schlüssig. Vor diesem Hintergrund schwebt über dem Gesetz nach unserer festen Überzeugung das Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt CDU und FDP)

Es ist niemandem geholfen, wenn wir jetzt ein neues Gesetz beschließen, das dann keine drei Monate hält, weil es entsprechend beklagt wird.

Die in aller Eile eingegangenen Stellungnahmen von Ambulanz oHG und - Kollege Jasper brachte es auch ins Spiel - von Clinotrans GmbH waren teils etwas überengagiert, haben aber die Dinge recht zutreffend auf den Punkt gebracht: Es ist absurd und widersinnig, private Anbieter aus der Notfallrettung auszuschließen und auf den Krankentransport zu beschränken, weil sich in zwei Fällen in der Vergangenheit private Anbieter einmal falsch verhalten haben - das allein rechtfertigt den Ausschluss der Leute nicht. Ich wiederhole es noch einmal: Ohne die Privaten geht es nicht. Die Mathematik, die die Landesregierung hier aufstellt, kann außer ihr kein anderer Mensch nachvollziehen.

Noch einmal: Es ist eine Gefahr für die Menschen, für Leib und Leben. Ich betone auch noch einmal unsere Einigkeit in Bezug auf die Baby-Rettung. Da sind wir uns auch im Ausschuss alle einig geworden, wie es bei uns in vernünftigen Punkten immer Tradition war. Dieses Gesetz - da folge ich dem Antrag der Kollegin Klahn - muss noch einmal beraten und korrigiert werden. Es wird verfassungsmäßig nicht überleben. Wenn es das nicht kann, hat es keinen Bestand und gefährdet in der Folge die Menschen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt CDU und FDP)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unser Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen. Auch für unser Flächenland stellen sich viele drängende Fragen - vor allem wenn es um die Aspekte Versorgung und Qualität geht.

Das zeigt sich längst nicht nur bei der geburtshilflichen Versorgung. Auch die Anforderungen an den Rettungsdienst haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter, aber sie haben eben auch mehr und unterschiedliche Krankheiten. Daraus folgt naturgemäß ein veränderter Bedarf, nicht zuletzt für den Rettungsdienstbereich. Allein die Entwicklung der bodengebundenen Rettungseinsätze macht das sehr deutlich: Ihre Zahl ist seit 2001 um mehr als 50 % gestiegen.

Wie angedeutet, wächst aber nicht nur die Zahl der Einsätze immer weiter. Auch die Ansprüche an die Besatzungen in Rettungs- und Krankentransportwagen und an die Notärzte haben sich verändert. Es gibt zum Beispiel deutlich mehr Intensivtransporte oder Fälle, in denen schwergewichtige Patienten transportiert werden. Vor diesem Hintergrund ist für den SSW völlig klar, dass auch die gesetzlichen Grundlagen an diese Entwicklungen angepasst werden müssen.

Wer sich den vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstgesetzes anschaut, wird schnell feststellen, dass diese Materie sehr detailliert und gleichzeitig umfassend ist. Deshalb hat das zuständige Ministerium diese Novelle auch entsprechend langfristig vorbereitet. Gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten wurde schon vor Jahren an den zentralen Themen gearbeitet. Wichtige Punkte waren hier zum Beispiel die Gewährleistung von Hilfsfristen, verstärkte Kooperationen oder die verbesserte Ausbildung des Personals. Vieles findet sich im Gesetzentwurf wieder. Aus Sicht des SSW ist hier eines besonders erwähnenswert: Der Erhalt der Versorgungsqualität - und damit das Patientenwohl - war und ist in dem ganzen Verfahren absolut zentral.

Ein weiterer Aspekt, der uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist, sind die Arbeitsbedingungen des Rettungsdienstpersonals. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen hier trotz des wachsenden Bedarfs einen richtig guten Job. Trotzdem arbeiten viele von ihnen natürlich an der Belastungsgrenze. Unser Ziel ist es, sie durch die neuen Bestimmungen für die Qualifizierung des Rettungsdienstpersonals nachhaltig zu entlasten. Denn wer den veränderten Anforderungen durch zeitgemäße Aus- und Weiterbildung gut gewachsen ist, macht seinen Job erfahrungsgemäß nicht nur besser, sondern auch lieber. Hiervon profitieren also Mitarbeiter und Patienten gleichermaßen.

Natürlich spielt in Sachen Rettungsdienst die Patientensicherheit eine absolut übergeordnete Rolle.

(Wolfgang Dudda)

Dies gilt ganz besonders für die Notfallrettung. Denn hier geht es bekanntlich um Menschen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden oder der Tod zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. Im Gegensatz zum Krankentransport kommt es hier also nicht nur auf absolute Verlässlichkeit, sondern auch auf jede Sekunde an. In diesem Bereich waren bisher zum Teil auch private Anbieter außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes tätig. Dies hat aber ganz offensichtlich nicht immer reibungslos funktioniert. Das Ministerium hat uns zumindest einige Belege für die Annahme geliefert, dass die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nicht immer sichergestellt war.

Die Konsequenz hieraus halte ich persönlich für richtig: In Zukunft können Private unverändert Krankentransporte übernehmen, und auch für die Notfallrettung können sie als Durchführer von verantwortlichen Trägern beauftragt werden. Damit liegen aber Verantwortung und Planung immer in einer Hand. Das ist in meinen Augen im Sinne der bestmöglichen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger und liegt damit genau auf der Linie des gesamten Entwurfs. - Jo, tak.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für einen ersten Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Peter Eichstädt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte am Anfang festhalten, dass die Debatte eigentlich gezeigt hat, dass wir nach den Beratungen im Sozialausschuss und den vorgenommenen Änderungen ein wirklich gutes Gesetz auf den Weg gebracht haben, das in ganz wesentlichen Teilen eigentlich auch die Zustimmung des gesamten Hauses gefunden hat. Hier sind eine Reihe von Beispielen genannt worden, Herr Jasper. Wir haben auch sehr ausführlich und verantwortungsvoll im Ausschuss darüber beraten.

Ganz zum Schluss haben wir uns einem besonders wichtigen Thema zugewendet, das hier zum Schluss auch eine Rolle gespielt hat und auf das ich eingehen möchte. Es war auch nicht der Sozialausschuss, sondern der mitberatende Innenund Rechtsausschuss, der den Wissenschaftlichen Dienst gebeten hat, einen Blick auf das Gesetz zu werfen und eine Stellungnahme dazu abzugeben, ob

gegen den Entwurf des Gesetzes verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit bestehen, weil der Gesetzentwurf die Tätigkeit privater Unternehmen auf den Bereich des Krankentransportes beschränkt. Das war ein guter Hinweis vom Innen- und Rechtsausschuss.

Der Wissenschaftliche Dienst hat eine Stellungnahme abgegeben, die uns wichtige Hinweise geliefert hat, wie wir mit diesem Punkt umgehen müssen. Er hat sich nämlich im Wesentlichen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bezogen, in dem festgestellt worden ist, dass an so gravierende Einschränkungen wie diejenige, die hier im Bereich der Notfallrettung für die Privaten vorgenommen werden soll, hohe Anforderungen gestellt werden müssen, dass nämlich belegt werden muss, dass eine andere Regelung eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Das wurde ausgeführt; in der Zusammenfassung des Wissenschaftlichen Dienstes wurde dann gesagt, dass es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht abschließend beurteilt werden kann und im weiteren Gesetzesverfahren sichergestellt werden muss, dass die Gründe gegebenenfalls nachgeliefert werden.

Das war alles in Ordnung, und genau damit hat der Sozialausschuss sich dann pflichtgemäß beschäftigt. Er hat das Sozialministerium gebeten auszuführen, welche Gründe diesen Eingriff rechtfertigen. Das hier schon vielfach zitierte vierseitige Schreiben vom 13. Februar 2017 hat nach Auffassung der regierungstragenden Fraktionen in ausreichender Weise belegt, dass der Eingriff zur Einschränkung der Privaten bei der Notfallrettung gerechtfertigt und erforderlich ist, um die Zuverlässigkeit der Notfallrettung zu gewährleisten. Diese Argumente haben uns so überzeugt, dass wir gesagt haben: Das ist so in Ordnung, wir machen sie uns zu eigen.

Wichtig ist aber auch - das ist bisher noch nicht erwähnt worden -, dass für diese Regelung eine fünfjährige Übergangsfrist besteht. In der Zeit kann sehr wohl korrigiert werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die Dinge hier nicht so geregelt worden sind. Ich gehe aber nicht davon aus; ich nehme nur Ihre Argumente auf.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist leider abgelaufen.

(Zuruf CDU)

(Flemming Meyer)

Nun hätte ich so gern noch auf den zweiten Absatz hingewiesen, in dem nämlich steht,

(Heiterkeit)

dass die Kreise sehr wohl als Träger des Rettungsdienstes - Herr Kollege Schlie, wir kennen das aus dem Kreistag - Private einsetzen können, wenn sie es wollen. Aber das kann ich nun leider nicht mehr sagen.

(Heiterkeit)

Lesen Sie es bitte nach: zweiter Absatz in dem vierseitigen Schreiben. - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Herr Abgeordneter, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie es nicht getan haben.

(Heiterkeit)