Protocol of the Session on February 23, 2017

(Beifall SPD und FDP - Wortmeldung Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

- Nein, lieber Kollege Dr. Breyer, diesmal lasse ich keine Zwischenfrage zu.

Mir geht es ganz besonders um eines: Wenn Sie den Staatspräsidenten eines ganz bestimmten Landes fragen, so wird er Ihnen sagen, er betreibe Bestenauslese. Das ist der Herr Erdogan, der sagt, er wähle die nach seinen gesetzten Kriterien Besten aus, die ganz toll seien. Alle anderen schmeißt er raus. - Genau das will ich nicht. Es macht unser Land zu einem Vorbild für andere Länder, dass das bei uns nicht möglich ist, sondern dass Parteien sich bei diesen hohen Positionen einigen müssen.

Es gibt einen Kompromisszwang bei uns. Das ist ein wichtiger Wert in der Demokratie: Kompromiss ist nicht immer falsch, sondern kann für die Demokratie gut sein und dazu führen, dass auch kleinere Meinungen mitgenommen werden. Wenn über die Besetzung von Positionen nur aufgrund von Aktenlage entschieden wird und somit ein Zwang greift, weil jemand die Note 1,0 hat und deswegen jemand mit der Note 1,2 nicht genommen werden kann, obwohl er möglicherweise für das Gesamtgefüge besser gewesen wäre, so bekommen Sie es nicht hin, dass diese kleineren Meinungen mitgenommen werden.

Es ist wichtig, dass die gesellschaftliche Vielfalt in solchen Gremien widergespiegelt wird. Wenn wir das aufgeben, geben wir auch die gesellschaftliche Vielfalt im Ganzen auf, die ein prägendes Element unserer Demokratie ist, das ich mir von den PIRATEN nicht wegnehmen lassen möchte. Ich lasse es mir auch von der AfD nicht wegnehmen, die genauso argumentiert.

(Beifall SPD, FDP und Volker Dornquast [CDU])

Die Leute, die wir wählen, sind weder korrupt, noch bestechlich, noch in irgendeiner Art und Weise kriminell. Das sind alles ordentliche Leute, die ihre Arbeit ordentlich machen.

(Zurufe PIRATEN)

(Dr. Patrick Breyer)

Ich glaube, dass es das Allerwichtigste in einer Demokratie ist, dass sich alle wiederfinden können. Das sage ich vor allem als Vertreter der kleinsten Gruppierung: Auch wir finden uns in diesem Wahlverfahren wieder.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD)

Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag hat der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Ralf Stegner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wahlen zum Landtag sind in der Tat keine Bestenauslese, sondern Teil der repräsentativen Demokratie. Wir merken hier, dass es eine repräsentative Demokratie ist. In Teilen werden da die besten gewählt, manchmal werden auch andere gewählt. Jedenfalls ist es repräsentativ.

Ich möchte hier gern etwas sagen, weil ich nicht nur Abgeordneter und Fraktionsvorsitzender der SPD bin, sondern auch Landesvorsitzender einer Partei, die wie die Christlich Demokratische Union, die Freie Demokratische Partei, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder der Südschleswigsche Wählerverband eine lange demokratische Tradition in diesem Land hat.

Alles, was die Menschen diskreditiert, die aus solchen Parteien kommen und die dann - auch weil sie Mitglieder von Parteien sind - gewählt werden, alles, wo von Beute, von Mauscheleien oder von Altparteien die Rede ist, ist das Gegenteil dessen, was Artikel 21 unseres Grundgesetzes sagt. Mit diesem Artikel ist die Bundesrepublik Deutschland und auch dieses Land wirklich sehr gut gefahren: Demokratische Parteien wirken an der demokratischen Willensbildung in diesem Land mit. Das will ich ausdrücklich sagen.

(Beifall SPD, CDU, FDP, SSW und Dr. Mar- ret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es ist eines unserer Probleme in dieser Zeit - davon profitieren Populisten von rechtsaußen in der Tat -, dass so getan wird, als seien Parteien das Problem. Das sind sie wirklich nicht. Sich in Parteien demokratisch zu engagieren, ist richtig klasse und verdient mindestens so viel Anerkennung wie anderes Engagement über Sozialverbände, bei Kirchen, Sportvereinen, Feuerwehren oder an anderer Stelle.

Das will ich ausdrücklich sagen. Die meisten engagieren sich übrigens ehrenamtlich.

Bei allen Kontroversen, die wir haben, glaube ich, jeder, der in diesem Landtag sitzt, ist einmal aus idealistischen Motiven in eine Partei eingetreten, weil er etwas verändern wollte. Das ist gut so und es ist eine Stärke unserer Demokratie. Das soll man nicht schlechtreden.

Der Kollege Dr. Breyer hat uns vor Augen geführt, dass unser Problem nicht Vielfalt, sondern Einfalt ist. Das ist manchmal unser Problem. Ich sage Ihnen deswegen: Diese Hybris, Arroganz und Selbstgerechtigkeit wird am 7. Mai 2017 eine richtige Antwort finden.

Ich weiß nur nicht - das muss ich ehrlich sagen -, ob wir wirklich so froh darüber sein können, dass Sie hier ausscheiden, weil ich die Menschen bedauere, die vor Ihnen stehen werden, wenn Sie wieder Richter werden. Ich möchte nur sagen: Ich wünsche denen immer gute Anwälte.

Ihre Kritik ist wirklich etwas, was man zurückweisen muss.

(Beifall SPD, CDU, FDP und SSW - Zuruf Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] - Weitere Zu- rufe)

Insofern: Sie hätten die Chance gehabt, mit Ihrer Partei einen Beitrag zu leisten. Sie haben diese Chance verpasst. Ich finde Ihre Auftritte weitgehend peinlich. Ich habe mich gestern geschämt, als hier unsere Verfassungsrichter saßen und sich anhören mussten, was Sie dargeboten haben.

(Beifall SPD, FDP und SSW)

Ich habe mich über die Würde im Interview des Landesverfassungsgerichtspräsidenten, das man heute nachlesen kann, gefreut: Der hat Sie gar nicht erwähnt. Das waren Sie uns auch gar nicht wert.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf, Drucksache 18/1480, abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen - ich finde es noch einmal notwendig, das besonders festzustellen - von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das

(Lars Harms)

sind die Mitglieder der Fraktion der PIRATEN. Damit ist der Gesetzentwurf, Drucksache 18/1480, abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Lesung des Entwurfes eines Rettungsdienstgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4586

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 18/5122

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/5222

Das Wort zur Begründung wird, wie ich sehe, nicht gewünscht. Ich erteile dem Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt, das Wort.

Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage, aus der alle die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses entnehmen können.

Herzlichen Dank, Herr Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Dann eröffne ich die Aussprache.

Das Wort hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greifen wir die qualitativen und quantitativen Entwicklungen im Rettungsdienst während der letzten 25 Jahre auf. Wir haben infolge der demografischen Entwicklung eine massive Zunahme chronisch und mehrfach erkrankter Patientinnen und Patienten - einer der entscheidenden Gründe dafür, dass der Bedarf an rettungsdienstlichen Leistungen deutlich gewachsen ist. So gab es von 2001 bis 2015 bei den Einsätzen des bodengebundenen Rettungsdienstes in Schleswig Hol

stein ein Plus von mehr als 53 %. Zugleich ist, anders als früher, Notfallrettung heute in erster Linie präklinische medizinische Versorgung mit deutlich gestiegenen fachlichen Anforderungen.

Wir reagieren darauf mit der grundlegenden Modernisierung und zukunftsgerechten Weiterentwicklung des Rettungsdienstgesetzes, das im Grundsatz eben seit 25 Jahren unverändert besteht. Lassen Sie mich einige Punkte hervorheben.

Erstens werden erstmals die Luftrettung in Schleswig-Holstein gesetzlich geregelt und eine rechtssichere Verzahnung von Luft- und bodengebundenem Rettungsdienst hergestellt. Mit der operativen Durchführung werden auch weitere externe Luftrettungsunternehmen beauftragt.

Zweitens schaffen wir mit dem Gesetz eine klare Regelung für alle Formen des rettungsdienstlichen Handelns und der verschiedenen Transporte. Festgelegt werden dabei auch die jeweilige Arztbegleitung sowie Maßgaben für besondere Versorgungs- oder Beförderungsaufgaben wie den Transport von intensivpflegebedürftigen oder von besonders schwergewichtigen Personen.

Drittens. Neu ist, dass zukünftig auch die organisierte Erste Hilfe gesetzlich einbezogen wird, insbesondere mit der Möglichkeit für die Leitstellen, direkt Erste Hilfe anzufordern, was bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Leben retten kann.

Viertens. Mit dem landesweit einheitlichen Qualitätsmanagement wird ein wesentlicher Baustein gesetzt, um nicht nur die Qualität des Rettungsdienstes zu sichern, sondern den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein weiter zu verbessern.

All diese Punkte wurden im Gesetzgebungsverfahren nach meiner Wahrnehmung völlig einhellig begrüßt.

Für die Auslegung und Ausgestaltung des neuen Rettungsdienstgesetzes hat ein Kriterium allerhöchster Priorität, nämlich der Schutz von Leib und Leben und damit die Sicherheit und die Qualität der Leistungen des Rettungsdienstes.

Damit komme ich zum wesentlichen Streitpunkt des Entwurfs. Der bisherige Rechtsanspruch Privater, zur Notfallrettung parallel zum öffentlichen Rettungsdienst zugelassen zu werden, entfällt in der Tat. Private sollen künftig nur noch einen Zulassungsanspruch für Krankentransporte haben. Notfallrettung soll künftig ausschließlich vom Träger des öffentlichen Rettungsdienstes selbst oder durch von ihm beauftragte Unternehmen durchgeführt werden. Letzteres - das will ich hier noch ein

(Präsident Klaus Schlie)