Protocol of the Session on February 22, 2017

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Zweitens. Ich bestreite, dass man sich bei der Frage der Zulässigkeit von Aktien im Portfolio wirklich auf die 30 % hätte einigen müssen. Ich bin beispielsweise der Auffassung, dass das grün-regierte Baden-Württemberg - ein grüner Ministerpräsident - eine gute Lösung gefunden hat: Da sind es 50 %. Das hielte ich insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus für eine clevere Lösung. Ich hielte sie auch nach wie vor für verträglich.

Der Landesrechnungshof wiederum weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es Ziel des Landes sein muss, Versorgungs- und Personalausgaben dauerhaft zu reduzieren. Deshalb hatte die Landesregierung ursprünglich einen nachhaltigen Stellenund Personalabbau vorgesehen. Nun wissen wir alle, wie wir insbesondere die zukünftigen Erfordernisse im Bereich der inneren Sicherheit und der Bildung definiert haben. Bei allen Unterschieden im Detail glaube ich, dass ein Stellenabbaupfad in der Zukunft anders aussehen wird als derjenige, der 2009 einmal erdacht und 2010 beschlossen wurde.

(Dr. Heiner Garg)

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Herr Dr. Stegner, ich habe öfter recht - öfter als Ihnen möglicherweise lieb ist.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Es kommt darauf an, wobei! - Heiterkeit)

- Wenn Sie eine Frage haben, Herr Kollege Baasch, dann können Sie gern aufstehen und sich melden, ich beantworte Ihnen die Frage auch gern.

(Christopher Vogt [FDP]: Der erste Beitrag heute!)

Vor diesem Hintergrund, Frau Finanzministerin, halte ich fest - das ist sozusagen eine konditionierte Zustimmung -: Wenn Sie mir gleich - wirklich überzeugend - erklären, warum Sie die damalige schwarz-gelbe Lösung gekippt haben, wäre meine Fraktion bei allen Bedenken, die wir gegenüber dem jetzigen Konstrukt, das deutliches Verbesserungspotenzial aufweist, bereit, dem zuzustimmen. Aber Sie müssen uns eine wirklich stichhaltige Erklärung dafür geben, warum Sie jetzt etwas einführen, was Sie Ende 2012 erst einmal gekippt haben. In diesem Sinne herzlichen Dank. Vielleicht kommt die Erklärung, dann kommt auch die Zustimmung der FDP-Fraktion zu diesem weiterhin verbesserungswürdigen Vorhaben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die lustigen Zwischenfragen.

(Beifall FDP - vereinzelt Heiterkeit)

Für die Fraktion der PIRATEN hat der Abgeordnete Torge Schmidt das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bayern haben es, Baden-Württemberg ebenfalls und Nordrhein-Westfalen sowieso: einen Versorgungsfonds für die Beamtenpensionen. Also hat sich unsere Landesregierung gedacht: Was die anderen können, können wir auch. - Doch das, was uns als Versorgungsfondsgesetz vorgelegt wurde, ist weder Fisch noch Fleisch.

Das Gesetz schafft es in der bestehenden Form nicht, die kommenden steigenden Pensionsausgaben für die Beamten teilweise sinnvoll abzufangen und nicht mehr ausschließlich aus dem Haushalt bezahlen zu müssen. Denn zum einen kommt der Versorgungsfonds viel zu spät, zum anderen ist er viel zu dünn bemessen und bietet außerdem die Chance

zum vorzeitigen Ausstieg. Genau dieses Szenario haben wir schon einmal erlebt.

Weiterhin sind 1,5 % Rendite bei einer Inflationsrate von 1,9 % die Garantie, dass das angesparte Geld zum Schluss weniger wert ist.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

So soll nach dem Gesetzesentwurf mit der Einzahlung auch gleichzeitig die Auszahlung aus dem Fonds beginnen. Mit Verlaub: So etwas macht ökonomisch überhaupt keinen Sinn, und das wissen Sie auch. Ab 2020 sollen dann pro neu eingestelltem Beamten 100 € pro Monat in den Fonds eingezahlt werden. Nur zum Vergleich: In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind es 500 € pro Beamten und Monat, und beim Thüringer Entschuldungsmodell immerhin noch 450 €. Das ist fünfmal so viel wie dann in Schleswig-Holstein.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Mit dem jetzigen Modell würde ein Beamter in seiner Laufbahn so viel ansparen, dass es mit viel Augen-Zudrücken für ein Jahr als Pensionär reichen würde. Damit kann man keine Spitzen im Haushalt abfangen. So hat es bei der mündlichen Anhörung im Ausschuss auch ein Experte auf den Punkt gebracht: Er hat das Modell der Landesregierung als Politikökonomie bezeichnet. Ich kannte diesen Begriff vorher nicht, ich versuche ihn zu übersetzen: Symbolpolitik - nichts anderes ist dieser Fonds.

Aus Sicht von uns PIRATEN ist der Fonds immer eine schlechte Variante. Ökonomisch sinnvoll wäre es, die Schuldentilgung weiter voranzutreiben und dabei zukünftig wenig Zinsen auf die Landesschulden zu zahlen. Das ist sinnvolle Vorsorge für den Haushalt, das wäre das richtige Signal - nicht nur für die Beamtinnen und Beamten, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Doch wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie diesen Weg nicht gehen wollen. Sie bevorzugen den Weg der Symbolpolitik, weil Sie sich und einer zukünftigen Landesregierung misstrauen, die dann eventuell doch nicht die Schuldentilgung vorantreibt, wie es notwendig wäre.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Weiter möchte ich das nicht bewerten, aber allein der Umstand, dass die CDU das Gesetz im Ausschuss unterstützt hat, hätte Sie misstrauisch werden lassen müssen. Wir könnten uns als Opposition jetzt hinter der Totalablehnung des Fonds verbarrikadieren, aber wir PIRATEN haben ein anderes Politikverständnis und wollen deshalb auch bei diesem Gesetz einige Änderungen anregen, die aus ei

(Dr. Heiner Garg)

nem reinen Symbol ein Gesetz mit Substanz und Wert werden lassen würden.

Unser Änderungsantrag enthält deshalb zwei entscheidende Punkte. Erstens schlagen wir die Anhebung des Ansparbetrags pro Monat und neu eingestelltem Beamten auf 500 € vor. Das müssten wir tun, damit der Fonds überhaupt einen sinnvollen Betrag ansparen kann und eine Rendite abwirft. Zweitens soll aus dem Fonds erst ab 2022 etwas entnommen werden dürfen. Auch das ist absolut notwendig, damit Zeit ist, um überhaupt einen gewissen Grundstock an Kapital anzusparen.

(Beifall PIRATEN)

Gerne hätten wir den Fonds auch besser gegen Missbrauch abgesichert, indem wir eine Zweckentfremdung der Gelder ausschließen und zur Änderung einzelner Punkte die Hürde einer notwendigen Zweidrittelmehrheit einführen. Das ist natürlich nicht machbar; dazu müssten wir das Ganze in die Verfassung schreiben; das ist allerdings unserer Meinung nach nicht notwendig.

(Beate Raudies [SPD]: Da steht es schon drin!)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche einen schönen Abend.

(Beifall PIRATEN)

Für die Kollegen des SSW erteile ich dem Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um den Pensionsverpflichtungen des Landes angemessen nachzukommen, bedarf es einer gut geplanten Vorsorge. Denn es ist völlig klar, dass die Versorgungsverpflichtungen schon jetzt und auch in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Die Faktoren diesbezüglich sind allgemein bekannt.

Fest steht auch: Zumindest die Steigerungen bei den zukünftigen Haushaltsbelastungen müssen abgefedert werden. Dieses Vorhaben ist im vorliegenden Gesetzentwurf entsprechend abgebildet, welcher ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Grundsatz ist, dass wir es hinbekommen müssen, dass Tarifsteigerungen oder auch eine größere Anzahl von Empfängern von Pensionen nicht dazu führen, dass das System nicht mehr funktioniert. Dazu gab es bereits rege Diskussionen im Finanzausschuss. Dabei möchte ich nochmals betonen,

dass es nicht darum geht, für das Land riesige Gewinne bei der Anlage von Fondskapital zu erwirtschaften. Zentraler Punkt ist und bleibt die nachhaltige Vorsorge.

Konkret geht es darum, für den Zeitraum der nächsten zehn Jahre einen Grundstock aufzubauen und diesen vermögenssichernd anzulegen und zu verwalten. Zum anderen geht es auch darum, die jeweiligen Betroffenen entsprechend bei der Gestaltung und Verwaltung des Fonds einzubinden. Von daher ist es sicherlich eine gute Idee, die Beteiligten, Sachverständige sowie die Politik in Form eines Beirats an einen gemeinsamen Tisch zu holen.

Ebenfalls begrüßenswert ist aus unserer Sicht die festgeschriebene Evaluation des Versorgungsfonds. Dabei geht es um die Erörterung des aktuellen Stands sowie um die zukünftige Ausrichtung des Versorgungsfonds. Es macht daher auch Sinn, den Beirat frühzeitig an der Evaluierung zu beteiligen. Er muss Gelegenheit haben, den Abschlussbericht zu diskutieren und nach Bedarf in diesem Fall auch eine Stellungnahme abzugeben - so beteiligt man ja auch insbesondere die Betroffenen selbst. Und es macht dann natürlich auch Sinn, den einen oder anderen Fachmann aus der Finanzwirtschaft als Berater ins Boot zu holen, um die Mittel sicher und Ertrag bringend für unsere Versorgungsempfänger anzulegen.

Außerdem sei gesagt, dass der Versorgungsfonds auch eng an das Parlament angebunden ist. Der Finanzausschuss wird daher regelmäßig über die entsprechenden Fondsentwicklungen informiert.

Insgesamt handelt es sich dabei um ein stabiles und tragfähiges System, welches die finanzielle Planungssicherheit des Landes für die kommenden Jahrzehnte deutlich verbessern kann - und darum geht es ja. Daran sollten wir alle hier im Hause ein Interesse haben. Eine große Mehrheit hat dies im Ausschuss bereits positiv zum Ausdruck gebracht und entsprechend abgestimmt. Ich hoffe, dass wir bei der Endabstimmung dann auch zu einer breiten Mehrheit für diesen Versorgungsfonds kommen. Das hilft den Betroffen selbst; es hilft vor allen Dingen aber auch dem Land, in der Planungssicherheit einigermaßen gut hinzukommen. Denn die nächsten Jahre werden wir da sehr viel tun müssen. Es wird für uns alle als Bürger sehr teuer werden. Das sind Steuergelder, die wir da zu verwalten haben. Dass wir da so gut vorsorgen, glaube ich, ist das richtige Zeichen für die Zukunft. - Vielen Dank.

(Torge Schmidt)

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung erteile ich der Frau Finanzministerin, Monika Heinold, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben den Versorgungsbericht 2016 vorgelegt. Dort konnten Sie erkennen, dass es in den letzten Jahren eine Reihe von Kürzungsregelungen bei den Beamten gegeben hat - das wurde eben genannt -, unter anderem die 0,2 Prozentpunkte, die in mehreren Jahren vom Lohn abgezogen wurden. Die Beamtinnen und Beamte haben damit schon einen spürbaren Beitrag dazu geleistet, dass die Versorgungsausgaben im Landeshaushalt stabilisiert werden. Dennoch bleibt viel zu tun - auch das ist gesagt worden -, weil wir mit erheblichen Kostensteigerungen rechnen.

Das liegt daran, dass in den nächsten zehn Jahren die Anzahl der Versorgungsempfänger laut Prognose von 33.000 im Jahr 2016 auf 41.000 im Jahr 2026 steigt und die Ausgaben im gleichen Zeitraum von 1,1 Milliarden € auf 1,7 Milliarden € steigen. Deshalb war es ganz klar, dass wir eine Antwort darauf brauchen, wie wir mit dieser Herausforderung umgehen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen, dass das eine Herausforderung ist, die seit Jahrzehnten bekannt ist. Seit Jahrzehnten hätten Parlamente ein Gesetz verabschieden können. Das haben sie aber nicht gemacht. Ich wünsche mir, dass dieser Gesetzentwurf heute verabschiedet wird.

Nun kommt die Frage, was wir da „gekippt“ haben. Herr Garg, wenn ich richtig informiert bin - vielleicht wissen Sie es besser -, gab es im Haushalt 2012 wohl rund 3 Millionen €, wenn es stimmt, was Herr Koch sagt, auf jeden Fall eine Summe Geld, die für einen Versorgungsfonds zur Verfügung stand. Es gab aber kein Gesetz. Herr Koch, Sie haben damals kein Gesetz gemacht. So viel gehört zur Ehrlichkeit. Was haben wir bitte schön „gekippt“, wenn es gar nichts gab? Sie hatten in den Haushalt 2012 Geld eingestellt. Dieses Geld ist anschließend in die Tilgung gegangen. Das ist für die PIRATEN die beste Lösung. Da ist überhaupt nichts „gekippt“ worden. Erzählen Sie nicht solche Märchen!

Was wir in dieser Legislatur anders als Sie gemacht haben, ist, dass wir tatsächlich ein Gesetz auf den Weg gebracht haben. Ja, das hat gedauert, das hat auch deshalb gedauert, weil wir in Zeiten der Haushaltskonsolidierung natürlich sehr vorsichtig damit sind, uns für spätere Jahre festzulegen. Deshalb haben Sie vermutlich auch kein Gesetz gemacht, weil Sie sich nicht festlegen wollten.

(Tobias Koch [CDU]: Wegen vorgezogener Neuwahl! - Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann wäre es auch erst am Ende der Wahlperiode gekommen! - Weitere Zurufe)

- Ich stelle fest, dass Sie kein Gesetz gemacht haben. Sie haben auch in dieser Legislatur - wenn ich es nicht ganz verpennt habe - keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Mir ist auch nicht erinnerlich, dass Sie mit Ihren Haushaltsanträgen beantragt haben, dort 100 Millionen € oder 500 Millionen € zusätzlich bei Neueinstellungen zur Verfügung zu stellen. Vermutlich haben Sie das nicht gemacht, weil Sie schon jetzt mit dem, was Sie alles fordern, nicht zurechtkommen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Wir sind ja inzwischen bei ungefähr 700 Millionen €, die Sie strukturell mehr ausgeben wollen, Herr Koch. 700 Millionen € - das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Und dann stellen Sie sich heute hin und sagen: Auch an der Stelle könnte es bitte noch ein bisschen mehr sein. Da sage ich: Herr Koch, so geht es nicht.