Protocol of the Session on December 16, 2016

ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar auch nicht der Fall.

Kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 18/4964 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig der Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss der letzten Sitzung in diesem Jahr Dank sagen, zuerst einmal an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die uns einen reibungslosen Sitzungsablauf garantieren.

(Beifall)

Dank auch an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihre engagierte Arbeit. Unsere Arbeit in diesem Parlament ist von einer streitbaren Debattenkultur geprägt. Das haben wir heute Morgen noch einmal intensiv unter Beweis gestellt. Das gehört zum Wesen der parlamentarischen Demokratie.

Genauso ist unser Miteinander im Parlament aber auch von einem fairen und menschlich mitfühlenden Umgang geprägt. Der gestrige Tag hat das erneut deutlich unter Beweis gestellt.

Dafür danke ich Ihnen allen. Das ist - ich denke, das kann ich für uns alle gemeinsam sagen - auch ein Signal an alle außerhalb dieses Parlaments, die den notwendigen politischen Streit mit Hass und Missachtung der menschlichen Würde führen. Dem setzen wir Demokraten unsere Streitkultur entgegen. Das ist ein wichtiges Signal, das nach außen gesendet werden muss.

Auch im Namen meiner beiden Vizepräsidenten wünsche ich den erkrankten Kollegen baldige Genesung und Ihnen allen ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins spannende Wahljahr 2017. - Alles Gute!

(Beifall)

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 14:13 Uhr

(Präsident Klaus Schlie)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4039 (neu)

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 18/4810

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahre 2012 hat die CDU-geführte Landesregierung das schleswig-holsteinische Weiterbildungsgesetz entwickelt, welches vom Landtag verabschiedet wurde. Es ist nicht nur ein gutes Weiterbildungsgesetz. Es garantiert jedem Menschen das Recht auf Weiterbildung und umfasst - und das gleichberechtigt die allgemeine, die politische sowie die berufliche Bildung.

Damit haben wir den Menschen die Möglichkeit gegeben, sich beruflich zu qualifizieren und ihnen auch neue Chancen für den Neu- und Wiedereinstieg ins Berufsleben eröffnet. Mit unserem Gesetz haben wir die Grundlagen für die Weiterbildung auf tragfähige Beine gestellt. Mehr geht nicht!

Die Ziele der Weiterbildung sind in § 3 ausführlich beschrieben worden. Sie sind sehr umfassend, ebenso wie das Recht auf Weiterbildung als solches, welches in § 4 beschrieben wird. Der Anspruch auf Freistellung, die festgelegte Dauer der Bildungsfreistellung von einer Woche, die Fortzahlung des vollen Arbeitsentgeltes und die dafür notwendigen Formalien sind eindeutig geregelt.

Aus Sicht der CDU gibt es keinen Bedarf, dieses gute Gesetz von 2012 in irgendeiner Form zu ändern und wenn, dann höchstens bei der Frage der Finanzierung durch das Land für die Bildungsträger, die dieses auch in der Anhörung zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf ausdrücklich angemahnt haben. Doch hier hat die Regierung nur taube Ohren, dieses ist halbherzig.

Man mag die vielleicht zu geringe Inanspruchnahme dieser Rechte durch die Berechtigten kritisch beurteilen, dieses liegt jedoch nicht am Gesetz. Die regierungstragenden Fraktionen haben die vorgelegte Änderung initiiert, ohne vorher eine vernünftige Evaluation durchführen zu lassen.

Die vorgesehene Erweiterung im Angebotsspektrum, die Möglichkeit der Blockbildung über die Jahresgrenzen hinweg und die sonstigen Veränderungen werden die Inanspruchnahme auch nicht wesentlich verbessern. Schon jetzt bilden sich viele Menschen in ihrer Freizeit auf freiwilliger Basis und aus eigenem Engagement weiter.

Nun kann man vielleicht argumentieren, dass man das Gesetz ja ruhig verändern kann, wenn sowieso nicht viel passiert. Dieses mag das Denken bei der SPD sein, wie sich ja auch bei anderen Gesetzen zeigt, wie zum Beispiel beim Register über sogenannte schwarze Schafe in Vergabeverfahren, welches heute noch immer sinnlos ist. Dieses entspricht aber nicht unseren Vorstellungen.

Die Zeichen der Zeit stehen heute eindeutig auf der beruflichen Weiterbildung. Sie ist für viele unserer Betriebe eine Selbstverständlichkeit. Denn nur mit qualifizierten Fachkräften sind sie konkurrenzfähig, und nur so können sie mit dem technischen Fortschritt mithalten.

Die inhaltliche und zeitliche Ausdehnung des Weiterbildungsanspruches geht zu Lasten der Betriebe und wird darüber hinaus zu Akzeptanzproblemen auch unter den eigenen Kolleginnen und Kollegen führen. Zudem befürchtet der Deutsche Beamtenbund nicht nur einen Verlust an Planungssicherheit bei den Arbeitgebern, sondern er sieht auch ein Konfliktpotenzial, wenn aus betrieblichen Gründen eine Verblockung von Jahresansprüchen abgelehnt werden muss. Hier müssen gemeinsam mit den Arbeitgebern und den Kammern die Weichen gestellt werden. Wir lehnen dieses Gesetz daher ab.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist unstrittig, dass das Lernen nicht aufhört, wenn man die Tür der Schule oder der Hochschule zum letzten Mal hinter sich schließt. Lernen ist ein lebenslanger Vorgang, und er hat mehrere Aspekte.

Zum einen wird niemand mit den Kenntnissen und Fähigkeiten, die er im Rahmen seiner beruflichen Ausbildung oder seines Studiums erworben hat, in seinem Beruf bis zum Erreichen der Altersgrenze auskommen. Fort- und Weiterbildung sind unerlässlich und müssen daher das gemeinsame Interesse des Beschäftigten und seines Arbeitgebers sein. Ein Arbeitgeber, der die berufliche Weiterqualifikation

als Privatvergnügen seiner Beschäftigten sehen würde, dürfte sehr bald ein Problem haben.

Weiterbildung ist aber mehr als nur der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen, die sich unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen; sie gilt der allseitigen Weiterentwicklung der Persönlichkeit.

Noch wenige Monate vor der Landtagswahl 2012 hat der Landtag ein Weiterbildungsgesetz verabschiedet, das das frühere Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz ablöste. Wir waren seinerzeit nicht in allen Punkten einer Meinung.

Die Küstenkoalition hatte deshalb frühzeitig angekündigt, noch im Laufe der 18. Legislaturperiode die mit dem Weiterbildungsgesetz gesammelten Erfahrungen auszuwerten und das Gesetz in einigen Punkten zu verändern.

Wir haben uns dabei keinen Schnellschuss erlaubt. Wir haben schon vor der Einbringung unseres Gesetzentwurfes vor dem Anhörungsverfahren des Bildungsausschusses viele Gespräche geführt, um das Gesetz von 2012 in seinen Auswirkungen und seiner Umsetzung zu evaluieren und um auch unsere eigenen Positionen, die wir in die Gesetzesberatung von 2011/12 eingebracht hatten, zu überprüfen.

Im Ergebnis ist die Gesetzesinitiative, die wir Ihnen im Frühjahr vorgelegt haben, weniger einschneidend ausgefallen als unsere Vorschläge aus der damaligen Anhörung. Wir haben uns unter anderem davon überzeugen lassen, dass sich die Beauftragung der Investitionsbank mit der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen für die Bildungsfreistellung als nicht so hinderlich für die Weiterbildungsanbieter herausgestellt hat, wie wir ursprünglich befürchtet hatten. Wir haben uns auch in der Anhörung des Bildungsausschusses davon überzeugen lassen, auf einige von uns vorgeschlagene Veränderungen zu verzichten.

Der Änderungsantrag, der vom Bildungsausschuss beschlossen wurde, hebt insbesondere auf die folgenden Punkte ab:

Wir vertreten einen weitergehenden Begriff der Weiterbildung, zu dem auch die kulturelle Weiterbildung und die Qualifikation für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement gehören. Uns ist dabei wichtig, dass die gesundheitliche Weiterbildung einen höheren Stellenwert erhält, als dies bisher der Fall war. Auch dies liegt im unmittelbaren Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Wir erweitern den Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung auf alle Beschäftigten einschließlich derer, die sich noch in einer Berufsausbildung befinden.

Besonders umstritten war naturgemäß die Frage der Verblockung. Um hier betrieblichen Interessen Rechnung zu tragen, wird das Gesetz nun vorsehen, dass eine beabsichtigte Verblockung seitens des Beschäftigten bis zum Ende des dritten Quartals des laufenden Jahres dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen ist. Das schließt natürlich nicht aus, dass, wenn zum Beispiel ein attraktives Bildungsangebot erst nach dem 30. September bekannt wird, sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer dennoch auf eine Verblockung einigen.

Wir sind auch der Anregung der Gewerkschaften gefolgt, dass die vom Beschäftigten frei ausgewählten Weiterbildungsangebote nicht gegen dienstlich angeordnete Weiterbildungsmaßnahmen angerechnet werden.

Die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes wird für keinen Arbeitgeber unüberwindliche Schwierigkeiten schaffen. Wir sind uns dabei der Tatsache bewusst, dass es für kleine Betriebe immer schwieriger ist, einen Personalausfall, aus welchem Grund auch immer, zu verkraften als für größere Unternehmen. Aber ich kann auch diese für die schleswig-holsteinische Wirtschaft so entscheidenden Betriebe nur aufrufen, in der Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Last, sondern eine Chance zu sehen. Weiterbildung ist kein Risiko oder aber Last, sondern ein Pfund, was es zu stärken gilt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Präsident! Wir stärken die Weiterbildung im Land und schaffen so gute Voraussetzungen für lebenslanges Lernen. Das ist ein deutlicher Unterschied zur CDU/FDP-Regierung in der vergangenen Legislaturperiode, und das ist gut so.

In Vorbereitung auf diese Rede habe ich mir meine Rede aus der 17. Wahlperiode angesehen, und es gruselte mich. Dort waren Kürzungen bei den Bildungsstätten von 40 % binnen drei Jahren angekündigt, und auch die Volkshochschulen mussten Kürzungen von 25 % hinnehmen.

Gut, dass es einen Regierungswechsel gegeben hat. Die Küstenkoalition hat die Kürzungen zurückgenommen und die Weiterbildungsinfrastruktur gestärkt.

(Tobias von Pein)

Und noch mehr: Wir haben zum Beispiel die Mittel für die Bildungsstätten im vergangenen Jahr um 410.000 € erhöht, damit sie ihren Bildungsauftrag für alle, auch für Menschen mit kleinerem Geldbeutel, erfüllen können. Bei den Volkshochschulen haben die Zuwendungen in 2015 um gut 200.000 € erhöht und vorgestern auch die Personalkostenförderung um 100.000 € aufgestockt, ebenso die Mittel für die STAFF-Sprachkurse für Geflüchtete. Die Volkshochschulen übernehmen in der Weiterbildung einen wichtigen Part und bieten Kurse in allen Bereichen an.

Die Weiterbildungsangebote werden auch in den kommenden Jahren auf der Online-Plattform Kursportal Schleswig-Holstein zentral eingestellt. Bis 2019 stehen dafür 471.000 € zur Verfügung.

Weiterbildung braucht außer ausreichend finanzieller Mittel einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen. Den verbessern wir mit dem vorliegenden Weiterbildungsgesetz.

Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen eine Weiterbildungsmaßnahme nutzen. Sie können sich fachlich fortbilden, aber auch Kurse der allgemeinen, politischen, beruflichen und in Zukunft auch der kulturellen Weiterbildung belegen.

Weiterbildung macht fit für den Beruf, hält gesund und macht schlauer. Durch das Befassen mit neuen interessanten Inhalten fördert sie die „Selbstentfaltung des Einzelnen“ und „soll befähigen, soziale Entwicklungen mitzugestalten“, wie es im Weiterbildungsgesetz steht.

Ein lohnendes Ziel, wie wir finden. Deshalb haben wir auch die Möglichkeiten erweitert, die Freistellungstage für Weiterbildung von zwei Jahren zu verblocken. Hier haben wir Anregungen aus der Anhörung aufgenommen und das Datum für die Anmeldung der Verblockung von ursprünglich 31. Dezember auf den 30. September eines Jahres vorverlegt.

In der Anhörung wurde angeregt, dass auch die Qualifizierung für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement in das Weiterbildungsgesetz aufgenommen wird. Diese Anregung haben wir gern aufgenommen. Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Komponente für unseren sozialen Zusammenhalt. Wir wollen die ehrenamtliche Arbeit gern unterstützen. Ebenso haben wir es nach der Anhörung bei der im Moment gültigen Regelung belassen, dass nur hauptamtlich geführte Träger nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannt werden.