Protocol of the Session on December 15, 2016

(Zuruf CDU: Ist das Transparenz?)

Worum es geht, ist, dass die besten Personen überhaupt eine Chance bekommen, sich ins Gespräch zu bringen, auch wenn sie den Parteien oder Verbänden nicht bereits bekannt gewesen sind. Der Richterverband befürwortet das. Die Neue Richtervereinigung, der Verwaltungsrichterverband, der Anwaltsverband, viele, fast alle Anzuhörende haben diesen Vorschlag unterstützt. Das Bedenken des Kollegen Lars Harms, ob das nicht möglicherweise die Bewerber beschädigen könnte, ist in öffentlicher Diskussion zurückgewiesen worden. Sie haben gesagt: Nein, es beschädige nicht, wer sich um ein solches Amt bewerbe, müsse damit rechnen, im Parlament entsprechende Fragen gestellt zu bekommen. Im Übrigen führen wir auch bei den sonstigen Richterwahlen öffentliche Anhörungen durch. Das hat auch noch niemanden beschädigt.

Solange es dieses offene, transparente Verfahren nicht gibt, bleibt es dabei, dass die Ämter untereinander aufgeteilt werden können. Herr Kollege Burkhard Peters, wenn das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit fordert, dann doch deshalb, weil jeder Kandidat auch Zweidrittel der Zustimmung hinter sich haben soll, und nicht deshalb, damit die einzelnen Parteien sagen, wir einigen uns dadurch, dass wir die Positionen untereinander aufteilen. Das sichert ja gerade nicht, dass der einzelne Kandidat die breite Mehrheit hinter sich hat, sondern umgeht genau das. Das ist nicht der Sinn und Zweck dieses Wahlverfahrens.

Ich schließe mit einem Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem September 2016 zur Richterwahl. Dort ist ganz klar schon im Leitsatz festgestellt worden:

„Auch für die Richterwahl gilt, dass jeder gleichen Zugang nach Eignung und Befähigung zum Amt haben muss.“

Deshalb ist es auch so wichtig, ein Verfahren zu haben, was sicherstellt, dass jeder die gleichen Chancen hat, ein solches Amt zu bekommen, wenn er am besten geeignet ist. Das erklärt unseren Gesetzentwurf, und deshalb bitten wir um Zustimmung.

(Beifall PIRATEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesverfassungsgericht leistet in Schleswig-Holstein ausgesprochen solide Arbeit und ist eine eingeführte und gut funktionierende Einrichtung. Das Landesverfassungsgericht entscheidet über die Auslegung der Verfassung aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten des Landtages oder auch der Landesregierung. Außerdem wird es bei Meinungsverschiedenheiten über die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung angerufen. In unserer Verfassung werden diese Aufgaben des Gerichtes in Artikel 51 detailliert beschrieben, was die besondere Bedeutung des Gerichtes gleichzeitig verdeutlicht und unterstreicht. Der Kollege Peters hat mit Recht darauf hingewiesen: Das unterscheidet die Verfassungsrichter eben auch deutlich von der Fachgerichtsbarkeit.

Die Entscheidung, ein eigenes Verfassungsgericht einzurichten, erweist sich im Nachhinein als vollkommen richtig. Dass man bis 2008 für verfassungsrechtliche Fragen den Weg nach Karlsruhe antreten musste, war der Lebendigkeit der Verfassung nicht gerade dienlich. Inzwischen ist das Landesverfassungsgericht gut eingeführt und hat bereits zu vielen Sachfragen Stellung genommen. Nur so verstummte zum Beispiel die Kritik an der Rückausnahme von der 5-%-Regelung für den SSW. Erst das Urteil vom Verfassungsgericht hat die nötige Klarheit gebracht und diese Regelung nochmals - inzwischen zum dritten Mal - bestätigt. Die klaren

(Dr. Patrick Breyer)

Urteile der Schleswiger Richter sind inzwischen Teil unserer demokratischen Praxis.

(Beifall Peter Eichstädt [SPD])

Es ist eine Binsenweisheit, dass ein Gericht nur so gut sein kann wie dessen Richterinnen und Richter. Deren innere Freiheit ist dabei ein hohes Gut. Wir müssen alles daran setzen, dass das so bleibt. Die formale Unabhängigkeit ist dabei gefühlt auch abhängig vom Zeithorizont.

Eine sechsjährige Amtszeit mit Wiederwahlmöglichkeit kann dabei als Problem wahrgenommen werden. Schon dieses Gefühl kann dabei schwierig sein. Aus dieser Erkenntnis heraus schlagen wir analog zu den Erfahrungen beim Bundesverfassungsgericht eine zwölfjährige Amtsdauer ohne Wiederwahlmöglichkeit vor. Das ist eine angemessene Zeitspanne, um die innere Unabhängigkeit des Richters beziehungsweise der Richterin weiter zu stärken. Die Unabhängigkeit ist bei Richterinnen und Richtern für ihre Tätigkeit grundlegend. Wir sehen mit der zwölfjährigen Amtsdauer, die der Regelung für die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts entspricht, eine angemessene Sicherung der Unabhängigkeit.

Die Fraktion der PIRATEN schlägt - ich will das einmal so ausdrücken - ein normales Bewerbungsverfahren vor und bezweifelt die Zweckmäßigkeit unseres Verfahrens. Wir haben es aber nicht mit einem normalen Betrieb zu tun. Das habe ich gerade eben schon dargestellt. Es geht darum, dass ein Verfassungsgericht nach Möglichkeit auch die gesellschaftlichen Strömungen im Land einigermaßen widerspiegeln sollte. Denn es sollte im Prinzip auch politische Entscheidungen treffen.

(Zuruf Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Es ist ein Gericht, das sich auch mit politischen Entscheidungen befassen muss. Fragen Sie einmal die Opposition. Auch sie hat zu politischen Fragen schon Klagen eingereicht. Das ist auch in Ordnung so. Diese müssen dort entschieden werden.

Dann kommt es auf eine ganz, ganz wichtige Sache an, lieber Kollege Dr. Breyer, und die haben Sie noch nicht berücksichtigt: Es geht nämlich auch darum, eine kontinuierliche Art der Rechtsprechung sicherzustellen. Da ist eine Auswahl und eine Wahl der Verfassungsrichter durch das Parlament der richtige Weg. Erst durch den Kooperationszwang der Fraktionen wird verhindert, dass durch bestimmte Mehrheiten immer nur Richter der gleichen Observanz ins Verfassungsgericht gewählt werden. Das würde der Diskussionsvielfalt im Ver

fassungsgericht selber schaden, und damit würden wir Gefahr laufen, dass nicht mehr alle Aspekte in den Verfahren Eingang fänden. Die Fraktionen müssen Kompromisse schließen und abwägen. Das ist der eigentliche Kern dieses Verfahrens, das wir anwenden, dass wir durch dieses Verfahren und den Einigungszwang sicherstellen, dass wir diese Vielfalt gewährleisten können und davon nicht abrücken. Das ist das eigentlich Gute daran.

(Beifall Birgit Herdejürgen [SPD])

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Nein, danke. - Alleingänge sind auf diese Weise nämlich unmöglich. Keine Partei kann nach dem Regierungswechsel die Richter am Gericht nach Gusto einfach auswechseln. Mit dieser Meinungsvielfalt sind wir in unseren Verfassungsgerichten im Übrigen immer gut gefahren. Auch das Bundesverfassungsgericht ist damit gut gefahren.

Aber auch wir sind in den letzten Jahren, seit 2008, mit unseren Richterinnen und Richtern, die wir hatten, gut gefahren. Das sind hochqualifizierte Leute und werden es auch in Zukunft sein. Diese innere Vielfalt des Verfassungsgerichts, von der ich gesprochen habe, ist eine fundamentale Sicherung der verfassten Rechte unseres Landes. Von daher halte ich sie für besonders wichtig. Deshalb ist das Wahlverfahren so, wie wir es haben, richtig, ebenso wie die Verlängerung der Amtszeit. Deshalb werbe ich - genauso wie die anderen fünf Redner der unterschreibenden Fraktionen - für die Zustimmung zu unserem gemeinsamen Gesetzeswerk. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen vonseiten des Parlaments und der Regierung nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht, Drucksache 18/4622. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in zwei Gesetzesvorlagen

(Lars Harms)

aufzuteilen in Teil a), den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Anlage 1 der Beschlussempfehlung, sowie in Teil b), den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes des Landesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Anlage 2 der Beschlussempfehlung, und diese anzunehmen. Er empfiehlt außerdem, den Ministerpräsidenten zu ersuchen, den aus der Anlage 2 ersichtlichen Gesetzentwurf erst dann auszufertigen, wenn der aus Anlage 1 ersichtliche Gesetzentwurf in Kraft getreten ist. Wir teilen also den ersten zur Abstimmung anstehenden Gesetzentwurf in zwei Abstimmungen auf, danach stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN ab.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein in der Ausschussfassung, Drucksache 18/4932, Anlage 1, ab. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. - Damit ist die Zweidrittelmehrheit festgestellt. Danke schön für den Hinweis. Das ist wichtig, weil es ja um eine Verfassungsänderung geht.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes in der Ausschussfassung, Drucksache 18/4932, Anlage 2. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind wieder die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der PIRATEN. Damit ist auch hier die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht.

(Zuruf SPD: Die Zweidrittelmehrheit ist hier nicht wirklich erforderlich!)

- Na ja, gut! Das ist klar. - Der Ausschuss empfiehlt mit Drucksache 18/4932 weiter, den Ministerpräsidenten zu ersuchen, den aus der Anlage 2 ersichtlichen Gesetzentwurf erst dann auszufertigen, wenn der aus Anlage 1 ersichtliche Gesetzentwurf in Kraft getreten ist. Wer das so beschließen will und den Ministerpräsidenten entsprechend auffordern will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist einstimmig. Das Verfahren ist also unbestritten.

Dann kommen wir jetzt zur zweiten Abstimmung, nämlich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Lan

desverfassungsgerichts der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/1445. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der PIRATEN. Wer ist gegen diesen Antrag? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich schließe die Tagesordnung und weise darauf hin, dass wir jetzt direkt im Anschluss zwei Ausschusssitzungen haben. Der Sozialausschuss und der Wirtschaftsausschuss tagen sofort im Anschluss. Der dritte Ausschuss, der Finanzausschuss, tagt um 13:45 Uhr, also 15 Minuten später. Das ist so, damit die noch essen können.

(Zurufe)

- Die anderen essen hinterher. Ich habe das so verstanden, dass die Ausschussvorsitzenden das so beraten haben. Ich muss das jetzt so ankündigen, wie das gewünscht ist. Ich wünsche Ihnen also einen guten Appetit und gute Beratungen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 13:15 Uhr bis 15:03 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne unsere Sitzung wieder. Wir begrüßen auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule HeideOst. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1, 9 und 27 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Aktuelle Stunde: „Windenergiepläne der Landesregierung“

Antrag der Fraktion der PIRATEN

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/4590 (neu)

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 18/4931

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

c) Akzeptanz der Windenergie erhalten - Industriestandort Schleswig-Holstein stärken Bürger von den Kosten nicht genutzten Stroms entlasten