Protocol of the Session on December 14, 2016

Nein, in diesem Fall nicht. Irgendwann ist es auch einmal gut.

Es geht auch bei dieser Sache nicht um das Geldmachen für bestimmte anerkannte Organisationen, sondern um Strafe. Die Strafe sollte einen Bezug zur Tat haben. Das kann über eine Fondsverteilung nicht nachvollzogen werden.

In Hamburg sind im Fondsverteilungsgremium tatsächlich Richter, Staatsanwälte, Justizbehörde und Sozialbehörde vertreten: ein sehr kleiner Kreis. Dennoch bietet auch diese Einrichtung eines Sammelfonds keine Gewähr dafür, dass die verteilenden Gremienmitglieder bei der Zuteilung der Geldbußen frei von persönlichen Interessen wären. Schauen Sie einmal in den Bericht des Hamburgischen Rechnungshofes für das Jahr 2016, dann müssen Sie nicht auf unseren warten.

Unabhängig davon ist bei einem zentralen Vergabegremium ein personeller Mehraufwand erforderlich: Fluch des Flächenstaates im Vergleich zum Stadtstaat. Das richtet sich auch danach, ob dies landesweit, örtlich oder nach Gerichtsbezirken organisiert werden soll. Hierzu enthält ihr Antrag keine Aussage.

Dennoch sind die Vorschläge der Piratenfraktion der Erörterung wert, auch wenn die Fundstellen in ihrem Antrag aus dem Jahr 1972, aus der 6. Wahlperiode des Bundestages, stammen. Es ist schon bemerkenswert, dass diese Vorschläge damals schon verworfen wurden.

(Uli König [PIRATEN]: Da sehen Sie mal, wie gut wir recherchiert haben!)

- Das stimmt. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie weit zurück Sie noch gehen würden, wenn Sie noch länger recherchiert hätten.

Wie aber bei vielen Initiativen sollte es dem Fachausschuss überlassen bleiben zu sehen, was Vernünftiges dabei ist. Die Ausschussvorsitzende Frau Ostmeier hat ja vernünftige Vorschläge gemacht, wie man damit umgehen sollte. In dieses zuständige Gremium sollten wir den Antrag daher überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Burkhard Peters von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bisher dachte ich, die Autonomie der Justiz sei für die PIRATEN und vor allem für Sie, Herr Kollege Dr. Breyer, ein herausragend wichtiges Anliegen.

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Ist sie auch!)

Ich sehe bei Ihnen da einen Wertungswiderspruch. Bisher entscheiden die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwaltschaften weitgehend eigenständig über die Zuwendungsempfänger von Geldauflagen. Nun möchten Sie der Justiz in dieser Hinsicht ein sehr enges Korsett der Kontrolle anlegen. Auf den ersten Blick passt das aus meiner Sicht nicht zusammen. Vielleicht können Sie mir das später im Ausschuss noch einmal erklären.

(Thomas Rother)

Presseöffentlich garniert haben Sie Ihren Antrag mit dem Hinweis, die Justiz habe in anderen Bundesländern für Aufsehen gesorgt: etwa mit Zuweisungen an Eisenbahnfreunde, Trinkkegelcousins was immer das auch ist -, Karnevalsvereine oder Einrichtungen, mit denen die zuständigen Justizbediensteten oder ihre Angehörigen persönlich verbunden gewesen seien.

Zur Skandalisierung hier in Schleswig-Holstein taugt das Thema überhaupt nicht. Aufsehenerregende Fälle von Zuweisungen an obskure Einrichtungen sind hier überhaupt nicht bekannt geworden - auch nicht in Bezug auf Interessenkollisionen, bei denen eigene Vereinsmitglieder faktisch aus der Familie begöschert worden wären. Das ist in Schleswig-Holstein überhaupt nicht der Fall.

Allerdings wird bei der Lektüre der aufschlussreichen Kleinen Anfragen der PIRATEN deutlich, dass die Geldauflagen frei mit der Gießkanne über das Land verteilt werden. Es ist daher schwer nachvollziehbar, warum das eine Kinderhospiz reich bedacht wird, während das andere nahezu leer ausgeht.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] und Uli König [PIRATEN])

Für die möglichen Organisationen fehlt es beim bisherigen System an Plan- und Berechenbarkeit der Zahlungseingänge. Auch für Gerichte und Staatsanwaltschaften ist es bei den anfallenden Arbeitspensen nicht zumutbar, noch erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um alle Organisationen im Lande gleichmäßig zu bedenken.

Gleichzeitig weiß ich aus eigener Erfahrung als Strafverteidiger, dass viele Richterinnen und Richter bestimmte Favoriten haben - aber immer anlassoder tatbezogen. Da habe ich noch nie erlebt, dass da in irgendeiner Art und Weise eine anrüchige Zuwendung erfolgt wäre. Von daher kann ich das Problem nicht in seiner ganzen Tiefe nachvollziehen. Ich kann auch nicht nachvollziehen, was Sie hier antreibt, dieses Anliegen so stark zu forcieren. Aber wir wollen uns trotzdem damit befassen.

Kommen wir zu den Details: Der Veröffentlichung in einem Bericht kann ich nähertreten, auch wenn ich den damit verbundenen Effekt für gering halte.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Aufwendiger wird es bei der Veröffentlichung bestimmter Informationen der Organisationen wie Satzung, Gemeinnützigkeitsanerkennung, Mittelverwendung, Tätigkeitsberichte oder Entscheidungsträger: Dr. Patrick Breyer will all das ganz

genau wissen. Schon heute aber müssen die Empfängereinrichtungen nach der geltenden Rechtslage in Schleswig-Holstein dem Oberlandesgericht genau diese Dinge nachweisen, wenn sie in den Kreis der möglichen Geldempfänger aufgenommen werden wollen.

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Aber nicht der Öffentlichkeit!)

- Ja, gut: Natürlich ist Transparenz ein hohes Gut, aber Tierheim und lokalem Kinderhospiz wird damit einiges an Organisationslast aufgebürdet. Gerade die kleinen Organisationen mit wenig Verwaltung werden dadurch stark belastet. Die wollen ihr Geld eben ihrem Zweck zuwenden und nicht mit diesem Organisationsquatsch belastet werden. Ob der Ansatz der PIRATEN in diesem Punkt überzogene Anforderungen aufstellt, müssen wir genauer im Ausschuss beraten.

Auch der Vorschlag der Einrichtung von Sammelfonds klingt nach bürokratischer Überregulierung. In aufgesplitteten Sammelfonds soll zukünftig alles eingezahlt werden, und ein Gremium verteilt anschließend den Geldsegen.

(Zurufe Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] und Wolfgang Kubicki [FDP])

Das hört sich erst einmal gerecht an, aber die Kosten und der damit verbundene Aufwand würden mich schon interessieren. Auch hier werden wir im Ausschuss genauestens klären müssen: Wer sitzt in dem Gremium, zu welchem Preis und mit welcher Marschroute? Ich bin durchaus noch nicht überzeugt, ob die Verteilung aus einem Fonds gerechter erfolgt als direkt aus den Händen der Staatsanwaltschaft und Gerichte.

Noch ein Punkt, der mir wesentlich erscheint: Die direkte Verknüpfung zwischen Tat und Bußgeldzahlung wird durch einen Sammelfonds tendenziell aufgehoben. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wird das ja ausdiskutiert. Die Verletzung von Unterhaltspflichten kann im Rechtsgespräch zwischen den Prozessbeteiligten zum Beispiel mit einer Zahlung an einen lokalen Kindergarten geahndet werden. Gleichermaßen kann für eine Körperverletzung eine Buße an den lokalen Weißen Ring auferlegt werden. Diese Konnexität erscheint mir gerade im Rahmen einer gut geführten Strafverhandlung zielführend. Sie führt nach meiner Erfahrung auch bei den zahlungsverpflichteten Angeklagten zu höherer Akzeptanz. Das nur für mehr Transparenz zu opfern, halte ich für sehr problematisch. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Burkhard Peters)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat der Vorsitzende, Wolfgang Kubicki, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch unter Inkaufnahme eines Ordnungsrufes möchte ich hier erklären, dass der Vorschlag des Kollege möchte ich nach seinem Auftritt gar nicht mehr sagen - Abgeordneten Dr. Breyer absoluter Bullshit ist und darauf hindeutet, dass der Richter auf Probe von der Strafprozessordnung und von der Strafprozessführung null Ahnung hat.

(Beifall FDP und Hans-Jörn Arp [CDU])

Das Erste, Herr Kollege - nein, Herr Abgeordneter Dr. Breyer, ist, dass wir über Geldstrafen nicht reden können, weil die gar nicht verteilungsfähig sind. Die fließen der Landeskasse zu. Dann möchte ich Ihnen einmal sagen, dass nach § 153 a Strafprozessordnung nicht die Gerichte entscheiden, wohin Geldbußen gezahlt werden. Wir haben da auch keine Tat und keinen Täter, weil das Verfahren eingestellt wird.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Sie kennen sollten, schafft die Einstellung eine Verfahrenserledigung eigener Art. Es muss vom Angeklagten und von der Staatsanwaltschaft die Zustimmung erteilt werden. Wenn einer nicht zustimmt, gibt es keine Geldbuße.

Weil wir keine Mittel hatten, habe ich in der Zeit zwischen 2009 und 2012 unserem Generalstaatsanwalt vorgeschlagen, doch darauf Wert zu legen, dass die Hälfte des Geldbußenbetrages immer zugunsten der Landeskasse ausgewiesen werden muss und die andere Hälfte verteilt werden kann. Man könnte, um den von Ihnen insinuierten korruptiven Verhaltensweisen bei Gericht vorzubeugen, auf die Idee kommen, es sei vielleicht ein sinnvoller Vorschlag, Geldbußen grundsätzlich verpflichtend an die Landeskasse abzuführen. Eine einzige Anweisung an die Generalstaatsanwaltschaft durch die Justizministerin würde reichen, dies umzusetzen: Dann kann an eine gemeinnützige Organisation nichts mehr verteilt werden. So einfach wäre das. Dann brauchen wir keinen Fonds.

Ich kann Ihnen sagen, warum es sinnvoll ist, dass man das durch gemeinnützige Einrichtungen löst. Die Einrichtungen müssen übrigens in Schleswig

Holstein einen Nachweis erbringen, der seinesgleichen sucht. Manche kleine gemeinnützige Einrichtung hat schon Schwierigkeiten, diese Anforderungen zu erfüllen, was ich auch für problematisch halte.

(Beifall Martin Habersaat [SPD])

Ihre Erklärung, Sie würden riesige Gehälter auszahlen, scheitert bereits am Gemeinnützigkeitsrecht der Abgabenordnung. Ich kann Ihnen das vielleicht einmal erläutern, wenn Sie ein bisschen Zeit haben. Ob Sie den Kopf schütteln, spielt dabei gar keine Rolle.

Viele der Betroffenen sind überhaupt nur bereit, auf ein Verfahren nach § 153 a StPO einzugehen, wenn sie selbst jedenfalls mit darüber bestimmen können, wohin die Zahlungen erfolgen, die sie erbringen sollen.

Ich habe - ich weiß gar nicht mehr, wann das war, 2016 oder 2015 - in Kiel ein großes Strafverfahren gehabt, das gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 2 Millionen € nach § 153 a StPO mit der Einstellung des Verfahrens endete. Weil es öffentlich war, kann ich das hier sagen. Das wäre nicht zustande gekommen, und zwar auch aufgrund der Verteidigerhaltung, wenn der Mandant, der das die 2 Millionen € - bezahlen sollte, nicht die Möglichkeit gehabt hätte, das Geld wenigstens dort hinzugeben, in die gemeinnützige Einrichtung, die er für sinnvoll gehalten hat. Wir hätten das Verfahren fortgesetzt, das hätte mit einem Freispruch geendet - was auch immer. Das hätte das Land SchleswigHolstein viel Geld gekostet. Das war also eine sinnvolle Regelung. Aber das aufheben zu wollen und das sozusagen als Maßnahme der praktischen Vernunft zu verkaufen, das sprengt nun wirklich alle Größenordnungen.

Sie haben in der Sache keine Ahnung. Sie insinuieren Korruption und mangelnde Transparenz. Sie schaden damit - mit solchen zu vernachlässigenden Beiträgen - den gemeinnützigen Vereinen, der Justiz in Schleswig-Holstein und dem Ansehen dieses Parlaments.

(Beifall FDP, vereinzelt CDU und SPD)

Für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

(Zurufe)

Ich gehe davon aus, dass der genannte Begriff vom Abgeordneten schon selbst als parlamentarisch in

(Burkhard Peters)

Zweifel gezogen worden ist. Einen Ordnungsruf gebe ich dafür nicht.