Protocol of the Session on November 18, 2016

Da wird die Infrastrukturgesellschaft des Bundes hoffentlich Thema gewesen sein. Aber offensichtlich hielt man es nicht für notwendig, uns in den damaligen Debatten im Landtag darüber zu unterrichten.

(Beifall PIRATEN)

Dabei betont der Minister doch immer, dass er gerne Ruhe in der LBV-Diskussion hätte. Er widerspricht sich allerdings selbst mit seinem Verhalten, denn er hat gerade damit Unruhe in die Diskussion gebracht, dass der LBV jetzt am Wackeln ist.

(Uli König)

Damit dieses Drama nun endlich ein versöhnliches Ende findet, sind wir gegen eine Infrastrukturgesellschaft mit Planungshoheit beim Bund.

(Beifall PIRATEN)

Die jetzt geschaffenen Strukturen müssen langfristig beibehalten werden, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive hier in Schleswig-Holstein zu geben. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall PIRATEN)

Das Wort für die Kolleginnen und Kollegen des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ob Schiene, Wasserstraße oder eben die Bundesautobahn - bei jedem dieser Infrastrukturnetze wurde eine andere Lösung entworfen. Das Problem ist bei allen das Gleiche: Wie plant, baut und erhält man Netze kostengünstig?

Die Deutsche Bahn ist ein Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form. Die Bilanz fällt zwanzig Jahre nach der Umstellung nicht gerade positiv aus. Die Fernverbindungen sind teilweise schlechter als vor zwanzig Jahren: Umsteigemöglichkeiten fallen weg, Fahrtzeiten werden länger.

Bei der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat man diese Entwicklung einbezogen und daraus die Konsequenz gezogen, die Behördenstruktur des Bundes nicht infrage zu stellen, also nicht den privatrechtlichen Weg einzuschlagen.

Zu den Bundesautobahnen: Bund und Länder haben am 14. Oktober 2016 im Rahmen der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems ab 2020 eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr vereinbart. Ich möchte deutlich sagen: Wir, der SSW, haben uns gegen eine solche Gesellschaft ausgesprochen.

Aber es dreht sich um ein Gesamtpaket der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Um dieses schnüren zu können, bedurfte es Kompromisse. Das heißt, wir werden wahrscheinlich eine solche Infrastrukturgesellschaft bekommen. Allerdings sind deren Gründung und Einrichtung nicht mit einem Federstrich erledigt. Es taucht eine ganze Reihe von Fragen auf.

Das Thema ist sehr komplex. Niemand kann damit rechnen, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Grundgesetzänderung zur Sicherung der Autobahnen als unveräußerliches Eigentum des Bundes, eine Gesellschaftsgründung und der Beschluss über eine Satzung derselben erfolgen werden. Die Sicherung des Eigentums des Bundes, verankert im Grundgesetz, ist eine absolute Notwendigkeit, ohne die es keinen Fortgang der Diskussion geben kann. Wann die Grundgesetzänderung erfolgen wird, ist noch nicht klar.

Was aber sicher ist, ist die Verunsicherung der Beschäftigten. Diese nehmen wir sehr ernst.

(Beifall SSW und SPD)

Die Übernahme von Beschäftigten ist zentraler Bestandteil der neuen Gesellschaft; denn ohne Menschen bleibt die neue Struktur ein bloßer Papiertiger. Uns erreichen Fragen vom Personal beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr. Die Beschäftigten befürchten, dass die Übernahme allein in Schleswig-Holstein eine Verringerung der Stellenzahl um 600 bedeuten kann. Man muss ehrlicherweise dazusagen, dass dies nicht nur mit der Infrastrukturgesellschaft zu tun hat, sondern auch mit den Straßenmeistereien, die, so wird dort befürchtet, dann im Laufe der nächsten fünf Jahre privatisiert werden könnten.

Was ist dann mit der Böschungspflege und dem Straßendienst an den Autobahnen? Wird die Infrastrukturgesellschaft private Dienstleister einsetzen? Werden dort die Löhne gesichert sein, oder drohen Dumpinglöhne? Wie sieht es mit den Altersversorgungsansprüchen aus? Was ist mit den Planungsfachleuten? Bereits heute haben wir große personelle Lücken in den Straßenbauverwaltungen. Werden mehr Ingenieure eingestellt, oder wird die Arbeit weiter verdichtet? Wie wird sich das weiterentwickeln? Das sind Fragen, die uns gestellt werden. Wir sprechen von Tausenden Arbeitsplätzen in ganz Deutschland, die im Zusammenhang mit den Autobahnen stehen. Ich denke, es herrscht Konsens, dass wir die neue Struktur nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausformen dürfen.

(Beifall SSW und SPD)

Eine Beschäftigungsgarantie wurde von den Gewerkschaften bereits frühzeitig ins Spiel gebracht, um die Interessen der Beschäftigten zu schützen. Wie diese Garantie aussehen kann, ist aber noch nicht geklärt. Auf jeden Fall muss das Tariftreuegesetz zum Zuge kommen; das ist eines der Kernprojekte der Küstenkoalition. Die tarifliche Absicherung - ohne die wir existenzsichernde Löhne

(Uli König)

wohl kaum halten können - aller Beschäftigten ist ein wichtiges Ziel. Die öffentlichen Arbeitgeber müssen insoweit mit gutem Beispiel vorangehen. Eine Aushöhlung der Tariftreue durch die Hintertür kommt für den SSW nicht infrage.

(Beifall SSW und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Daher sollten die Gewerkschaften von Anfang an in die Verhandlungen über einen Übergangstarifvertrag eingebunden werden.

Zusammenfassend zeigen sich derzeit noch viele offene Fragen. Wir müssen die weitere Diskussion abwarten. Der Beschluss über eine Infrastrukturgesellschaft ist zwar gefallen; dennoch ist bei Weitem nicht klar, wie sie genau aussehen wird. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Reinhard Meyer, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Der MPK-Beschluss zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen war richtig. Das Gesamtpaket ist ein großer Erfolg für die Länder und damit auch für Schleswig-Holstein. Ein guter Kompromiss also!

Ich habe auch schon in der Öffentlichkeit gesagt, dass es dafür eine dicke Kröte zu schlucken galt, nämlich die Errichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft durch den Bund und die entsprechende Zustimmung der Länder. Fachlich gesehen halte ich diesen Weg nach wie vor für falsch. Meine Auffassung werde ich auch an dieser Stelle nicht ändern.

Am Ende zählt jedoch das Gesamtinteresse. Natürlich hat mich der Ministerpräsident vorher gefragt: Was mache ich denn, wenn 15 andere Länder bereit sind, die Bundesfernstraßengesellschaft im Wege des Gesamtkompromisses herzugeben? - Ich habe gesagt: Natürlich musst du es dann tun, weil das Interesse von Schleswig-Holstein mehr ist als das Teilthema einer Bundesfernstraßengesellschaft.

Jetzt müssen wir sehen, wie wir mit diesem Beschluss umgehen. Die Formulierung des MPK-Beschlusses hält vieles offen. Über die Einzelheiten der Ausgestaltung gibt es noch keine Klarheit. Diese muss es bald geben; sonst wird uns die Unsicher

heit über die Frage, wie es mit den Straßenbauverwaltungen der Länder weitergeht, lähmen. Das allerdings wäre schädlich für die Projekte, die in Schleswig-Holstein derzeit bearbeitet werden. Dies gilt gerade für die Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan stehen; denn insoweit waren wir, das Bundesland Schleswig-Holstein, sehr erfolgreich.

Für uns steht die Frage im Vordergrund, wie es mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LBV weitergeht. Hier herrscht - das ist deutlich geworden - große Verunsicherung; denn in dem Beschluss der MPK finden sich dazu bisher nur zwei weiche Formulierungen:

„Dabei sollen die Interessen der Beschäftigten hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort beachtet werden. Die Personalvertretungen werden eingebunden.“

In dem Beschluss wird aber auch deutlich gemacht, dass es eine feste Vereinbarung gibt, dass Standorte und Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert sein müssen.

Dennoch müssen wir darauf achten, was der Bund genau plant. Wir wissen ehrlicherweise noch nicht, welches Modell der Bund wirklich bevorzugt, sodass wir für die laufenden Verhandlungen der Länder mit der Bundesregierung folgende Grundsätze beachten müssen:

Erstens. Es darf keine Grundgesetzänderung geben, ohne dass man weiß, wie die neue Bundesfernstraßengesellschaft genau aussieht. Der Bund muss offenlegen, was das Errichtungsgesetz beinhalten soll. Ansonsten hätten wir Länder eine Fahrt ins Blaue, wir gäben dem Bund einen Freifahrtschein. Das darf nicht sein.

Zweitens. Wir wollen in Schleswig-Holstein von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Zuständigkeit für die Bundesstraßen in unserem Bundesland zu behalten. Wenn wir dem Ansinnen der CDU gefolgt wären, wäre auch das wahrscheinlich nicht möglich. Über die Frage der B 5 an der Westküste würde dann zentral und nicht hier vor Ort entschieden. Diese Entscheidungshoheit wollen wir behalten. Dafür brauchen wir aber eine auskömmliche Finanzierung, vor allen Dingen bei den Planungskosten.

Drittens. Es muss klar sein, dass der Bund bereits in der Übergangszeit die Planungskosten für die Autobahnen zu 100 % übernimmt. Ansonsten entstünden für die Länder verlorene Investments. Warum sollen wir noch mit 3 % der Planungskosten planen, wenn der Bund uns anschließend alles abnimmt?

(Flemming Meyer)

Wir brauchen eine doppelte Privatisierungssperre; das ist sehr wichtig. Es reicht nicht aus, dass der Bund Eigentümer der Bundesfernstraßen bleibt. Wir brauchen auch keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung privater Dritter an einer solchen neuen Gesellschaft. Das ist ein sehr wichtiger Punkt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD])

Wir brauchen auch klare Zuständigkeiten. Wer für die Planung zuständig ist, macht auch die Planfeststellung. Oder umgekehrt: Wer das eine nicht macht, soll auch das andere nicht machen. Das wären neue Doppelstrukturen, das wäre neue Bürokratie. Diese können wir nicht gebrauchen. Wir brauchen Konsens mit den Ländern. Wir brauchen vor allen Dingen keine Hängepartie; denn jede Hängepartie ginge zulasten der Beschäftigten. Deswegen muss es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenbauverwaltungen der Länder eine klare Beschäftigungs- und Standortgarantie geben.

Für die Landesregierung ist klar: Die Existenz des LBV ist auch zukünftig gesichert. Mit uns wird es keine Privatisierung geben. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe die Beratungen.

Wenn ich der Debatte richtig gefolgt bin, dann ist keine Ausschussüberweisung beantragt, sondern es ist Abstimmung in der Sache gewünscht? - Dann schlage ich Ihnen abweichend von der Geschäftsordnung vor, die vorliegenden Änderungsanträge jeweils zu selbstständigen Anträgen zu erklären. Widerspruch sehe ich nicht, dann werden wir so verfahren.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachennummer 18/4822 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion und der Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind alle übrigen Fraktionen. Stimmenthaltungen sehe ich nicht, damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4880 abstimmen. Wer diesem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind ebenfalls die Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion und der Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das

sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SSW und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Es gibt keine Enthaltungen.